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Beschlussvorlage (Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für den Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen - Sechtem, Bauleitnummer 4215, der Amprion GmbH - Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses - Bekanntgabe des Baubeginns der Freileitung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
155 kB
Datum
15.03.2017
Erstellt
24.02.17, 12:18
Aktualisiert
24.02.17, 12:18
Beschlussvorlage (Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für den Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen - Sechtem, Bauleitnummer 4215, der Amprion GmbH
- Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses
- Bekanntgabe des Baubeginns der Freileitung) Beschlussvorlage (Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für den Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen - Sechtem, Bauleitnummer 4215, der Amprion GmbH
- Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses
- Bekanntgabe des Baubeginns der Freileitung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 36/2017 Erstellt am: 02.02.2017 Aktenzeichen: IV/61 ro Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 08.03.2017 Planungsausschuss X 15.03.2017 Betreff Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für den Neubau der 110-/380-kVHöchstspannungsfreileitung Rommerskirchen - Sechtem, Bauleitnummer 4215, der Amprion GmbH - Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses - Bekanntgabe des Baubeginns der Freileitung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 36/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss / der Planungsausschuss nimmt die Erläuterungen zum Planfeststellungsbeschluss über die 110/380-kV-Höchstspannungsfreileitung der Amprion GmbH von der Umspannanlage Rommerskirchen bis zur Umspannanlage Sechtem sowie die Information über den Baubeginn der Leitung zur Kenntnis. Erläuterungen Über das Projekt der Amprion GmbH mit der Bauleitnummer (Bl.) 4215 – Bau einer 110/380-kVHöchstspannungsfreileitung Rommerkirchen – Sechtem – hat die Verwaltung seit 2011 mehrfach informiert. Am 30.12.2016 erging der Planfeststellungsbeschluss. Die Auslegung des Beschlusses und der planfestgestellten Unterlagen fand statt in der Zeit vom 31.01.2017 bis 13.02.2017. Auf dem Stadtgebiet von Pulheim betroffene Bürger hatten die Gelegenheit, den 500 Seiten umfassenden Planfeststellungsbeschluss samt zugehörigen Unterlagen (6 Ordner) im Planungsamt einzusehen. Zusätzlich konnten alle Materialien auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln angeschaut werden. Dieser Beschlussvorlage fügt die Verwaltung auszugsweise das Inhaltsverzeichnis des Planfeststellungsbeschlusses sowie zwei Karten bei, die den Verlauf der Leitung auf Pulheimer Stadtgebiet zeigen. Außerdem sind aus dem Kapitel B 5.5.1 die zwei Seiten angefügt, auf denen die Bewertung/Behandlung der von der Stadt Pulheim vorgebrachten Einwendungen abgefasst ist (S. 346 – 347). Da der vollständige Planfeststellungsbeschluss sowie die sonstigen Planfeststellungsunterlagen aufgrund der enormen Datenmenge nicht bzw. nur mit erheblichem Aufwand für das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden können, verweist die Verwaltung auf die Internetseite der Planfeststellungsbehörde. Der Link lautet: http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/25_energieleitungen_planfeststellungsverfahren/energie_rommerkirchen/in dex.html Ebenfalls dieser Vorlage beigefügt ist ein Schreiben der Amprion GmbH vom 16.02.2017, mit welchem diese bekannt gibt, dass die Arbeiten zum Bau der Freileitung Bl. 4215 voraussichtlich im März mit der Erstellung von Baustraßen und Mastgründungen beginnen. Das Bauende der Gesamtmaßnahme ist für das Jahr 2019 vorgesehen.