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Beschlussvorlage (Festlegung der Kindergartengruppen und Anzahl der Plätze für das Kindergartenjahr 2017/2018 gem. § 19 KiBiz)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
150 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
24.02.17, 18:31
Aktualisiert
24.02.17, 18:31
Beschlussvorlage (Festlegung der Kindergartengruppen und Anzahl der Plätze für das Kindergartenjahr 2017/2018 gem. § 19 KiBiz) Beschlussvorlage (Festlegung der Kindergartengruppen und Anzahl der Plätze für das Kindergartenjahr 2017/2018 gem. § 19 KiBiz) Beschlussvorlage (Festlegung der Kindergartengruppen und Anzahl der Plätze für das Kindergartenjahr 2017/2018 gem. § 19 KiBiz)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 41/2017 Erstellt am: 06.02.2017 Aktenzeichen: II 510 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Jugendhilfeausschuss X nö. Sitzung Termin 09.03.2017 Betreff Festlegung der Kindergartengruppen und Anzahl der Plätze für das Kindergartenjahr 2017/2018 gem. § 19 KiBiz Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 8.505.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 3.543.750 € — in den Haushalten der folgenden Jahre 4.961.250 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): X ja nein Vorlage Nr.: 41/2017 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Festlegung der Kindergartengruppen und der Anzahl der Plätze für das Kindergartenjahr 2017/2018 gem. § 19 KiBiz zu. 2. Die Anzahl der Kindergartenplätze erhöht sich um 10 Plätze, wenn die freiwillige Übernahme der Trägeranteile für eine Gruppe in der evangelischen Kita „Miteinander“ (Vorlage-Nr. 355/2016, Jugendhilfeausschuss 09.03.2017) beschlossen wird. Diese Plätze sind in Anlage I der Vorlage bereits enthalten. 3. Die Anzahl der Kindergartenplätze erhöht sich um 16 Plätze, wenn die freiwillige Übernahme der Trägeranteile für eine Gruppe der katholischen Kita „Maria Königin des Friedens“ (Vorlage-Nr. 356/2016, Jugendhilfeausschuss 09.03.2017) beschlossen wird. Diese Plätze sind in Anlage I der Vorlage bereits enthalten. Erläuterungen Nach § 18 Abs. 2 KiBiz setzt die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung voraus. Nach § 19 Abs. 3 KiBiz wird entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Hieraus ergibt sich die Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen (Kindpauschalenbudget). Der Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2017/2018 ist bis zum 15.03.2017 (Ausschlussfrist) entsprechend der Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung zu stellen. Der Landeszuschuss gem. § 21 KiBiz wird beim Produktsachkonto 06 01 01 (Förderung von Kindern in Tagesbetreuung), Sachkonto 4141010/6141010 (Landeszuweisung für städtische und freie Kindertagestätten) vereinnahmt. Die Auszahlung der Betriebskostenzuschüssen an die Kindertagesstätten der freien Träger erfolgt über das Sachkonto 5317000/7317000 (Zuschuss zu Betriebskosten für Kitas). Die Ansätze wurden für den Doppelhaushalt 2017/2018 in auskömmlicher Höhe veranschlagt. Die Kindertagesstätten im Pulheimer Stadtgebiet werden in der Anlage I dargestellt. Die Aufstellung umfasst  Anzahl der Kindergartengruppen pro Einrichtung  Gruppenformen pro Einrichtung  Anzahl und Betreuungsumfang der Plätze in den jeweiligen Gruppenformen pro Einrichtung  Anzahl der Plätze für Kinder mit Behinderungen In der Anlage I enthalten sind bereits die zusätzlichen 10 Plätze der evangelischen Kita „Miteinander“ und 16 Plätze in den katholischen Kitas des Trägers des Gemeindekirchenverbandes Brauweiler/Geyen/Sinthern enthalten. Die Vorlagen zur freiwilligen Übernahme der Trägeranteile für jeweils 1 Gruppe werden in der gleichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses behandelt. Bei negativem Beschluss reduziert sich die Platzzahl um insgesamt 26 Betreuungsplätze. Im Vergleich zum Kindergartenjahr 2013/2014 haben sich die Betreuungszeiten im interkommunalen Vergleich wie folgt entwickelt: Kita-Jahr 2013/2014* 25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden 11,8 % 38,1 % 50,1 % Kita-Jahr 2017/2018 2,0 % 38,5 % 59,5 % Mittelwert interkomm. Vergleich im Kita-Jahr 2013/2014 * 7,2 % 50,8 % 42,0 % * Quelle: Prüfungsbericht der GPA aus 2015 zur überörtlichen Prüfung (Thema: Tagesbetreuung für Kinder der Stadt Pulheim im Jahr 2015) Vorlage Nr.: 41/2017 . Seite 3 / 3 Der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW weist auf die überdurchschnittlich hohe Quote für die „45-StundenBetreuung“ in Pulheim hin und rät dazu, die teuren Plätze auf das bedarfsgerechte Maß zu begrenzen. Zur Ermittlung der erforderlichen Betreuungsumfänge wird die Jugendhilfeplanung den tatsächlichen Betreuungsbedarf mit dem Ziel einer geänderten Verteilung der Betreuungsstunden (Steigerung der 25-Stunden-Betreuung, Reduzierung der 45 Stunden-Betreuung) für das Kindergartenjahr 2018/2019 prüfen. _________________________ Dezernent _____________________ Amtsleiterin ______________________ Verfasserin