Daten
Kommune
Pulheim
Größe
149 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.10.16, 15:23
Aktualisiert
17.10.16, 15:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
299/2016
Erstellt am:
05.10.2016
Aktenzeichen:
III / 20 / 200
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
25.10.2016
Rat
X
08.11.2016
Betreff
Budgetierung, 2. Budgetbericht 2016
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
10.947.420 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
10.947.420 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Ausgleichsrücklage
Vorlage Nr.: 299/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, den 2. Budgetbericht 2016 zur Kenntnis zu nehmen und
auf weitere Vorgaben zur Haushaltsausführung zu verzichten.
Erläuterungen
In Anlage I werden die Prognosen mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung (Ansatz + übertragene Ermächtigung +/ÜPL/APL - Haushaltssperren) verglichen und die Abweichungen dargestellt.
In Spalte 4 sind die Zu-/Überschüsse der Budgets laut fortgeschriebener Haushaltsplanung dargestellt. In Spalte 5 wird
nachrichtlich das Ist-Ergebnis zum Stichtag 15.09.2016 des 2. Budgetberichts 2016 abgebildet. Die prognostizierten
Ergebnisse des 1. Budgetberichts 2016 sowie des 2. Budgetberichts 2016 werden in Spalte 6 und 7 ausgewiesen. In
Spalte 8 wird der Vergleich der Prognose des 2. Budgetberichts zum. 1 Budgetbericht dargestellt und weist eine entsprechende Verbesserung oder Verschlechterung aus. Außerdem vergleicht Spalte 9 die Prognose des 2. Budgetberichts zur fortgeschriebenen Haushaltsplanung. Sofern Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO in das Folgejahr prognostiziert werden können, werden diese in Spalte 10 dargestellt.
Soweit sich innerhalb der Unterbudgets Abweichungen zu den Prognosen des 1. Budgetberichts von mehr als 10.000 €
ergeben, wird auf die Erläuterungen der Fachämter verwiesen. Diese Erläuterungen werden als Anlage II beigefügt.
Zusammengefasste Ergebnisse zum 2. Budgetbericht 2016 (Anlage I):
Die vom Rat am 16.12.2014 beschlossene Haushaltsplanung 2016 weist ein Defizit von 5.937.220 € aus. Die fortgeschriebene Haushaltsplanung führt zu einem Defizit von rd. 15.561.310 €. Die Differenz zur Haushaltsplanung ergibt sich
aus den übertragenen Ermächtigungen aus 2015 in Höhe von rd. 9.708.900 € (vgl. Vorlage 134/2016, Rat 10.05.2016)
sowie aus den in 2016 eingerichteten Sperren von Ermächtigungen in Höhe von rd. 84.810 €.
Freie Budgets (ohne Sonderbudgets, Finanzmasse und Personalkostenbudgets)
Für die freien Budgets wird eine Verbesserung gegenüber den Prognosen des 1. Budgetberichts 2016 von 5.433.320 €
prognostiziert. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen.
Sonderbudgets (Gebührenhaushalte)
Der Überschuss der Sonderbudgets erhöht sich um 341.110 € auf 7.227.650 €. Die Ergebnisse der Gebührenhaushalte
werden im Rahmen der Betriebsabrechnung 2016 ermittelt und bei den Gebührenkalkulationen für die Jahre 2018 ff.
berücksichtigt.
Finanzmasse
Die Finanzmasse verschlechtert sich gegenüber den Prognosen des 1. Budgetberichts um 2.815.950 €. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen.
Personalkostenbudgets
Im Bereich der Personalkosten ist nach jetzigem Kenntnisstand gegenüber den Prognosen des 1. Budgetbericht 2016
mit einer Verbesserung von 800.680 € zu rechnen. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen.
Vorlage Nr.: 299/2016 . Seite 3 / 3
Fazit:
Gemäß den Prognosen des 2. Budgetberichts 2016 kann gegenüber dem 1. Budgetbericht 2016 insgesamt mit
einer Verbesserung von 4.728.170 € gerechnet werden. Das mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung auszuweisende Defizit von rd. 15.561.310 € reduziert sich somit auf rd. 10.947.420 €. Es wird davon ausgegangen,
dass entsprechend der Verfahrensweise in den Vorjahren auch im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 ergänzend zu den bisher bereits möglichen Prognosen Ermächtigungen in Millionenhöhe in das Folgejahr übertragen
werden sollen und damit den Zuschussbedarf des Jahres 2016 zu Lasten des Jahres 2017 entsprechend reduzieren. Die voraussichtliche Höhe kann jedoch erst nach Ablauf des Haushaltsjahres sachgerecht ermittelt werden. Das im Jahresabschluss 2016 dann auszuweisende Defizit müsste aus Mitteln der Ausgleichsrücklage
gedeckt werden, soweit im Rahmen der Haushaltsausführung hierfür keine zusätzlichen Finanzierungsmittel
aus Mehrerträgen bzw. Minderaufwendungen eingesetzt werden können.