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Beschlussvorlage (Anlage II zur Beschlussvorlage 299/2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
222 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.10.16, 15:23
Aktualisiert
17.10.16, 15:23

Inhalt der Datei

Anlage II Stellungnahme der Fachämter zu den Budgetabweichungen (ab 10.000 €) zum 2. Budgetbericht 2016: Budget-Nr. Bezeichnung Fachbereich 010 010.100.010 Steuerung Zentrale Steuerung Fachbereich 020 020.100.030.050 Service Informationstechnologie 020.100.030.999 Innere Verwaltung 020.300.034 Finanzen Verbesserung (+) Verschlechterung (-) gegenüber dem 1. BB 2016 Begründung der Fachämter + 22.060 € Im Vergleich zum 1. Budgetbericht 2016 ergibt sich eine Verbesserung von rd. 22.060 €. Dies entspricht ist auf Einsparungen im Bereich der Aufwandsentschädigungen zurückzuführen. Die letzte + 2,5 % durchgeführte GO-Novelle sieht eine neue Staffelung der Entschädigungen für stv. Fraktionsvorsitzende sowie eine mögliche zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende vor. Dafür waren in 2016 überplanmäßige Mittel für fünf Monate vorgesehen. Die entsprechende Rechtsverordnung ist jedoch noch nicht erlassen worden. Voraussichtlich wird dies zum 01.01.2017 erfolgen. + 84.930 € Durch die KDVZ Rhein-Erft-Rur wurde die Abrechnung der Umlage 2015 vorgelegt. Hieraus entspricht ergab sich eine Erstattung von rd. 74.670 €. Gegenüber der ursprünglichen Prognose reduziert + 7,6 % sich die Umlage für 2016 um rd. 7.760 €, sodass sich insgesamt eine Verbesserung von 82.430 € ergibt. Darüber hinaus führen weitere geringfügige Veränderungen in diesem Budget sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den Erträgen per Saldo zu der insgesamt ausgewiesenen nebenstehenden Verbesserung + 100.530 € Produkt Personalmanagement entspricht Es ergibt sich eine Verbesserung von rd. 55.000 €. Dies ist im Wesentlichen auf Mehreinnah+ 4,8 % men von rd. 75.000 € im Bereich der Erstattungen der U2-Umlage, die im Vorfeld nicht zu kalkulieren sind, zurückzuführen. Demgegenüber sind bei den Personaleinstellungen unerwartet Mehrausgaben von ca. 20.000 € zu verzeichnen. Produkt Recht Unter Berücksichtigung von Mindereinnahmen in Höhe von 155.000 € sowie Minderausgaben von 200.000 € ergibt sich eine Verbesserung von rd. 45.000 € im Vergleich zum 1. Budgetbericht, da einige große Verfahren in diesem Jahr nicht abgeschlossen werden können. Die Mittel sind in entsprechender Höhe voraussichtlich im Rahmen der Ermächtigungsübertragung nach 2017 zu übertragen. + 81.930 € Produkt Finanzmanagement und Rechnungswesen: entspricht Die Ausführung des Projekts "Einführung des § 2b UStG", für das insgesamt ca. 50.000 € + 6,4 % benötigt werden, zieht sich bis in das Jahr 2017, sodass in 2016 voraussichtlich nur 24.000 € in Anspruch genommen werden müssen. Die Mittel in Höhe von 26.000 € sind voraussichtlich ins Folgejahr zu übertragen. Außerdem ergibt sich eine Verschlechterung im Bereich der Gebühren in Höhe von 8.000 € für die Versendung von Abgabebescheiden. Diese werden seit 2016 einzeln in Rechnung gestellt und nicht mehr über die Umlage an die KDVZ Rhein-ErftRur abgerechnet. Entsprechend ergibt sich eine Verschlechterung in diesem Budget und eine 1 Anlage II Budget-Nr. Bezeichnung Verbesserung (+) Verschlechterung (-) gegenüber dem 1. BB 2016 Begründung der Fachämter Verbesserung im oben dargestellten Budget Informationstechnologie. Produkt ÖPNV: Gegenüber dem 1. Budgetbericht ergibt sich im Produkt ÖPNV eine Verbesserung von rd. 64.000 €. Die Mittel für das Mobilitätskonzept in Höhe von 50.000 € sind in das Jahr 2017 zu übertragen. Aufgrund der erheblichen Glasschäden wegen Vandalismus steigen die Schadensersatzleistungen um rd. 4.000 €. Darüber hinaus führen weitere geringfügige Veränderungen sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den Erträgen per Saldo zu der insgesamt ausgewiesenen Verbesserung von 64.000 €. 020.300.040 Immobilienmanagement + 61.770 € Produkt An- und Verkauf: entspricht Gegenüber dem 1. Budgetbericht ergibt sich im Produkt An-und Verkauf eine Verbesserung + 0,6 % von rd. 62.900 €. Dies resultiert insbesondere aus der Veränderungen bei Grundstücksgeschäften. Produkt Zurverfügungstellung von Grundstücken und Gebäuden Geringfügige Veränderungen sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den Erträgen führen per Saldo zu der insgesamt ausgewiesenen Verbesserung von rd. 1.130 €. 020.300.085 Bauhof Fachbereich 100 100.090 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Feuerschutz und Rettungsdienst + 22.880 € Die geleistete Mehrarbeit in der Notunterkunft des Landes in Brauweiler wurde durch die Beentspricht zirksregierung erstattet. Daraus resultieren Mehreinnahmen von rd. 11.780 € erzielt werden. + 0,6 % Weiterhin entstehen im Bereich der Materialaufwendungen Einsparungen in Höhe von rd. 20.000,- €. Außerdem ergibt sich ein Mehrbedarf von rd. 11.000 € für die Anmietung von Maschinen. Insgesamt ergibt unter Berücksichtigung geringfügiger Veränderungen eine Verbesserung in nebenstehender Höhe. + 41.630 € Produkt Gefahrenabwehr und -vorbeugung entspricht Voraussichtlich muss ein Betrag in Höhe von 35.000 € im Rahmen der Ermächtigungsübertra+ 62,5 % gung in das Jahr 2017 übertragen werden, da die Rechnungsstellung für die drei Brandmeisteranwärter erst nach Beendigung der Ausbildung in 2017 erfolgt. Darüber hinaus führen weitere geringfügige Veränderungen in diesem Budget sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den Erträgen per Saldo zu der insgesamt ausgewiesenen Verbesserung von rd. 41.620 €. 2 Anlage II Budget-Nr. Fachbereich 200 200.110 Bezeichnung Bildung, Kultur und Freizeit Schulen Verbesserung (+) Verschlechterung (-) gegenüber dem 1. BB 2016 Begründung der Fachämter + 402.510 € Produkt Grundschulen: entspricht Aufgrund der bisherigen Einnahmeentwicklung im Bereich der Elternbeiträge für OGS sowie + 3,5 % der Satzungsänderung wird eine Verbesserung von rd. 140.000 € prognostiziert, die gleichermaßen nicht zu Aufwendungen führen. In 2016 werden voraussichtlich unter der Position „offene Ganztagsschule“ rd. 26.200 € nicht verausgabt. Aufgrund der Zweckbindung sind diese Mittel im Rahmen der Ermächtigungsübertragung ins Jahr 2017 zu übertragen. Darüber hinaus führen weitere Veränderungen in diesem Produkt sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den Erträgen per Saldo zu einer weiteren Verbesserung i.H.v. 14.200 €. Hiervon werden jeweils 5.000 € für den Qualitätszirkel OGS sowie für die Beschaffung und Unterhaltung von Betriebs- und Geschäftsausstattung < 60 € netto in 2016 nicht verausgabt. Um die geplanten Maßnahmen vollständig umzusetzen, sollen diese Mittel im Rahmen der Ermächtigungsübertragung nach 2017 übertragen werden. Produkt Förderschule: In 2016 werden voraussichtlich unter der Position „offene Ganztagsschule“ rd. 50.000 € nicht verausgabt. Aufgrund der Zweckbindung sind diese Mittel im Rahmen der Ermächtigungsübertragung ins Jahr 2017 zu übertragen. Produkt Zentrale schul- und schülerbezogene Leistungen: Für die schulische Inklusion stehen in 2016 Mittel in Höhe von rd. 157.000 € zur Verfügung. Es wird davon ausgegangen, in 2016 Mittel i.H.v. rd. 30.000 € für schulische Inklusion zu verausgaben und die Restmittel i.H.v. rd. 127.000 € in das Jahr 2017 zu übertragen. Die Ermächtigungen für Lernmittel nach Schulgesetz werden für ein ganzes Schuljahr bereitgestellt. Wie in den Vorjahren werden diese Mittel auch in 2016 voraussichtlich nicht in vollem Umfang benötigt und im Rahmen der Ermächtigungsübertragung ins Jahr 2017 übertragen. Dies führt zunächst in 2016 zu einer Verbesserung von rd. 32.700 €. 200.120.999 Kultur allgemein Darüber hinaus führen weitere geringfügige Veränderungen von rd. 12.410 € in diesem Budget sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den Erträgen per Saldo zu der insgesamt ausgewiesenen nebenstehenden Verbesserung. + 16.720 € Produkt Volkshochschule und Musikschule: entspricht Die nebenstehende Verbesserung gegenüber der Prognose des 1. Budgetberichts 2016 ergibt + 2,1 % sich aus Minderaufwendungen für Umlagen an die Zweckverbände der Jugendmusikschule und der VHS. 3 Anlage II Budget-Nr. Fachbereich 400 400.160.999 Bezeichnung Verbesserung (+) Verschlechterung (-) gegenüber dem 1. BB 2016 Jugend, Soziales und Senioren Jugendhilfe 400.161 Kindertagesbetreuung 400.170.010 Soziales Begründung der Fachämter - 373.670 € Produkt Kinder- und Jugendarbeit: entspricht In diesem Produkt werden Verbesserungen von rd. 62.000 € ausgewiesen, die sich überwie- 8,1 % gend aus einer Landeszuweisung zur Durchführung der "Sozialen Arbeit an Schulen" mit rd. 56.000 € für das Jahr 2016 begründet. Die Landeszuweisung ist für Personal (zusätzliche Schulsozialarbeiter/innen) aufzuwenden. Diese Mehraufwendungen werden im Budget "Personal" gebucht und durch die Landezuweisung gedeckt. Diese Ertragsposition wird ab 2017 dem Personalkostenbudget zugeordnet. + 306.610 € entspricht + 8,4 % + 1.307.930 € entspricht + 75,6 % Produkt Soziale Dienste Dieses Produkt weist gegenüber der 1. Prognose einen weiter steigenden Mehrbedarf für Aufwendungen der Jugendhilfe (rd. 358.500 €) auf. Hier führen insbesondere Fallsteigerungen bei den Eingliederungshilfen gem. § 35 a SGB VIII zu dem ausgewiesenen Mehrbedarf. Da die noch verfügbaren Mittel nicht mehr ausreichen werden, um die erforderlichen Jugendhilfemaßnahmen im Haushaltsjahr 2016 zu finanzieren, ist die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe notwendig (vgl. Vorlage Nr. 295/2016 in dieser Sitzung). Bei verschiedenen Einnahmepositionen sind Mindererträge (rd. 77.500 €) zu erwarten, da bedingt durch erhebliche Arbeitsbelastungen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe (Abwicklung der UMA-Fälle, Einführung von Gedok) keine zeitlichen Ressourcen für die Abrechnung von Kostenerstattungsfällen zur Verfügung stehen. Das Budget "Kindertagesbetreuung" weist im Vergleich zur 1. Prognose eine Verbesserung von rd. 306.620 € aus. Die Verbesserungen resultieren insbesondere aus höheren Elternbeiträgen (+ 196.000 €) und geschätzten Minderaufwendungen für Leiharbeitskräfte (Gestellung von Ersatzkräften in städt. Kindertagesstätten, - 113.000 €). Die höheren Landeszuweisungen für städt. Kitas resultieren aus der nachträglichen Erhöhung der Kindpauschale um weitere 1,5 % auf 3 % (+ 240.600 €). Eine Prognose zur Übertragung von Mitteln in das Folgejahr ist derzeit nicht möglich, da verschiedene Abrechnungen (Verwendungsnachweis Kita-Jahr 2014/2015, Endabrechnung KitaJahr 2015/2016) wegen fehlender zeitlicher Ressourcen in der Verwaltungsabteilung des Jugendamtes nicht erstellt werden konnten. Es ist aber zu erwarten, dass sich aus den Abrechnungen Rückzahlungsverpflichtungen an das Land ergeben. Die Prognosen für Mittelübertragungen ins nächste Jahr können aus den vorgenannten Gründen erst zum Ende des Haushaltsjahres 2016 erstellt werden. Produkt Hilfen für Asylbewerber: Im Vergleich zum 1. Budgetbericht 2016 werden Mehrerträge in Höhe von rd. 217.150 € prognostiziert. Die Mehrerträge (insbesondere bei den Positionen Benutzungsgebühren 4 Anlage II Budget-Nr. Bezeichnung Verbesserung (+) Verschlechterung (-) gegenüber dem 1. BB 2016 Begründung der Fachämter (+107.000 €), Erstattungen Sozialleistungsträger (+80.000 €) sowie Kostenerstattungen (+25.000 €)) orientieren sich an der aktuellen Einnahmeentwicklung. Bei der Position „Erstattung Sozialleistungsträger“ ist die Erhöhung auf Erstattungsleistungen gegenüber dem Jobcenter zurückzuführen, da ein Teil der Flüchtlinge aufgrund ihres erteilten Aufenthaltstitels dort einen vorrangigen Leistungsanspruch besitzen. Ferner werden in diesem Produkt Minderaufwendungen i.H.v. 1.083.670 € ausgewiesen. Die Minderaufwendungen bei der Position „Leistungen in besonderen Fällen (§ 2 AsylbLG)“ (+ 280.000 €) sind darauf zurückzuführen, dass zunehmend Flüchtlinge bereits vor Erreichen der Voraussetzungen nach § 2 AsylbLG einen Aufenthaltstitel erhalten, der zum Leistungsausschluss nach dem AsylbLG führt und in die Zuständigkeit des Jobcenters (SGB II) fällt. Im Bereich der Grundleistungen werden Einsparungen von 621.000 € prognostiziert. In den letzten Monaten erfolgten keine Neuzuweisungen durch die Bezirksregierung. Es ist aber in 2016 mit weiteren Neuzuweisungen zu rechnen, da die Zuweisungsquote zwischenzeitlich auf 96,31 % (Stand 05.09.2016) gesunken ist. Die ursprüngliche Prognose zum 1. Budgetbericht wurde unter Berücksichtigung der aktuellen Ausgabenentwicklung angepasst. Durch die Reduzierung der Anzahl der prognostizierten Neuzuweisungen verringert sich der Bedarf an zu gewährenden Erstausstattungen (+ 15.000 €). Es ist aber zu berücksichtigen, dass über § 6 AsylbLG auch Aufwendungen abgerechnet werden, die zur Sicherung unerlässlich sind und nicht unter den Anwendungsbereich des § 4 AsylbLG fallen. Darüber hinaus werden die bereitgestellten Mittel für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern, welche im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden, nicht vollständig in 2016 verausgabt (+ 147.400 €). Da auch in 2017 weitere Beschaffungen notwendig sind, sollen die Restmittel aus 2016 im Rahmen der Ermächtigungsübertragung ins Jahr 2017 übertragen werden. Diese Verbesserung in 2016 stellt eine Verschlechterung in 2017 dar. Aufgrund der Reduzierung der Sicherheitsdienste in 2016 an Unterkünften ergeben sich Einsparungen i.H.v. rd. 450.000 €. Die Prognose der Leistungen bei Krankheit orientiert sich an den vorliegenden Abrechnungen der ersten beiden Quartale 2016 und wurde entsprechend um 400.000 € gegenüber dem 1. Budgetbericht erhöht. Daraus folgt auch eine Verschlechterung bei der Position Kostenerstattung an Gemeinden (- 51.600 €). Diese Verwaltungskostenerstattung für die Abrechnung der Krankenversorgung der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG mit dem Rhein-Erft-Kreis steht in Abhängigkeit der Krankenhilfeaufwendungen und wurde dementsprechend angepasst. Darüber hinaus führen weitere geringfügige Veränderungen in diesem Budget sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den Erträgen per Saldo zu der insgesamt ausgewiesenen nebenstehenden Verbesserung. 5 Anlage II Budget-Nr. Fachbereich 600 600.230 Bezeichnung Verbesserung (+) Verschlechterung (-) gegenüber dem 1. BB 2016 Begründung der Fachämter Tiefbau, Verkehr, Bauordnung und Wohnen Straßen + 2.382.090 Produkt Öffentliche Verkehrsflächen: entspricht Im Vergleich zum 1. Budgetbericht 2016 ergibt sich eine Verbesserung von rd. 1,67 Mio. €. + 25,6 % Die Maßnahme Umbau Knoten Rathausstr./Steinstraße (1,0 Mio. €) sowie der Umbau des Knotens L 183/K6 (500.0000 €) können im laufenden Jahr nicht mehr realisiert werden. Daher sind die Mittel im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen voraussichtlich in das Jahr 2017 zu übertragen. Außerdem können verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen nicht mehr in 2016 durchgeführt werden. Die Mittel von rd. 205.000 € sind auch voraussichtlich in das Folgejahr zu übertragen. Außerdem hat sich zwischenzeitlich herausgestellt, dass sich in 2016 doch keine Mehrerträge von rd. 30.000 € im Bereich der Parkgebühren ergeben. Daher führt dies im Vergleich zum 1. Budgetbericht 2016 zu einer Verschlechterung von 30.000 €. Insgesamt belaufen sich die voraussichtlichen Ermächtigungsübertragen in das Jahr 2017 auf rd. 1,7 Mio. €. Produkt Verkehrsanlagen: Es ergibt sich eine Verbesserung von rd. 712.200 € im Vergleich zum 1. Budgetbericht 2016. In diesem Produkt entfallen die Abschreibungen für Infrastrukturvermögen von rd. 100.700 € Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die Straßenbeleuchtung Brauweiler zwischenzeitlich im Festwert für Straßenbeleuchtung enthalten ist und nicht mehr entsprechend der Nutzungsdauer jährlich abgeschrieben wird. Dies führt in entsprechender Höhe zu einer Verbesserung. Außerdem sind Ermächtigungen von rd. 679.500 € voraussichtlich in das Folgejahr zu übertragen, da sich der Ausbau verschiedener Straßenbeleuchtungsmaßnahmen verschieben wird. Fachbereich 700 700.190 Planung, Bauordnung und Umweltschutz Stadtplanung + 226.200 € Gegenüber den Prognosen zum 1. Budgetbericht ergibt sich eine Verbesserung von rd. entspricht 226.200 €. + 58,3 % Die Entwicklung sowie die Einführung eines nachhaltigen kommunalen Flächenmanagementsystems (40.000 €) wird erst im Folgejahr umgesetzt. Die bisherigen Bausteine wurden verwaltungsintern erarbeitet. Die weitere Umsetzung ist inhaltlich noch nicht festgelegt. Ein Auftrag für die Rahmenplanung Pulheim Mitte 2030 wird voraussichtlich im letzten Quartal 2016 vergeben (130.000 €). Die Abrechnung wird erst im Jahr 2017 erfolgen. Auch der Aufbau des GIS-Systems ist aus personellen Gründen derzeit nicht wie vorgesehen umsetzbar. Ein Großteil der Arbeiten können erst im Folgejahr umgesetzt werden (rd. 30.000 €). Die Zweckbestimmung "Städtebaulicher Wettbewerb" wird umgewidmet zu einer Untersuchung der Entwicklung alternder Einfamilienhausgebiete. Diese Mittel werden erst in 2017 benötigt (25.000 €). Die nicht benötigten Mittel von rd. 246.610 € sind voraussichtlich in das Folgejahr zu übertragen. 6 Anlage II Budget-Nr. Bezeichnung 700.210 Bauordnung 700.290 Grünanlagen und Umweltschutz Sonderbudgets Gebührenhaushalte 810 Entwässerung 820 Abfallwirtschaft Verbesserung (+) Verschlechterung (-) gegenüber dem 1. BB 2016 + 238.430 € entspricht 55,3 % + 505.190 € entspricht 42,5 % Begründung der Fachämter Die nebenstehende Verbesserung gegenüber dem 1. Budgetbericht resultiert hauptsächlich aus noch zu erwartenden weiteren Baugenehmigungsgebühren. Die Abweichung zum 1. Budgetbericht resultiert überwiegend aus der Übertragung von GOPMitteln, die dieses Jahr nicht mehr verausgabt werden. Insgesamt belaufen sich die voraussichtlichen Ermächtigungsübertragen in das Jahr 2017 auf 417.000 €. Die Ergebnisse der Gebührenhaushalte werden im Rahmen der Betriebsabrechnung 2016 ermittelt und bei den Gebührenkalkulationen für die Jahre 2018 ff. berücksichtigt. + 378.550 € In diesem Sonderbudget ergibt sich eine Verbesserung im Vergleich zum 1. Budgetbericht von entspricht rd. 380.000 €. Ermächtigungen in Höhe von 342.000 € sind voraussichtlich in das Folgejahr zu + 5,9 % übertragen. Im Bereich der Stromaufwendungen sind rd. 42.000 € ins Folgejahr zu übertragen, da die Schlussabrechnung für 2016 voraussichtlich erst im 2. Quartal 2017 eingehen wird. Außerdem sind Unterhaltungsaufwendungen von rd. 300.000 € im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen nach 2017 zu übertragen, da sich die Auswertung der Kanalsanierungsmaßnahmen und das anschließende Ausschreibungsverfahren zur baulichen Kanalsanierung verzögert und voraussichtlich erst 2017 umgesetzt werden kann. Die Überdeckung in diesem Gebührenhaushalt wird in zukünftigen Jahren gebührenmindernd in der Kalkulation berücksichtigt. - 38.260 € Gegenüber den Prognosen des 1. Budgetberichts ergibt sich im Produkt Abfallwirtschaft eine entspricht Verschlechterung von rd. 38.000 €. Der Aufwand für die Kreisgebühr steigt voraussichtlich um - 14,0 % 30.000 €, da gegenüber der ersten Prognose höhere Bioabfallmengen zu erwarten sind. Außerdem steigen die zuzahlenden Entgelte aufgrund der Entwicklung bei Tonnenbestellungen und Leerungen um 40.000 €. Demgegenüber stehen höhere Altpapierverwertungserträge. Der Marktpreis ist im Laufe des Jahres angestiegen. Gegenüber dem 1. Budgetbericht kann hier mit einer Verbesserung von rd. 34.000 € gerechnet werden. Weitere geringfügige Veränderungen sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den Erträgen per Saldo zu der insgesamt ausgewiesenen Verschlechterung. 7 Anlage II Zentrale Budgets Personalkosten Finanzmasse + 800.680 Nach einer aktualisierten Kalkulation ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit einer Unterschreientspricht tung des Personalkostenbudgets 2016 um rund 800.680 € im Vergleich zum 1. Budgetbericht +2,3 % 2016 zu rechnen, die im Wesentlichen durch folgende Umstände bedingt ist: Einige der in 2016 neu ausgewiesenen Stellen konnten bislang nicht oder nicht in vollem Umfang besetzt werden. Zudem sind zeitweilige, teils noch andauernde Vakanzen vorhandener Stellen zu verzeichnen. Außerdem sind mehrere Personen in diesem Jahr über die 6-wöchige Entgeltfortzahlungsfrist hinaus erkrankt. - 2.815.950 € Die ausgewiesene Verschlechterung gegenüber dem 1. Budgetbericht 2016 ist hauptsächlich entspricht auf geringere Gewerbesteuererträge zurückzuführen. - 7,1 % 8