Daten
Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
27.03.17, 18:32
Aktualisiert
27.03.17, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
102/2017
Erstellt am:
24.03.2017
Aktenzeichen:
II / 40 / 400
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
X
Termin
04.04.2017
Betreff
Erhöhung der Zügigkeit am Geschwister-Scholl-Gymnasium für das Schuljahr 2017/18
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung, Geschwister-Scholl-Gymnasium
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 102/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt dem Antrag des Geschwister-Scholl-Gymnasiums zu folgen und die Zügigkeit für die fünften Klassen
zum Einschulungsjahr 2017/18 von sechs auf sieben Züge zu erhöhen.
Erläuterungen
Mit Beendigung der Anmeldetermine für die fünften Klassen zum Schuljahr 2017/18 steht fest, dass alle Pulheimer weiterführenden Schulen Schüler abweisen müssen.
Im Einzelnen ergibt sich hierbei folgendes Bild
Abteigymnasium
Gesamtschule Pulheim
Marion-Dönhoff-Realschule
Geschwister-Scholl-Gymnasium
aufgenommen 120 SuS
aufgenommen 108 SuS
angemeldet 124 SuS
angemeldet 181 SuS
abgelehnt 24 SuS
abgelehnt 72 SuS
abgelehnt (noch nicht bekannt)
In der Realschule und in der Sekundarstufe I des Gymnasiums sowie in der Gesamtschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 28. Es gilt die Bandbreite 26 bis 30. Abweichend hiervon beträgt in den Klassen 5 bis 7 der Klassenfrequenzrichtwert 27 und es gilt die Bandbreite 25 bis 29. In Klassen des Gemeinsamen Lernens kann die Bandbreite unterschritten werden, wenn rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und im Durchschnitt aller Parallelklassen die Bandbreite
eingehalten wird. (§ 6 Abs 5 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG).
Bei 181 Anmeldungen könnten am Geschwister-Scholl-Gymnasium selbst unter Ausschöpfung der Bandbreiten nicht
alle SuS aufgenommen werden.
Nach Beschluss der Schulkonferenz vom 6. Dezember 2012 wurde am Geschwister-Scholl-Gymnasium zum Schuljahr
2013/2014 erstmals eine integrative Lerngruppe eingerichtet. Hier lernen Kinder mit und ohne sonderpädagogischen
Förderbedarf gemeinsam. Für die Klassen im Gemeinsamen Lernen müssen besondere Rahmenbedingungen gelten.
So wird z.B. die Zahl der Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit auf insgesamt ca. 25 in der Klasse begrenzt. Von
diesen haben maximal vier bis sechs Kinder sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. werden zieldifferent gefördert.
Legt man also 25 SuS als Klassengröße zu Grunde, müsste das Geschwister-Scholl-Gymnasium 31 der neu angemeldeten SuS abweisen. Zusammen mit den 96 abgelehnten SuS an der Gesamtschule Pulheim und am Abteigymnasium
würden dann mindestens 1271 Fünftklässler nicht den gewünschten Schulplatz in Pulheim finden.
Der Raumbedarf für sieben Eingangsklassen am Geschwister-Scholl-Gymnasium kann nach Aussage der Schulleitung
gedeckt werden:
Aktuell sind die Jahrgangsstufen 7 / 8 / 9 siebenzügig. Mit dem Wechsel der aktuellen „Neuner“ in die Jahrgangsstufe 10
werden sieben Klassenräume frei und stehen zur Verfügung. Die Jahrgangsstufe 10 gehört bereits zur Oberstufe und
benötigt im Kurssystem ein anderes Raumraster (kleinere Kursräume). Darüber hinaus stehen immer wieder Klassenräume leer, wenn Fach- oder auch Sportunterricht in den entsprechenden Räumen stattfinden.
zzgl. möglicherweise noch dazuzurechnender Abweisungen an der Marion-Dönhoff-Realschule (Zahlen liegen aktuell noch nicht
vor)
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