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Beschlussvorlage (Öffnung von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
07.11.16, 18:37
Aktualisiert
07.11.16, 18:37
Beschlussvorlage (Öffnung von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung) Beschlussvorlage (Öffnung von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 322/2016 Erstellt am: 20.10.2016 Aktenzeichen: 66/12 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 16.11.2016 Betreff Öffnung von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung Veranlasser/in / Antragsteller/in CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 5.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 5.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Finanzmittel stehen im Sachkonto 12 01 01 / 10000-5232000 Unterhaltung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze zur Verfügung. Vorlage Nr.: 322/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der TVA nimmt die von der Verwaltung erarbeitete Vorlage zustimmend zur Kenntnis und beschließt wie folgt: Die 2012 unberücksichtigt gebliebenen Einbahnstraßen Knechtstedener Straße und Bonhoeffer- / Geschwister-SchollStraße werden ebenfalls für Radverkehr in Gegenrichtung zum 02.01.2017 geöffnet. Die ebenfalls 2012 nicht berücksichtigte Von-Grass-Straße (Geyen) und Bergstraße (Stommeln) sowie die von der Verwaltung vorgeschlagene Lukasstraße in Sinnersdorf werden testweise zum 02.01.2017 geöffnet. Zu den vorgenannten Straßen soll ein Jahr nach Öffnung ein Erfahrungsbericht in einer Sitzung des TVA erfolgen. Erläuterungen Das Thema der „Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung“ war als Mitteilungsvorlage bereits Bestandteil der TVA-Sitzung vom 15.06.2016, Vorlage Nr. 186/2016 sowie in der Sitzung des TVA am 04.07.2012 mit Vorlage Nr. 186/2012. Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen beantragt nunmehr die Öffnung der u. a. seinerzeit nicht berücksichtigten Straßen Knechtstedener Straße, Bonhoeffer-/Geschwister-Scholl-Straße zum 02.01.2017. Die Verwaltung hat im Zuge der Prüfung neben den im Antrag erwähnten Straßen auch alle anderen in der Liste von 2012 aufgeführten und bislang noch nicht zur Öffnung berücksichtigten Einbahnstraßen einer erneuten Prüfung unterzogen und kommt zur folgender Einschätzung: Grundsätzlich sind alle aufgeführten Straßenabschnitte polizeilich unauffällig. Bei denen im Antrag genannten Straßen bleibt stets so viel Restbreite vorhanden, dass ein Begegnungsverkehr zwischen Kfz und Radfahrer ohne Einschränkung möglich ist. Gleiches gilt auch für die Lukasstraße in Sinnersdorf. Die Straßenabschnitte Knechtstedener Straße sowie Bonhoeffer-/Geschwister-Scholl-Straße können folglich zum 02.01.2017 für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden. Testweise können auch Von-Grass-Straße in Geyen und die Bergstraße in Stommeln sowie die Lukasstraße in Sinnersdorf für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden. Für alle neu frei gegebenen Straßen soll ein Jahr nach Öffnung ein Erfahrungsbericht im TVA vorgelegt werden. Die Gesamtkosten für Beschilderung und Markierungen auf allen Straßenzügen werden auf ca. 5.000 € geschätzt. Entsprechende Finanzmittel stehen im Sachkonto 12 01 01 / 10000-5232000 Unterhaltung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze zur Verfügung.