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Beschlussvorlage (Entwurfsplanung für den Endausbau der Rather Straße in Geyen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
07.11.16, 18:37
Aktualisiert
07.11.16, 18:37
Beschlussvorlage (Entwurfsplanung für den Endausbau der Rather Straße in Geyen) Beschlussvorlage (Entwurfsplanung für den Endausbau der Rather Straße in Geyen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 321/2016 Erstellt am: 20.10.2016 Aktenzeichen: 66/12-18-9328 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 16.11.2016 Betreff Entwurfsplanung für den Endausbau der Rather Straße in Geyen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 191.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 106.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2017 85.000 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Auf dem Auftragssachkonto M 66008200.7831000 „ Geyen, Rather Straße“ stehen im lfd. Jahr für den Straßenbau 89.000 € zur Verfügung. Weitere 85.000 € werden für den Haushalt 2017 angemeldet. Die Mittel für die Straßenbeleuchtung in Höhe von 17.000 € stehen auf dem Sachkonto 12/02/01.5791160/7829016 „SB, Geyen, Rather Straße“ im lfd. Jahr bereit. Vorlage Nr.: 321/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der TVA nimmt die Entwurfsplanung der Rather Straße zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Baumaßnahme vorzubereiten. Erläuterungen Wie im TVA am 15.06.2016 zur Vorlage Nr. 178/2016 beschlossen, hat die Verwaltung in einer Bürgerinformationsveranstaltung am 08.09.2016 den Anliegerinnen und Anlegern die Baumaßnahme vorgestellt. Anhand von Fotos und des Bodengutachtens wurde den Anliegerinnen und Anliegern die Notwendigkeit des Endausbaus der Straße erläutert. Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich es sich um die erstmalige plan-bzw. bauprogrammgemäße Straßenherstellung. Im Zusammenhang mit dem Endausbau der Straße beabsichtigt die Verwaltung die Straßenbeleuchtung zu erneuern. Es wurden der Lageplan und der Ausbauquerschnitt vorgestellt und die wichtigsten Punkte erläutert. Die Rather Straße wird als Mischverkehrsfläche ausgeführt. Die Oberfläche für die Mischverkehrsfläche wird mit Betonsteinpflaster 10/20/8 hergestellt. Den Vorschlägen der Anlieger während der Bürgerinformationsveranstaltung folgend und nach Überprüfung durch die Verwaltung wird auf die in der bisherigen Entwurfsplanung vorgesehenen Pflanzbeete zugunsten einer höchstmöglichen Parkplatzzahl verzichtet. Im Einmündungsbereich Rather Straße / Sintherner Straße werden die Vz 274 Beginn / Ende Tempo 30 Zone beidseitig aufgestellt. Wie in der Bürgerinformationsveranstaltung zugesagt, wurden die Sichtverhältnisse durch die Verwaltung im Einmündungsbereich Rather Straße / Sintherner Straße nochmals untersucht. Im Ergebnis dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass links und rechts der Rather Straße jeweils ein Stellplatz an der Sintherner Straße enttfallen muss. Dies entspricht auch den Empfehlungen des Verkehrsgutachtens des Planungsbüros VIA für die OD Geyen. Des Weiteren wurden durch die Verwaltung die Maststandorte der Straßenbeleuchtung, wie in der Bürgerinformationsveranstaltung zugesagt, überprüft. Die Überprüfung ergab, dass durch den Einsatz neuer Leuchtentechnik eine Verblendung nach hinten wesentlich verringert wird. Aufgrund der Sackgassensituation ist die Ausführung der Baumaßnahme mit Verkehrseinschränkungen für die Anlieger verbunden, wobei die Zufahrt für die Feuerwehr und die Rettungswagen immer gewährleistet wird. Die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich im Frühjahr 2017. Es ist mit einer Bauzeit von 10 bis 12 Wochen zu rechnen. Bei dem Endausbau der Rather Straße handelt es sich um eine erschließungsbeitragspflichtige Baumaßnahme auf der Rechtsgrundlage des Baugesetzbuches und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Pulheim.