Daten
Kommune
Pulheim
Größe
95 kB
Datum
15.03.2017
Erstellt
24.02.17, 18:31
Aktualisiert
24.02.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
57/2017
Erstellt am:
15.02.2017
Aktenzeichen:
IV / 61 br
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
08.03.2017
Planungsausschuss
X
15.03.2017
Betreff
Umgebungslärm Stufe 2
Straße und Schiene
Sachstand
Siehe UA 22.06.2016 und PA 29.06.2016
Vorlage Nr. 191/2016
Mitteilung
Die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die
Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verpflichtet die Kommunen europaweit, Lärmkartierungen und Lärmaktionspläne aufzustellen und diese regelmäßig fortzuschreiben.
„Umgebungslärm“ sind belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Die EG-Umgebungslärmrichtlinie zählt darunter Lärm, der durch Straßenverkehr, Schienenverkehr und Flugverkehr auf Straßen und Schienenstrecken und bei Flughäfen verursacht wird. Dazu zählt auch Lärm,
der von Industrie- und Gewerbeanlagen ausgeht.
Sogenannter Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln,
von Sportanlagen sowie der Lärm auf Militärgeländen zählen nicht zum Umgebungslärm.
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 29.06.2016 die Beteiligung der Öffentlichkeit an der
Ausarbeitung des Lärmaktionsplanes Pulheim gem. § 47d (3) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen.
Ziel der Beteiligung wart es, rechtzeitig der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu bieten, Vorschläge für den Lärmaktionsplan
einzubringen und an der Ausarbeitung des Lärmaktionsplanes effektiv mitzuwirken.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 19.10.2016 bis 21.11.2016 einschließlich. Fristgerecht gingen
zwei Stellungnahmen seitens Träger öffentlicher Belange sowie vier Stellungnahmen seitens betroffener Bürger ein
(siehe Anlage).
Vorlage Nr.: 57/2017 . Seite 2 / 2
Zur Weiterführung der Lärmaktionsplanung ist vorgesehen unter Einbeziehung der betroffenen Fachämter ein Maßnahmenkonzept als Beschlussvorlage für den Rat in 2017 zu erarbeiten.