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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 256/2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
379 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
12.09.16, 16:31
Aktualisiert
12.09.16, 16:31
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Inhalt der Datei

Rahmenkonzept eines kommunalen Unterstützungszentrums Inklusion - „KUZI“ Präambel Ausgehend von den positiven Erfahrungen, die die Pulheimer Bildungslandschaft durch die Arbeit des Kompetenzzentrums sonderpädagogische Förderung (KsF) gemacht hat, ist es den allgemeinbildenden Schulen der Stadt Pulheim wichtig, erreichte Standards in Bezug auf die pädagogische Arbeit sowie auf die Vernetzung und Kooperation zu sichern und sie im Sinne einer kommunalen inklusiven Bildungslandschaft weiterzuentwickeln. Ergänzend zur inklusiven Entwicklung der Schulen im Pulheimer Stadtgebiet ist es zudem notwendig, einen kommunalen schulischen Lernort nach § 132 SchulG für Schülerinnen und Schüler mit Förderund Unterstützungsbedarf im Bereich Emotionale und soziale Entwicklung zu schaffen. „KUZI“ Kommunale Beratung und Unterstützung Subsidiärer Bildungsort Allgemeine Schule: Inklusive Schulkultur Prinzipien der Arbeit Organisatorische Verfasstheit Das Unterstützungszentrum ersetzt keine bestehende schulische Einrichtung, sondern ergänzt die Schullandschaft vor Ort durch einen subsidiären Bildungs- und Lernort. D.h. es ist in seiner Organisation und Arbeit keiner einzelnen Schule zugeordnet. Die Schülerinnen und Schüler bleiben Schülerinnen und Schüler der allgemeinen Schule. Die Arbeitsweise des Unterstützungszentrums ist grundlegend für alle professionell agierenden Beteiligten transparent. Grundlegend für die Arbeit ist das Prinzip „Für alle Kinder und Jugendlichen – die Förderung folgt stets dem Kind bzw. Jugendlichen.“. Die gesamte Arbeit basiert auf einem ganzheitlichen Bildungs- und Beratungsverständnis mit einer präventiven Grundhaltung. 1 Strukturelle Verfassheit Das Unterstützungszentrum ist kommunal eingebunden in die gesamte Schullandschaft. Es erfüllt zudem die Funktion der Steuerung und Koordinierung im Hinblick auf kommunale Beratung und Unterstützung. Das Unterstützungszentrum fungiert als Netzwerkklammer aller beteiligten kommunalen Einrichtungen (Schulen, Institutionen) Es arbeitet mit den Professionen aller ortsansässigen Schulen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommune zusammen. Diese Zusammenarbeit erfolgt unbedingt auf Augenhöhe und in multiprofessionellen Teams, der Kompetenzgruppe. Begleitet wird diese Arbeit von einer professionellen, systemkritisch agierenden Gruppe, der Reviewgruppe. Inhalte der Arbeit Diagnostik - Prävention – Intervention Das Unterstützungszentrum dient als Basis für eine kontinuierliche fachliche Qualifizierung und den fachlichen Austausch der multiprofessionellen Teams auf dem Weg in die Inklusion. Es berät schulisch:  Schulleitungen, Lehrkräfteteams, pädagogisches Personal, Eltern und auch Schüler. Es berät außerschulisch:  Jugendamt, Jugendhilfeträger (Integrationshelfer, Träger OGS, usw.) und die Schulverwaltung. Im Unterstützungszentrum werden Übergänge mitgestaltet und begleitet:  Kita  GS  S I  S II (berufliche Orientierung). Das Unterstützungszentrum arbeitet vernetzt und kommuniziert mit allen Beteiligten und der Öffentlichkeit. Es sorgt für Wissens- und Erfahrungstransfer und informiert umfänglich. In den allgemeinen Schulen werden standortspezifische „ESE“-Konzepte, d.h. Konzepte für die Arbeit mit Schülerinnen und Schüler mit Förder- und Unterstützungsbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung, erstellt. Diese Konzepte beziehen sich auf Prävention, Intervention sowie auf schulinterne Brückenmodelle (Darunter sind vor Ort angebotene präventive Maßnahmen zu verstehen.). Bei der Erstellung der Konzepte wirkt das Unterstützungszentrum bei Bedarf mit. Das Unterstützungszentrum beinhaltet auch einen anderen schulischen Lernort (§132, SchulG)) für Schülerinnen und Schüler z.B. mit dem Unterstützungsbedarf im Bereich Emotionale und soziale Entwicklung („ESE“). Dieser Ort soll verfügbar sein für Schülerinnen und Schüler, die temporär, in Krisensituationen oder dauerhaft nicht an Schulen des gemein2 samen Lernens (inklusiv) beschult werden können und dennoch am allgemeinen System partizipieren sollen. Inklusion ist nicht ausschließlich Desegregation, sondern verkörpert hier im Sinne einer Klassifikation präventiver Maßnahmen die „Indizierte Prävention, als spezielle Hilfe für sog. Hoch-Risiko Schülerinnen und Schüler“(in Anlehnung an das sog. „RTIKonzept“), auch außerhalb des jeweiligen Klassenraumes und des Gebäudes, z.B. im Unterstützungszentrum. Die Gründe hierfür können sein: z. B. Sie zeigen eine starke Aggressivität gegen sich und / oder andere; sie zeigen Angstsymptomatiken und daraus entstehende komorbide Störungsbilder (z.B. „Ticks“); sie befinden sich vorrübergehend in massiven persönlichen / und oder familiären Krisen; sie zeigen besonders herausforderndes Verhalten, bei denen die Maßnahmen der jeweiligen Schule kurz- oder langfristig nicht ausreichen und somit eine Teilhabe am Unterricht gefährdet ist; Diese sog. Hoch-Risiko Schülerinnen und Schüler weisen Beeinträchtigungen auf, die in der Schule als emotionale Reaktionen und Verhaltensweisen wahrgenommen werden, die von altersangemessenen, ethnischen und kulturellen Normen gravierend abweichen, so dass die Erziehungserfolge jener betroffenen Schülerinnen und Schüler stark in Frage gestellt ist. Erziehungserfolge betreffen sowohl die schulischen Leistungen als auch soziale, persönliche und berufsqualifizierende Fähigkeiten. (nach: Opp 2003, S.509ff) Als subsidiäre Institution entwickelt das Unterstützungszentrum klare Kriterien und Verfahrensbarrieren, die die Zugänge zu dieser Institution regeln. Nach diesen Kriterien kann die allgemeine Schule Unterstützung nach dem aufsuchenden Prinzip anfordern. Eine unmittelbare Verfügbarkeit wird benötigt. Der schulische Lernort im Unterstützungszentrum muss ein geschützter Raum sein und er ist budgetiert, d. h. er bietet eine begrenzte Anzahl von Lerngruppen und Förderplätzen für die o.g. Schülerinnen und Schüler an. Am schulischen Lernort arbeiten multiprofessionelle Teams zusammen. Neben einer Leitung sind dort Lehrkräfte für Sonderpädagogik, weiteres pädagogisches Personal (z.B. SchulsozialarbeiterInnen, Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen je nach Bedarf, sowie gegebenenfalls weitere Personen aus pädagogischen und therapeutischen Professionen gemeinsam tätig. 3