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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 246/2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
155 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
19.09.16, 18:32
Aktualisiert
19.09.16, 18:32
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Inhalt der Datei

Anlage 1 Zusammenstellung der in der Zeit vom 01.04.2016 bis 31.08.2016 bewilligten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen lfd. Nr. Produkt / Auftrag Produktbezeichnung Aufwand/ Sachkonto Auszahlung Bezeichnung fortgeschriebener Ansatz über- / außerplanmäßig bereitgestellt Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL / APL Ergebnisplan und/oder Finanzplan 2016 01/10/01 Finanzmangement und Rechnungswesen 5432010 7432010 Aufwand Gebühren für die Versendung von Auszahlung Abgabenbescheiden 2 01/10/01 Finanzmanagement und Rechnungswesen 5257010 7257010 Aufwand/ Auszahlung Erstattungen 0,00 3 02/07/01 Aufwand Auszahlung Mieten und Pachten 0,00 1 4 5 6 Gefahrenabwehr und - 5421000 vorbeugung 7421000 Rettungsdienst 5441000 7441000 Aufwand Auszahlung Versicherungsbeiträge u.ä. 03/01/01 Grundschulen 5764000 7827000 Aufwand/ GGS Sinthern/Geyen Einrichtung Auszahlung Lehrerzimmer (M 40150004) 03/06/01 Zentrale Schul- und schülerbezogene Leistungen 02/08/01 5764000/ 7827000 Aufwand Ersatzbeschaffungen außerunterrichtlicher Ausstattungsgegenstände (M 40880045) 17.000,00 0,00 0,00 0,00 Seite 1 von 4 Seit dem 01.01.2016 werden die Druckkosten der Jahresveranlagungsbescheide direkt den einzelnen Städten in Rechnung gestellt. Diese wurden in den Vorjahren in der Umlage der kdvz berücksichtigt. Der fortgeschriebene Ansatz für das Jahr 2016 für die Kuvertierungs- und Portokosten beläuft sich auf 17.000 €. Die Mittel für die Druckkosten müssen in nebenstehender Höhe überplanmäßig bereit gestellt 7.758,60 werden. Im Rahmen des Mahn- und Vollstreckungswesens kann es zu Einnahmen kommen, die von Dritten geleistet werden (z.B. Pfändungen bei der Rentenversicherung, Erben etc.). Im weiteren Verfahren kann es zu Rückerstattungen in Einzelfällen kommen, die durch die Stadt zu leisten sind, da der Anspruch gegenüber dem Dritten nicht geltend gemacht werden kann. Aufgrund dessen müssen Erstattungen erfolgswirksam gebucht werden. Daher werden vorsorglich Mittel in nebenstehender Höhe außerplanmäßig bereitgestellt. In gleicher Höhe würde eoine außerplanmäßige Einnahme realisiert. 5.000,00 Eine Firma überlässt der Stadt Pulheim einen Brandschutzmobil-Anhänger, der im Rahmen der Brandschutzerziehung genutzt wird, für den Zeitraum von fünf Jahren im Wert von 7.010,42 €. Im Gegenzug gestattet die Stadt Pulheim der Firma die Durchführung der Fahrzeugwerbung im Wert von ebenfalls 7.010.42 € als Austauschleistung. Somit entstehen in einem Zeitraum von insgesamt fünf Jahren jährlich Kosten in Höhe von 1.402,08 €, die durch die gleichhohen Einnahmen gedeckt werden. Da hierfür jedoch keine Mittel im Haushalt eingeplant waren, wird die Leistung einer unerheblichen außerplanmäßigen Auszahlung notwendig. 1.402,08 6.104,70 Der Rhein-Erft-Kreis hat bis einschließlich 2015 die Haftpflichtversicherung für die Notarztfahrten übernommen. Die Rückführung der Versicherung auf die kreisangehörigen Träger der Rettungswachen erfolgte zum 01.01.2016. Der Jahresbeitrag bemisst sich auf Grundlage der Einzelfahrten aus dem Vorjahr (1.710) und des Beitrags pro Einsatzfahrt von 3,57 €. Da dieser Fall bei der Haushaltsplanaufstellung noch nicht bekannt war, ist eine APL notwendig. Für die Ausstattung des Lehrerzimmers wurden lediglich Mittel für die Beschaffungen über 410 € netto bereitgestellt. Es werden aber auch Tische und Regale benötigt, welche einen Wert zwischen 60 und 4.800,00 410 € netto aufweisen (geringwertige Wirtschaftsgüter). Am Schulzentrum Brauweiler wurde die Ersatzbeschaffung (Mülleimer und Spritzpistole mit Schlauch für die Mensa) erforderlich, da die vorhandenen Mülleimer bzw. Geräte defekt waren. Die Mittel hierfür sind in nebenstehender Höhe außerplanmäßig bereitzustellen. 1.150,00 Anlage 1 lfd. Nr. Produkt / Auftrag Produktbezeichnung 7 04/01/02 Kulturförderung 8 9 10 04/01/04 Volkshochschule und Musikschule 06/01/01 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen 06/02/01 Kinder- und Jugendarbeit Aufwand/ Sachkonto Auszahlung 5318260 Aufwand Bezeichnung Zuschuss an verschiedene Vereine im Rahmen von Erbbau (nur EP) fortgeschriebener Ansatz 52.700,00 über- / außerplanmäßig bereitgestellt 5.118,89 Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL / APL Gegenüber dem Haushaltsjahr 2014 wurde vom LHA am 11.11.2014 ab dem Jahr 2015 ein erhöhter Zuschuss hinsichtlich der Erbbauzinsen beschlossen. Dieser Zuschuss entsteht durch einen verminderten Erbbauzins für ein Objekt. Bei der Nutzung durch verschiedene Vereine werden ab 2015 pro Tag 650 € (statt 426,73 € in 2014) und für jeden weiteren Tag 460 € auf den Erbbauzins mindernd angerechnet. Entsprechend der Tage ergibt sich für das Jahr 2016 eine verminderte Einnahme im Immobilienmanagement und damit eine erhöhte Bezuschussung durch die Stadt in nebenstehender Höhe. Aufgrund der zunehmenden Flüchtlingszahlen werden durch die VHS vermehrt Integrationskurse angeboten. Die VHS bietet dazu Informationsgespräche für die infrage kommenden Teilnehmer an. Die Räumlichkeiten für die Durchführung der Angebote des Zwecksverbandes werden von der Stadt zur Verfügung gestellt. Aufgrund des Wegfalls der bisher genutzten Räumlichkeiten im ehemaligen Gebäude der Hauptschule wird ein neuer, möglichst zentralgelegener, Standort in Pulheim benötigt, um diese Gespräche anzubieten. Bis auf weiteres soll daher 14-tägig der Seminarraum im KMZ genutzt werden. 5811070 5429000 7429000 5318410 7318410 Aufwand Interne Miete Köstersaal (ILV) Aufwand Sachverständigen-, Gerichts-, BeraterAuszahlung und Gutachterkosten Aufwand Förderung v. Maßnahmen z. Auszahlung Kinderbetreuung in bes. Fällen 0,00 0,00 1.440,00 4.300,00 Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 09.06.2016 beschlossen, die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung durch ein externes Büro durchführen zu lassen. Nach dem vorliegenden Angebot vom 02.05.2016 sind hierfür Kosten i.H.v. 4.300 € aufzuwenden. Mit Bescheid vom 14.08.2015 bewilligte der LVR eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 15.510 €. Weitere 1.170 € wurden nachgemeldet und mit Bescheid vom 30.11.2015 ebenfalls bewilligt (Insgesamt: 16.680€). In 2015 wurde bereits ein Betrag von 6.855 € abgerufen und an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt. Der Abruf der Fördersumme in nebenstehender Höhe für 2016 erfolgt in zwei Teilbeträgen, um zu verhindern, dass für hier verbliebende Beiträge Zinsen anfallen. Der erste Mittelabruf i.H.v. 5.000 € erfolgte am 15.04.2016, der zweite Abruf i.H.v. 4.825 € zum 15.05.2016. Für diese Auszahlungen in 2016 an die Träger der Betreuung der Flüchtlingskinder i.H.v. 9.825 € ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich. 0,00 11 06/04/01 Soziale Dienste 5249070 7249070 Aufwand/ LVR Prog. Kommunales Netzwerk Auszahlung "Frühe Hilfen" 34.600,00 12 10/01/01 Bauordnungsamt 5318380 7318380 Aufwand/ Auszahlung Förderung des Denkmalschutzes 8.000,00 Seite 2 von 4 9.825,00 Für das Jahr 2016 wurde mit einer Landeszuweisung für Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen i.H.v. 7.600 € gerechnet. Mit Bescheid vom 20.11.2015 wird für das Jahr 2016 insgesamt eine Landesförderung von 12.500 € bewilligt. Die Mehreinnahmen i.H.v. 4.900 € sind überplanmäßig auf nebenstehendem Sachkonto zur Durchführung der Frühen Hilfen durch 4.900,00 Honorarkräfte bereitzustellen. Die Bereitstellung der Mittel ist erforderlich, da die dringend notwendige Sanierung der Mühle in Stommeln, die sich in privatem Eigentum befindet, in diesem Jahr begonnen wird. Die Mittel dienen der 8.000,00 Mitfinanzierung der Ausgaben für Ingenieurleistungen. Anlage 1 lfd. Nr. Produktbezeichnung 13 12/03/01 ÖPNV 5429010 7429010 Aufwand Auszahlung Beseitigung ordnungswidriger Zustände 0,00 14 13/02/01 Friedhof 5249110 7249110 Aufwand Auszahlung Friedhofskonzept 0,00 15 16 14/01/01 14/01/01 Koordinierung Umweltschutz Koordinierung Umweltschutz Aufwand/ Sachkonto Auszahlung fortgeschriebener Ansatz Produkt / Auftrag 5421000 7421000 Bezeichnung Aufwand Auszahlung Mieten und Pachten 35.000,00 5493010/ 7496010 Aufwand/ Auszahlung Erstattungszinsen 0,00 7826000 Einrichtung Computerraum GGS Auszahlung Sinthern/Geyen (M 40160002) 0,00 7826000 Familienzentrum Sinthern Ausstattung/Spielmaterial Auszahlung (M 51880008) 0,00 über- / außerplanmäßig bereitgestellt Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL / APL Durch die erheblichen Glasschäden an Bushaltestellen durch Vandalismus seit November 2015 bis heute (Hochrechnung 17 TE) wird eine Belohnung ausgelobt für Hinweise auf den/die Täter/innen (200 1.000,00 € pro Hinweis). Für die Fortschreibung des Friedhofskonzepts müssen in 2016 zusätzlich Mittel in nebenstehender 14.500,00 Höhe bereitgestellt werden. 10.000,00 5.688,00 Für die Aufstellung einer Feinstaubmessstation wurden Mittel in Höhe von 35.000 € bereitgestellt. Auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse hat sich jedoch herausgestellt, dass zur Umsetzung zusätzlich 10.000 € überplanmäßig bereitgestellt werden müssen. Die Maßnahme Nordpark Pulheim wurde im Frühjahr 2016 mit Ende der Entwicklungspflege abgeschlossen. Unmittelbar danach wurde der Verwendungsnachweis erstellt und der Bezirksregierung Köln zugeleitet. Der Schlussverwendungsnachweis hat ergeben, dass die tatsächlichen Ausgaben niedriger waren als erwartet. Dementsprechend wurden Fördermittel in Höhe von 51.168,28 € zurückgezahlt. Für die zu viel abgerufenen Mittel fallen laut Bescheid der Bezirksregierung vom 03.08.2016 Zinsen in Höhe von 5.687,28 € an. Die Fördermittel waren Ende 2013 in voller Höhe abgerufen worden, da zu befürchten war, dass eine weitere Übertragung der Fördermittel nicht mehr möglich war. Finanzplan 2016 (investiv) 17 18 03/01/01 Grundschulen 06/01/01 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 19 10/01/01 Bauaufsicht und Denkmalpflege 7826000 Beschaffung eines Nivelliergerätes Auszahlung (M 63160001) 0,00 20 11/01/01 Abfallwirtschaft 7826000 Beschaffung von Abfallbehältnissen Auszahlung (Dog Stations) (M 20880003) 0,00 Seite 3 von 4 Für die Einrichtung eines Computerraumes für die Schülerinnen und Schüler werden neue Möbel 2.801,68 benötigt. Die Mittel sind in nebenstehender Höhe außerplanmäßig bereitzustellen. Das Familienzentrum Sinthern benötigt für seine Arbeit in zwei Einrichtungen einen Laptop im Wert von 499,57 €. Da für die Beschaffung von Anlagevermögen über 410 € netto keine Mittel zur Verfügung 499,57 stehen, ist eine APL notwendig. Das Nivelliergerät, das in den letzten 18 Jahren von Amt 63 genutzt wurde, befand sich im Eigentum des Baukontrolleurs, der zum 01.03.2016 in eine andere Verwaltung gewechselt ist. Das Messgerät ist erforderlich, um sowohl genehmigte als auch ungenehmigte Höhen festzustellen, insbesondere auch zur Beweisaufnahme in verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Andere Messmethoden gibt es hierfür 800,00 nicht. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 wurden insgesamt 2.500,00 € für die Anschaffung von Dog Stations geplant. Die Mittel wurden auf dem Auszahlungskonto für den Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgüterm (GWG) bereitgestellt. Nun stellte sich heraus, dass die Anschaffungskosten inkl. Montage einer Dog Station > 410 € netto beträgt. Somit handelt es sich nicht um die Beschaffung von GWGs, sondern um Beschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Mittel sind auf dem entsprechenden Konto in nebenstehender Höhe bereitzustellen. 1.875,52 Anlage 1 lfd. Nr. Produkt / Auftrag Produktbezeichnung 21 11/02/01 Entwässerung und Abwasserbeseitigung 22 23 24 25 12/01/01 13/01/01 15/01/01 16/01/01 Öffentliche Verkehrsflächen Öffentliches Grün und Biotope Wirtschaftsförderung Allgemeine Finanzwirtschaft Aufwand/ Sachkonto Auszahlung Bezeichnung 7831000 Hochwasserschutz Stommeln, Auszahlung Außengebiete (M 66177503) 7831000 Erschließung Straßenbau BP 94 bzw. BP 78 Brauweiler Auszahlung (M 66009101/M 66007009) 7840000 7821000 7824000 Erholungsgebiet Stöckheimer Hof Auszahlung (M 00388001) Beschaffung CRM System Auszahlung (M 26150000) Erhöhung Stammkapital Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH Auszahlung (M 20160001) fortgeschriebener Ansatz 0,00 über- / außerplanmäßig bereitgestellt 65,35 Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL / APL Die in 2015 verfügbaren Mittel wurden für Flüchtlingsunterkünfte überplanmäßig zur Verfügung gestellt (Vorlage 325/2015). Diese Mittel sollen im Haushalt 2017 neu veranschlagt werden, da die Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist. Zur Begleichung einer Rechnung an ein Ingenieurbüro für in der Vergangenheit erbrachte Leistungen ist eine außerplanmäßige Ausgabe notwendig. Im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen in das Jahr 2016 wurden keine Mittel zur Begleichung der Schlussrechnung für die Entwicklungspflege des Straßenbegleitgrüns im BP 94 übertragen. Daher sind die Mittel zur Begleichung der Schlussrechnungen außerplanmäßig bereitzustellen. 0,00 0,00 0,00 0,00 Seite 4 von 4 7.040,63 8.863,87 2.604,67 Mit Schreiben vom 16.05.2014 hat der Zweckverband Stöckheimer Hof mitgeteilt, dass der damals festgelegte Förderbetrag hinsichtlich des Ansatzes der Förderfähigkeit der von der Stadt Pulheim zu zahlenden Grunderwerbssteuer fehlerhaft war. Der Zweckverband fordert zu viel gezahlte Fördermittel in Höhe von 10.937,50 € zurück. Da zwischenzeitlich noch Notarkosten in Höhe von 2.962,33 € angefallen sind, die ebenfalls zu den bezuschussungsfähigen Kosten gehören, vermindert sich dieser Rückzahlungsbetrag um 70 % (Fördersatz) der Notarkosten (70 % von 2.962,33 € = 2.073,63 €) auf 8.863,87 €. In seiner Sitzung vom 19.05.2015 hatte der Rat die Anschaffung eines CRM (Client-RelationshipManagement)-Systems für die Wirtschaftsförderung bereits beschlossen. Zum 01.01.2016 wurde die Wirtschaftsförderung personell verstärkt. Das CRM-System soll daher um zwei Lizenzen für den neuen Mitarbeiter sowie für die Abteilungsleitung 26.3 erweitert werden. Durch den notariell beurkundeten Gesellschaftsbeschuss vom 17.03.2016 wurde das Stammkapital der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH um 468,34 € erhöht. Die Stadt Pulheim ist mit 1,316 % an der GmbH beteiligt. Die Erhöhung des Stammkapitals wirkt sich demnach mit 6,16 € auf den 6,16 städtischen Haushalt aus.