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Mitteilungsvorlage (Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses - Sachstand)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
89 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
19.09.16, 18:32
Aktualisiert
19.09.16, 18:32
Mitteilungsvorlage (Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses - Sachstand)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 281/2016 Erstellt am: 07.09.2016 Aktenzeichen: III/20/200 Mitteilungsvorlage Gremium TOP Rat ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 27.09.2016 Betreff Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses - Sachstand Mitteilung Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) hat im Rahmen ihrer überörtlichen Prüfung die Feststellung getroffen, dass die Stadt Pulheim seit dem Jahr 2012 dazu verpflichtet sei, einen Gesamtabschluss aufzustellen (vgl. hierzu Vorlage 199/2016, Rat 05.07.2016, Anlage „Bericht Finanzen“, S. 5). Diese Auffassung wird von der Stadtverwaltung nicht geteilt. Da die GPA den Kommunen gegenüber nicht weisungsbefugt ist, bestand zunächst kein Handlungsbedarf. Allerdings kann die Kommunalaufsicht, die die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung ebenfalls zur Verfügung gestellt bekommt, die Aufstellung eines Gesamtabschlusses fordern. Um die Auffassung der Stadtverwaltung zu untermauern, wurden die zur Prüfung der Jahresabschlüsse beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gebeten, zur Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gutachterlich Stellung zu nehmen. Darüber hinaus wurde der Städte- und Gemeindebund NRW um Stellungnahme gebeten. Ergebnis dieser Prüfungen ist, dass der Verzicht auf eine Aufstellung eines Gesamtabschlusses nicht zu beanstanden ist, da kein Unternehmen verbleibt, das im Rahmen der Vollkonsolidierung gem. §§ 300 bis 309 Handelsgesetzbuch zu berücksichtigen wäre. Im Rahmen des Anzeigeverfahrens des gemeindlichen Jahresabschlusses ist der Kommunalaufsicht eine Verzichtserklärung vorzulegen. Diese wird analog zu den Bestätigungsvermerken über die Jahresabschlussprüfungen vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unterzeichnet. In den vergangenen Jahren ist diese Verzichtserklärung nicht vorgelegt worden. Es ist beabsichtigt, dies im Rahmen des Anzeigeverfahrens für den Jahresabschluss 2015 nachzuholen. Die Verzichtserklärungen für die Jahre 2010 – 2015 werden dem Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 03.11.2016 vorgelegt. Der Rat soll sodann in seiner Sitzung am 08.11.2016 auf die Aufstellung verzichten.