Daten
Kommune
Pulheim
Größe
145 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
12.09.16, 16:31
Aktualisiert
12.09.16, 16:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
256/2016
Erstellt am:
23.08.2016
Aktenzeichen:
II/400
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
20.09.2016
Rat
X
27.09.2016
Betreff
Errichtung eines Kommunalen Unterstützungszentrums Inklusion – „KUZI“
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung, Stadtschulleiterkonferenz
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2017 f.
nicht bezifferbar €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Verwendung der Einnahmen aus Inklusionspauschale
03 06 01 4141300 „Landeszuweisung für schulische Inklusion“ (70.000 €)
Vorlage Nr.: 256/2016 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt, der Rat beschließt bei Verzicht auf Vorberatung im
Haupt- und Finanzausschuss:
1. Die Grundlagen der Rahmenkonzeption KUZI werden zur Kenntnis genommen und zur inhaltlichen Grundlage der
weiteren Planung gemacht.
2. Zur weiteren Konzepterarbeitung wird eine Lenkungsgruppe eingesetzt. Die Lenkungsgruppe besteht aus Angehörigen der Verwaltung, des Geschwister-Scholl-Gymnasiums sowie Vertreterinnen und Vertreter der Schulleitungen
aus dem Grundschul- und weiterführenden Schulbereich.
3. Die Lenkungsgruppe KUZI wird beauftragt, auf den Grundlagen der Rahmenkonzeption die weiteren Konkretisierungen zu erarbeiten und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
Erläuterungen
Zu 1.
Die Verwaltung hat den Rat und seine Gremien regelmäßig über die Aktivitäten im Stadtgebiet informiert, wie dem
Grundgedanken der Inklusion an Pulheimer Schulen entsprochen werden kann. Einen wesentlichen Beitrag hat hierbei
das Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung (KsF) geleistet. Dieses Kompetenzzentrum war als Modellversuch an der Förderschule Jahnstraße in Pulheim-Brauweiler angesiedelt worden.
Die dortige Arbeit basierte auf drei Säulen. Die erste Säule diente der Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern. Diese
sollten – unabhängig vom eigentlichen Ort der Beschulung – die bestmögliche Förderung erhalten. Dies führte dazu,
dass Sonderpädagoginnen und –pädagogen in enger Zusammenarbeit mit Regelschulkollegien die Förderbedarfe für
einzelne Schülerinnen und Schüler ermittelt haben. Die erforderlichen Förderangebote wurden dann entweder im räumlichen Umfeld der Förderschule oder in den Regelschulen mit Unterstützung der Sonderpädagoginnen und –pädagogen
zur Verfügung gestellt.
Die zweite Säule beinhaltete die sich hieraus ergebende Unterstützung der Lehrerkollegien. Diese wurden mit der Basis
sonderpädagogischer Förderungsmöglichkeiten vertraut gemacht. Hierdurch ist es gelungen, erste Bedarfe auffangen zu
können. Ein verbesserter Ressourceneinsatz sonderpädagogischer Fachkräfte konnte hierdurch erreicht werden.
Schlussendlich diente als dritte Säule die Arbeit des Kompetenzzentrums auch der konzeptionellen Weiterentwicklung
der einzelnen Schulen. Den Grundgedanken der Inklusion ernst nehmend, haben viele Schulen unabhängig von förmlichen Ausweisungen die Inklusion in ihren Einrichtungen gelebt.
Aus der Arbeit in diesen drei Bereichen hat sich ein hohes Maß an Vernetzung entwickelt. Losgelöst von den Schwierigkeiten, die mit dem Ende des Modellprojektes Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung und der zwischenzeitlich zu beschließenden auslaufenden Auflösung der Förderschule einhergehenden Problematiken, hat sich ein hohes
Maß an Vernetzung der Beteiligten untereinander ergeben. Diese Vernetzung gilt es weiter nutzen zu können.
Hieran anknüpfend hat die Verwaltung vor Jahresfrist (s. Vorlage 203/2015 für Rat 23.06.2015 und seine Gremien) über
erste Ideen informiert, wie ein Nachfolgeprojekt für das KsF gestaltet werden könnte.
Vorlage Nr.: 256/2016 . Seite 3 / 4
Der Rat und seine Gremien haben hierzu den Auftrag an eine Arbeitsgruppe erteilt, weitere Projektschritte zu konkretisieren. Diesem Auftrag ist die Projektgruppe nachgekommen. Beiliegendes Rahmenkonzeptpapier ist erarbeitet worden
(s. Anlage). Einzelne Entwicklungsschritte in diesem Rahmenkonzept sind immer wieder auch mit der Bezirksregierung
erörtert worden. Dies geschah, um keine Notwendigkeiten zu beschreiben, die am Ende schulrechtlich nicht umsetzbar
sind. Die Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung hat sich als sehr konstruktiv erwiesen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksregierung haben die Erarbeitung sehr unterstützt; dies auch, um Hinweise darauf zu bekommen, wie
den Notwendigkeiten und Möglichkeiten, die sich aus der Inklusion ergeben, in der kommunalen Praxis entsprochen
werden kann.
Über die dem Rahmenkonzept zu entnehmenden Grundzüge hinaus weist die Verwaltung auf folgendes hin:
Das KUZI steht allen Schulen und allen Schülerinnen und Schülern offen. Durch einzeln abzuschließende Vereinbarungen der Schulen ist sicherzustellen, dass die gemeinsam zu treffenden Vereinbarungen als verbindlich akzeptiert werden. Das KUZI kann daher mit einem „Warenhaus“ verglichen werden, in dem verschiedene Leistungsangebote zusammengefasst zur Verfügung stehen. Die Leistungsangebote können aber nicht wahllos in Anspruch genommen werden. Vielmehr hängt die Bereitstellung der Möglichkeiten von einer verbindlichen Vereinbarung zwischen den Beteiligten
ab.
Kernpunkt der zukünftigen Arbeit eines KUZIs ist es daher, die vorhandenen Ressourcen zu ermitteln, zusammenzuführen und in Abhängigkeit der individuellen Förderbedarfe zur Verfügung zu stellen.
Es braucht insofern eine professionelle Leitung für das KUZI. Diese Arbeit ist aus einer einzelnen Institution heraus
ehrenamtlich nicht zu leisten. Wesentlicher Teil der Arbeit in den vergangenen Monaten war daher neben der Präzisierung konzeptioneller Fragen die Sicherung personeller Ressourcen. Hier ist es gelungen, in Zusammenarbeit mit der
Bezirksregierung Köln, eine zusätzliche halbe Stelle für eine sonderpädagogische Lehrkraft zu gewinnen. Diese halbe
Stelle wird für die Konzept- und Leitungsarbeit KUZI freigestellt und nicht auf das Stellenbudget einer Schule im Bereich
Sonderpädagogik angerechnet.
Einzige Voraussetzung ist die gezielte Anbindung an eine weiterführende Schule im Stadtgebiet. Die Stelle soll dem
Geschwister-Scholl-Gymnasium zugeordnet werden.
In dieser Leitungsfunktion sind zwei wesentliche Aufgabenbereiche zu bearbeiten. Zum einen ist die weitere Zusammenführung der im und für das Stadtgebiet bereits vorhandenen und institutionsübergreifenden Ressourcen zu gewährleisten. Hieraus ergibt sich, dass nicht zwingend neue Ressourcen zu schaffen sind. Vielmehr ist zunächst zu ermitteln, an
welchen Stellen bereits Unterstützungsangebote für Kinder mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen existieren.
Zum zweiten sind die weiteren Bedingungen zu erarbeiten, unter denen ein KUZI mit den Schulen im Stadtgebiet zusammenarbeiten kann. Dies ist insofern von Bedeutung, da in einer solchen Vereinbarung festzulegen ist, welche Art der
Unterstützung das KUZI im konkreten Fall verbindlich leisten kann.
Der sich hieraus ergebende Finanzbedarf kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert oder inhaltlich konkretisiert
werden. Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass Mittel für gezielte Fortbildungen, Netzwerkveranstaltungen
und/oder solche Materialien erforderlich sind, die nicht über eine gezielte Einzelfallförderung zu beschaffen sind. Der
genannte Finanzierungsbedarf kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht präzise konkretisiert werden. Dies bleibt,
vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat, von der weiteren Arbeit abhängig.
Vorlage Nr.: 256/2016 . Seite 4 / 4
Die Verwaltung geht hierbei davon aus, Mittel der Inklusionspauschale nutzen zu können. Hier haben der Rat und seine
Gremien den Überlegungen der Verwaltung zugestimmt, dass über konkret formulierte Bedarfe aus einzelnen Schulen
hinaus nicht mit einer allgemeinen Verteilung diese Mittel den Schulen zur Verfügung gestellt werden. Die Schulen selber sind mit dieser Vorgehensweise ebenfalls einverstanden. Da die Mittel zweckgebunden sind, entsteht kein Konsolidierungspotential.
Zu 2.
Die Verwaltung schlägt vor, zur Erarbeitung der weiteren konzeptionellen Rahmenbedingungen eine Lenkungsgruppe
einzusetzen. Die Lenkungsgruppe soll aus Angehörigen der Verwaltung (u. a. Bildungsbüro, Jugendamt, Schulverwaltungsamt) sowie Vertreterinnen und/oder Vertretern der Schulleitungen aus dem Primar- bzw. Sek. I – Bereich bestehen.
Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, die Leitung des Geschwister-Scholl-Gymnasiums zu beteiligen. Der Grund
ist, dass die oben beschriebene zusätzliche Stelle mit sonderpädagogischen Fachressourcen formell dieser Schule
zugeordnet werden soll.
Zu 3.
Die Beteiligten aus Verwaltung und Arbeitsgruppe bitten darum, dass der Auftrag erteilt wird, die oben zu 1. beschriebenen Rahmenbedingungen und Grundlagen zu konkretisieren. Hierzu zählen im Wesentlichen die Konkretisierungen der
inhaltlichen und organisatorischen Möglichkeiten und zur Verfügung stehenden Ressourcen. Im Weiteren sind Raumbedarfe zu formulieren, in denen für diejenigen Schülerinnen und Schüler Angebote realisiert werden können, die temporär
aus dem Regelschulbereich herausgenommen werden sollen, ohne dass diese Kinder die Schulform wechseln müssen.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine weiteren finanziellen Aufwendungen erforderlich, die nicht durch die der Stadt zur
Verfügung stehende Inklusionspauschale abgedeckt werden. Grund für diese Einschätzung ist, dass es vorrangig darum
geht, im Stadtgebiet bzw. für das Stadtgebiet nutzbare Ressourcen zusammenzuführen und den Bedarfen entsprechend
gezielt einzusetzen. Aus der weiteren Konkretisierung werden sich räumliche Bedarfe ergeben können, wie mit der temporären Beschulung von Schülerinnen und Schülern außerhalb des Regelschulbereichs umzugehen ist. Diese Frage
wird sich aber erst in späteren Monaten stellen, wenn die inhaltlichen und organisatorischen Präzisierungen vorgenommen worden sind. Hier bieten sich zum jetzigen Zeitpunkt erkennbar sowohl Möglichkeiten an existierenden Schulen
sowie an den perspektivisch frei werdenden Schulstandorten in Pulheim-Stommeln, Grundschule an der Kopfbuche
nach Umzug bzw. am Standort Jahnstraße in Brauweiler an. Eine Entscheidung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu treffen. Zudem soll keine Vorentscheidung getroffen werden, die eine Entwicklung in andere Richtungen an den beiden frei
werdenden Schulstandorten ausschließen würde. Aus Sicht der Verwaltung steht zum jetzigen Zeitpunkt aber fest, dass
es keine Erweiterungen existierender Schulgebäude hierfür braucht.