Daten
Kommune
Pulheim
Größe
151 kB
Datum
15.03.2017
Erstellt
02.03.17, 18:32
Aktualisiert
07.03.17, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
62/2017
Erstellt am:
16.02.2017
Aktenzeichen:
IV/61 -sh/kl
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
08.03.2017
Planungsausschuss
X
15.03.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach
Bereich: südwestlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an das Plangebiet des BP 115 Pulheim zwischen
dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz und dem Pulheimer Bach (Gemarkung Pulheim, Flur 5, Flurstücke 6 ,7, Teilfläche aus 8, 185, 493 und Flur 20, Flurstücke 20, 26, 42, 43, 44, 46, 48, 49, 50,
51, Teilfläche aus 52, 53)
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Vorlage Nr.: 62/2017 . Seite 2 / 5
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Vorlage Nr.: 62/2017 . Seite 3 / 5
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss nimmt die umweltrelevanten Erläuterungen sowie die Ergebnisse der Artenschutzprüfung und
der Untersuchungen zur Bodendenkmalpflege zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 Pulheim zur Kenntnis und
empfiehlt dem Planungsausschuss, auf dieser Basis den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 Pulheim zu fassen.
Der Planungsausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 114 Pulheim (Bereich: südwestlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an das Plangebiet des BP 113 Pulheim und
BP 115 Pulheim zwischen dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz und dem Pulheimer Bach).
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines weiteren Wohngebietes am
südwestlichen Ortsrand von Pulheim zu schaffen.
Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Das im Rahmen dieser Vorlage einzuleitende Bauleitplanverfahren begründet sich aus der regionalen und in Folge lokalen Unterversorgung mit Baugrundstücken. Hieraus resultiert eine vehement spürbare Nachfrage seitens der Bürger, die
sich zuletzt im Vermarktungsverfahren für den benachbarten BP 113 zeigte, in welchem der Zahl von 48 verfügbaren
Einfamilienhausgrundstücken ca. 450 feste Bewerbungen gegenüber standen. Ähnliches deutet sich auf Grundlage der
Interessentenliste für die zu vermarktenden Grundstücke im BP 115 an, da auch hier die Nachfrage das Angebot deutlich übersteigt.
Des Weiteren basiert das Projekt auf dem Prozess zur demografischen Entwicklung in der Stadt Pulheim. Aufgrund der
Daten des statistischen Landesamtes ist in Pulheim mit ausgeprägten Tendenzen des demografischen Alterns zu rechnen. Aus diesem Grund beschäftigten sich Rat und Verwaltung im Jahre 2010 in einer Workshop-Reihe mit der Bevölkerungsentwicklung der Stadt Pulheim. Basierend auf dieser Arbeit beschloss der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung
am 09.11.2010 die Leitziele und strategischen Ziele zur Gestaltung des demografischen Wandels einstimmig. Eines
dieser strategischen Ziele lautet: „Die Stadt Pulheim berücksichtigt bei der Aktivierung von Flächenpotentialen auch die
Ausweisung von hochwertigen Baulandflächen (Größe, Ausstattung, Lage).“ Dieses Bauleitplanverfahren ist somit Bestandteil des Maßnahmenplanes 2011 und dient dieser Zielerreichung.
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Das Plangebiet wird umgrenzt von dem in Entwicklung befindlichen Wohngebiet des BP 113 sowie der zukünftigen
Wohnbebauung des BP 115 und dem Pulheimer Bach.
Das städtebauliche Konzept basiert in den Grundzügen auf der durch das Büro Konrath und Wennemar erarbeiteten und
im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung 17.9 beschlossenen Rahmenplanung (bereits in Form einer Bürgerversammlung vorgestellt und diskutiert), wurde jedoch ähnlich dem benachbarten Bebauungsplan 115 hinsichtlich der Lage
einzelner Baukörper wie auch der angebotenen Bauformen modifiziert. Ergebnisse der archäologischen Untersuchung
ergaben, dass im Bereich nahe dem Bach ein schützenswertes Bodendenkmal den Verzicht auf eine Bebauung im
Schutzbereich nahelegt. Um dem Ziel der Wohnraumversorgung dennoch nachzukommen wurde als Ausgleich der
Bereich östlich des Quartierplatzes analog der Planung im Planetenviertel (Bebauungsplan 113) mit einer Struktur aus
Mehrfamilienhäusern geplant. Der Entfall der Bebauung im Bereich des Bodendenkmales sowie eine allgemein großzügiger als in der Rahmenplanung vorgesehene Grundstücksaufteilung sorgen dabei dafür, dass die Gesamtzahl der
Wohneinheiten die in den Verkehrsgutachten zur erfolgten Flächennutzungsplanänderung berücksichtigte Zahl nicht
überschreitet.
Der Geschosswohnungsbau in Form einer blockartigen Bebauung am Quartiersplatz vorgesehen, da so die Errichtung
einer kostenintensiven Tiefgarage noch wirtschaftlich realisierbar ist und der Quartiersplatz durch die kompaktere Baustruktur eine räumliche Fassung erfährt. Weiterhin wurde bei der Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes dem Prinzip der optimierten Ausrichtung der Gärten weitestgehend Rechnung getragen. Eine Grundidee der Rahmenplanung
waren die quartiersinternen, die verschieden Baugebiete gliedernden, Grünzüge. Durch die Orientierung der Gärten zu
den Grünzügen in den Grenzbereichen der Bebauungspläne Nr. 113 und Nr. 115 erfahren diese Grünzüge eine deutliche Aufwertung und werden durch die beiderseitig angeordneten Gartenbereiche zukünftig als großzügige Grünbereiche
wahrgenommen.
Mit dem bereits vorhandenen Kindergarten an der Pariser Straße ist für den geplanten Bereich eine wichtige Infrastruktureinrichtung bereits vorhanden, die ein bedeutender Standortfaktor für den Ansiedlungswillen von jungen Familien ist.
Im bereits rechtskräftigen B-Plan Nr. 113 Pulheim an der Geyener Straße wurde eine weitere Fläche für die Errichtung
einer Kindertagesstätte festgesetzt. Im Rahmen der archäologischen Grabungen wurde im südöstlichen Bereich der
Rahmenplanung eine römische Hofstelle entdeckt. Dieser Bereich soll nach einer Stellungnahme des Amtes für Bodendenkmalpflege eine Unterschutzstellung erfahren, so dass dieser Bereich für die Anlage von Verkehrsflächen oder Bauflächen nicht mehr zur Verfügung steht (die entsprechende Fläche mit einer Größe von 6.230 m² wurde im städtebaulichen Entwurf gekennzeichnet). In Abstimmung mit dem Amt für Bodendenkmalpflege kann die Schutzfläche aber als
Spielplatz oder Außenfläche einer Kindertageseinrichtung genutzt werden. Da die Standortbedingungen für eine Kindertageseinrichtung im BP 113 nicht optimal sind, schlägt die Verwaltung mit dem vorliegenden Entwurf vor, die Fläche der
Kindertageseinrichtung zu verlagern. Die nun im BP 114 vorgesehene Fläche hat deutliche Lagevorteile. Die Abstände
der beiden Kitas untereinander vergrößern sich, die Einrichtung liegt nicht mehr in unmittelbarer Nähe einer Kreisstraße
und die neue Kita kann nun zentral in ein Neubaugebiet integriert werden. Bedingt durch die mögliche „Doppelnutzung“
der Schutzfläche kann das Außengelände der Kita deutlich großzügiger gestaltet werden als dies im Regelfall möglich
ist. Auch bestehen Synergieeffekte hinsichtlich der angrenzenden Spielplatzfläche und der Grünfläche entlang des Pulheimer Baches, so dass sich für die Kinder unmittelbare Entdeckungswelten erschließen.
Derzeit beurteilen sich Vorhaben in diesem Bereich nach § 35 BauGB, so dass die zeitnahe Entwicklung eines Wohngebietes planungsrechtlich die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens erfordert. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines weiteren Wohngebietes samt begleitendem Grünsaum am südwestlichen Siedlungsrand Pulheims geschaffen werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca.11,3 Hektar (ha), schließt
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aber auch künftige Freiflächen (Grünsaum am südwestlichen Rand des Geltungsbereichs, Landschaftsschutzgebiet
entlang des Pulheimer Baches) mit ein.
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln stellt die Plangeltungsbereichsfläche in
großen Teilen als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim stellt
nach der zwischenzeitlich abgeschlossenen Änderung 17.9 den Großteil des Geltungsbereiches als Wohnbaufläche
sowie den Bereich entlang des Pulheimer Baches als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage/ Ortsrandeingrünung“ mit dem Zusatz „Landschaftsschutzgebiet“ dar, so dass der B-Plan Nr. 114 Pulheim aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein wird. Die Teilinanspruchnahme des Landschaftsschutzgebietes und die resultierende Rücknahme wurde bereits zu Beginn der Rahmenplanung mit der Unteren Landschaftsbehörde (Rhein-Erft-Kreis) abgestimmt.
Um das Verfahren einzuleiten empfiehlt die Verwaltung dem Planungsausschuss der Stadt Pulheim, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim zu fassen.
Der vorgeschlagene Beschluss begründet Kosten sowohl für Grundlagenermittlungen als auch für Fachgutachten wie
z.B. Artenschutzprüfung und Umweltbericht.