Daten
Kommune
Pulheim
Größe
89 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
19.09.16, 18:32
Aktualisiert
19.09.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
281/2016
Erstellt am:
07.09.2016
Aktenzeichen:
III/20/200
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
Rat
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
27.09.2016
Betreff
Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses - Sachstand
Mitteilung
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) hat im Rahmen ihrer überörtlichen Prüfung die Feststellung getroffen, dass
die Stadt Pulheim seit dem Jahr 2012 dazu verpflichtet sei, einen Gesamtabschluss aufzustellen (vgl. hierzu Vorlage
199/2016, Rat 05.07.2016, Anlage „Bericht Finanzen“, S. 5).
Diese Auffassung wird von der Stadtverwaltung nicht geteilt. Da die GPA den Kommunen gegenüber nicht weisungsbefugt ist, bestand zunächst kein Handlungsbedarf. Allerdings kann die Kommunalaufsicht, die die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung ebenfalls zur Verfügung gestellt bekommt, die Aufstellung eines Gesamtabschlusses fordern.
Um die Auffassung der Stadtverwaltung zu untermauern, wurden die zur Prüfung der Jahresabschlüsse beauftragten
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gebeten, zur Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gutachterlich Stellung
zu nehmen. Darüber hinaus wurde der Städte- und Gemeindebund NRW um Stellungnahme gebeten.
Ergebnis dieser Prüfungen ist, dass der Verzicht auf eine Aufstellung eines Gesamtabschlusses nicht zu beanstanden
ist, da kein Unternehmen verbleibt, das im Rahmen der Vollkonsolidierung gem. §§ 300 bis 309 Handelsgesetzbuch zu
berücksichtigen wäre.
Im Rahmen des Anzeigeverfahrens des gemeindlichen Jahresabschlusses ist der Kommunalaufsicht eine Verzichtserklärung vorzulegen. Diese wird analog zu den Bestätigungsvermerken über die Jahresabschlussprüfungen vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unterzeichnet.
In den vergangenen Jahren ist diese Verzichtserklärung nicht vorgelegt worden. Es ist beabsichtigt, dies im Rahmen des
Anzeigeverfahrens für den Jahresabschluss 2015 nachzuholen. Die Verzichtserklärungen für die Jahre 2010 – 2015
werden dem Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 03.11.2016 vorgelegt. Der Rat soll sodann in seiner
Sitzung am 08.11.2016 auf die Aufstellung verzichten.