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Beschlussvorlage (Verkehrssituation Brunnenstraße, Gewerbegebiet Brauweiler Antrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und CDU)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
16.09.16, 18:31
Aktualisiert
16.09.16, 18:31
Beschlussvorlage (Verkehrssituation Brunnenstraße, Gewerbegebiet Brauweiler
Antrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und CDU) Beschlussvorlage (Verkehrssituation Brunnenstraße, Gewerbegebiet Brauweiler
Antrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und CDU)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 289/2016 Erstellt am: 13.09.2016 Aktenzeichen: IV/66 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 28.09.2016 Betreff Verkehrssituation Brunnenstraße, Gewerbegebiet Brauweiler Antrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und CDU Veranlasser/in / Antragsteller/in CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 289/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der TVA beauftragt die Verwaltung, den Antrag als Geschäft der laufenden Verwaltung zu prüfen und zu bescheiden. Erläuterungen Mit Schreiben vom 06.07.2016 beantragen die Fraktionen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen das Thema „Verkehrssituation Brunnenstraße, Gewerbegebiet Brauweiler“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des TVA am 28.09.2016 zu setzen. Hierzu bitten sie um Prüfung, ob das absolute Halteverbot (Zeichen 283) auf der Südseite der Brunnenstraße in ‚eingeschränktes Halteverbot‘ (Zeichen 286) geändert werden kann und ob die PKW-Parkplätze gegenüber dem Grundstück Brunnenstraße 8 entfallen können. Begründet wird der Antrag damit, dass anliefernde LKWs häufig gezwungen seien, in diesem Bereich anzuhalten und das Fahrzeug zu verlassen, um sich nach der Lage der Einfahrten und Laderampen ihrer Zielfirmen zu erkundigen. Diese Möglichkeit wäre im Bereich eines eingeschränkten Halteverbots gegeben, ohne gegen die Straßenverkehrsordnung zu verstoßen. Die oben genannten PKW-Stellplätze seien selten belegt. Im Fall einer Belegung beeinträchtigen sie jedoch die Ausfahrt von großen LKWs vom Grundstück Brunnenstraße 8 auf die Straße und machen aufwändige Rangiermanöver erforderlich. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei dem Anliegen um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.