Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bürgerantrag (Anregung 250/2010)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
117 kB
Erstellt
15.07.10, 06:39
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
Bürgerantrag (Anregung 250/2010) Bürgerantrag (Anregung 250/2010)

öffnen download melden Dateigröße: 117 kB

Inhalt der Datei

50374 Erftstadt, 21.04.2010 Kyrionstrasse 20 Horst Jautz An den Bürgermeister der Stadt Erftstadt Herrn Dr. Franz Georg R i P s 50374 E r ft s t a d t Kopien an die Fraktionsvorsitzenden im Rat: Herrn Alfred Zerres CDU Herrn Bemd Bohlen SPD Herrn Dr. Hans Eduard Hille FDP Herrn Adi Bitten GRÜNE und an den Leiter der Stadtwerke Erftstadt: Herrn Roland Klinkhammer und an die regionale/überregionale Presse Bürgerantrag zwecks Überprüfung der in der Ratssitzung vom 25.03.2010 beschlossenen Gebührenerhöhung für die Städt. Hallen- und Freibäder zum 01.05.2010, insbesondere Abschaffung der Jahreskarten Sehr geehrter Herr Bürgermeister! In der Ratssitzung vom 25.03.2010 wurde auf Antrag der FDP-Fraktion durch die CDU/FDPMehrheit eine neue Gebührenordnung rur die städt. Frei- und Hallenbäder beschlossen, die u. a. die Abschaffung der Jahreskarten vorsieht.. Ich gehöre zu einer großen Gruppe von "Frühschwimmern", die schon seit vielen Jahren das Hallenbad in Liblar fast täglich für ca. 45-60 Minuten nutzen Uns allen ist bewusst, dass die Gebühren für die Jahreskarten in Anbetracht der schwierigen Finanzlage der Stadt erhöht werden mussten. Dass der Stadtrat aber die Gebühren, insbesondere durch die Abschaffung der Jahreskarten derart drastisch erhöht hat, ist für uns nicht akzeptabel. Gemäß den uns vorliegenden Informationen soll die preisgünstigste Variante ab dem 01.05.2010 eine Zehnerkarte rur € 30,00 sein; d. h., wenn ein "Frühschwimmer" das Schwimmbad täglich maximal ca. 1 Std. an durchschnittlich 5 Tagen in der Woche nutzt, dann muss er künftig für ca. 20 Schwimmtage im Monat € 60,00, pro Jahr also € 720,00 (!) bezahlen, gegenüber dem bisherigen Jahreskartenpreis von €107,00 handelt es sich hierbei um eine Gebührenerhöhunf! um 673 % . Halten Sie eine solche Gebührenerhöhung für sozial gerecht? Berücksichtigt man, dass viele Frühschwimmer sogar an 7 Tagen in der Woche zum Schwimmen kommen, dann fallt die Erhöhung noch drastischer aus, nämlich pro Monat € 90,00 = € 1080,00 pro Jahr. Es ist uns bewusst, dass die Unterhaltung der Schwimmbäder sehr kostspielig ist, aber eine Gebührenerhöhung um 673 % ist für die meisten Frühschwimmer, aber auch rur die Schwimmer, die regelmäßig zu anderen Zeiten per Jahreskarte schwimmen gehen, nicht finanzierbar. Viele unserer Frühschwimmer frequentieren unsere Hallenbäder schon seitdem sie existieren, und schwören darauf, ihre Gesundheit durch die morgendliche Ertüchtigung erhalten zu haben. Gesunde RentnerIBürger verursachen ja auch der Gemeinde weniger Kosten. Alles in allem bedeutet die Beibehaltung der Jahresschwimmkarte, wenn auch zu einem höheren, gerechtfertigten Preis ein positiver Anreiz für alle Bürger etwas für die Erhaltung Ihrer Gesundheit zu tun Ein Schwimmengehen per "Zehnerkarte" im bisherigen, gesundheitsf6rdemden Umfang (5-7 x pro Woche) zu den nunmehr beschlossenen Gebühren von € 720,00 bzw. € 1080,00 pro Jahr ist für die meisten Frühschwimmer -wie eingangs bereits erwähnt- nicht finanzierbar und wird folglich zu einem erheblichen Rückgang der Teilnehmer am Frühschwimmen fuhren. Die durch die drastische Preiserhöhung erhofften Mehreinnahmen, könnten dann durch den Wegfall der bislang in etwa fest kalkulierbaren Einnahmen aus dem Jahreskartenverkauf "verpuffen" und letztlich sogar zur Einstellung des "Frühschwimmangebotes" fUhren. Wollen Sie dies -auch unter Berücksichtigung "leerer Kassen" verantworten? Zumal die Einfiihrung der Zehnerkarten ja auch mit erheblichen Personalmehrkosten für die Stadt wegen der dann notwendigen, täglichen Kontrollen durch eine bisher nicht notwendige Kassenbesetzung, oder aber durch die Anschaffung eines Kassenautomaten verbunden wäre. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Unterschriftenlisten die Ihnen mit einem weiteren Bürgerantrag mit gleicher Post zugehen. Abschließend darf ich Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister eindringlich bitten, den am 25.3.2010 gefassten Beschluss noch einmal unter Berücksichtigung der vorgenannten Argumente vom Stadtrat überprüfen zu lassen und ggfs. zu revidieren. Mit freundlichem Gruß ~ ~f GMt Horst J PS. Für evtl. tel. Rückfragen bin ich bis zum 30.4.10 unterNr. 42777 und vom 1.5.-21.5.10 urlaubsbedingt unter Nr. 01788034885 erreichbar.