Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
16.09.16, 18:31
Aktualisiert
16.09.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
289/2016
Erstellt am:
13.09.2016
Aktenzeichen:
IV/66
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
28.09.2016
Betreff
Verkehrssituation Brunnenstraße, Gewerbegebiet Brauweiler
Antrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und CDU
Veranlasser/in / Antragsteller/in
CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 289/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der TVA beauftragt die Verwaltung, den Antrag als Geschäft der laufenden Verwaltung zu prüfen und zu bescheiden.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 06.07.2016 beantragen die Fraktionen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen das Thema „Verkehrssituation Brunnenstraße, Gewerbegebiet Brauweiler“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des TVA am
28.09.2016 zu setzen.
Hierzu bitten sie um Prüfung, ob das absolute Halteverbot (Zeichen 283) auf der Südseite der Brunnenstraße in ‚eingeschränktes Halteverbot‘ (Zeichen 286) geändert werden kann und ob die PKW-Parkplätze gegenüber dem Grundstück
Brunnenstraße 8 entfallen können. Begründet wird der Antrag damit, dass anliefernde LKWs häufig gezwungen seien, in
diesem Bereich anzuhalten und das Fahrzeug zu verlassen, um sich nach der Lage der Einfahrten und Laderampen
ihrer Zielfirmen zu erkundigen. Diese Möglichkeit wäre im Bereich eines eingeschränkten Halteverbots gegeben, ohne
gegen die Straßenverkehrsordnung zu verstoßen. Die oben genannten PKW-Stellplätze seien selten belegt. Im Fall
einer Belegung beeinträchtigen sie jedoch die Ausfahrt von großen LKWs vom Grundstück Brunnenstraße 8 auf die
Straße und machen aufwändige Rangiermanöver erforderlich.
Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei dem Anliegen um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.