Daten
Kommune
Pulheim
Größe
143 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
16.09.16, 18:31
Aktualisiert
16.09.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
288/2016
Erstellt am:
13.09.2016
Aktenzeichen:
IV/66
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
4
ö. Sitzung
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
nö. Sitzung
Termin
X
28.09.2016
X
22.11.2016
Betreff
Schulwegplan
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Herr M. v. Marenholtz
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 288/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1) Der TVA und der BKSF nehmen die Darstellungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
2) Der TVA und der BKSF beauftragen die Verwaltung, für ein Pilotprojekt eine Grundschule zu suchen und diese in
der dargestellten Form bei der Erstellung eines Schulwegplans zu unterstützen.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 10.06.2016 beantragt der Bürger, dass die Stadt Pulheim beauftragt werde, einen Schulwegplan
unter Einbeziehung der Schulen und der Kinderunfallkommission zu erstellen und in diesem Zusammenhang die Erreichbarkeit der Pulheimer Schulen und die Zuwege zu den Schulen zu überprüfen und als Schulweg sichtbar zu kennzeichnen. Begründet wird der Antrag damit, dass das Schulministerium NRW die Grundschulen und die Kommunen
verpflichtet habe, einen Schulwegplan zu erstellen und viele Kommunen dies auch auf die weiterführende Schulen ausgeweitet hätten. Dies sei auch für Pulheim sinnvoll, da an einigen Schulen die Zuwege hauptsächlich über sehr gefährliche Straßen führten. Es sei daher unumgänglich, den Schüler*innen eine sichere Anfahrt zur Schule aufzuzeigen, dies
in den Schulen zu kommunizieren und auf der Internetseite der Stadt zu veröffentlichen.
Der Erlass des Schulministeriums Nordrhein-Westfalen vom 10. Juli 1995 mit dem Grundschulen zur Erstellung von
Schulverkehrsplänen als Teil des Schulprogramms verpflichtet. wurden, ist mit Erlass „Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in der Schule – RdErlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 14.12.2009 – 511“ aufgehoben
worden. Im nunmehr gültigen Erlass werden die Verkehrserziehung und eine umfassend verstandene Mobilitätsbildung
den Schulen als Teil ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrags zugewiesen. Umfassende Informationen hierzu gibt es im
Internet unter http://www.verkehrserziehung-und-mobilitaetsbildung-nrw.de. Das Thema Schulwegpläne wird in den
aktuellen Vorgaben allerdings neben der Einrichtung von Schüler- oder Elternlotsendiensten und Gehgemeinschaften
(Walking Bus), sowie die Beförderung mit dem Schulbus weiterhin als ein Mittel zur Verminderung des Gefährdungspotenzials für die Schülerinnen und Schüler aufgeführt.
Unabhängig von der Erlasslage ist die Sicherheit der Kinder auf dem Weg zu den Schulen selbstverständlich von größter Bedeutung und entsprechende Maßnahmen werden auch seit Jahren umgesetzt. Dabei wurden beispielsweise viele
gefährliche Querungsstellen durch Fußgängerampeln, Querungshilfen oder Fußgängerüberwege gesichert. Auch wurden bei der Planung dieser baulichen und verkehrstechnischen Maßnahmen die Anregungen und Wünsche von Eltern
regelmäßig berücksichtigt oder gingen den Maßnahmen Anregungen von Eltern voraus. Die Förderung des Fuß- und
Radverkehrs sowie Fragen der Verkehrssicherheit werden zudem sowieso auch Gegenstand des geplanten Mobilitätskonzeptes sein und die Gefährdung von Kindern beschränkt sich nicht nur auf die Schulwege, sondern umfasst auch
den Freizeitverkehr.
Schulwegpläne könnten auch aus Sicht der Verwaltung trotzdem geeignete Ergänzungen der bereits umgesetzten und
geplanten Maßnahmen darstellen, um über das bisherige Vorgehen hinaus eine systematische Beteiligung der Betroffenen sicherzustellen und Empfehlungen zur Schulwegroute transparent darzustellen.
Zur Sicherung von Schulwegen existieren umfassende Informationen und Empfehlungen; u.a. vom Landesverkehrsministerium, vom Netzwerk Verkehrssicheres NRW, vom Fachverband Fußverkehr Deutschland – FUSS e.V und vom
Verkehrstechnischen Institut der Deutschen Versicherer. Zudem gibt es für die Erstellung von Schulwegplänen detaillier-
Vorlage Nr.: 288/2016 . Seite 3 / 3
te Leitfäden, wobei insbesondere der Leitfaden „Schulwegpläne leicht gemacht“ der Bundesanstalt für Straßenwesen –
bast. hilfreich erscheint.
Inhaltlich gibt es demnach nicht einen Schulwegplan für eine Stadt, sondern die Schulwegpläne sollen für jede Schule
erstellt werden, so dass die jeweiligen Einzugsbereiche detailliert betrachtet und dargestellt werden. Es wird empfohlen,
in die Erstellung der Leitfäden alle für die Schulverkehrssicherheit relevanten Stellen einzubinden und die Schüler und
Eltern umfassend zu beteiligen. Der Leitfaden geht davon aus, dass die Federführung bzw. insbesondere die Beteiligung
der Lehrer, Eltern und Schüler durch die Schulen erfolgt.
Zum konkreten Vorgehen sind in dem Leitfaden der bast beispielsweise folgende Phasen auf dem Weg zur Erstellung
eines Schulwegplanes skizziert.
Phase 1)
Startphase
Gründung einer Arbeitsgruppe mit geeigneten Projektpartnern (z.B. Schule, Eltern und Schülerinnen
und Schüler, Elternbeirat, Schulverwaltung, Polizei, Stadtverwaltung, ADFC, Verkehrsunternehmen,
Gemeindeunfallversicherung) und Vereinbarung von Zielen, Arbeitsschritten und der Aufgabenverteilung
Phase 2)
Bestandsaufnahmen und Analysen
Befragungen von Schülerinnen und Schülern oder Eltern zum Mobilitätsverhalten und zu Problemen
auf den Schulwegen, Unfallanalysen sowie Begehungen der Schulwege und Überprüfungen auf Defizite mit Hilfe von dafür vorbereiteten Checklisten
Phase 3)
Umsetzung
Zeichnen einer Karte mit hilfreichen Tipps für den Schulweg.
Phase 4)
Wirkungskontrolle (optional)
Überprüfung der Wirkungen des Schulwegplans
Dieser Leitfaden enthält dabei umfassende Hinweise zum Vorgehen und es existieren sogar Vorschläge für Schreiben
und Befragungsbögen.
Ob die Verwaltung mit den eigenen Ressourcen sukzessive Schulwegpläne erstellen kann, hängt dabei wesentlich davon ab, inwiefern die Schulen sich aktiv einbringen und insbesondere die Phase 2 übernehmen. Bei der Stadtverwaltung
verbleiben folglich vornehmlich die Aufgaben einer allgemeinen Information und Beratung, der Begehung und Erstellung
der eigentlichen Pläne. Es erscheint denkbar, unter dieser Voraussetzung seitens der Verwaltung pro Jahr die Erstellung
von ein bis zwei Schulwegplänen zu unterstützen. Dies sollte allerdings in einem Pilotprojekt – z.B. in Zusammenarbeit
mit einer auszuwählenden Grundschule – überprüft werden.
Sofern hingegen für alle Schulen kurzfristig Schulwegpläne erstellt werden sollen oder die Schulen die genannten Leistungen nicht erbringen könnten oder wollten, käme eine Realisierung nur unter externer Begleitung durch Büros in Betracht. Mittel für externe Beauftragungen stehen derzeit nicht zur Verfügung und sind bisher auch nicht für die kommenden Jahre eingeplant.