Daten
Kommune
Pulheim
Größe
155 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
19.09.16, 18:32
Aktualisiert
19.09.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
Zusammenstellung der in der Zeit vom 01.04.2016 bis 31.08.2016 bewilligten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
lfd. Nr.
Produkt /
Auftrag
Produktbezeichnung
Aufwand/
Sachkonto Auszahlung
Bezeichnung
fortgeschriebener
Ansatz
über- / außerplanmäßig
bereitgestellt
Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL / APL
Ergebnisplan und/oder Finanzplan 2016
01/10/01
Finanzmangement
und
Rechnungswesen
5432010
7432010
Aufwand Gebühren für die Versendung von
Auszahlung Abgabenbescheiden
2
01/10/01
Finanzmanagement
und
Rechnungswesen
5257010
7257010
Aufwand/
Auszahlung Erstattungen
0,00
3
02/07/01
Aufwand
Auszahlung Mieten und Pachten
0,00
1
4
5
6
Gefahrenabwehr und - 5421000
vorbeugung
7421000
Rettungsdienst
5441000
7441000
Aufwand
Auszahlung Versicherungsbeiträge u.ä.
03/01/01
Grundschulen
5764000
7827000
Aufwand/ GGS Sinthern/Geyen Einrichtung
Auszahlung Lehrerzimmer (M 40150004)
03/06/01
Zentrale Schul- und
schülerbezogene
Leistungen
02/08/01
5764000/
7827000
Aufwand
Ersatzbeschaffungen
außerunterrichtlicher
Ausstattungsgegenstände
(M 40880045)
17.000,00
0,00
0,00
0,00
Seite 1 von 4
Seit dem 01.01.2016 werden die Druckkosten der Jahresveranlagungsbescheide direkt den einzelnen
Städten in Rechnung gestellt. Diese wurden in den Vorjahren in der Umlage der kdvz berücksichtigt.
Der fortgeschriebene Ansatz für das Jahr 2016 für die Kuvertierungs- und Portokosten beläuft sich auf
17.000 €. Die Mittel für die Druckkosten müssen in nebenstehender Höhe überplanmäßig bereit gestellt
7.758,60 werden.
Im Rahmen des Mahn- und Vollstreckungswesens kann es zu Einnahmen kommen, die von Dritten
geleistet werden (z.B. Pfändungen bei der Rentenversicherung, Erben etc.). Im weiteren Verfahren
kann es zu Rückerstattungen in Einzelfällen kommen, die durch die Stadt zu leisten sind, da der
Anspruch gegenüber dem Dritten nicht geltend gemacht werden kann. Aufgrund dessen müssen
Erstattungen erfolgswirksam gebucht werden. Daher werden vorsorglich Mittel in nebenstehender
Höhe außerplanmäßig bereitgestellt. In gleicher Höhe würde eoine außerplanmäßige Einnahme
realisiert.
5.000,00
Eine Firma überlässt der Stadt Pulheim einen Brandschutzmobil-Anhänger, der im Rahmen der
Brandschutzerziehung genutzt wird, für den Zeitraum von fünf Jahren im Wert von 7.010,42 €. Im
Gegenzug gestattet die Stadt Pulheim der Firma die Durchführung der Fahrzeugwerbung im Wert von
ebenfalls 7.010.42 € als Austauschleistung. Somit entstehen in einem Zeitraum von insgesamt fünf
Jahren jährlich Kosten in Höhe von 1.402,08 €, die durch die gleichhohen Einnahmen gedeckt werden.
Da hierfür jedoch keine Mittel im Haushalt eingeplant waren, wird die Leistung einer unerheblichen
außerplanmäßigen Auszahlung notwendig.
1.402,08
6.104,70
Der Rhein-Erft-Kreis hat bis einschließlich 2015 die Haftpflichtversicherung für die Notarztfahrten
übernommen. Die Rückführung der Versicherung auf die kreisangehörigen Träger der
Rettungswachen erfolgte zum 01.01.2016. Der Jahresbeitrag bemisst sich auf Grundlage der
Einzelfahrten aus dem Vorjahr (1.710) und des Beitrags pro Einsatzfahrt von 3,57 €.
Da dieser Fall bei der Haushaltsplanaufstellung noch nicht bekannt war, ist eine APL notwendig.
Für die Ausstattung des Lehrerzimmers wurden lediglich Mittel für die Beschaffungen über 410 € netto
bereitgestellt. Es werden aber auch Tische und Regale benötigt, welche einen Wert zwischen 60 und
4.800,00 410 € netto aufweisen (geringwertige Wirtschaftsgüter).
Am Schulzentrum Brauweiler wurde die Ersatzbeschaffung (Mülleimer und Spritzpistole mit Schlauch
für die Mensa) erforderlich, da die vorhandenen Mülleimer bzw. Geräte defekt waren. Die Mittel hierfür
sind in nebenstehender Höhe außerplanmäßig bereitzustellen.
1.150,00
Anlage 1
lfd. Nr.
Produkt /
Auftrag
Produktbezeichnung
7
04/01/02
Kulturförderung
8
9
10
04/01/04
Volkshochschule und
Musikschule
06/01/01
Förderung von
Kindern in
Tageseinrichtungen
06/02/01
Kinder- und
Jugendarbeit
Aufwand/
Sachkonto Auszahlung
5318260
Aufwand
Bezeichnung
Zuschuss an verschiedene Vereine im
Rahmen von Erbbau (nur EP)
fortgeschriebener
Ansatz
52.700,00
über- / außerplanmäßig
bereitgestellt
5.118,89
Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL / APL
Gegenüber dem Haushaltsjahr 2014 wurde vom LHA am 11.11.2014 ab dem Jahr 2015 ein erhöhter
Zuschuss hinsichtlich der Erbbauzinsen beschlossen. Dieser Zuschuss entsteht durch einen
verminderten Erbbauzins für ein Objekt. Bei der Nutzung durch verschiedene Vereine werden ab 2015
pro Tag 650 € (statt 426,73 € in 2014) und für jeden weiteren Tag 460 € auf den Erbbauzins mindernd
angerechnet. Entsprechend der Tage ergibt sich für das Jahr 2016 eine verminderte Einnahme im
Immobilienmanagement und damit eine erhöhte Bezuschussung durch die Stadt in nebenstehender
Höhe.
Aufgrund der zunehmenden Flüchtlingszahlen werden durch die VHS vermehrt Integrationskurse
angeboten. Die VHS bietet dazu Informationsgespräche für die infrage kommenden Teilnehmer an. Die
Räumlichkeiten für die Durchführung der Angebote des Zwecksverbandes werden von der Stadt zur
Verfügung gestellt. Aufgrund des Wegfalls der bisher genutzten Räumlichkeiten im ehemaligen
Gebäude der Hauptschule wird ein neuer, möglichst zentralgelegener, Standort in Pulheim benötigt,
um diese Gespräche anzubieten. Bis auf weiteres soll daher 14-tägig der Seminarraum im KMZ
genutzt werden.
5811070
5429000
7429000
5318410
7318410
Aufwand
Interne Miete Köstersaal (ILV)
Aufwand Sachverständigen-, Gerichts-, BeraterAuszahlung und Gutachterkosten
Aufwand Förderung v. Maßnahmen z.
Auszahlung Kinderbetreuung in bes. Fällen
0,00
0,00
1.440,00
4.300,00
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 09.06.2016 beschlossen, die Fortschreibung der
Kindergartenbedarfsplanung durch ein externes Büro durchführen zu lassen. Nach dem vorliegenden
Angebot vom 02.05.2016 sind hierfür Kosten i.H.v. 4.300 € aufzuwenden.
Mit Bescheid vom 14.08.2015 bewilligte der LVR eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 15.510 €.
Weitere 1.170 € wurden nachgemeldet und mit Bescheid vom 30.11.2015 ebenfalls bewilligt
(Insgesamt: 16.680€). In 2015 wurde bereits ein Betrag von 6.855 € abgerufen und an die
Anspruchsberechtigten ausgezahlt. Der Abruf der Fördersumme in nebenstehender Höhe für 2016
erfolgt in zwei Teilbeträgen, um zu verhindern, dass für hier verbliebende Beiträge Zinsen anfallen. Der
erste Mittelabruf i.H.v. 5.000 € erfolgte am 15.04.2016, der zweite Abruf i.H.v. 4.825 € zum 15.05.2016.
Für diese Auszahlungen in 2016 an die Träger der Betreuung der Flüchtlingskinder i.H.v. 9.825 € ist
eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich.
0,00
11
06/04/01
Soziale Dienste
5249070
7249070
Aufwand/ LVR Prog. Kommunales Netzwerk
Auszahlung "Frühe Hilfen"
34.600,00
12
10/01/01
Bauordnungsamt
5318380
7318380
Aufwand/
Auszahlung Förderung des Denkmalschutzes
8.000,00
Seite 2 von 4
9.825,00
Für das Jahr 2016 wurde mit einer Landeszuweisung für Netzwerke Frühe Hilfen und
Familienhebammen i.H.v. 7.600 € gerechnet. Mit Bescheid vom 20.11.2015 wird für das Jahr 2016
insgesamt eine Landesförderung von 12.500 € bewilligt. Die Mehreinnahmen i.H.v. 4.900 € sind
überplanmäßig auf nebenstehendem Sachkonto zur Durchführung der Frühen Hilfen durch
4.900,00 Honorarkräfte bereitzustellen.
Die Bereitstellung der Mittel ist erforderlich, da die dringend notwendige Sanierung der Mühle in
Stommeln, die sich in privatem Eigentum befindet, in diesem Jahr begonnen wird. Die Mittel dienen der
8.000,00 Mitfinanzierung der Ausgaben für Ingenieurleistungen.
Anlage 1
lfd. Nr.
Produktbezeichnung
13
12/03/01
ÖPNV
5429010
7429010
Aufwand
Auszahlung Beseitigung ordnungswidriger Zustände
0,00
14
13/02/01
Friedhof
5249110
7249110
Aufwand
Auszahlung Friedhofskonzept
0,00
15
16
14/01/01
14/01/01
Koordinierung
Umweltschutz
Koordinierung
Umweltschutz
Aufwand/
Sachkonto Auszahlung
fortgeschriebener
Ansatz
Produkt /
Auftrag
5421000
7421000
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung Mieten und Pachten
35.000,00
5493010/
7496010
Aufwand/
Auszahlung Erstattungszinsen
0,00
7826000
Einrichtung Computerraum GGS
Auszahlung Sinthern/Geyen (M 40160002)
0,00
7826000
Familienzentrum Sinthern
Ausstattung/Spielmaterial
Auszahlung (M 51880008)
0,00
über- / außerplanmäßig
bereitgestellt
Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL / APL
Durch die erheblichen Glasschäden an Bushaltestellen durch Vandalismus seit November 2015 bis
heute (Hochrechnung 17 TE) wird eine Belohnung ausgelobt für Hinweise auf den/die Täter/innen (200
1.000,00 € pro Hinweis).
Für die Fortschreibung des Friedhofskonzepts müssen in 2016 zusätzlich Mittel in nebenstehender
14.500,00 Höhe bereitgestellt werden.
10.000,00
5.688,00
Für die Aufstellung einer Feinstaubmessstation wurden Mittel in Höhe von 35.000 € bereitgestellt. Auf
Grundlage der Ausschreibungsergebnisse hat sich jedoch herausgestellt, dass zur Umsetzung
zusätzlich 10.000 € überplanmäßig bereitgestellt werden müssen.
Die Maßnahme Nordpark Pulheim wurde im Frühjahr 2016 mit Ende der Entwicklungspflege
abgeschlossen. Unmittelbar danach wurde der Verwendungsnachweis erstellt und der
Bezirksregierung Köln zugeleitet. Der Schlussverwendungsnachweis hat ergeben, dass die
tatsächlichen Ausgaben niedriger waren als erwartet. Dementsprechend wurden Fördermittel in Höhe
von 51.168,28 € zurückgezahlt. Für die zu viel abgerufenen Mittel fallen laut Bescheid der
Bezirksregierung vom 03.08.2016 Zinsen in Höhe von 5.687,28 € an. Die Fördermittel waren Ende
2013 in voller Höhe abgerufen worden, da zu befürchten war, dass eine weitere Übertragung der
Fördermittel nicht mehr möglich war.
Finanzplan 2016 (investiv)
17
18
03/01/01
Grundschulen
06/01/01
Förderung von
Kindern in
Tagesbetreuung
19
10/01/01
Bauaufsicht und
Denkmalpflege
7826000
Beschaffung eines Nivelliergerätes
Auszahlung (M 63160001)
0,00
20
11/01/01
Abfallwirtschaft
7826000
Beschaffung von Abfallbehältnissen
Auszahlung (Dog Stations) (M 20880003)
0,00
Seite 3 von 4
Für die Einrichtung eines Computerraumes für die Schülerinnen und Schüler werden neue Möbel
2.801,68 benötigt. Die Mittel sind in nebenstehender Höhe außerplanmäßig bereitzustellen.
Das Familienzentrum Sinthern benötigt für seine Arbeit in zwei Einrichtungen einen Laptop im Wert von
499,57 €. Da für die Beschaffung von Anlagevermögen über 410 € netto keine Mittel zur Verfügung
499,57 stehen, ist eine APL notwendig.
Das Nivelliergerät, das in den letzten 18 Jahren von Amt 63 genutzt wurde, befand sich im Eigentum
des Baukontrolleurs, der zum 01.03.2016 in eine andere Verwaltung gewechselt ist. Das Messgerät ist
erforderlich, um sowohl genehmigte als auch ungenehmigte Höhen festzustellen, insbesondere auch
zur Beweisaufnahme in verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Andere Messmethoden gibt es hierfür
800,00 nicht.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 wurden insgesamt 2.500,00 € für die Anschaffung von Dog
Stations geplant. Die Mittel wurden auf dem Auszahlungskonto für den Erwerb von geringwertigen
Wirtschaftsgüterm (GWG) bereitgestellt. Nun stellte sich heraus, dass die Anschaffungskosten inkl.
Montage einer Dog Station > 410 € netto beträgt. Somit handelt es sich nicht um die Beschaffung von
GWGs, sondern um Beschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Mittel sind auf dem
entsprechenden Konto in nebenstehender Höhe bereitzustellen.
1.875,52
Anlage 1
lfd. Nr.
Produkt /
Auftrag
Produktbezeichnung
21
11/02/01
Entwässerung und
Abwasserbeseitigung
22
23
24
25
12/01/01
13/01/01
15/01/01
16/01/01
Öffentliche
Verkehrsflächen
Öffentliches Grün und
Biotope
Wirtschaftsförderung
Allgemeine
Finanzwirtschaft
Aufwand/
Sachkonto Auszahlung
Bezeichnung
7831000
Hochwasserschutz Stommeln,
Auszahlung Außengebiete (M 66177503)
7831000
Erschließung Straßenbau BP 94 bzw.
BP 78 Brauweiler
Auszahlung (M 66009101/M 66007009)
7840000
7821000
7824000
Erholungsgebiet Stöckheimer Hof
Auszahlung (M 00388001)
Beschaffung CRM System
Auszahlung (M 26150000)
Erhöhung Stammkapital
Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH
Auszahlung (M 20160001)
fortgeschriebener
Ansatz
0,00
über- / außerplanmäßig
bereitgestellt
65,35
Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL / APL
Die in 2015 verfügbaren Mittel wurden für Flüchtlingsunterkünfte überplanmäßig zur Verfügung gestellt
(Vorlage 325/2015). Diese Mittel sollen im Haushalt 2017 neu veranschlagt werden, da die Maßnahme
noch nicht abgeschlossen ist. Zur Begleichung einer Rechnung an ein Ingenieurbüro für in der
Vergangenheit erbrachte Leistungen ist eine außerplanmäßige Ausgabe notwendig.
Im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen in das Jahr 2016 wurden keine Mittel zur Begleichung
der Schlussrechnung für die Entwicklungspflege des Straßenbegleitgrüns im BP 94 übertragen. Daher
sind die Mittel zur Begleichung der Schlussrechnungen außerplanmäßig bereitzustellen.
0,00
0,00
0,00
0,00
Seite 4 von 4
7.040,63
8.863,87
2.604,67
Mit Schreiben vom 16.05.2014 hat der Zweckverband Stöckheimer Hof mitgeteilt, dass der damals
festgelegte Förderbetrag hinsichtlich des Ansatzes der Förderfähigkeit der von der Stadt Pulheim zu
zahlenden Grunderwerbssteuer fehlerhaft war. Der Zweckverband fordert zu viel gezahlte Fördermittel
in Höhe von 10.937,50 € zurück. Da zwischenzeitlich noch Notarkosten in Höhe von 2.962,33 €
angefallen sind, die ebenfalls zu den bezuschussungsfähigen Kosten gehören, vermindert sich dieser
Rückzahlungsbetrag um 70 % (Fördersatz) der Notarkosten (70 % von 2.962,33 € = 2.073,63 €) auf
8.863,87 €.
In seiner Sitzung vom 19.05.2015 hatte der Rat die Anschaffung eines CRM (Client-RelationshipManagement)-Systems für die Wirtschaftsförderung bereits beschlossen. Zum 01.01.2016 wurde die
Wirtschaftsförderung personell verstärkt. Das CRM-System soll daher um zwei Lizenzen für den neuen
Mitarbeiter sowie für die Abteilungsleitung 26.3 erweitert werden.
Durch den notariell beurkundeten Gesellschaftsbeschuss vom 17.03.2016 wurde das Stammkapital
der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH um 468,34 € erhöht. Die Stadt Pulheim ist mit 1,316 % an
der GmbH beteiligt. Die Erhöhung des Stammkapitals wirkt sich demnach mit 6,16 € auf den
6,16 städtischen Haushalt aus.