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Mitteilungsvorlage (Umzug der Kath. Grundschule An der Kopfbuche an den Standort Escher Straße)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
106 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
14.11.16, 18:32
Aktualisiert
14.11.16, 18:32
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Vorlage Nr.: 276/2016 Erstellt am: 07.11.2016 Aktenzeichen: II / 40 11 00 Mitteilungsvorlage Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 22.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss X 06.12.2016 Betreff Umzug der Kath. Grundschule An der Kopfbuche an den Standort Escher Straße Mitteilung Mit Beschluss vom 23.06.2015 hat der Rat den Umzug der Katholischen Grundschule An der Kopfbuche, Stommeln (KGS) an den Standort des Schulgeländes Escher Straße zur Aufnahme des Schulbetriebes ab dem Schuljahr 2017/2018 beschlossen. In diesem Zusammenhang hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die für die Realisierung des Umzuges und die zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlichen Maßnahmen mit den beteiligten Schulen und außerschulischen Nutzern abzustimmen und dem Rat regelmäßig zu berichten. Die mit den beiden Schulen vorzunehmenden Abstimmungen sind erfolgt. 1. Realisierung Um-/Rückbaumaßnahmen Die Verwaltung hat bei den Planungen den beiliegenden Raumbedarf beider Schulen zugrunde gelegt (s. Anlage 1). Die Beteiligten haben die Gespräche mit dem Ziel geführt, die Errichtung zusätzlichen Raumes möglichst zu vermeiden. Dies ist insofern gelungen, da bei Realisierung der im Weiteren beschriebenen Maßnahme und Inkaufnahme der Auslagerung einiger, weniger Fachunterrichtsstunden für die Hauptschule kein zusätzlicher Raum geschaffen werden muss. Hierfür ist als Rückbaumaßnahme bis zum Schuljahresbeginn 2017/2018 erforderlich, die Lehrküche und die Fachräume für Physik, Biologie und Werken so umzuwandeln, dass sie als klassenraumgroße Räume zur allgemeinen Schulnutzung zur Verfügung stehen; gleiches gilt für den PC-Raum (s. Anlage 2). Für die Hauptschule auftretende Fachraumbedarfe können in Abstimmung mit den Schulleitungen des Schulzentrums Pulheim dort realisiert werden. Gleiches gilt für die Grundschule. Zur Vermeidung von kurzzeitig aufzustellenden zusätzlichen Raumcontainern, sind die Schulen bereit, unter Verzicht auf einzelne Räume, im Bestand zu arbeiten. Insofern werden für das Schuljahr 2017/18 noch nicht alle Bedarfe abgedeckt. Die Verwaltung schätzt, dass diese Maßnahmen inklusive der erforderlichen Nebenkosten einen Aufwand von 280.000 € erforderlich machen (s. Anlage 3). Die Mittel i. H. v. 280.000 € werden im Haushaltsentwurf 2017/2018 berücksichtigt. Die Verwaltung geht davon aus, dass in weiterer Abstimmung der Umsetzungsmaßnahmen mit den Beteiligten vor Ort, diese Maßnahmen termingerecht realisiert werden können. Hierzu finden zur Zeit fortlaufend Gespräche statt, um die gegenseitige Information zu den jeweiligen Maßnahmen zu gewährleisten. Im Detail noch zu klären ist neben einzelnen Vorlage Nr.: 276/2016 . Seite 2 / 3 kleineren baulichen Wünschen die Frage der WC.-Anlage, der Nutzbarkeit von Flur-Flächen außerhalb von Klassenräumen und die Küchenplanung. Die Verwaltung geht von einer Klärung zur Realisierung des fristgerechten Umzuges aus. 2. Umzug Neben den Herrichtungsmaßnahmen im Schulgebäude Escher Straße ist der eigentliche Umzug der Grundschule von Stommeln nach Pulheim zu realisieren. Um die oben beschriebenen Baumaßnahmen durchführen zu können, sind absehbar die Sommerferien des Jahres 2017 für Baumaßnahmen mit einzukalkulieren. Hieraus folgt, dass für den eigentlichen Umzug nur ein kurzes Zeitfenster zum Ferienende zur Verfügung stehen wird. Die städtischen Ressourcen reichen nicht aus, den Umzug mit eigenen Kräften durchführen zu können. Die Einbindung eines externen Umzugsunternehmens ist erforderlich. Die Verwaltung plant 55.000 € zur Realisierung des eigentlichen Umzuges (inkl. Küchenumzug) in den Haushalt einzustellen. Die Größenordnung basiert auf ersten Marktsondierungen. Die an der KGS vor zwei Jahren neu ausgestattete OGS-Küche soll an den neuen Standort mit umziehen. Wie oben beschrieben, muss die Lehrküche am Standort Escher Straße ausgebaut werden, um die zur Essenseinnahme erforderlichen Kapazitäten für die Grundschülerinnen und –schüler zu realisieren. Zur Zeit wird geprüft, ob die im November 2006 installierte Lehrküche der Hauptschule im Schulzentrum Pulheim als Ersatz für die dort vorhandene und sehr viel ältere Lehrküche eingebaut werden kann. 3. Rückzahlung Fördermittel Vorsorglich weist die Verwaltung darauf hin, dass für eine eventuelle Rückzahlung von Fördermitteln Aufwendungen von 107.900 € entstehen können (179.800 € bei 20jähriger Zweckbindung und genutzten 8 Jahren; 179.800 € : 20 Jahre x 12 Jahre Restlaufzeit = 107.900 €). In Abhängigkeit der zukünftigen Nutzung wird die Verwaltung Verhandlungen dahingehend führen, dass bei Weiternutzung des Gebäudes für Kinder und Jugendliche die Rückzahlungspflicht ggfls. aufgehoben werden kann. 4. Außerschulische Nutzer Mit o. g. Beschluss vom 23.06.2015 hat der Rat die Verwaltung gleichermaßen beauftragt, für die weiteren außerschulischen Nutzungen insbesondere von Volkshochschule (VHS) und Musikschule La Musica (ehemals: Jugendmusikschule JMS) ein Konzept zur bedarfsgerechten Realisierung und Fortsetzung der jeweiligen Angebote vorzubereiten. Bedauerlicherweise konnten die bereits geführten Gespräche noch nicht zum endgültigen Abschluss gebracht werden. Der Grund ist, dass die zeitweise nur eingeschränkt zur Verfügung gestandenen Ressourcen eine abschließende Bearbeitung noch nicht möglich gemacht haben. Die Verwaltung wird zeitnah die Gespräche mit den außerschulischen Nutzern zur abschließenden Raumbedarfsfeststellung zum Abschluss bringen. Sie wird hierbei Gesichtspunkte der Bündelung und Straffung der Nutzungen berücksichtigen. Zum jetzigen Zeitpunkt zeichnet sich ab, dass für die Nutzung der VHS Räumlichkeiten im Kellergeschoss der zukünftigen KITA nutzbar gemacht werden können. Die Verwaltung wird diese Nutzbarmachung so gestalten, dass sie den Betrieb der KITA nicht beeinträchtigt. Darüber hinaus zeichnet sich zum jetzigen Zeitpunkt ab, dass die Um- /Rückbaumaßnahmen so terminiert werden können, dass die Räumlichkeiten im ehemaligen Hauptschulgebäude im ersten Kalenderhalbjahr 2017 den außerschulischen Nutzern zur Verfügung stehen können. Vorsorglich weist die Verwaltung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die oben beschriebenen Gesprächsziele sich mit den von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) gegebenen Hinweisen decken. Die GPA empfiehlt zur Haushaltskonsolidierung die außerschulischen Nutzungen an einzelnen Standorten zu bündeln. Vorlage Nr.: 276/2016 . Seite 3 / 3 Darüber hinaus zeichnet sich ab, dass für bestimmte Kursangebote der VHS, dies sind insbesondere Integrationskurse für Flüchtlinge, ggfls. Räume bei externen Vermietern anzumieten sind. Der Grund ist, dass diese Integrationskurse parallel zum Schulbetrieb stattfinden und durch den Umzug an den Standort Escher Straße und den gemeinsamen Schulbetrieb zweier Schulen bislang zur Verfügung stehende Räumlichkeiten nicht mehr genutzt werden können. Die Verwaltung wird fortlaufend prüfen, ob zur Vermeidung von externen Anmietungen und unter Berücksichtigung einer noch zu verabschiedenden Pulheimer Schulbaurichtlinie vorhandene Räume am Standort Escher Straße auch parallel zum Schulbetrieb z. B. der VHS zur Verfügung gestellt werden können. Die Verwaltung wird aus den zeitnah zum Abschluss zu bringenden Gesprächen informieren und ggfls. erforderliche Beschlussvorschläge unterbreiten und die im Weiteren zu den GPA-Empfehlungen getroffenen Entscheidungen berücksichtigen.