Daten
Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
28.11.16, 18:31
Aktualisiert
28.11.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Erstellt am:
297/2016
1. Ergänzung
18.11.2016
Aktenzeichen:
IV/66-12
Vorlage Nr.:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
16.11.2016
Haupt- und Finanzausschuss
X
06.12.2016
Umweltausschuss
X
07.12.2016
Rat
X
20.12.2016
Betreff
Neufassung der Straßenreinigungssatzung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
2016
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2017 ff.
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):Im Vergleich zur Originalvorlage 297/2016 gibt es keinen
zusätzlichen Finanzierungsbedarf.
Vorlage Nr.: 297/2016 1. Ergänzung . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1.
Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim
a) den Beschluss der Neufassung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Pulheim gemäß
Anlage I mit folgenden Änderungen:
§ 3 Abs. 5 entfällt und der bisherige § 3 Abs. 6 der Neufassung (Vorlage 297/2016) wird zu § 3 Abs. 5.
b) die Verwaltung zu beauftragen, einen Erfahrungsbericht über die in § 2 Abs. 2 enthaltene Regelung nach
einem Probezeitraum von einem Jahr in der ersten Sitzung des TVA im Jahr 2018 vorzulegen.
2.
Der UA empfiehlt dem Rat den Beschluss der in § 4 der als Anlage I beigefügten Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Pulheim enthaltenen Regelungen zum Einsatz von Taumitteln im Rahmen des Winterdienstes.
3.
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt
a) die Neufassung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Pulheim gemäß der Anlage I mit
folgenden Änderungen:
§ 3 Abs. 5 entfällt und der bisherige § 3 Abs. 6 der Neufassung (Vorlage 297/2016) wird zu § 3 Abs. 5.
b) die Verwaltung zu beauftragen, einen Erfahrungsbericht über die in § 2 Abs. 2 enthaltene Regelung nach
einem Probezeitraum von einem Jahr in der ersten Sitzung des TVA im Jahr 2018 vorzulegen.
Erläuterungen
Ergänzend zur Vorlage 297/2016 sind im Folgenden die Änderungen erläutert, die durch den TVA am 16.11.2016 empfohlen wurden.
1. Reinigung und Entfernung von Wildkräutern aus Pflanzbeeten
Der TVA hat den § 3 Abs. 5 der Neufassung der Straßenreinigung abgelehnt. Daher entfällt dieser Paragraph in der
Neufassung der Straßenreinigungssatzung und der bisherige § 3 Abs. 6 wird nun zum § 3 Abs. 5.
2. Reinigung der Parkbuchten
Der TVA empfiehlt, die Übertragung der Pflicht zur Reinigung der Parkbuchten nach einem Probezeitraum von einem Jahr zu überprüfen. In der ersten Sitzung des TVA im Jahr 2018 soll dann ein Ergebnis vorgestellt werden, ob
und in wie weit sich diese Änderung in der Reinigung der Parkbuchten ausgewirkt hat. Es soll dann darüber entschieden werden, ob diese Regelung beibehalten wird.
Die Neufassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Pulheim mit den empfohlenen Änderungen des § 3 Abs. 5
gemäß Beschlussvorschlag 1 a ist dieser Ergänzungsvorlage als Anlage I beigefügt.