Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 1 - Synopse)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
98 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
28.11.16, 18:31
Aktualisiert
28.11.16, 18:31
Beschlussvorlage (Anlage 1 - Synopse) Beschlussvorlage (Anlage 1 - Synopse)

öffnen download melden Dateigröße: 98 kB

Inhalt der Datei

Anlage 1 Eingaben nach § 24 GO NRW E1 Inhalt der Eingabe/Kurzfassung Beschwerde 1. Gegen Schließung 2. Gegen Umbettung 3. Für eine Erweiterung der Ausnahmeregelung auf gelb markierten Flächen 4. Gegen Einschränkung der Nutzungsrechte E2 1. Keine Schließung von Flächen 2. Leere Gräber mit neunen Grabtypen belegen 3. Patenschaften zur Pflege von Gräbern 4. Arbeitsabläufe in der Friedhofspflege hinterfragen 5. Marketingkonzept für Friedhöfe 6. Neutrale Beurteilung der Sargbestattung 7. Keine weiteren Rodungsarbeiten 8. Die Grabpflege sollte mehr kontrolliert werden E3 1. Wünscht pflegefreie Erdbestattungen 2. Gegen Teilschließungen 3. Umbettungen erst vornehmen, wenn ein Angehöriger verstorben ist. 4. Gegen Bebauungspläne der Friedhofsflächen. 5. Es sollen keine Friedhöfe geschlossen werden. 6. gegen Wegfall von Parkplatzflächen 7. „gelbe Flächen“ in Friedwald umwandeln 8. Alle Bestattungsarten auf allen Friedhöfen Stellungnahme/Abwägungsvorschlag der Verwaltung 1. Es sollen keine Friedhöfe geschlossen werden. 2. Umbettungen können nötig sein und sind in der aktuellen Satzung geregelt. 3. Die Ausnahmeregelungen sind mit Beschluss des Rates vom 15.11.2016 erweitert worden. Dem diesbezüglichen Anliegen der Beschwerdeführerin wird damit entsprochen. 4. Die Schließung von Teilflächen (keine neuen Bestattungen in den gelben Zonen - ggf. mit bestimmten Ausnahmen) ist erforderlich, da nur so dem Trend stetig rückläufiger Flächenbedarfe Rechnung getragen werden kann. 1. Die Schließung von Teilflächen (keine neuen Bestattungen in den gelben Zonen - ggfls. mit bestimmten Ausnahmen) ist erforderlich, da nur so dem Trend stetig rückläufiger Flächenbedarfe Rechnung getragen werden kann. 2. Bei Bedarf soll das auch umgesetzt werden. 3. Wird schon länger angeboten. 4. Die Verwaltung hat 2014 begonnen, die Friedhöfe pflegeleichter zu gestalten Der Aufwand für die Pflege der Grünfläche und damit auch der Friedhöfe soll gesondert geprüft werden, insbesondere der Personaleinsatz sowie die Art der Bepflanzung (siehe Beschluss des Rates v. 08.12.2016, TOP I.8, zur Haushaltskonsolidierung). 5. Ein Marketingkonzept ist von der Verwaltung angedacht. 6. Sargbestattungen wird es auch in Zukunft immer geben. 7. Die Verwaltung hat 2014 begonnen, die Friedhöfe pflegeleichter zu gestalten. 8. Die ordentliche und Kontrolle der Grabpflege ist in der Friedhofsatzung geregelt und wird von der Verwaltung umgesetzt. 1. Es sollen pflegefreie Grabtypen angeboten werden. 2. Die Schließung von Teilflächen (keine neuen Bestattungen in den gelben Zonen - ggfls. mit bestimmten Ausnahmen) ist erforderlich, da nur so dem Trend stetig rückläufiger Flächenbedarfe Rechnung getragen werden kann. 3. Umbettungen werden auf Antrag des Nutzungsberechtigten veranlasst, der auch den Zeitpunkt bestimmt. Umbettungen dürfen nur in den Wintermonaten durchgeführt werden. 4. Seitens der Verwaltung gibt es keine Bebauungspläne für Friedhofsflächen. 5. Alle Friedhöfe sollen erhalten bleiben. 6. Die Parkplatzflächen sollen an den Bedarf des Friedhofes angepasst werden. 7. Ein Friedwald auf gelb markierten Flächen ist von der Verwaltung nicht angedacht. 8. Grundsätzlich können bei Bedarf und Nachfrage alle Bestattungsformen auf allen Friedhöfen angeboten werden, wenn es die Örtlichkeiten zulassen. E4 1. -Gegen Schließung 2. -Gegen Umbettung 3. -Familiengrab erhalten 4. Verkauf und Privatisierung der „gelben Fläche“ für 5.000 € an noch zu gründende Eigentümergemeinschaft betroffener Familien oder Investoren. Diese Gemeinschaft / Gesellschaft soll das Recht erhalten auf dieser Fläche Bestattungen durchzuführen. 1. Es sollen keine Friedhöfe geschlossen werden. 2. Umbettungen können nötig sein und sind in der aktuellen Satzung geregelt. 3. Familiengräber in den gelb markierten Flächen können erhalten bleiben, wenn einer Umbettung zugestimmt wird, die zu Lasten der Stadt geht. 4. Es dürfen nur Gemeinden und Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, Friedhöfe und Feuerbestattungsanlagen anlegen und unterhalten (Friedhofsträger). Das ist für Teilflächen von Friedhöfen nicht möglich. E5 (1) 1. Auskunft über die Entwicklung der Gräber unterteilt nach Urnen- und Sargbestattungen seit 2008 bis heute sowie die Anzahl der zurückgegebenen Gräber gesamt und unterteilt nach Friedhöfen seit 2008 bis heute. 1. Die angefragten Daten sind in dieser Form hier nicht vorhanden und müssten erst aufwendig aufbereitet werden. Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person Anspruch auf Zugang zu den vorhandenen amtlichen Informationen. „Vorhanden“ im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW sind solche Informationen, die Bestandteil der eigenen Verwaltungsunterlagen sind. Es besteht grundsätzlich keine Informationsbeschaffungspflicht. Die Begrenzung des Zugangsrechtes auf vorhandene Informationen bedeutet, dass die Behörde nicht verpflichtet ist, die erwünschten Informationen zu beschaffen oder Dokumente dem Auskunftsbegehren entsprechend aufzubereiten bzw. zu rekonstruieren. (2) 1. Anonymisierung der schriftlichen Eingaben von Beteiligten für den öffentlichen Teil der Ratssondersitzung am 15.11.16 2. Warum wurden nicht alle datenschutzrechtlichen Daten geschwärzt? 1. Die aufgezeigten Mängel bei der Anonymisierung der schriftlichen Eingaben für den öffentlichen Teil der Ratssondersitzung waren zum Teil berechtigt und wurden sofort nach Bekanntwerden korrigiert. Des Weiteren hat der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Pulheim mit Postausgang am 15.11.2016 (Anlage 2) auf diese Beschwerde geantwortet. 2. Es mussten über 100 Eingaben mit insgesamt 255 Seiten bearbeitet werden. Dabei wurden bedauerlicherweise einige unkenntlich zu machende Daten übersehen.