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Beschlussvorlage (Erhöhung der Zügigkeit am Geschwister-Scholl-Gymnasium für das Schuljahr 2017/18)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
27.03.17, 18:32
Aktualisiert
27.03.17, 18:32
Beschlussvorlage (Erhöhung der Zügigkeit am Geschwister-Scholl-Gymnasium für das Schuljahr 2017/18) Beschlussvorlage (Erhöhung der Zügigkeit am Geschwister-Scholl-Gymnasium für das Schuljahr 2017/18)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 102/2017 Erstellt am: 24.03.2017 Aktenzeichen: II / 40 / 400 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat nö. Sitzung X Termin 04.04.2017 Betreff Erhöhung der Zügigkeit am Geschwister-Scholl-Gymnasium für das Schuljahr 2017/18 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung, Geschwister-Scholl-Gymnasium Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 102/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat beschließt dem Antrag des Geschwister-Scholl-Gymnasiums zu folgen und die Zügigkeit für die fünften Klassen zum Einschulungsjahr 2017/18 von sechs auf sieben Züge zu erhöhen. Erläuterungen Mit Beendigung der Anmeldetermine für die fünften Klassen zum Schuljahr 2017/18 steht fest, dass alle Pulheimer weiterführenden Schulen Schüler abweisen müssen. Im Einzelnen ergibt sich hierbei folgendes Bild Abteigymnasium Gesamtschule Pulheim Marion-Dönhoff-Realschule Geschwister-Scholl-Gymnasium aufgenommen 120 SuS aufgenommen 108 SuS angemeldet 124 SuS angemeldet 181 SuS abgelehnt 24 SuS abgelehnt 72 SuS abgelehnt (noch nicht bekannt) In der Realschule und in der Sekundarstufe I des Gymnasiums sowie in der Gesamtschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 28. Es gilt die Bandbreite 26 bis 30. Abweichend hiervon beträgt in den Klassen 5 bis 7 der Klassenfrequenzrichtwert 27 und es gilt die Bandbreite 25 bis 29. In Klassen des Gemeinsamen Lernens kann die Bandbreite unterschritten werden, wenn rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und im Durchschnitt aller Parallelklassen die Bandbreite eingehalten wird. (§ 6 Abs 5 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG). Bei 181 Anmeldungen könnten am Geschwister-Scholl-Gymnasium selbst unter Ausschöpfung der Bandbreiten nicht alle SuS aufgenommen werden. Nach Beschluss der Schulkonferenz vom 6. Dezember 2012 wurde am Geschwister-Scholl-Gymnasium zum Schuljahr 2013/2014 erstmals eine integrative Lerngruppe eingerichtet. Hier lernen Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam. Für die Klassen im Gemeinsamen Lernen müssen besondere Rahmenbedingungen gelten. So wird z.B. die Zahl der Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit auf insgesamt ca. 25 in der Klasse begrenzt. Von diesen haben maximal vier bis sechs Kinder sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. werden zieldifferent gefördert. Legt man also 25 SuS als Klassengröße zu Grunde, müsste das Geschwister-Scholl-Gymnasium 31 der neu angemeldeten SuS abweisen. Zusammen mit den 96 abgelehnten SuS an der Gesamtschule Pulheim und am Abteigymnasium würden dann mindestens 1271 Fünftklässler nicht den gewünschten Schulplatz in Pulheim finden. Der Raumbedarf für sieben Eingangsklassen am Geschwister-Scholl-Gymnasium kann nach Aussage der Schulleitung gedeckt werden: Aktuell sind die Jahrgangsstufen 7 / 8 / 9 siebenzügig. Mit dem Wechsel der aktuellen „Neuner“ in die Jahrgangsstufe 10 werden sieben Klassenräume frei und stehen zur Verfügung. Die Jahrgangsstufe 10 gehört bereits zur Oberstufe und benötigt im Kurssystem ein anderes Raumraster (kleinere Kursräume). Darüber hinaus stehen immer wieder Klassenräume leer, wenn Fach- oder auch Sportunterricht in den entsprechenden Räumen stattfinden. zzgl. möglicherweise noch dazuzurechnender Abweisungen an der Marion-Dönhoff-Realschule (Zahlen liegen aktuell noch nicht vor) 1