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Beschlussvorlage (Mitgliedschaft im Rhein-Erft-Tourismus e. V.)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
212 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.10.16, 15:23
Aktualisiert
17.10.16, 15:23
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 255/2016 Erstellt am: 22.08.2016 Aktenzeichen: III / 26-3 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Haupt- und Finanzausschuss 12 ö. Sitzung Rat nö. Sitzung Termin X 25.10.2016 X 08.11.2016 Betreff Mitgliedschaft im Rhein-Erft Tourismus e. V. Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 11.000,00 € — im Haushalt des laufenden Jahres 0,00 € — in den Haushalten der folgenden Jahre jeweils ca. 5.500,00 € 2017 5.500,00 € 2018 5.500,00 € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Haushalte ab 2017 Vorlage Nr.: 255/2016 . Seite 2 / 5 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, zum 01.01.17 die Mitgliedschaft der Stadt Pulheim im Rhein-Erft Tourismus e. V. zu beantragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bereitstellung der für den Mitgliedsbeitrag notwendigen Mittel von jährlich ca. 5.500 € im Rahmen der Haushaltsanmeldungen ab dem Haushaltsjahr 2017 vorzusehen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, zur letzten Ratssitzung vor den Sommerferien 2018 einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Erläuterungen 1. Handlungsempfehlung Das im November 2015 durch den Rat verabschiedete Handlungskonzept Wirtschaft Pulheim 2030 sieht eine verstärkte strategische Ausrichtung im Bereich des Tourismus, insbesondere im Geschäftstourismus, vor. Laut Gutachten besteht für die Stadt Pulheim das Potenzial in diesem Bereich wirtschaftlich zu wachsen. Im Rahmen der Aufstellung des Wirtschaftsförderungskonzeptes wurde im Jahr 2015 eine stadtweite Unternehmensbefragung durchgeführt. U.a. wurden Vertreter des Gastgewerbes interviewt, die eine Unterstützung durch die Stadt Pulheim im Bereich des Geschäftstourismus begrüßen. Die Befragung hat ergeben, dass insgesamt ca. zwei Drittel der Pulheimer Unternehmer die Förderung des Tourismus als wichtig bis äußerst wichtig ansehen. Um dem Wunsch der Pulheimer Unternehmer nachzukommen, hat der Gutachter eine Intensivierung des Geschäftstourismus durch die städtische Wirtschaftsförderung in den Bereichen Hotellerie, Gastronomie und Einzelhandel empfohlen. Nach Einschätzung der Experten des Rhein-Erft Tourismus e. V. (RET) hat Pulheim noch Entwicklungspotential im Bereich des Tourismus. Die notwendige Infrastruktur in Form von Hotels, Tagungs- und Kongressmöglichkeiten, Freizeitaktivitäten, Sehenswürdigkeiten und kulturellen Highlights ist bereits ausreichend vorhanden. Auch die Interessenvertretung „Besseres Pulheim“ und der Aktionsring Pulheim haben bereits 2015 den Wunsch geäußert, die Stadt möge wieder Mitglied des RET werden 2. Beurteilung der Branche „Beherbergung / Gastronomie“ in Pulheim Der Wirtschaftszweig „Gastgewerbe“ mit den Branchen „Beherbergung / Gastronomie“ gehört zu den Arbeitgebern, die eine hohe Anzahl an sozialversicherungspflichtig Beschäftigter (SV-Beschäftigte) am Gewerbestandort Pulheim zum Stichtag 30.06.2015 generieren (s. Tab. 1 und s. Arbeitsmarktbericht 2015, HFA Nr. 114/2016). Tab. 1: Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Gastgewerbe zum Stichtag 30.06.2015 Branche Beherbergung / Gastronomie Anzahl SV-Beschäftigter 2015 2014 404 438 Zuordnung zu Wirtschaftszweig Gastgewerbe Quelle: Bundesagentur für Arbeit In den Branchen „Beherbergung / Gastronomie“ ist die Anzahl der SV-Beschäftigen von 2014 auf 2015 um 7,8 % von 438 auf 404 zurückgegangen und hat zum Stichtag 30.06.2015 einen Anteil von 3,2 % an der Zahl der insgesamt 12.497 SV-Beschäftigten in Pulheim (s. Tab. 1). Vorlage Nr.: 255/2016 . Seite 3 / 5 Langfristig betrachtet ist der Geschäftsreisetourismus durch eine wachsende Anzahl SV-Beschäftigter und einen hohen Lokalisationsquotienten (bis zu 1,72) gekennzeichnet. Der Lokalisationsquotient > 1 beschreibt eine überdurchschnittliche Branchenkonzentration gemessen an den SV-Beschäftigten - gegenüber dem Vergleichswert der Bundesrepublik Deutschland. Für Pulheim bedeutet dies, dass die Tourismusbranche im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland überdurchschnittlich stark in Pulheim vertreten ist. Der hiesige Einzelhandel kann ebenfalls vom Tourismus profitieren. Touristen, die in die Stadt kommen, können nicht nur Leistungen der Gastronomie oder der Beherbergungsbetriebe in Anspruch nehmen, sondern kaufen auch ein, sodass der Einzelhandel kann mehr Umsatz generieren kann. Für Pulheim hat hierbei der Bereich des Geschäftsreisetourismus sowie der Tagestourismus Bedeutung (z.B. Radausflug von Köln). Die Anzahl der angebotenen Betten in Pulheim ist im Zeitraum 2002 bis 2015 von 376 auf 463 um 23,1 % angestiegen bei gleichbleibender Anzahl der 11 geöffneten Beherbergungsbetriebe. Der Pulheimer Gesamtbeherbergungsmarkt weist eine grundsätzlich positive Entwicklung auf, wie die DEHOGA in Ihrer Verträglichkeitsstudie aus dem Jahre 2014 feststellt (s. Tab. 2 & 3). Die mittlere Auslastungsquote der Beherbergung in Pulheim nahm im Vergleichszeitraum geringfügig um 0,6 % von 31,8 % auf 31,2 % ab. Die mittlere Auslastungsquote des Rhein-Erft-Kreises nahm im gleichen Zeitraum um 10,2 % von 35,4 % auf 45,6 % zu. Im Vergleich zum Rhein-Erft-Kreis besitzt die Stadt Pulheim eine unterdurchschnittliche Auslastungsquote und damit noch weiteres Aufholpotential (s. Tab. 2 & 3). Tab. 2: Beherbergung in Pulheim im Jahre 2002 Betten Betriebe insgesamt Rhein-Erft-Kreis Pulheim, Stadt geöffnete 107 12 insgesamt 106 11 4.525 389 angebotene 4.492 376 Mittlere Auslastung in % 35,4 31,8 Anmerkung: Erfasst werden nur Betriebe mit mindestens neun Gästebetten Quelle: Rhein-Erft Tourismus e. V. Tab. 3: Beherbergung in Pulheim im Jahre 2015 Betten Betriebe insgesamt Rhein-Erft-Kreis Pulheim, Stadt 124 13 geöffnete 119 11 insgesamt 7.768 516 angebotene 7.656 463 Mittlere Auslastung in % 45,6 31,2 Anmerkung: Ab Januar 2012: Beherbergungsbetriebe ab 10 Betten, einschließlich Campingplätzen (Touristik-Camping) ab 10 Stellplätzen Quelle: Rhein-Erft Tourismus e. V. Die Anzahl der Übernachtungen aller Gäste in Pulheim ist im Zeitraum 2002 bis 2015 von 44.217 auf 55.881 um 26,4 % angestiegen. Die Anzahl der Übernachtungen ausländischer Gäste ist im Zeitraum 2002 bis 2015 von 4.772 auf 6.626 um 38,85 % angestiegen. Trotz der hohen Steigerungsrate im Bereich der Übernachtungen ausländischer Gäste sieht der Gutachter des Wirtschaftsförderungskonzeptes im Vergleich zu anderen Kommunen weiteres Entwicklungspotential. Die mittlere Auslastungsdauer aller Gäste in Pulheim in dem Zeitraum ist mit 2,0 Übernachtungen im Jahr 2002 und mit 1,9 Übernachtungen im Jahr 2015 nahezu konstant geblieben (s. Tab. 4 & 5). Vorlage Nr.: 255/2016 . Seite 4 / 5 Tab. 4: Beherbergung in Pulheim im Jahre 2002 Übernachtungen Rhein-Erft-Kreis Pulheim aller Gäste Anzahl ausländischer Gäste Anzahl 548.655 44.217 112.946 4.772 Mittlere Aufenthaltsdauer in Tage ausländischer aller Gäste Gäste 2,2 2,0 2,1 2,2 Anmerkung: Erfasst werden nur Betriebe mit mindestens neun Gästebetten Quelle: Rhein-Erft Tourismus e. V. Tab. 5: Beherbergung im Reiseverkehr im Jahre 2015 Übernachtungen Rhein-Erft-Kreis Pulheim Mittlere Aufenthaltsdauer in Tage ausländischer aller Gäste Gäste aller Gäste Anzahl ausländischer Gäste Anzahl 1.232.691 216.555 2,8 2,5 55.881 6.626 1,9 2,2 Anmerkung: Ab Januar 2012: Beherbergungsbetriebe ab 10 Betten, einschließlich Campingplätzen (Touristik-Camping) ab 10 Stellplätzen Quelle: Rhein-Erft Tourismus e. V. Die vorstehenden Zahlen machen deutlich, dass die Entwicklung im Bereich Beherbergung in Pulheim zwischen 2002 und 2015 stagnierte bzw. nur geringfügig positiv war und deutlich hinter die sehr viel positivere Entwicklung des RheinErft-Kreises zurückfällt. Ein Grund hierfür mag sein, dass die Stadt seit 2006 nicht mehr Mitglied beim RET ist und insofern nicht direkt, sondern allenfalls indirekt von den Leistungen des RET profitieren konnte. 3. Rhein-Erft Tourismus e. V. (RET): Folgende Themenbereiche, auf die die Stadt Pulheim zugreifen könnte, werden vom Rhein-Erft Tourismus e. V. angeboten sowie beworben:  Tagestouristische Angebote bspw. in den Bereichen Besuch von Veranstaltungen und Einkauf sowie  Übernachtungstourismus mit dem Schwerpunkt auf Geschäftsreisetourismus, Besuch von Workshops, Tagungen und Events, Kulturveranstaltungen, Besucher von Kölner und Düsseldorfer Attraktionen Durch eine Mitgliedschaft kooperiert die Stadt Pulheim enger mit dem RET und profitiert von der Zusammenarbeit in folgenden Bereichen: 1. Allgemein: Strategische Produkt- und Zielentwicklung für die Stadt Pulheim a. Unterstützung bei der Definition von sinnvollen touristischen Produkten b. Unterstützung bei der Definition von sinnvollen Zielgruppen 2. Geschäftstourismus a. Unterstützung/Beratung bei der Festlegung des strategischen Vorgehens b. Prüfung der Tagungs- und Eventmöglichkeiten der Stadt und Beratung bei einem Werbekonzept (u. a. Dr.-Hans-Köster-Saal) c. Unterstützung/Beratung bei der Schaffung/Vermarktung von Angeboten für Geschäftstouristen für den „Feierabend“ d. Unterstützung bei der Erweiterung von Übernachtungskapazitäten/der Anzahl der Tagungsräume Vorlage Nr.: 255/2016 . Seite 5 / 5 3. Vermarktung von Veranstaltungen a. Vermarktung der Veranstaltungen in der Abtei Brauweiler, Kammeroper Köln usw. b. Es stellt sich z.B. die Frage, warum die Veranstaltungen im Pulheimer Stadtgebiet noch nicht in dem Maße von Kölnern wahrgenommen werden, wie in anderen Städten im Rhein-Erft-Kreis 4. Radtourismus Unterstützung beim Aufbau von radtouristischen Produkten, mit Beachtung der kompletten Wertschöpfungskette. Bisher gibt es Strecken, z. B. Pulheimer Herztour und RegioGrün Route, allerdings fehlt die Aufarbeitung zu einem interessanten Produkt/Ziel, um z. B. die Gastronomie am Wegesrand einzubinden 5. Golftourismus Bewerbung der überregional bekannten Golfregion mit allein drei Golfplätzen auf dem Pulheimer Stadtgebiet für Sport- und Geschäftsreisetouristen 6. Gästeführungen a. Beratung beim Aufbau thematischer Gästeführungen, z. B. geführte Radtour zur Abtei Brauweiler, Pletschmühle, Haus Orr, Stommelner Mühle, Synagoge, Junkerburg b. Prüfung, ob Pulheimer Ziele in größere thematische Bustouren durch den Rhein-Erft-Kreis sinnvoll mit eingebunden werden können 7. Netzwerkbildung Schaffung von regelmäßigen Austauschrunden mit dem Pulheimer Gastgewerbe, den Betreibern von Sehenswürdigkeiten und weiteren Anbietern (RET kann Inhalte mitgestalten und damit die Information zu Tourismusentwicklungen und Marketingzusammenhängen erläutern) Der Mitgliedsbeitrag beträgt gemäß Satzung 0,10 € pro Einwohner (s. Satzung des Tourismusvereins, Anlage 1). Auf Grundlage der Einwohnerzahl Pulheims von derzeit 54.945 Einwohnern (Quelle: Internetseite Stadt Pulheim, Stand 31.07.2016), würde der Jahresmitgliedsbeitrag zurzeit 5.494,50 € betragen. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl neu berechnet und kann daher von Jahr zu Jahr variieren. Zweck des Vereins ist, den Tourismus im Vereinsgebiet zu fördern, den Rhein-Erft-Kreis als Reiseziel und Naherholungsregion bekannter zu machen und damit Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern und zu schaffen. Die Stadtverwaltung schlägt aus den oben genannten Gründen die Mitgliedschaft im Rhein-Erft Tourismus e. V. ab 2017 vor, um das touristische Potential auszuschöpfen und um den für Pulheim wichtigen touristischen Bereich Geschäftsreisetourismus weiter auszubauen. Die Stadt Pulheim war Gründungsmitglied des Rhein-Erft Tourismus e. V. und ist im Jahr 2005 wieder aus dem Tourismusverein ausgetreten. Zum damaligen Zeitpunkt war kaum erkennbar, wie die Stadt von den Ergebnissen der Arbeit des Vereins profitieren kann. Die Verwaltung schlägt abschließend vor, bis zur letzten Ratssitzung vor der Sommerpause 2018 einen Erfahrungsbericht vorzulegen, der insbesondere eine Bewertung enthalten soll, ob sich die an die Mitgliedschaft geknüpften Erwartungen erfüllt haben. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre dann eine abermalige Kündigung in Betracht zu ziehen (vgl. § 3 Ziffer 4 b der Vereinssatzung).