Daten
Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
28.11.16, 18:31
Aktualisiert
28.11.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
360/2016
Erstellt am:
15.11.2016
Aktenzeichen:
II 510
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
06.12.2016
Rat
X
20.12.2016
Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung), Zuschuss zu den Betriebskosten
der Kindertagesstätte "Am Wäldchen"
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
433.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
433.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Die Finanzierung erfolgt aus eingesparten Personalkosten beim Produktsachkonto 06 01 01 5012000/701200 (Entgelte
der Tarifbeschäftigten).
Vorlage Nr.: 360/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen
Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) beim Produktsachkonto 06 01 01 5317000/7317000 „Zuschuss zu den Betriebskosten für Kitas“ in Höhe von insgesamt 433.000 €. Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen und –auszahlungen
des Produktsachkontos 06 01 01 5012000/701200 „Entgelte der Tarifbeschäftigten“.
Erläuterungen
Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 beschlossen, die Betriebsträgerschaft für die Kita „Am
Wäldchen“ auf den Träger Jugend@Lazarus.gGmbH zu übertragen. Die Betriebskostenzuschüsse für das Kita-Jahr
2016/2017 wurden vom Jugendamt Pulheim stellvertretend für den Träger beim LVR Köln beantragt und werden mit
monatlichen Abschlägen an die Stadt Pulheim ausgezahlt. Nach der Systematik für die Bezuschussung von nichtstädtischen Kindertagesstätten sind die Betriebskostenzuschüsse an die Träger ebenfalls mit monatlichen Abschlägen weiter
zu leiten. Nach Beendigung des Kindergartenjahres erfolgt eine Spitzabrechnung. Mit dieser Spitzabrechnung wird
festgestellt, ob noch Nachzahlungen fällig (mehr Kinder als beantragt betreut) oder Rückzahlungen zu fordern sind (weniger Kinder als beantragt betreut).
Obwohl die Kita ihren Betrieb noch nicht aufnehmen konnte, sind die anteiligen Betriebskostenzuschüsse für das KitaJahr 2016/2017 an den Träger Jugend@Lazarus.gGmbH weiter zu leiten. Die Zuschüsse für die Monate August – Dezember 2016 betragen insgesamt rd. 433.000 €. Die Finanzierung der Betriebskostenabschläge soll zur Wahrung des
Grundsatzes der Haushaltsklarheit und –wahrheit mit einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe dargestellt werden,
da im Haushalt 2016 hierfür keine Mittel eingeplant wurden. Zur Deckung werden Minderausgaben bei den Personalkosten eingesetzt, da mit der Übertragung der Betriebsträgerschaft auf einen nichtstädtischenTräger die Personalaufwendungen für eigene Erziehungskräfte entfallen.
Die an den Träger Jugend@Lazarus.gGmbH auszuzahlenden Betriebskostenabschläge werden nach Beendigung des
Kindergartenjahres 2016/2017 nach der erläuterten Systematik spitz abgerechnet. Die Betriebskostenzuschüsse ab
Januar 2017 wurden bei den Mittelanmeldungen für den Doppelhaushalt 2017/2018 berücksichtigt.