Daten
Kommune
Pulheim
Größe
106 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
14.11.16, 18:32
Aktualisiert
14.11.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
276/2016
Erstellt am:
07.11.2016
Aktenzeichen:
II / 40 11 00
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
22.11.2016
Haupt- und Finanzausschuss
X
06.12.2016
Betreff
Umzug der Kath. Grundschule An der Kopfbuche an den Standort Escher Straße
Mitteilung
Mit Beschluss vom 23.06.2015 hat der Rat den Umzug der Katholischen Grundschule An der Kopfbuche, Stommeln
(KGS) an den Standort des Schulgeländes Escher Straße zur Aufnahme des Schulbetriebes ab dem Schuljahr
2017/2018 beschlossen. In diesem Zusammenhang hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die für die Realisierung des
Umzuges und die zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlichen Maßnahmen mit den beteiligten
Schulen und außerschulischen Nutzern abzustimmen und dem Rat regelmäßig zu berichten.
Die mit den beiden Schulen vorzunehmenden Abstimmungen sind erfolgt.
1. Realisierung Um-/Rückbaumaßnahmen
Die Verwaltung hat bei den Planungen den beiliegenden Raumbedarf beider Schulen zugrunde gelegt (s. Anlage 1). Die
Beteiligten haben die Gespräche mit dem Ziel geführt, die Errichtung zusätzlichen Raumes möglichst zu vermeiden.
Dies ist insofern gelungen, da bei Realisierung der im Weiteren beschriebenen Maßnahme und Inkaufnahme der Auslagerung einiger, weniger Fachunterrichtsstunden für die Hauptschule kein zusätzlicher Raum geschaffen werden muss.
Hierfür ist als Rückbaumaßnahme bis zum Schuljahresbeginn 2017/2018 erforderlich, die Lehrküche und die Fachräume
für Physik, Biologie und Werken so umzuwandeln, dass sie als klassenraumgroße Räume zur allgemeinen Schulnutzung zur Verfügung stehen; gleiches gilt für den PC-Raum (s. Anlage 2). Für die Hauptschule auftretende Fachraumbedarfe können in Abstimmung mit den Schulleitungen des Schulzentrums Pulheim dort realisiert werden.
Gleiches gilt für die Grundschule. Zur Vermeidung von kurzzeitig aufzustellenden zusätzlichen Raumcontainern, sind die
Schulen bereit, unter Verzicht auf einzelne Räume, im Bestand zu arbeiten. Insofern werden für das Schuljahr 2017/18
noch nicht alle Bedarfe abgedeckt.
Die Verwaltung schätzt, dass diese Maßnahmen inklusive der erforderlichen Nebenkosten einen Aufwand von 280.000 €
erforderlich machen (s. Anlage 3). Die Mittel i. H. v. 280.000 € werden im Haushaltsentwurf 2017/2018 berücksichtigt.
Die Verwaltung geht davon aus, dass in weiterer Abstimmung der Umsetzungsmaßnahmen mit den Beteiligten vor Ort,
diese Maßnahmen termingerecht realisiert werden können. Hierzu finden zur Zeit fortlaufend Gespräche statt, um die
gegenseitige Information zu den jeweiligen Maßnahmen zu gewährleisten. Im Detail noch zu klären ist neben einzelnen
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kleineren baulichen Wünschen die Frage der WC.-Anlage, der Nutzbarkeit von Flur-Flächen außerhalb von Klassenräumen und die Küchenplanung. Die Verwaltung geht von einer Klärung zur Realisierung des fristgerechten Umzuges aus.
2. Umzug
Neben den Herrichtungsmaßnahmen im Schulgebäude Escher Straße ist der eigentliche Umzug der Grundschule von
Stommeln nach Pulheim zu realisieren. Um die oben beschriebenen Baumaßnahmen durchführen zu können, sind absehbar die Sommerferien des Jahres 2017 für Baumaßnahmen mit einzukalkulieren. Hieraus folgt, dass für den eigentlichen Umzug nur ein kurzes Zeitfenster zum Ferienende zur Verfügung stehen wird. Die städtischen Ressourcen reichen
nicht aus, den Umzug mit eigenen Kräften durchführen zu können. Die Einbindung eines externen Umzugsunternehmens ist erforderlich. Die Verwaltung plant 55.000 € zur Realisierung des eigentlichen Umzuges (inkl. Küchenumzug) in
den Haushalt einzustellen. Die Größenordnung basiert auf ersten Marktsondierungen.
Die an der KGS vor zwei Jahren neu ausgestattete OGS-Küche soll an den neuen Standort mit umziehen. Wie oben
beschrieben, muss die Lehrküche am Standort Escher Straße ausgebaut werden, um die zur Essenseinnahme erforderlichen Kapazitäten für die Grundschülerinnen und –schüler zu realisieren. Zur Zeit wird geprüft, ob die im November
2006 installierte Lehrküche der Hauptschule im Schulzentrum Pulheim als Ersatz für die dort vorhandene und sehr viel
ältere Lehrküche eingebaut werden kann.
3. Rückzahlung Fördermittel
Vorsorglich weist die Verwaltung darauf hin, dass für eine eventuelle Rückzahlung von Fördermitteln Aufwendungen von
107.900 € entstehen können (179.800 € bei 20jähriger Zweckbindung und genutzten 8 Jahren; 179.800 € : 20 Jahre x
12 Jahre Restlaufzeit = 107.900 €). In Abhängigkeit der zukünftigen Nutzung wird die Verwaltung Verhandlungen dahingehend führen, dass bei Weiternutzung des Gebäudes für Kinder und Jugendliche die Rückzahlungspflicht ggfls. aufgehoben werden kann.
4. Außerschulische Nutzer
Mit o. g. Beschluss vom 23.06.2015 hat der Rat die Verwaltung gleichermaßen beauftragt, für die weiteren außerschulischen Nutzungen insbesondere von Volkshochschule (VHS) und Musikschule La Musica (ehemals: Jugendmusikschule
JMS) ein Konzept zur bedarfsgerechten Realisierung und Fortsetzung der jeweiligen Angebote vorzubereiten.
Bedauerlicherweise konnten die bereits geführten Gespräche noch nicht zum endgültigen Abschluss gebracht werden.
Der Grund ist, dass die zeitweise nur eingeschränkt zur Verfügung gestandenen Ressourcen eine abschließende Bearbeitung noch nicht möglich gemacht haben. Die Verwaltung wird zeitnah die Gespräche mit den außerschulischen Nutzern zur abschließenden Raumbedarfsfeststellung zum Abschluss bringen. Sie wird hierbei Gesichtspunkte der Bündelung und Straffung der Nutzungen berücksichtigen. Zum jetzigen Zeitpunkt zeichnet sich ab, dass für die Nutzung der
VHS Räumlichkeiten im Kellergeschoss der zukünftigen KITA nutzbar gemacht werden können. Die Verwaltung wird
diese Nutzbarmachung so gestalten, dass sie den Betrieb der KITA nicht beeinträchtigt. Darüber hinaus zeichnet sich
zum jetzigen Zeitpunkt ab, dass die Um- /Rückbaumaßnahmen so terminiert werden können, dass die Räumlichkeiten
im ehemaligen Hauptschulgebäude im ersten Kalenderhalbjahr 2017 den außerschulischen Nutzern zur Verfügung
stehen können.
Vorsorglich weist die Verwaltung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die oben beschriebenen Gesprächsziele
sich mit den von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) gegebenen Hinweisen decken. Die GPA empfiehlt zur Haushaltskonsolidierung die außerschulischen Nutzungen an einzelnen Standorten zu bündeln.
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Darüber hinaus zeichnet sich ab, dass für bestimmte Kursangebote der VHS, dies sind insbesondere Integrationskurse
für Flüchtlinge, ggfls. Räume bei externen Vermietern anzumieten sind. Der Grund ist, dass diese Integrationskurse
parallel zum Schulbetrieb stattfinden und durch den Umzug an den Standort Escher Straße und den gemeinsamen
Schulbetrieb zweier Schulen bislang zur Verfügung stehende Räumlichkeiten nicht mehr genutzt werden können.
Die Verwaltung wird fortlaufend prüfen, ob zur Vermeidung von externen Anmietungen und unter Berücksichtigung einer
noch zu verabschiedenden Pulheimer Schulbaurichtlinie vorhandene Räume am Standort Escher Straße auch parallel
zum Schulbetrieb z. B. der VHS zur Verfügung gestellt werden können.
Die Verwaltung wird aus den zeitnah zum Abschluss zu bringenden Gesprächen informieren und ggfls. erforderliche
Beschlussvorschläge unterbreiten und die im Weiteren zu den GPA-Empfehlungen getroffenen Entscheidungen berücksichtigen.