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Beschlussvorlage (Budgetierung, 2. Budgetbericht 2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
149 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.10.16, 15:23
Aktualisiert
17.10.16, 15:23
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 299/2016 Erstellt am: 05.10.2016 Aktenzeichen: III / 20 / 200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 25.10.2016 Rat X 08.11.2016 Betreff Budgetierung, 2. Budgetbericht 2016 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 10.947.420 € — im Haushalt des laufenden Jahres 10.947.420 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Ausgleichsrücklage Vorlage Nr.: 299/2016 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, den 2. Budgetbericht 2016 zur Kenntnis zu nehmen und auf weitere Vorgaben zur Haushaltsausführung zu verzichten. Erläuterungen In Anlage I werden die Prognosen mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung (Ansatz + übertragene Ermächtigung +/ÜPL/APL - Haushaltssperren) verglichen und die Abweichungen dargestellt. In Spalte 4 sind die Zu-/Überschüsse der Budgets laut fortgeschriebener Haushaltsplanung dargestellt. In Spalte 5 wird nachrichtlich das Ist-Ergebnis zum Stichtag 15.09.2016 des 2. Budgetberichts 2016 abgebildet. Die prognostizierten Ergebnisse des 1. Budgetberichts 2016 sowie des 2. Budgetberichts 2016 werden in Spalte 6 und 7 ausgewiesen. In Spalte 8 wird der Vergleich der Prognose des 2. Budgetberichts zum. 1 Budgetbericht dargestellt und weist eine entsprechende Verbesserung oder Verschlechterung aus. Außerdem vergleicht Spalte 9 die Prognose des 2. Budgetberichts zur fortgeschriebenen Haushaltsplanung. Sofern Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO in das Folgejahr prognostiziert werden können, werden diese in Spalte 10 dargestellt. Soweit sich innerhalb der Unterbudgets Abweichungen zu den Prognosen des 1. Budgetberichts von mehr als 10.000 € ergeben, wird auf die Erläuterungen der Fachämter verwiesen. Diese Erläuterungen werden als Anlage II beigefügt. Zusammengefasste Ergebnisse zum 2. Budgetbericht 2016 (Anlage I): Die vom Rat am 16.12.2014 beschlossene Haushaltsplanung 2016 weist ein Defizit von 5.937.220 € aus. Die fortgeschriebene Haushaltsplanung führt zu einem Defizit von rd. 15.561.310 €. Die Differenz zur Haushaltsplanung ergibt sich aus den übertragenen Ermächtigungen aus 2015 in Höhe von rd. 9.708.900 € (vgl. Vorlage 134/2016, Rat 10.05.2016) sowie aus den in 2016 eingerichteten Sperren von Ermächtigungen in Höhe von rd. 84.810 €.  Freie Budgets (ohne Sonderbudgets, Finanzmasse und Personalkostenbudgets) Für die freien Budgets wird eine Verbesserung gegenüber den Prognosen des 1. Budgetberichts 2016 von 5.433.320 € prognostiziert. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen.  Sonderbudgets (Gebührenhaushalte) Der Überschuss der Sonderbudgets erhöht sich um 341.110 € auf 7.227.650 €. Die Ergebnisse der Gebührenhaushalte werden im Rahmen der Betriebsabrechnung 2016 ermittelt und bei den Gebührenkalkulationen für die Jahre 2018 ff. berücksichtigt.  Finanzmasse Die Finanzmasse verschlechtert sich gegenüber den Prognosen des 1. Budgetberichts um 2.815.950 €. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen.  Personalkostenbudgets Im Bereich der Personalkosten ist nach jetzigem Kenntnisstand gegenüber den Prognosen des 1. Budgetbericht 2016 mit einer Verbesserung von 800.680 € zu rechnen. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen. Vorlage Nr.: 299/2016 . Seite 3 / 3 Fazit: Gemäß den Prognosen des 2. Budgetberichts 2016 kann gegenüber dem 1. Budgetbericht 2016 insgesamt mit einer Verbesserung von 4.728.170 € gerechnet werden. Das mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung auszuweisende Defizit von rd. 15.561.310 € reduziert sich somit auf rd. 10.947.420 €. Es wird davon ausgegangen, dass entsprechend der Verfahrensweise in den Vorjahren auch im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 ergänzend zu den bisher bereits möglichen Prognosen Ermächtigungen in Millionenhöhe in das Folgejahr übertragen werden sollen und damit den Zuschussbedarf des Jahres 2016 zu Lasten des Jahres 2017 entsprechend reduzieren. Die voraussichtliche Höhe kann jedoch erst nach Ablauf des Haushaltsjahres sachgerecht ermittelt werden. Das im Jahresabschluss 2016 dann auszuweisende Defizit müsste aus Mitteln der Ausgleichsrücklage gedeckt werden, soweit im Rahmen der Haushaltsausführung hierfür keine zusätzlichen Finanzierungsmittel aus Mehrerträgen bzw. Minderaufwendungen eingesetzt werden können.