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Beschlussvorlage (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung), Zuschuss zu den Betriebskosten der Kindertagesstätte "Am Wäldchen")

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
28.11.16, 18:31
Aktualisiert
28.11.16, 18:31
Beschlussvorlage (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung), Zuschuss zu den Betriebskosten der Kindertagesstätte "Am Wäldchen") Beschlussvorlage (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung), Zuschuss zu den Betriebskosten der Kindertagesstätte "Am Wäldchen")

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 360/2016 Erstellt am: 15.11.2016 Aktenzeichen: II 510 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 06.12.2016 Rat X 20.12.2016 Betreff Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung), Zuschuss zu den Betriebskosten der Kindertagesstätte "Am Wäldchen" Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 433.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 433.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Finanzierung erfolgt aus eingesparten Personalkosten beim Produktsachkonto 06 01 01 5012000/701200 (Entgelte der Tarifbeschäftigten). Vorlage Nr.: 360/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) beim Produktsachkonto 06 01 01 5317000/7317000 „Zuschuss zu den Betriebskosten für Kitas“ in Höhe von insgesamt 433.000 €. Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen und –auszahlungen des Produktsachkontos 06 01 01 5012000/701200 „Entgelte der Tarifbeschäftigten“. Erläuterungen Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 beschlossen, die Betriebsträgerschaft für die Kita „Am Wäldchen“ auf den Träger Jugend@Lazarus.gGmbH zu übertragen. Die Betriebskostenzuschüsse für das Kita-Jahr 2016/2017 wurden vom Jugendamt Pulheim stellvertretend für den Träger beim LVR Köln beantragt und werden mit monatlichen Abschlägen an die Stadt Pulheim ausgezahlt. Nach der Systematik für die Bezuschussung von nichtstädtischen Kindertagesstätten sind die Betriebskostenzuschüsse an die Träger ebenfalls mit monatlichen Abschlägen weiter zu leiten. Nach Beendigung des Kindergartenjahres erfolgt eine Spitzabrechnung. Mit dieser Spitzabrechnung wird festgestellt, ob noch Nachzahlungen fällig (mehr Kinder als beantragt betreut) oder Rückzahlungen zu fordern sind (weniger Kinder als beantragt betreut). Obwohl die Kita ihren Betrieb noch nicht aufnehmen konnte, sind die anteiligen Betriebskostenzuschüsse für das KitaJahr 2016/2017 an den Träger Jugend@Lazarus.gGmbH weiter zu leiten. Die Zuschüsse für die Monate August – Dezember 2016 betragen insgesamt rd. 433.000 €. Die Finanzierung der Betriebskostenabschläge soll zur Wahrung des Grundsatzes der Haushaltsklarheit und –wahrheit mit einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe dargestellt werden, da im Haushalt 2016 hierfür keine Mittel eingeplant wurden. Zur Deckung werden Minderausgaben bei den Personalkosten eingesetzt, da mit der Übertragung der Betriebsträgerschaft auf einen nichtstädtischenTräger die Personalaufwendungen für eigene Erziehungskräfte entfallen. Die an den Träger Jugend@Lazarus.gGmbH auszuzahlenden Betriebskostenabschläge werden nach Beendigung des Kindergartenjahres 2016/2017 nach der erläuterten Systematik spitz abgerechnet. Die Betriebskostenzuschüsse ab Januar 2017 wurden bei den Mittelanmeldungen für den Doppelhaushalt 2017/2018 berücksichtigt.