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Beschlussvorlage (Begründung zum Entwurf BP 114)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
369 kB
Datum
15.03.2017
Erstellt
02.03.17, 18:32
Aktualisiert
07.03.17, 18:33

Inhalt der Datei

Begründung Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd - Am Pulheimer Bach Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung Stand Februar 2017 Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd - Am Pulheimer Bach Begründung zum städtebaulichen Entwurf Stand Februar 2017 StadtPulheim 10 Planung Begründung Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd - Am Pulheimer Bach Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung Stand Februar 2017 INHALTSVERZEICHNIS 1. Planerfordernis 2. Räumlicher Geltungsbereich 3. Planungsrechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen 4. Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes 5. Planungsziele 6. Inhalt des städtebaulichen Konzeptes 7. Verkehr und Erschließung 8. Umweltbelange 9. Kosten Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 2 von 10 Begründung Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd - Am Pulheimer Bach Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung 1. Stand Februar 2017 Planerfordernis Die Aufstellung des B-Planes Nr. 114 Pulheim begründet sich u.a. aus dem Prozess zur demografischen Entwicklung in der Stadt Pulheim. Aufgrund der Daten des statistischen Landesamtes ist in Pulheim mit ausgeprägten Tendenzen des demografischen Alterns zu rechnen. Aus diesem Grund beschäftigten sich Rat und Verwaltung im Jahre 2010 in einer Workshop-Reihe mit der Bevölkerungsentwicklung der Stadt Pulheim. Basierend auf dieser Arbeit beschloss der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 09.11.2010 die Leitziele und strategischen Ziele zur Gestaltung des demografischen Wandels einstimmig. Eines dieser strategischen Ziele lautet: „Die Stadt Pulheim berücksichtigt bei der Aktivierung von Flächenpotentialen auch die Ausweisung von hochwertigen Baulandflächen (Größe, Ausstattung, Lage)“. Dieses Bauleitplanverfahren ist somit Bestandteil des Maßnahmenplanes 2011 und dient dieser Zielerreichung. Gleichzeitig zeigen die aktuellen Bevölkerungsprognosen für die Region, dass es sich bei der derzeit zu verzeichnenden erheblichen Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt um eine länger anhaltende Entwicklung handelt, welche die Schaffung neuer Wohnungen in einem Maß erfordert, das über Nachverdichtungsmaßnahmen innerhalb der bestehenden Innenbereiche nicht erreicht werden kann. Die hohe Quote an Bewerbungen in den angrenzenden Bebauungsplangebieten (BP 113 und BP 115), die mehrfach über der Anzahl der zu vergebenden Grundstücke liegt, bestätigt diesen Trend. Derzeit beurteilen sich Vorhaben im Geltungsbereich nach § 35 BauGB, so dass die zeitnahe Entwicklung eines Wohngebietes planungsrechtlich die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens erfordert. Hiermit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines neuen Wohnquartiers geschaffen werden, dessen Abschluss im Übergang zur freien Landschaft eine parkartige Grünfläche mit Aufenthalts- und Erholungsfunktionen bilden wird. 2. Räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim wird nordöstlich begrenzt durch die noch zu entwickelnde Grünfläche innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 115 Pulheim. Den südöstlichen Abschluss bildet die Wegeführung entlang des Pulheimer Baches. Der Wirtschaftsweg (Gemarkung Pulheim, Flur 20, Flurstück 20) im Bereich der geplanten Grünfläche begrenzt das Plangebiet in Richtung Südwesten. Im Nordwesten bildet der Wirtschaftsweg in der Verlängerung der Straße am Lindenkreuz (Gemarkung Pulheim, Flur 5, Flurstück 185) angrenzend an die geplante Grünfläche im BP 113 Pulheim die Grenze des Geltungsbereiches. Im Zusammenhang mit der Rahmenplanung Pulheim Süd bildet das hier anstehende Bauleitplanverfahren mit den beiden bereits durchgeführten und unmittelbar angrenzenden Bauleitplanverfahren Nr. 113 und Nr. 115 Pulheim den Abschluss der Siedlungsentwicklung in diesem Bereich. 3. Planungsrechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen Für das Plangebiet existiert kein Bebauungsplan, es handelt sich zum jetzigen Zeitpunkt um Außenbereichsflächen im Sinne des § 35 BauGB. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln stellt die Plangeltungsbereichsfläche zum großen Teil als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB) dar. Teile der Fläche im Bereich des Pulheimer Baches und der südwestlichen Feldflur liegen außerhalb des ASB. Im Rahmen der zwischenzeitlich durchgeführten und wirksam gewordenen Teilbereichsänderung 17.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim wird der Plangeltungsbereich (inklusive der außerhalb des ASB liegenden Flächen) als „Wohnbaufläche“ und „Grünfläche Parkanlage“ dargestellt. Innerhalb dieses Änderungsverfahrens bestätigte die Bezirksregierung Köln, dass aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung keine Bedenken gegen diese Entwicklung bestehen. Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 3 von 10 Begründung Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd - Am Pulheimer Bach Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung Stand Februar 2017 Durch die bereits erfolgte Teilbereichsänderung des Flächennutzungsplanes wird dem in § 8 Abs. 2 BauGB geforderten Entwicklungsgebot Rechnung getragen. 4. Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes Die Flächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 114 Pulheim werden derzeit noch landwirtschaftlich genutzt. Im nordwestlich an das Plangebiet angrenzenden Bereich des Bebauungsplans Nr. 113 Pulheim wurde mit der Realisierung begonnen; hier entsteht ein Mix aus Geschosswohnungsbau und Einfamilienhausbebauung verschiedenen Typus. Die bestehende Kindertageseinrichtung an der Pariser Straße befindet sich im Regelbetrieb. Die Lärmschutzmauer entlang der Geyener Straße wurde errichtet. Die beiden Kreisverkehre an der Sonnenallee und Am Bendacker sind fertiggestellt und dienen der Haupterschließung des Siedlungsbereiches Pulheim Süd von der Geyener Straße. Die Baustraßen im BP 113 sind fertiggestellt und mit ersten Baumaßnahmen wurde begonnen. In der näheren Nachbarschaft, in nördlicher Richtung liegt das Wohngebiet „Europa-Viertel“, welches bis auf ein Mehrfamilienhaus (Geschosswohnungsbau) überwiegend mit Einfamilienhäusern sowohl in Form von zweigeschossigen Doppel- und Reihenhäusern als auch freistehenden Gebäuden bebaut ist. Jenseits der Geyener Straße, befinden sich im Nordwesten die Grundstücke gemischter Bestandsnutzungen (Gärtnereibetrieb, Gewerbe, Wohnen und ein Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb). Daran schließt sich das Plangebiet des B-Planes Nr. 76 Pulheim, welches mit zweigeschossigen Doppelhäusern und freistehenden Einfamilienhäusern bebaut ist. Im nordöstlich angrenzenden Bereich des Bebauungsplanes Nr. 115 Pulheim werden derzeit gerade die Erschließungsmaßnahmen umgesetzt. Die angrenzenden Grundstücke des Bebauungsplanes Nr. 64 Pulheim (Elchweg) sind überwiegend mit freistehenden Einfamilienhäusern bebaut. In südöstlicher wie auch südwestlicher Richtung schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen an das Plangebiet an. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 11,3 ha. 5. Planungsziele Ziel ist die Arrondierung der beschriebenen Fläche zwischen dem Wirtschaftsweg in der Verlängerung der Straße „Am Lindenkreuz“ und dem Pulheimer Bach für die Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung einer parkartigen Siedlungsrandeingrünung. Vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit und des durch den demografischen Wandel veränderten Nachfrageverhaltens sind auch kompaktere Hausformen für barrierefreie Miet- oder Eigentumsformen zu berücksichtigen, da durch den Bau von Tiefgaragen ein hochwertiges Wohnumfeld für diese Nachfragegruppe realisierbar ist. Der Entwurf soll den Anspruch berücksichtigen, individuelles Wohnen mit frei wählbaren Haustypen in einem qualitätvollen Wohnumfeld zu ermöglichen. 6. Inhalt des städtebaulichen Konzeptes Erläuterungen zum vorgelegten städtebaulichen Konzept Das Planungsgebiet befindet sich im Südwesten der Stadt Pulheim zwischen dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz und dem Pulheimer Bach. Der Entwurf ist Teil der Rahmenplanung Pulheim Süd, die sich von der Geyener Straße bis zum Pulheimer Bach erstreckt und gleichermaßen für den Bebauungsplan 114 und die bereits durchgeführten Bebauungsplanverfahren 113 und 115 projektiert. Südwestlich zur Landschaft hin wird das Planungsgebiet durch einen Grünsaum eingefasst, der im Anschluss im Bereich des BP 114 bis zum Pulheimer Bach und an diesem entlang seine Fortsetzung finden wird. Die landschaftsplanerische Ausarbeitung des Grünsaums ist Gegenstand einer unabhängigen Planung. Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 4 von 10 Begründung Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd - Am Pulheimer Bach Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung Stand Februar 2017 Quartiersbildung In der Rahmenplanung ist die Bildung ablesbarer Quartiere vorgesehen, die durch grüne Fugen voneinander abgesetzt sind. Im Bebauungsplan 114 wird (ebenso wie im Rahmenplanungsentwurf für den angrenzenden BP 113) ein Quartiersplatz mit Aufenthaltsangeboten und Spielflächen zum Nukleus des Viertels. Er stärkt die Identität des Quartiers, schafft Raum für Kommunikation und dient der Orientierung. Innerhalb des Quartiers werden einzelne Straßenzüge mit wiedererkennbaren baulichen Strukturen geschaffen. Die gezielte Verteilung der Bauformen, insbesondere auch die Herausarbeitung von Besonderheiten der einzelnen Lagen sowie deren geografische Ausrichtung werden jedem Ort im Quartier ein unverwechselbares Gesicht verleihen. Bauformen Innerhalb der Baufelder sind grundsätzlich unterschiedliche Bauformen vorstellbar. In Fortentwicklung der Nachbarquartiere und entsprechend der vorherrschenden Nachfrage werden Einfamilienhäuser als Einzel-, Doppelund Reihenhäuser mit angrenzenden Garagen auf dem eigenen Grundstück berücksichtigt. In diesem Bereich wird das freistehende Einfamilienhaus einen erheblichen Bestandteil der Gesamtbebauung ausmachen. Es soll jedoch auch der zunehmenden Nachfrage nach Mehrfamilienhäusern Rechnung getragen werden, insbesondere auch um ein möglichst breites Angebot an Sonderwohnformen wie barrierefreies oder generationenübergreifendes Wohnen zu ermöglichen. Die geplanten Mehrfamilienhäuser sollen in der Regel nicht höher als zwei Geschosse mit zurückgestaffeltem Dachgeschoss werden und verfügen über eine eigene Tiefgarage zur Aufnahme des ruhenden Verkehrs. Die Decke über der Tiefgarage ist intensiv zu begrünen, um als qualitätvoller Freiraum benutzbar zu sein. Mehrfamilienhäuser übernehmen raumbildende Funktionen an den Kanten des Quartiersplatzes. Im Weiteren mischen sich Einfamilienreihen- und -doppelhäuser, jeweils abgestimmt auf die Lage und Ausrichtung des Baugrundstückes mit freistehenden Einfamilienhäusern in besonders attraktiven Lagen. Die Grundstücksgrößen liegen in der Regel bei ca. 250m² für Reihenhäuser, 300m² für Doppelhaushälften und bei 450m² für freistehende Einfamilienhäuser. Einzelne Einfamilienhausgrundstücke sind auch deutlich größer. Der städtebauliche Entwurf lässt aber auch eine größere Varianz der Grundstücksgrößen zu. Die vorgeschlagene Bebauung lässt sich problemlos in einzelnen Bauabschnitten realisieren. Neben individuell geplanten Häusern sind auch Abschnitte zur Entwicklung durch Bauträger vorstellbar. Grünflächen In der Rahmenplanung Pulheim Süd wurde durch das Büro Club L94 ein freiraumplanerischer Entwurf für einen Grünzug entlang des zukünftigen Siedlungsrandes entwickelt. Auch dieses neue Quartier soll wie schon im Gebiet des BP 113 am südwestlichen Siedlungsrand durch eine weiträumige, landschaftstypische Grünfläche eingebunden werden, die vielfältige Funktionen im Natur- und Landschaftshaushalt übernimmt und darüber hinaus die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft teilweise kompensiert. Im südlichen Randbereich wird eine Anlage zur Regenwasserversickerung hergestellt, die in der Umsetzung so gestaltet sein wird, dass sie als integrativer Bestandteil der angrenzenden parkartigen Strukturen wahrgenommen wird. Die Grünfläche steht im räumlichen und inhaltlichen Kontext mit den Bebauungsplänen Nr. 113 und 115 und erstreckt sich somit in ihrer gesamten Ausdehnung von der Geyener Straße bis entlang des Pulheimer Baches. Die Grünfläche bindet das Vorhaben in die Landschaft ein und wertet das Landschaftsbild im Übergang von der offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und umgekehrt deutlich auf. Im Rahmen der noch zu konkretisierenden Freiraumplanung werden gestalterische Maßnahmen angestrebt, welche die Erholungsfunktion des Plangebietes Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 5 von 10 Begründung Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd - Am Pulheimer Bach Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung Stand Februar 2017 und seiner Umgebung fördern, da die Landschaft nun nicht mehr nur als offene intensiv bewirtschaftete Feldflur erlebt wird, sondern eine Anreicherung aus typischen Landschaftselementen wie z.B. extensive Wiesenflächen, Kleingehölzen und Obstwiesen erfährt, wodurch sie erlebnisreicher wahrgenommen wird. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei über verbindende Grünstrukturen den vorhandenen wie den künftigen Wohngebieten zu gute. Gegenüber der derzeit intensiven Agrarnutzung erfährt das Plangebiet und seine Umgebung durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer Biotopstrukturen eine ökologische Anreicherung, die auch aus faunistischer Sicht vielen Tierarten eine Besiedlung neuer Lebensräume ermöglicht. Gegenüber dem Pulheimer Bach übernimmt die Grünfläche eine Pufferfunktion. Durch die Schutzfläche, die aus Gründen der Bodendenkmalpflege von Bebauung freizuhalten ist vergrößert sich die Grünfunktion in diesem Bereich noch einmal deutlich. In der freiraumplanerischen Gesamtbetrachtung innerhalb der Rahmenplanung hat das nun zu entwickelnde Baugebiet des BP 114 die Besonderheit, dass dieses Gebiet von allen Seiten durch Grünzüge abgegrenzt wird. Dies basiert auch auf der Grundidee der Rahmenplanung, die zur Gliederung der verschieden Baugebiete quartiersinterne Grünzüge vorsah. Durch die Orientierung der Gärten zu den Grünzügen in den Grenzbereichen der Bebauungspläne Nr. 113 und Nr. 115 erfahren diese Grünzüge eine deutliche Aufwertung und werden durch die beiderseitig angeordneten Gartenbereiche zukünftig als großzügige Grünbereiche wahrgenommen. Städtebaulicher Entwurf Der vorliegende städtebauliche Entwurf für den Bebauungsplane Nr. 114 basiert hinsichtlich der baulichen Strukturen auf dem bisher durchgeführten umfangreichen Planungs- und Entwurfsprozess zur Rahmenplanung Süd. Er stellt eine Konkretisierung der verschiedenen Planungsvarianten dar und berücksichtigt die im bisherigen Verfahren umfänglich durchgeführten Beteiligungsverfahren. Das städtebauliche Konzept basiert in den Grundzügen auf der durch das Büro Konrath und Wennemar erarbeiteten und im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung 17.9 beschlossenen Rahmenplanung (bereits in Form einer Bürgerversammlung vorgestellt und diskutiert), wurde jedoch ähnlich dem benachbarten Bebauungsplan 115 hinsichtlich der Lage einzelner Baukörper wie auch der angebotenen Bauformen modifiziert. Die Ergebnisse der archäologischen Untersuchung ergaben, dass im Bereich nahe dem Bach ein schützenswertes Bodendenkmal den Verzicht auf eine Bebauung im Schutzbereich nahelegt. Um dem Ziel der Wohnraumversorgung dennoch nachzukommen wurde als Ausgleich der Bereich östlich des Quartierplatzes analog der Planung im Planetenviertel (Bebauungsplan 113) mit einer Struktur aus Mehrfamilienhäusern geplant. Der Entfall der Bebauung im Bereich des Bodendenkmales sowie eine allgemein großzügiger als in der Rahmenplanung vorgesehene Grundstücksaufteilung sorgen dabei dafür, dass die Gesamtzahl der Wohneinheiten die in den Verkehrsgutachten zur erfolgten Flächennutzungsplanänderung berücksichtigte Zahl nicht überschreitet. Der Geschosswohnungsbau in Form einer blockartigen Bebauung am Quartiersplatz vorgesehen, da so die Errichtung einer kostenintensiven Tiefgarage noch wirtschaftlich realisierbar ist und der Quartiersplatz durch die kompaktere Baustruktur eine räumliche Fassung erfährt. In den Randbereichen und bezogen auf die Gesamtbetrachtung liegt der Schwerpunkt in diesem Plangebiet auf einer Bebauung in Form des freistehenden Einzelhauses. Dabei wird im Entwurf durch die Festsetzung von Haustypen an verschiedenen Stellen die Anordnung von Einzel- und Doppelhäusern sowie Reihenhäusern variiert. Bei der Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes wurde dem Prinzip der optimierten Ausrichtung der Gärten weitestgehend Rechnung getragen. Eine Grundidee der Rahmenplanung waren die quartiersinternen, die verschieden Baugebiete gliedernden, Grünzüge. Durch die Orientierung der Gärten zu den Grünzügen in den Grenzbereichen der Bebauungspläne Nr. 113 und Nr. 115 erfahren diese Grünzüge eine deutliche Aufwertung und werden durch die beiderseitig angeordneten Gartenbereiche zukünftig als großzügige Grünbereiche wahrgenommen. Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 6 von 10 Begründung Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd - Am Pulheimer Bach Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung Stand Februar 2017 Da die Stadt die Grundstücke in Eigenregie vermarktet und die geplante Grundstücksparzellierung den Bebauungsplanentwurf übernimmt, können hinsichtlich der entstehenden Bebauungsstruktur konkrete Aussagen getroffen werden. Unabhängig von der konkret geplanten Aufteilung belässt der spätere Bebauungsplanentwurf eine gewisse Variationsbreite hinsichtlich der Anordnung von Einfamilienhäusern mit Bezug auf die Flexibilität der Planung, die erforderlich ist, wenn die Teilbereiche zukünftig aufgeteilt und vermarktet werden. In Summe ergibt sich als Ergebnis des Entwurfsprozesses folgende Verteilung der Wohneinheiten: Einzelhaus 70 Doppelhaus 24 Reihenhaus 9 Wohnungen* 60 Gesamt WE 163 *Wohnungen in Mehrfamilienhäusern bei zwei Vollgeschossen mit Staffelgeschoss und einer mittleren Wohnungsgröße von 90 m² Kindertagestätte Im Rahmen der archäologischen Grabungen wurde im südöstlichen Bereich der Rahmenplanung eine römische Hofstelle entdeckt. Dieser Bereich soll nach einer Stellungnahme des Amtes für Bodendenkmalpflege eine Unterschutzstellung erfahren, so dass dieser Bereich für die Anlage von Verkehrsflächen oder Bauflächen nicht mehr zur Verfügung steht (die entsprechende Fläche mit einer Größe von 6.230 m² wurde im städtebaulichen Entwurf gekennzeichnet). In Abstimmung mit dem Amt für Bodendenkmalpflege kann die Schutzfläche aber als Spielplatz oder Außenfläche einer Kindertageseinrichtung genutzt werden. Da die Standortbedingungen für eine Kindertageseinrichtung im BP 113 nicht optimal sind, schlägt die Verwaltung mit dem vorliegenden Entwurf vor, die Fläche der Kindertageseinrichtung zu verlagern. Die nun im BP 114 vorgesehene Fläche hat deutliche Lagevorteile. Die Abstände der beiden Kitas untereinander vergrößern sich, die Einrichtung liegt nicht mehr in unmittelbarer Nähe einer Kreisstraße und die neue Kita kann nun zentral in ein Neubaugebiet integriert werden. Bedingt durch die mögliche „Doppelnutzung“ der Schutzfläche kann das Außengelände der Kita deutlich großzügiger gestaltet werden als dies im Regelfall möglich ist. Auch bestehen Synergieeffekte hinsichtlich der angrenzenden Spielplatzfläche und der Grünfläche entlang des Pulheimer Baches, so dass sich für die Kinder unmittelbare Entdeckungswelten erschließen. Flächenbilanz Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 114 umfasst eine Fläche von ca. 112.700 m². Davon sind Wohnbaufläche ca. 51.670 m², Fläche für Gemeinbedarf ca. 5.380 m², Verkehrsflächen ca. 19.210 m², Grünflächen ca. 34.120 m², Fläche für Regenwasser-Rückhaltung ca. 2.320 m². Nach ersten überschlägigen Berechnungen reicht die Fläche für die Regenrückhaltung aus dem Rahmenplanungsentwurf in der derzeitigen Größe nicht aus. Der tatsächliche Bedarf wird im weiteren Bauleitplanverfahren ermittelt und kann im nachfolgenden Rechtsplan berücksichtigt werden. 7. Verkehr und Erschließung Überörtliche Anbindung Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 114 Pulheim ist Bestandteil eines größeren Stadtentwicklungsbereiches im Südwesten der Kernstadt, der in der Fortführung der bestehenden Siedlungsränder zwischen der Geyener Straße und dem Pulheimer Bach liegt. Dieser Entwicklungsbereich liegt äußerst verkehrsgünstig hinsichtlich seiner Nähe zum Pulheimer Bahnhof und zum Stadtzentrum. Die Entfernungen sind zu Fuß oder mit dem Fahrrad gut zu bewältigen. Der motorisierte Individualverkehr wird ausschließlich über die Geyener Straße (K 25) angebunden. Die K 25 verbindet die Kernstadt mit den südlichen Ortsteilen (Geyen, Sinthern, Brauweiler und Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 7 von 10 Begründung Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd - Am Pulheimer Bach Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung Stand Februar 2017 Dansweiler). Derzeit befährt die Buslinie 980 mit Haltepunkten an den Kreisverkehren Geyener Straße/Pariser Straße und der Straße am Bendacker diese Strecke. Durch die neuen Baugebiete ist mit einer Verkehrszunahme von max. 10% in der Ortsdurchfahrt Geyen zu rechnen. Die Verkehrsmengen können durch geeignete Maßnahmen an den Knotenpunkten abgewickelt werden. Die Optimierung der Verkehrsknoten war Gegenstand der durchgeführten Verkehrsuntersuchung und soll in naher Zukunft umgesetzt werden. Erschließung Die ursprünglich vorgesehene Haupterschließung des Areals von der Geyener Straße (K 25) über den Kreisel Geyener Straße / Pariser Straße wurde um eine zweite Kreisverkehrsanbindung im Bereich der Straße Am Bendacker ergänzt, so dass der zukünftige Entwicklungsbereich optimal und verträglich angebunden werden kann. Als Ergebnis der umfangreichen Beteiligungsverfahren wurde ein zweiter Kreisverkehr Geyener Straße/ Am Bendacker mit Bushaltestellen in beide Richtungen errichtet. Diese Bushaltestellen mit der überörtlichen Verbindung der Linie 980 wurden zwischenzeitlich in Betrieb genommen. Haupterschließung / Wohnsammelstraße Die inneren Haupterschließungsstraßen mit einer Breite von 16 m und 11m knüpfen konsequent an die verkehrliche Erschließung im Bereich des BP 113 an und ergänzen damit das verkehrliche Rückgrat der neu entwickelten Siedlungsbereiche. Eine zukünftige Erschließung mit dem Bus kann somit gewährleistet werden. Zusätzlich ist eine erweiterte Schleife zur optionalen Anbindung des BP 115 vorgesehen, um im Bedarfsfall eine alternative Buserschließung zu ermöglichen. Der Bus könnte zukünftig den gesamten Siedlungsentwicklungsbereich über eine Schleifenfahrt mit einem Erschließungsradius von 300 m problemlos mit einem attraktiven ÖPNV-Angebot versorgen (vergleiche dazu die Untersuchung des Planungsbüros VIA 2012). Die Konzeption der Haupterschließung des BP 114 ist nur im Zusammenhang mit der Rahmenplanung zu erkennen, da diese mit dem Bereich des bereits rechtskräftigen BP 113 eine U-Form bildet und ihren Abschluss in der Anbindung an den neuen Kreisverkehr Geyener Straße / Am Bendacker erfährt. Wohnsammelstraßen berücksichtigen überwiegend die Nutzung Wohnen. Die Nutzungsbedürfnisse des Fußgängerverkehrs mit punktuellem Querungsbedarf, aber auch die Nutzungsansprüche einer Busführung werden berücksichtigt. Die im Bebauungsplan festgesetzte 16 m breite öffentliche Verkehrsfläche ermöglicht bei einer Fahrbahnbreite von 6,00 m die Begegnung Pkw/Bus. Beidseitige Parkstreifen mit Baumpflanzungen und großzügige Fußgängerbereiche berücksichtigen die Ansprüche einer überwiegenden Wohnnutzung. Durch die Anordnung von Tempo-30 in den Wohnsammelstraßen wird die sichere Führung von Radfahrern auf der Fahrbahn ohne separierte Radwege bzw. Radstreifen ermöglicht. Wohnwege Die Planstraßen, die abzweigend von den Wohnsammelstraßen als öffentliche Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt werden, haben deutlich geringere Querschnitte und dienen der Feinerschließung der Baufelder. Da dort kein Busverkehr stattfindet und bis auf Müllfahrzeuge kaum Schwerverkehr zu erwarten ist, sind die Querschnitte von 6,00 m bis 8,75 für die entstehenden Nutzungsansprüche ausreichend. Diese Wohnwege haben den Nutzungsanspruch Wohnen und Parken und ermöglichen den überwiegenden Begegnungsfall Pkw/Pkw. Die Aufenthaltsfunktion hat in diesen Bereichen eine große Bedeutung. Die Bereiche werden in der Regel mit StVO-Zeichen 325 ausgewiesen. Das bedeutet, dass hier nur Schrittgeschwindigkeit zulässig ist und alle Verkehrsteilnehmer und Straßennutzer gleichberechtigt sind. Zudem ist Parken nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen zulässig. Rad- und Fußwegenetz, Grünflächen Neben den motorisierten Verkehren kommt der Entwicklung des Rad- und Fußwegenetzes als umweltgerechte Form der Mobilität eine herausragende Bedeutung zu. Um die Attraktivität der Wege und der Aufenthaltsangebote zu unterstützen, ist dieses Erschließungsnetz in engem Zusammenhang mit der Vernetzung der Grünräume zu sehen. Über attraktive grüne Fuß- und Radwege wird das neue Quartier mit den Grünflächen des geplanten Siedlungsrandes vernetzt. Innerhalb der parkartigen Grünfläche wird eine durchgehende Fuß- und Radwegever- Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 8 von 10 Begründung Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd - Am Pulheimer Bach Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung Stand Februar 2017 bindung festgesetzt, die mit der weiteren Freiraumplanung durch weitere Wege ergänzt werden kann. So entsteht eine qualitätvolle Verbindung zwischen der Geyener Straße und den südlich gelegenen Wirtschaftswegen, die in Folge der Siedlungserweiterung entsprechend dem Entwurf zur Rahmenplanung Pulheim Süd zukünftig zu einem übergeordneten Fuß- und Radwegenetz entwickelt werden kann. Im Quartier sind entlang des Haupterschließungsrings großzügige, beidseitige Fußwege in einer Breite von 2,50 m bis 2,75 m vorgesehen. Der Radverkehr kann aufgrund der vorgesehenen Geschwindigkeitsreduzierungen sicher auf den Fahrbahnen geführt werden. Ruhender Verkehr Durch die Dimensionierung der Verkehrsflächen im Plangebiet besteht die Möglichkeit, je nach Anordnung der Garagen auf den Baugrundstücken, öffentliche Stellplätze im Straßenraum vorzusehen. Der ruhende Verkehr ist nach den Regelungen der Landesbauordnung grundsätzlich auf den jeweiligen Baugrundstücken unterzubringen. Dies kann mit entsprechenden Festsetzungen in dem zukünftigen Bebauungsplan erfolgen. In den Bereichen mit Geschosswohnungsbau ist die bauordnungsrechtlich erforderliche Anzahl von Stellplätzen ausschließlich in Tiefgaragen nachzuweisen. Behindertenparkplätze und Vorhalteflächen für Pflegefahrzeuge können auch oberirdisch errichtet werden. In diesen Bereichen, in denen kompaktere Bauformen ermöglicht wurden, wird durch die Tiefgaragenregelung die Umsetzung eines attraktiven, grün gestalteten Wohnumfeldes mit hoher Aufenthaltsqualität ohne Beeinträchtigungen oder Flächeninanspruchnahme durch Parkverkehre sichergestellt. 12. Umweltbelange Umweltbericht Im Rahmen des weiteren Planverfahrens ist noch eine Umweltprüfung durchzuführen, die die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Planvorhabens ermittelt und bewertet. Neben einer Bestandsaufnahme des Umweltzustandes erfolgt eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung (hinsichtlich der relevanten Schutzgüter). Es werden dann Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen festgelegt. Artenschutz Eine Artenschutzprüfung wurde bereits durchgeführt und ist in der Anlage beigefügt. Unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten wurde vor allem eine Inanspruchnahme dreier Feldlerchenreviere ermittelt. Im Hinblick auf die Betroffenheit der Feldlärchenreviere wurden geeignete CEF-Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität erarbeitet. Bodendenkmalpflege Im Rahmen der archäologischen Grabungen wurde ermittelt, dass sich innerhalb des BP 114 in der Nähe des Pulheimer Baches vermutlich eine römische Hofstelle (ca. 1. Bis 4. Jhd. n.Chr.) mit Haupt- und Nebengebäuden und einem Graben, der das Gelände umgibt, befindet. Diese Fläche soll ihm Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens im später folgenden Rechtsplan als ortsfestes Bodendenkmal unter Schutz gestellt werden. Kampfmittel Eine Teilfläche des BP 114 Pulheim wurde durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) bereits geräumt. Die Restfläche ist noch im laufenden Verfahren zu untersuchen. Da der KBD nicht ausschließen kann, dass sich noch Kampfmittel im Boden befinden, werden entsprechende Hinweise in den späteren Rechtsplan aufgenommen. Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 9 von 10 Begründung Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd - Am Pulheimer Bach Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung 13. Stand Februar 2017 Kosten Durch das Bebauungsplanverfahren das im Zusammenhang mit der bereits durchgeführten Rahmenplanung zu sehen ist, entstehen Kosten für Grundlagenermittlungen (Kartengrundlage), die Beauftragung des Architekturbüros sowie die Beauftragung von Fachgutachten wie z.B. der Artenschutzprüfung, Umweltbericht, landschaftspflegerischer Begleitplan, Lärmgutachten, gutachterliche Stellungnahme des Verkehrsplanungsbüros sowie für die ebenfalls notwendige archäologische Prospektion der Fläche. Für die Wohnsiedlungserweiterung im Geltungsbereich der FNP-Änderung Nr. 17.9 Pulheim wurde eine gutachterliche Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt. Pulheim, den 21.02.2017 Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 10 von 10