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Beschlussvorlage (Annahme einer Schenkung für die Dietrich-Bonhoeffer-Schule)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
17.10.16, 15:23
Aktualisiert
17.10.16, 15:23
Beschlussvorlage (Annahme einer Schenkung für die Dietrich-Bonhoeffer-Schule) Beschlussvorlage (Annahme einer Schenkung für die Dietrich-Bonhoeffer-Schule)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 304/2016 Erstellt am: 10.10.2016 Aktenzeichen: II / 40 / 400 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss X nö. Sitzung Termin 25.10.2016 Betreff Annahme einer Schenkung für die Dietrich-Bonhoeffer-Schule Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres 0€ — in den Haushalten der folgenden Jahre 0€ € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): X ja nein Vorlage Nr.: 304/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Annahme der Schenkung einer Nestschaukel für den Schulhof der Dietrich-Bonhoeffer-Schule durch den Förderverein der Schule Erläuterungen Das Schülerparlament der Dietrich-Bonhoeffer-Schule hat sich für die Anschaffung einer Nestschaukel stark gemacht. Der Förderverein kommt diesem Wunsch nach und stellt der Schule eine Nestschaukel im Wert von netto 1.988,00 € zur Verfügung. Der fachgerechte Aufbau wird durch den Bauhof erfolgen und über die Aufwendungen für Interne Leistungsverrechnung beglichen. Durch die Erträge aus der aktivierten Eigenleistung werden die Bauhofleistungen den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Vermögensgegenstandes zugerechnet, sodass keine Belastung für den städtischen Haushalt verbleibt.