Daten
Kommune
Pulheim
Größe
369 kB
Datum
15.03.2017
Erstellt
02.03.17, 18:32
Aktualisiert
07.03.17, 18:33
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Begründung Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd - Am Pulheimer Bach
Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung
Stand Februar 2017
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd
- Am Pulheimer Bach
Begründung zum städtebaulichen Entwurf
Stand Februar 2017
StadtPulheim
10 Planung
Begründung Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd - Am Pulheimer Bach
Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung
Stand Februar 2017
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Planerfordernis
2.
Räumlicher Geltungsbereich
3.
Planungsrechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen
4.
Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes
5.
Planungsziele
6.
Inhalt des städtebaulichen Konzeptes
7.
Verkehr und Erschließung
8.
Umweltbelange
9. Kosten
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Begründung Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd - Am Pulheimer Bach
Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung
1.
Stand Februar 2017
Planerfordernis
Die Aufstellung des B-Planes Nr. 114 Pulheim begründet sich u.a. aus dem Prozess zur demografischen Entwicklung in der Stadt Pulheim. Aufgrund der Daten des statistischen Landesamtes ist in Pulheim mit ausgeprägten Tendenzen des demografischen Alterns zu rechnen. Aus diesem Grund beschäftigten sich Rat und Verwaltung im Jahre 2010 in einer Workshop-Reihe mit der Bevölkerungsentwicklung der Stadt Pulheim. Basierend auf
dieser Arbeit beschloss der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 09.11.2010 die Leitziele und strategischen Ziele zur Gestaltung des demografischen Wandels einstimmig. Eines dieser strategischen Ziele lautet: „Die
Stadt Pulheim berücksichtigt bei der Aktivierung von Flächenpotentialen auch die Ausweisung von hochwertigen
Baulandflächen (Größe, Ausstattung, Lage)“. Dieses Bauleitplanverfahren ist somit Bestandteil des Maßnahmenplanes 2011 und dient dieser Zielerreichung.
Gleichzeitig zeigen die aktuellen Bevölkerungsprognosen für die Region, dass es sich bei der derzeit zu verzeichnenden erheblichen Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt um eine länger anhaltende Entwicklung handelt,
welche die Schaffung neuer Wohnungen in einem Maß erfordert, das über Nachverdichtungsmaßnahmen innerhalb der bestehenden Innenbereiche nicht erreicht werden kann. Die hohe Quote an Bewerbungen in den angrenzenden Bebauungsplangebieten (BP 113 und BP 115), die mehrfach über der Anzahl der zu vergebenden
Grundstücke liegt, bestätigt diesen Trend.
Derzeit beurteilen sich Vorhaben im Geltungsbereich nach § 35 BauGB, so dass die zeitnahe Entwicklung eines
Wohngebietes planungsrechtlich die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens erfordert. Hiermit sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines neuen Wohnquartiers geschaffen werden, dessen Abschluss im Übergang zur freien Landschaft eine parkartige Grünfläche mit Aufenthalts- und Erholungsfunktionen bilden wird.
2.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim wird nordöstlich begrenzt durch die noch zu entwickelnde Grünfläche innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 115 Pulheim. Den südöstlichen Abschluss bildet die
Wegeführung entlang des Pulheimer Baches. Der Wirtschaftsweg (Gemarkung Pulheim, Flur 20, Flurstück 20) im
Bereich der geplanten Grünfläche begrenzt das Plangebiet in Richtung Südwesten. Im Nordwesten bildet der
Wirtschaftsweg in der Verlängerung der Straße am Lindenkreuz (Gemarkung Pulheim, Flur 5, Flurstück 185)
angrenzend an die geplante Grünfläche im BP 113 Pulheim die Grenze des Geltungsbereiches. Im Zusammenhang mit der Rahmenplanung Pulheim Süd bildet das hier anstehende Bauleitplanverfahren mit den beiden bereits durchgeführten und unmittelbar angrenzenden Bauleitplanverfahren Nr. 113 und Nr. 115 Pulheim den Abschluss der Siedlungsentwicklung in diesem Bereich.
3.
Planungsrechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen
Für das Plangebiet existiert kein Bebauungsplan, es handelt sich zum jetzigen Zeitpunkt um Außenbereichsflächen im Sinne des § 35 BauGB.
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln stellt die Plangeltungsbereichsfläche
zum großen Teil als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB) dar. Teile der Fläche im Bereich des Pulheimer Baches und der südwestlichen Feldflur liegen außerhalb des ASB. Im Rahmen der zwischenzeitlich durchgeführten
und wirksam gewordenen Teilbereichsänderung 17.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim wird der
Plangeltungsbereich (inklusive der außerhalb des ASB liegenden Flächen) als „Wohnbaufläche“ und „Grünfläche
Parkanlage“ dargestellt. Innerhalb dieses Änderungsverfahrens bestätigte die Bezirksregierung Köln, dass aus
Sicht der Raumordnung und Landesplanung keine Bedenken gegen diese Entwicklung bestehen.
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Durch die bereits erfolgte Teilbereichsänderung des Flächennutzungsplanes wird dem in § 8 Abs. 2 BauGB geforderten Entwicklungsgebot Rechnung getragen.
4.
Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes
Die Flächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 114 Pulheim werden derzeit noch landwirtschaftlich genutzt.
Im nordwestlich an das Plangebiet angrenzenden Bereich des Bebauungsplans Nr. 113 Pulheim wurde mit der
Realisierung begonnen; hier entsteht ein Mix aus Geschosswohnungsbau und Einfamilienhausbebauung verschiedenen Typus. Die bestehende Kindertageseinrichtung an der Pariser Straße befindet sich im Regelbetrieb.
Die Lärmschutzmauer entlang der Geyener Straße wurde errichtet. Die beiden Kreisverkehre an der Sonnenallee
und Am Bendacker sind fertiggestellt und dienen der Haupterschließung des Siedlungsbereiches Pulheim Süd
von der Geyener Straße. Die Baustraßen im BP 113 sind fertiggestellt und mit ersten Baumaßnahmen wurde
begonnen. In der näheren Nachbarschaft, in nördlicher Richtung liegt das Wohngebiet „Europa-Viertel“, welches
bis auf ein Mehrfamilienhaus (Geschosswohnungsbau) überwiegend mit Einfamilienhäusern sowohl in Form von
zweigeschossigen Doppel- und Reihenhäusern als auch freistehenden Gebäuden bebaut ist. Jenseits der Geyener Straße, befinden sich im Nordwesten die Grundstücke gemischter Bestandsnutzungen (Gärtnereibetrieb,
Gewerbe, Wohnen und ein Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb). Daran schließt sich das Plangebiet des B-Planes
Nr. 76 Pulheim, welches mit zweigeschossigen Doppelhäusern und freistehenden Einfamilienhäusern bebaut ist.
Im nordöstlich angrenzenden Bereich des Bebauungsplanes Nr. 115 Pulheim werden derzeit gerade die Erschließungsmaßnahmen umgesetzt. Die angrenzenden Grundstücke des Bebauungsplanes Nr. 64 Pulheim
(Elchweg) sind überwiegend mit freistehenden Einfamilienhäusern bebaut. In südöstlicher wie auch südwestlicher
Richtung schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen an das Plangebiet an. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 11,3 ha.
5.
Planungsziele
Ziel ist die Arrondierung der beschriebenen Fläche zwischen dem Wirtschaftsweg in der Verlängerung der Straße
„Am Lindenkreuz“ und dem Pulheimer Bach für die Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung einer parkartigen Siedlungsrandeingrünung.
Vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit und des durch den demografischen Wandel veränderten Nachfrageverhaltens sind auch kompaktere Hausformen für barrierefreie Miet- oder Eigentumsformen zu berücksichtigen, da
durch den Bau von Tiefgaragen ein hochwertiges Wohnumfeld für diese Nachfragegruppe realisierbar ist.
Der Entwurf soll den Anspruch berücksichtigen, individuelles Wohnen mit frei wählbaren Haustypen in einem
qualitätvollen Wohnumfeld zu ermöglichen.
6.
Inhalt des städtebaulichen Konzeptes
Erläuterungen zum vorgelegten städtebaulichen Konzept
Das Planungsgebiet befindet sich im Südwesten der Stadt Pulheim zwischen dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz und dem Pulheimer Bach. Der Entwurf ist Teil der Rahmenplanung Pulheim
Süd, die sich von der Geyener Straße bis zum Pulheimer Bach erstreckt und gleichermaßen für den Bebauungsplan 114 und die bereits durchgeführten Bebauungsplanverfahren 113 und 115 projektiert.
Südwestlich zur Landschaft hin wird das Planungsgebiet durch einen Grünsaum eingefasst, der im Anschluss im
Bereich des BP 114 bis zum Pulheimer Bach und an diesem entlang seine Fortsetzung finden wird.
Die landschaftsplanerische Ausarbeitung des Grünsaums ist Gegenstand einer unabhängigen Planung.
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Quartiersbildung
In der Rahmenplanung ist die Bildung ablesbarer Quartiere vorgesehen, die durch grüne Fugen voneinander
abgesetzt sind.
Im Bebauungsplan 114 wird (ebenso wie im Rahmenplanungsentwurf für den angrenzenden BP 113) ein Quartiersplatz mit Aufenthaltsangeboten und Spielflächen zum Nukleus des Viertels. Er stärkt die Identität des Quartiers, schafft Raum für Kommunikation und dient der Orientierung.
Innerhalb des Quartiers werden einzelne Straßenzüge mit wiedererkennbaren baulichen Strukturen geschaffen.
Die gezielte Verteilung der Bauformen, insbesondere auch die Herausarbeitung von Besonderheiten der einzelnen Lagen sowie deren geografische Ausrichtung werden jedem Ort im Quartier ein unverwechselbares Gesicht
verleihen.
Bauformen
Innerhalb der Baufelder sind grundsätzlich unterschiedliche Bauformen vorstellbar. In Fortentwicklung der Nachbarquartiere und entsprechend der vorherrschenden Nachfrage werden Einfamilienhäuser als Einzel-, Doppelund Reihenhäuser mit angrenzenden Garagen auf dem eigenen Grundstück berücksichtigt. In diesem Bereich
wird das freistehende Einfamilienhaus einen erheblichen Bestandteil der Gesamtbebauung ausmachen. Es soll
jedoch auch der zunehmenden Nachfrage nach Mehrfamilienhäusern Rechnung getragen werden, insbesondere
auch um ein möglichst breites Angebot an Sonderwohnformen wie barrierefreies oder generationenübergreifendes Wohnen zu ermöglichen.
Die geplanten Mehrfamilienhäuser sollen in der Regel nicht höher als zwei Geschosse mit zurückgestaffeltem
Dachgeschoss werden und verfügen über eine eigene Tiefgarage zur Aufnahme des ruhenden Verkehrs. Die
Decke über der Tiefgarage ist intensiv zu begrünen, um als qualitätvoller Freiraum benutzbar zu sein. Mehrfamilienhäuser übernehmen raumbildende Funktionen an den Kanten des Quartiersplatzes. Im Weiteren mischen sich
Einfamilienreihen- und -doppelhäuser, jeweils abgestimmt auf die Lage und Ausrichtung des Baugrundstückes
mit freistehenden Einfamilienhäusern in besonders attraktiven Lagen.
Die Grundstücksgrößen liegen in der Regel bei ca. 250m² für Reihenhäuser, 300m² für Doppelhaushälften und
bei 450m² für freistehende Einfamilienhäuser. Einzelne Einfamilienhausgrundstücke sind auch deutlich größer.
Der städtebauliche Entwurf lässt aber auch eine größere Varianz der Grundstücksgrößen zu.
Die vorgeschlagene Bebauung lässt sich problemlos in einzelnen Bauabschnitten realisieren. Neben individuell
geplanten Häusern sind auch Abschnitte zur Entwicklung durch Bauträger vorstellbar.
Grünflächen
In der Rahmenplanung Pulheim Süd wurde durch das Büro Club L94 ein freiraumplanerischer Entwurf für einen
Grünzug entlang des zukünftigen Siedlungsrandes entwickelt. Auch dieses neue Quartier soll wie schon im Gebiet des BP 113 am südwestlichen Siedlungsrand durch eine weiträumige, landschaftstypische Grünfläche eingebunden werden, die vielfältige Funktionen im Natur- und Landschaftshaushalt übernimmt und darüber hinaus
die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft teilweise kompensiert. Im südlichen Randbereich wird eine Anlage zur Regenwasserversickerung hergestellt, die in der Umsetzung so gestaltet sein wird,
dass sie als integrativer Bestandteil der angrenzenden parkartigen Strukturen wahrgenommen wird. Die Grünfläche steht im räumlichen und inhaltlichen Kontext mit den Bebauungsplänen Nr. 113 und 115 und erstreckt sich
somit in ihrer gesamten Ausdehnung von der Geyener Straße bis entlang des Pulheimer Baches.
Die Grünfläche bindet das Vorhaben in die Landschaft ein und wertet das Landschaftsbild im Übergang von der
offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und umgekehrt deutlich auf. Im Rahmen der noch zu konkretisierenden
Freiraumplanung werden gestalterische Maßnahmen angestrebt, welche die Erholungsfunktion des Plangebietes
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und seiner Umgebung fördern, da die Landschaft nun nicht mehr nur als offene intensiv bewirtschaftete Feldflur
erlebt wird, sondern eine Anreicherung aus typischen Landschaftselementen wie z.B. extensive Wiesenflächen,
Kleingehölzen und Obstwiesen erfährt, wodurch sie erlebnisreicher wahrgenommen wird. Die Aufwertung der
Erholungsfunktion kommt dabei über verbindende Grünstrukturen den vorhandenen wie den künftigen Wohngebieten zu gute.
Gegenüber der derzeit intensiven Agrarnutzung erfährt das Plangebiet und seine Umgebung durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer Biotopstrukturen eine ökologische Anreicherung, die auch aus faunistischer Sicht vielen Tierarten eine Besiedlung neuer Lebensräume ermöglicht. Gegenüber dem Pulheimer Bach
übernimmt die Grünfläche eine Pufferfunktion. Durch die Schutzfläche, die aus Gründen der Bodendenkmalpflege von Bebauung freizuhalten ist vergrößert sich die Grünfunktion in diesem Bereich noch einmal deutlich.
In der freiraumplanerischen Gesamtbetrachtung innerhalb der Rahmenplanung hat das nun zu entwickelnde
Baugebiet des BP 114 die Besonderheit, dass dieses Gebiet von allen Seiten durch Grünzüge abgegrenzt wird.
Dies basiert auch auf der Grundidee der Rahmenplanung, die zur Gliederung der verschieden Baugebiete quartiersinterne Grünzüge vorsah. Durch die Orientierung der Gärten zu den Grünzügen in den Grenzbereichen der
Bebauungspläne Nr. 113 und Nr. 115 erfahren diese Grünzüge eine deutliche Aufwertung und werden durch die
beiderseitig angeordneten Gartenbereiche zukünftig als großzügige Grünbereiche wahrgenommen.
Städtebaulicher Entwurf
Der vorliegende städtebauliche Entwurf für den Bebauungsplane Nr. 114 basiert hinsichtlich der baulichen Strukturen auf dem bisher durchgeführten umfangreichen Planungs- und Entwurfsprozess zur Rahmenplanung Süd.
Er stellt eine Konkretisierung der verschiedenen Planungsvarianten dar und berücksichtigt die im bisherigen
Verfahren umfänglich durchgeführten Beteiligungsverfahren.
Das städtebauliche Konzept basiert in den Grundzügen auf der durch das Büro Konrath und Wennemar erarbeiteten und im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung 17.9 beschlossenen Rahmenplanung (bereits in Form
einer Bürgerversammlung vorgestellt und diskutiert), wurde jedoch ähnlich dem benachbarten Bebauungsplan
115 hinsichtlich der Lage einzelner Baukörper wie auch der angebotenen Bauformen modifiziert. Die Ergebnisse
der archäologischen Untersuchung ergaben, dass im Bereich nahe dem Bach ein schützenswertes Bodendenkmal den Verzicht auf eine Bebauung im Schutzbereich nahelegt. Um dem Ziel der Wohnraumversorgung dennoch nachzukommen wurde als Ausgleich der Bereich östlich des Quartierplatzes analog der Planung im Planetenviertel (Bebauungsplan 113) mit einer Struktur aus Mehrfamilienhäusern geplant. Der Entfall der Bebauung im
Bereich des Bodendenkmales sowie eine allgemein großzügiger als in der Rahmenplanung vorgesehene Grundstücksaufteilung sorgen dabei dafür, dass die Gesamtzahl der Wohneinheiten die in den Verkehrsgutachten zur
erfolgten Flächennutzungsplanänderung berücksichtigte Zahl nicht überschreitet.
Der Geschosswohnungsbau in Form einer blockartigen Bebauung am Quartiersplatz vorgesehen, da so die Errichtung einer kostenintensiven Tiefgarage noch wirtschaftlich realisierbar ist und der Quartiersplatz durch die
kompaktere Baustruktur eine räumliche Fassung erfährt. In den Randbereichen und bezogen auf die Gesamtbetrachtung liegt der Schwerpunkt in diesem Plangebiet auf einer Bebauung in Form des freistehenden Einzelhauses. Dabei wird im Entwurf durch die Festsetzung von Haustypen an verschiedenen Stellen die Anordnung von
Einzel- und Doppelhäusern sowie Reihenhäusern variiert.
Bei der Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes wurde dem Prinzip der optimierten Ausrichtung der Gärten
weitestgehend Rechnung getragen. Eine Grundidee der Rahmenplanung waren die quartiersinternen, die verschieden Baugebiete gliedernden, Grünzüge. Durch die Orientierung der Gärten zu den Grünzügen in den
Grenzbereichen der Bebauungspläne Nr. 113 und Nr. 115 erfahren diese Grünzüge eine deutliche Aufwertung
und werden durch die beiderseitig angeordneten Gartenbereiche zukünftig als großzügige Grünbereiche wahrgenommen.
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Da die Stadt die Grundstücke in Eigenregie vermarktet und die geplante Grundstücksparzellierung den Bebauungsplanentwurf übernimmt, können hinsichtlich der entstehenden Bebauungsstruktur konkrete Aussagen getroffen werden. Unabhängig von der konkret geplanten Aufteilung belässt der spätere Bebauungsplanentwurf eine
gewisse Variationsbreite hinsichtlich der Anordnung von Einfamilienhäusern mit Bezug auf die Flexibilität der
Planung, die erforderlich ist, wenn die Teilbereiche zukünftig aufgeteilt und vermarktet werden.
In Summe ergibt sich als Ergebnis des Entwurfsprozesses folgende Verteilung der Wohneinheiten:
Einzelhaus
70
Doppelhaus 24
Reihenhaus
9
Wohnungen* 60
Gesamt WE 163
*Wohnungen in Mehrfamilienhäusern bei zwei Vollgeschossen mit Staffelgeschoss und einer mittleren Wohnungsgröße von 90 m²
Kindertagestätte
Im Rahmen der archäologischen Grabungen wurde im südöstlichen Bereich der Rahmenplanung eine römische
Hofstelle entdeckt. Dieser Bereich soll nach einer Stellungnahme des Amtes für Bodendenkmalpflege eine Unterschutzstellung erfahren, so dass dieser Bereich für die Anlage von Verkehrsflächen oder Bauflächen nicht mehr
zur Verfügung steht (die entsprechende Fläche mit einer Größe von 6.230 m² wurde im städtebaulichen Entwurf
gekennzeichnet). In Abstimmung mit dem Amt für Bodendenkmalpflege kann die Schutzfläche aber als Spielplatz
oder Außenfläche einer Kindertageseinrichtung genutzt werden. Da die Standortbedingungen für eine Kindertageseinrichtung im BP 113 nicht optimal sind, schlägt die Verwaltung mit dem vorliegenden Entwurf vor, die Fläche der Kindertageseinrichtung zu verlagern. Die nun im BP 114 vorgesehene Fläche hat deutliche Lagevorteile.
Die Abstände der beiden Kitas untereinander vergrößern sich, die Einrichtung liegt nicht mehr in unmittelbarer
Nähe einer Kreisstraße und die neue Kita kann nun zentral in ein Neubaugebiet integriert werden. Bedingt durch
die mögliche „Doppelnutzung“ der Schutzfläche kann das Außengelände der Kita deutlich großzügiger gestaltet
werden als dies im Regelfall möglich ist. Auch bestehen Synergieeffekte hinsichtlich der angrenzenden Spielplatzfläche und der Grünfläche entlang des Pulheimer Baches, so dass sich für die Kinder unmittelbare Entdeckungswelten erschließen.
Flächenbilanz
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 114 umfasst eine Fläche von ca. 112.700 m². Davon sind Wohnbaufläche ca. 51.670 m², Fläche für Gemeinbedarf ca. 5.380 m², Verkehrsflächen ca. 19.210 m², Grünflächen ca.
34.120 m², Fläche für Regenwasser-Rückhaltung ca. 2.320 m².
Nach ersten überschlägigen Berechnungen reicht die Fläche für die Regenrückhaltung aus dem Rahmenplanungsentwurf in der derzeitigen Größe nicht aus. Der tatsächliche Bedarf wird im weiteren Bauleitplanverfahren
ermittelt und kann im nachfolgenden Rechtsplan berücksichtigt werden.
7.
Verkehr und Erschließung
Überörtliche Anbindung
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 114 Pulheim ist Bestandteil eines größeren Stadtentwicklungsbereiches im Südwesten der Kernstadt, der in der Fortführung der bestehenden Siedlungsränder zwischen der Geyener Straße und dem Pulheimer Bach liegt. Dieser Entwicklungsbereich liegt äußerst verkehrsgünstig hinsichtlich
seiner Nähe zum Pulheimer Bahnhof und zum Stadtzentrum. Die Entfernungen sind zu Fuß oder mit dem Fahrrad gut zu bewältigen. Der motorisierte Individualverkehr wird ausschließlich über die Geyener Straße (K 25)
angebunden. Die K 25 verbindet die Kernstadt mit den südlichen Ortsteilen (Geyen, Sinthern, Brauweiler und
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Dansweiler). Derzeit befährt die Buslinie 980 mit Haltepunkten an den Kreisverkehren Geyener Straße/Pariser
Straße und der Straße am Bendacker diese Strecke.
Durch die neuen Baugebiete ist mit einer Verkehrszunahme von max. 10% in der Ortsdurchfahrt Geyen zu rechnen. Die Verkehrsmengen können durch geeignete Maßnahmen an den Knotenpunkten abgewickelt werden. Die
Optimierung der Verkehrsknoten war Gegenstand der durchgeführten Verkehrsuntersuchung und soll in naher
Zukunft umgesetzt werden.
Erschließung
Die ursprünglich vorgesehene Haupterschließung des Areals von der Geyener Straße (K 25) über den Kreisel
Geyener Straße / Pariser Straße wurde um eine zweite Kreisverkehrsanbindung im Bereich der Straße Am Bendacker ergänzt, so dass der zukünftige Entwicklungsbereich optimal und verträglich angebunden werden kann.
Als Ergebnis der umfangreichen Beteiligungsverfahren wurde ein zweiter Kreisverkehr Geyener Straße/ Am Bendacker mit Bushaltestellen in beide Richtungen errichtet. Diese Bushaltestellen mit der überörtlichen Verbindung
der Linie 980 wurden zwischenzeitlich in Betrieb genommen.
Haupterschließung / Wohnsammelstraße
Die inneren Haupterschließungsstraßen mit einer Breite von 16 m und 11m knüpfen konsequent an die verkehrliche Erschließung im Bereich des BP 113 an und ergänzen damit das verkehrliche Rückgrat der neu entwickelten
Siedlungsbereiche. Eine zukünftige Erschließung mit dem Bus kann somit gewährleistet werden. Zusätzlich ist
eine erweiterte Schleife zur optionalen Anbindung des BP 115 vorgesehen, um im Bedarfsfall eine alternative
Buserschließung zu ermöglichen. Der Bus könnte zukünftig den gesamten Siedlungsentwicklungsbereich über
eine Schleifenfahrt mit einem Erschließungsradius von 300 m problemlos mit einem attraktiven ÖPNV-Angebot
versorgen (vergleiche dazu die Untersuchung des Planungsbüros VIA 2012). Die Konzeption der Haupterschließung des BP 114 ist nur im Zusammenhang mit der Rahmenplanung zu erkennen, da diese mit dem Bereich des
bereits rechtskräftigen BP 113 eine U-Form bildet und ihren Abschluss in der Anbindung an den neuen Kreisverkehr Geyener Straße / Am Bendacker erfährt.
Wohnsammelstraßen berücksichtigen überwiegend die Nutzung Wohnen. Die Nutzungsbedürfnisse des Fußgängerverkehrs mit punktuellem Querungsbedarf, aber auch die Nutzungsansprüche einer Busführung werden berücksichtigt. Die im Bebauungsplan festgesetzte 16 m breite öffentliche Verkehrsfläche ermöglicht bei einer Fahrbahnbreite von 6,00 m die Begegnung Pkw/Bus. Beidseitige Parkstreifen mit Baumpflanzungen und großzügige
Fußgängerbereiche berücksichtigen die Ansprüche einer überwiegenden Wohnnutzung. Durch die Anordnung
von Tempo-30 in den Wohnsammelstraßen wird die sichere Führung von Radfahrern auf der Fahrbahn ohne
separierte Radwege bzw. Radstreifen ermöglicht.
Wohnwege
Die Planstraßen, die abzweigend von den Wohnsammelstraßen als öffentliche Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt werden, haben deutlich geringere Querschnitte und dienen
der Feinerschließung der Baufelder. Da dort kein Busverkehr stattfindet und bis auf Müllfahrzeuge kaum Schwerverkehr zu erwarten ist, sind die Querschnitte von 6,00 m bis 8,75 für die entstehenden Nutzungsansprüche
ausreichend. Diese Wohnwege haben den Nutzungsanspruch Wohnen und Parken und ermöglichen den überwiegenden Begegnungsfall Pkw/Pkw. Die Aufenthaltsfunktion hat in diesen Bereichen eine große Bedeutung. Die
Bereiche werden in der Regel mit StVO-Zeichen 325 ausgewiesen. Das bedeutet, dass hier nur Schrittgeschwindigkeit zulässig ist und alle Verkehrsteilnehmer und Straßennutzer gleichberechtigt sind. Zudem ist Parken nur
auf den dafür gekennzeichneten Flächen zulässig.
Rad- und Fußwegenetz, Grünflächen
Neben den motorisierten Verkehren kommt der Entwicklung des Rad- und Fußwegenetzes als umweltgerechte
Form der Mobilität eine herausragende Bedeutung zu. Um die Attraktivität der Wege und der Aufenthaltsangebote zu unterstützen, ist dieses Erschließungsnetz in engem Zusammenhang mit der Vernetzung der Grünräume zu
sehen. Über attraktive grüne Fuß- und Radwege wird das neue Quartier mit den Grünflächen des geplanten
Siedlungsrandes vernetzt. Innerhalb der parkartigen Grünfläche wird eine durchgehende Fuß- und Radwegever-
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bindung festgesetzt, die mit der weiteren Freiraumplanung durch weitere Wege ergänzt werden kann. So entsteht
eine qualitätvolle Verbindung zwischen der Geyener Straße und den südlich gelegenen Wirtschaftswegen, die in
Folge der Siedlungserweiterung entsprechend dem Entwurf zur Rahmenplanung Pulheim Süd zukünftig zu einem
übergeordneten Fuß- und Radwegenetz entwickelt werden kann.
Im Quartier sind entlang des Haupterschließungsrings großzügige, beidseitige Fußwege in einer Breite von 2,50
m bis 2,75 m vorgesehen. Der Radverkehr kann aufgrund der vorgesehenen Geschwindigkeitsreduzierungen
sicher auf den Fahrbahnen geführt werden.
Ruhender Verkehr
Durch die Dimensionierung der Verkehrsflächen im Plangebiet besteht die Möglichkeit, je nach Anordnung der
Garagen auf den Baugrundstücken, öffentliche Stellplätze im Straßenraum vorzusehen.
Der ruhende Verkehr ist nach den Regelungen der Landesbauordnung grundsätzlich auf den jeweiligen Baugrundstücken unterzubringen. Dies kann mit entsprechenden Festsetzungen in dem zukünftigen Bebauungsplan
erfolgen.
In den Bereichen mit Geschosswohnungsbau ist die bauordnungsrechtlich erforderliche Anzahl von Stellplätzen
ausschließlich in Tiefgaragen nachzuweisen. Behindertenparkplätze und Vorhalteflächen für Pflegefahrzeuge
können auch oberirdisch errichtet werden. In diesen Bereichen, in denen kompaktere Bauformen ermöglicht
wurden, wird durch die Tiefgaragenregelung die Umsetzung eines attraktiven, grün gestalteten Wohnumfeldes
mit hoher Aufenthaltsqualität ohne Beeinträchtigungen oder Flächeninanspruchnahme durch Parkverkehre sichergestellt.
12.
Umweltbelange
Umweltbericht
Im Rahmen des weiteren Planverfahrens ist noch eine Umweltprüfung durchzuführen, die die voraussichtlichen
Umweltauswirkungen des Planvorhabens ermittelt und bewertet.
Neben einer Bestandsaufnahme des Umweltzustandes erfolgt eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung (hinsichtlich der relevanten Schutzgüter). Es werden dann Maßnahmen
zur Vermeidung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen festgelegt.
Artenschutz
Eine Artenschutzprüfung wurde bereits durchgeführt und ist in der Anlage beigefügt. Unter artenschutzrechtlichen
Gesichtspunkten wurde vor allem eine Inanspruchnahme dreier Feldlerchenreviere ermittelt. Im Hinblick auf die
Betroffenheit der Feldlärchenreviere wurden geeignete CEF-Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen)
zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität erarbeitet.
Bodendenkmalpflege
Im Rahmen der archäologischen Grabungen wurde ermittelt, dass sich innerhalb des BP 114 in der Nähe des
Pulheimer Baches vermutlich eine römische Hofstelle (ca. 1. Bis 4. Jhd. n.Chr.) mit Haupt- und Nebengebäuden
und einem Graben, der das Gelände umgibt, befindet. Diese Fläche soll ihm Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens im später folgenden Rechtsplan als ortsfestes Bodendenkmal unter Schutz gestellt werden.
Kampfmittel
Eine Teilfläche des BP 114 Pulheim wurde durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) bereits geräumt. Die
Restfläche ist noch im laufenden Verfahren zu untersuchen. Da der KBD nicht ausschließen kann, dass sich
noch Kampfmittel im Boden befinden, werden entsprechende Hinweise in den späteren Rechtsplan aufgenommen.
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Kosten
Durch das Bebauungsplanverfahren das im Zusammenhang mit der bereits durchgeführten Rahmenplanung zu
sehen ist, entstehen Kosten für Grundlagenermittlungen (Kartengrundlage), die Beauftragung des Architekturbüros sowie die Beauftragung von Fachgutachten wie z.B. der Artenschutzprüfung, Umweltbericht, landschaftspflegerischer Begleitplan, Lärmgutachten, gutachterliche Stellungnahme des Verkehrsplanungsbüros sowie für die
ebenfalls notwendige archäologische Prospektion der Fläche. Für die Wohnsiedlungserweiterung im Geltungsbereich der FNP-Änderung Nr. 17.9 Pulheim wurde eine gutachterliche Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt.
Pulheim, den 21.02.2017
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