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Mitteilungsvorlage (Beschilderung und Fahrbahnmarkierung des Kreisels Am Bendacker Geyener Straße K 25 hier: Ergebnis der Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
89 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
16.09.16, 18:31
Aktualisiert
16.09.16, 18:31
Mitteilungsvorlage (Beschilderung und Fahrbahnmarkierung des Kreisels Am Bendacker Geyener Straße K 25
hier: Ergebnis der Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 290/2016 Erstellt am: 13.09.2016 Aktenzeichen: IV/66 Mitteilungsvorlage Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr TOP ö. Sitzung nö. Sitzung X Termin 28.09.2016 Betreff Beschilderung und Fahrbahnmarkierung des Kreisels Am Bendacker Geyener Straße K 25 hier: Ergebnis der Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis Mitteilung Der TVA hatte die Verwaltung in seiner Sitzung vom 15.06.2016 beauftragt, sich in Gesprächen mit den Genehmigungsbehörden um den Erhalt der in den ursprünglichen Plänen enthaltenen Fußgängerüberwege am Kreisel Am Bendacker zu bemühen. Hierzu fand am 18.08.2016 ein Abstimmungsgespräch der Verwaltung mit den zuständigen Vertretern des Rhein-ErftKreises statt. Das Protokoll dieser Besprechung ist als Anlage beigefügt. Demnach liegt der Kreisel nach den bindenden Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur STVO außerhalb der geschlossenen Ortschaft. Folglich ist die Ortstafel vor den Kreisel Sonnenallee zu versetzen und kommt die Einrichtung von Fußgängerüberwegen am Kreisel Am Bendacker nicht in Betracht. Die Einschätzung des Rhein-Erft-Kreises, dass diese Regelung zu keinen Sicherheitseinbußen, sondern sogar eher zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen dürfte, ist aus Sicht der Verwaltung nicht völlig von der Hand zu weisen, da als Folge Fußgänger und Radfahrer besonders aufmerksam sein müssen und Fahrzeugführer Radfahrern und Fußgängern auch ohne eine entsprechende Verpflichtung meist den Vortritt lassen. Zudem ist es zu begrüßen, dass auch aus Sicht der Rhein-Erft-Kreises die Straßenverkehrsregelungen zur Abgrenzung der geschlossenen Ortschaft für viele Bürger unverständlich erscheinen und der Kreis daher anbietet, die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW – AGFS – um ein Schreiben an das Verkehrsministerium zu bitten, in dem verständlicherer Regelungen zur Frage der Abgrenzung der geschlossenen Ortschaft gefordert werden. Positiv ist zudem, dass der Kreis dieses Schreiben in Abstimmung mit der Stadt Pulheim und dem ADFC verfassen möchte.