Daten
Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
07.11.16, 18:37
Aktualisiert
07.11.16, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
321/2016
Erstellt am:
20.10.2016
Aktenzeichen:
66/12-18-9328
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
16.11.2016
Betreff
Entwurfsplanung für den Endausbau der Rather Straße in Geyen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
191.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
106.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2017
85.000 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Auf dem Auftragssachkonto M 66008200.7831000 „ Geyen,
Rather Straße“ stehen im lfd. Jahr für den Straßenbau 89.000 € zur Verfügung. Weitere 85.000 € werden für den
Haushalt 2017 angemeldet. Die Mittel für die Straßenbeleuchtung in Höhe von 17.000 € stehen auf dem Sachkonto
12/02/01.5791160/7829016 „SB, Geyen, Rather Straße“ im lfd. Jahr bereit.
Vorlage Nr.: 321/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der TVA nimmt die Entwurfsplanung der Rather Straße zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die
Baumaßnahme vorzubereiten.
Erläuterungen
Wie im TVA am 15.06.2016 zur Vorlage Nr. 178/2016 beschlossen, hat die Verwaltung in einer Bürgerinformationsveranstaltung am 08.09.2016 den Anliegerinnen und Anlegern die Baumaßnahme vorgestellt.
Anhand von Fotos und des Bodengutachtens wurde den Anliegerinnen und Anliegern die Notwendigkeit des Endausbaus der Straße erläutert. Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich es sich um die erstmalige plan-bzw. bauprogrammgemäße Straßenherstellung.
Im Zusammenhang mit dem Endausbau der Straße beabsichtigt die Verwaltung die Straßenbeleuchtung zu erneuern.
Es wurden der Lageplan und der Ausbauquerschnitt vorgestellt und die wichtigsten Punkte erläutert. Die Rather Straße
wird als Mischverkehrsfläche ausgeführt. Die Oberfläche für die Mischverkehrsfläche wird mit Betonsteinpflaster 10/20/8
hergestellt.
Den Vorschlägen der Anlieger während der Bürgerinformationsveranstaltung folgend und nach Überprüfung durch die
Verwaltung wird auf die in der bisherigen Entwurfsplanung vorgesehenen Pflanzbeete zugunsten einer höchstmöglichen
Parkplatzzahl verzichtet. Im Einmündungsbereich Rather Straße / Sintherner Straße werden die Vz 274 Beginn / Ende
Tempo 30 Zone beidseitig aufgestellt.
Wie in der Bürgerinformationsveranstaltung zugesagt, wurden die Sichtverhältnisse durch die Verwaltung im Einmündungsbereich Rather Straße / Sintherner Straße nochmals untersucht. Im Ergebnis dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass links und rechts der Rather Straße jeweils ein Stellplatz an der Sintherner Straße enttfallen muss. Dies entspricht auch den Empfehlungen des Verkehrsgutachtens des Planungsbüros VIA für die OD Geyen.
Des Weiteren wurden durch die Verwaltung die Maststandorte der Straßenbeleuchtung, wie in der Bürgerinformationsveranstaltung zugesagt, überprüft. Die Überprüfung ergab, dass durch den Einsatz neuer Leuchtentechnik eine Verblendung nach hinten wesentlich verringert wird.
Aufgrund der Sackgassensituation ist die Ausführung der Baumaßnahme mit Verkehrseinschränkungen für die Anlieger
verbunden, wobei die Zufahrt für die Feuerwehr und die Rettungswagen immer gewährleistet wird.
Die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich im Frühjahr 2017. Es ist mit einer Bauzeit von 10 bis 12 Wochen zu rechnen.
Bei dem Endausbau der Rather Straße handelt es sich um eine erschließungsbeitragspflichtige Baumaßnahme auf der
Rechtsgrundlage des Baugesetzbuches und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Pulheim.