Daten
Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
16.09.16, 18:31
Aktualisiert
16.09.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
PROTOKOLL
Teilnehmende
Rhein-Erft-Kreis:
Stadt Pulheim:
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Seiten
Herr Dez. Schmitz
Frau Haase (Straßenverkehrsamt)
Herr Kapp (Leiter Amt für Straßenbau u. Verkehr)
Herr TB Höschen
Frau Hausmann (Ordnungsamt)
Herr Kleine-Erwig (Leiter Tiefbauamt)
Betreff
2
Datum
26.08.2016
Verfasser/in
Herr Kleine-Erwig
Verteiler
Beschilderung der Furten am Kreisel K 25 (Geyener Str.) / Am Bendacker
Besprechung in Pulheim am 18.08.2016
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr hatte die Verwaltung in seiner Sitzung vom 15.06.2016 unter TOP 5 beauftragt, sich
in Gesprächen mit den Genehmigungsbehörden um den Erhalt der Fußgängerüberwege zu bemühen. Hierzu fand am
18.08.2016 ein Termin mit dem Rhein-Erft-Kreis statt.
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Die Frage, ob ein Kreisel mit Fußgängerüberwegen versehen wird, ist davon abhängig, ob dieser Kreisel straßenverkehrsrechtlich innerhalb oder außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegt. So werden innerhalb geschlossener Ortschaften liegende Kreisverkehrsplätze grundsätzlich mit Fußgängerüberwegen versehen und werden Fußgänger und Radfahrer an
außerhalb geschlossenen Ortschaften liegenden Kreisverkehrsplätzen grundsätzlich untergeordnet.
Eine Ortstafel muss gemäß Verwaltungsvorschrift zur StVO dort aufgestellt werden, wo ungeachtet einzelner unbebauter
Grundstücke die geschlossene Bebauung beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die angrenzenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.
Die Vertreter der Stadt stellten dar, dass der vorhandene Standort der Ortstafel, der sich seit vielen Jahren aus Geyen
kommend vor der Einmündung Am Bendacker befindet, aus ihrer Sicht korrekt ist und sich bewährt habe. Der Bereich bis
zum Kreisel Sonnenallee habe gerade mit Realisierung des Kreisels Am Bendacker und der angrenzenden Bebauung nun
einen innerörtlichen Charakter erhalten. Der innerörtliche Charakter werde dadurch betont, dass die Fahrbahn im Abschnitt
zwischen den Kreiseln durchgängig durch Hochborde eingegrenzt werde und der Bus nicht in einer Bucht, sondern auf der
Fahrbahn hält. Auch seien eine Straßenbeleuchtung sowie eine Zufahrt zu einem Gartentechnikbetrieb vorhanden. Zudem
seien starke Fußgängerbeziehungen über den neuen Kreisel zu erwarten, da am Ortsrand des BP 113 eine attraktive öffentliche Grünfläche angelegt werde und direkt am Eingang des Baugebietes eine Kita-Fläche eingeplant sei. Nicht zuletzt sei
der Abstand zum Kreisel Sonnenallee so gering, dass eine unterschiedliche Regelung zwischen den Kreiseln zu Irritationen
führen dürfte. Da weiterhin die Geyener Straße (K 25) eine deutlich höhere Verkehrsbelastung aufweisen würde als die im
Schreiben des Verkehrsministers aufgeführte Landesstraße L 91 in Glessen, sei die Situation in Pulheim völlig anders zu
beurteilen.
Die Vertreter des Kreises konnten die Bedenken nachvollziehen. Allerdings zeige die Erfahrung, dass es an Kreiseln ohne
Fußgängerüberwege eher weniger Unfälle gebe, so dass bei einem Verzicht auf Fußgängerüberwege keinesfalls von einer
Reduzierung der Verkehrssicherheit auszugehen sei. Im Gegenteil, die vorhandene Beleuchtung wie auch die Fahrbahnteiler stellen eine sichere Querungsmöglichkeit dar. Der oben beschriebene innerörtliche Charakter wird darüber hinaus durch
den nur einseitig vorhandenen Gehweg wie auch die Lärmschutzwand wieder negiert. Die Bebauung wird von der Straße
abgeschottet, Querungen auf der Strecke zwischen den Kreiseln können nicht stattfinden, das Parken ist bereits jetzt schon
verboten. Letztlich seien aber die Vorgaben der StVO und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift bindend. Und eine ge-
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schlossene Bebauung mit Erschließung der angrenzenden Grundstücke von der Straße liege – auch unter Berücksichtigung
der Zufahrt zum Gartentechnikbetrieb – nicht vor. Bei kritischer Auslegung der Rechtslage müsste die Ortstafel bis kurz vor
die Rathauskreuzung verschoben werden. Aus Sicht des Kreises sei es allenfalls noch akzeptabel, die Ortstafel nur bis kurz
vor den Kreisel „Sonnenallee“ zu verschieben, so dass die dortigen Fußgängerüberwege erhalten werden können. Zudem
könne die Geschwindigkeit zwischen den Kreiseln auf 50 km/h begrenzt werden. Die Anlage von Fußgängerüberwegen am
Kreisel „Am Bendacker“ scheide jedoch definitiv aus. Vergleichbare Situationen habe es in letzter Zeit im Übrigen nicht nur
in Glessen, sondern auch in Kerpen gegeben.
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Die Teilnehmer kamen unabhängig davon überein, dass die Regelung bei vielen Verkehrsteilnehmern und Bürgern zu Unverständnis führen dürfte. Zudem entstehe die Situation immer häufiger, da Neubaugebiete regelmäßig durch Lärmschutzeinrichtungen von vorhandenen Straßen abgegrenzt werden, gleichzeitig diese Bereiche von vielen aber nicht als „außerorts“ wahrgenommen werden. Darüber hinaus gibt es sehr viele vorhandene Ortstafeln, die den aufgeführten Regelungen
nicht entsprechen und versetzt werden müssen. Vor diesem Hintergrund hat der Rhein-Erft-Kreis angeboten, die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise – AGFS – zu bitten, das Ministerium anzuschreiben, mit dem Ziel, für die Markierung und Beschilderung inner- und außerörtlicher Kreisverkehrsplätze – insbesondere
im Hinblick auf die Fußgänger- und Radverkehrsführung – einheitliche Regelungen herbeizuführen und verbindliche Standards einzuführen. Der Kreis wäre bereit, einen entsprechenden Textentwurf mit der Stadt unter Beteiligung des ADFC
abzustimmen. Sehr gute Beispiele für alle Fragen im Zusammenhang mit der Radfahrer- und Fußgängerführung in Kreiseln,
die in Übergangsbereichen zwischen Außerortsstrecken und im Zusammenhang bebauten Ortslagen liegen, wären die
Kreisel „Sonnenallee“ und „Am Bendacker“.
gez. Kleine-Erwig