Daten
Kommune
Pulheim
Größe
98 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
28.11.16, 18:31
Aktualisiert
28.11.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
Eingaben nach § 24 GO NRW
E1
Inhalt der Eingabe/Kurzfassung
Beschwerde
1. Gegen Schließung
2. Gegen Umbettung
3. Für eine Erweiterung der Ausnahmeregelung auf gelb markierten Flächen
4. Gegen Einschränkung der Nutzungsrechte
E2
1. Keine Schließung von Flächen
2. Leere Gräber mit neunen Grabtypen belegen
3. Patenschaften zur Pflege von Gräbern
4. Arbeitsabläufe in der Friedhofspflege hinterfragen
5. Marketingkonzept für Friedhöfe
6. Neutrale Beurteilung der Sargbestattung
7. Keine weiteren Rodungsarbeiten
8. Die Grabpflege sollte mehr kontrolliert
werden
E3
1. Wünscht pflegefreie Erdbestattungen
2. Gegen Teilschließungen
3. Umbettungen erst vornehmen, wenn ein
Angehöriger verstorben ist.
4. Gegen Bebauungspläne der Friedhofsflächen.
5. Es sollen keine Friedhöfe geschlossen
werden.
6. gegen Wegfall von Parkplatzflächen
7. „gelbe Flächen“ in Friedwald umwandeln
8. Alle Bestattungsarten auf allen Friedhöfen
Stellungnahme/Abwägungsvorschlag der Verwaltung
1. Es sollen keine Friedhöfe geschlossen werden.
2. Umbettungen können nötig sein und sind in der
aktuellen Satzung geregelt.
3. Die Ausnahmeregelungen sind mit Beschluss des
Rates vom 15.11.2016 erweitert worden. Dem
diesbezüglichen Anliegen der Beschwerdeführerin
wird damit entsprochen.
4. Die Schließung von Teilflächen (keine neuen Bestattungen in den gelben Zonen - ggf. mit bestimmten Ausnahmen) ist erforderlich, da nur so dem
Trend stetig rückläufiger Flächenbedarfe Rechnung getragen werden kann.
1. Die Schließung von Teilflächen (keine neuen Bestattungen in den gelben Zonen - ggfls. mit bestimmten Ausnahmen) ist erforderlich, da nur so
dem Trend stetig rückläufiger Flächenbedarfe
Rechnung getragen werden kann.
2. Bei Bedarf soll das auch umgesetzt werden.
3. Wird schon länger angeboten.
4. Die Verwaltung hat 2014 begonnen, die Friedhöfe
pflegeleichter zu gestalten Der Aufwand für die
Pflege der Grünfläche und damit auch der Friedhöfe soll gesondert geprüft werden, insbesondere der
Personaleinsatz sowie die Art der Bepflanzung
(siehe Beschluss des Rates v. 08.12.2016, TOP
I.8, zur Haushaltskonsolidierung).
5. Ein Marketingkonzept ist von der Verwaltung angedacht.
6. Sargbestattungen wird es auch in Zukunft immer
geben.
7. Die Verwaltung hat 2014 begonnen, die Friedhöfe
pflegeleichter zu gestalten.
8. Die ordentliche und Kontrolle der Grabpflege ist in
der Friedhofsatzung geregelt und wird von der
Verwaltung umgesetzt.
1. Es sollen pflegefreie Grabtypen angeboten werden.
2. Die Schließung von Teilflächen (keine neuen Bestattungen in den gelben Zonen - ggfls. mit bestimmten Ausnahmen) ist erforderlich, da nur so
dem Trend stetig rückläufiger Flächenbedarfe
Rechnung getragen werden kann.
3. Umbettungen werden auf Antrag des Nutzungsberechtigten veranlasst, der auch den Zeitpunkt bestimmt. Umbettungen dürfen nur in den Wintermonaten durchgeführt werden.
4. Seitens der Verwaltung gibt es keine Bebauungspläne für Friedhofsflächen.
5. Alle Friedhöfe sollen erhalten bleiben.
6. Die Parkplatzflächen sollen an den Bedarf des
Friedhofes angepasst werden.
7. Ein Friedwald auf gelb markierten Flächen ist von
der Verwaltung nicht angedacht.
8. Grundsätzlich können bei Bedarf und Nachfrage
alle Bestattungsformen auf allen Friedhöfen angeboten werden, wenn es die Örtlichkeiten zulassen.
E4
1. -Gegen Schließung
2. -Gegen Umbettung
3. -Familiengrab erhalten
4. Verkauf und Privatisierung der „gelben
Fläche“ für 5.000 € an noch zu gründende
Eigentümergemeinschaft betroffener Familien oder Investoren. Diese Gemeinschaft /
Gesellschaft soll das Recht erhalten auf
dieser Fläche Bestattungen durchzuführen.
1. Es sollen keine Friedhöfe geschlossen werden.
2. Umbettungen können nötig sein und sind in der
aktuellen Satzung geregelt.
3. Familiengräber in den gelb markierten Flächen
können erhalten bleiben, wenn einer Umbettung
zugestimmt wird, die zu Lasten der Stadt geht.
4. Es dürfen nur Gemeinden und Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen
Rechts sind, Friedhöfe und Feuerbestattungsanlagen anlegen und unterhalten (Friedhofsträger).
Das ist für Teilflächen von Friedhöfen nicht möglich.
E5
(1)
1. Auskunft über die Entwicklung der Gräber
unterteilt nach Urnen- und Sargbestattungen seit 2008 bis heute sowie die Anzahl
der zurückgegebenen Gräber gesamt und
unterteilt nach Friedhöfen seit 2008 bis
heute.
1. Die angefragten Daten sind in dieser Form hier
nicht vorhanden und müssten erst aufwendig aufbereitet werden.
Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person Anspruch auf Zugang zu den vorhandenen
amtlichen Informationen.
„Vorhanden“ im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW
sind solche Informationen, die Bestandteil der eigenen Verwaltungsunterlagen sind. Es besteht
grundsätzlich keine Informationsbeschaffungspflicht. Die Begrenzung des Zugangsrechtes auf
vorhandene Informationen bedeutet, dass die Behörde nicht verpflichtet ist, die erwünschten Informationen zu beschaffen oder Dokumente dem
Auskunftsbegehren entsprechend aufzubereiten
bzw. zu rekonstruieren.
(2)
1. Anonymisierung der schriftlichen Eingaben
von Beteiligten für den öffentlichen Teil der
Ratssondersitzung am 15.11.16
2. Warum wurden nicht alle datenschutzrechtlichen Daten geschwärzt?
1. Die aufgezeigten Mängel bei der Anonymisierung
der schriftlichen Eingaben für den öffentlichen Teil
der Ratssondersitzung waren zum Teil berechtigt
und wurden sofort nach Bekanntwerden korrigiert.
Des Weiteren hat der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Pulheim mit Postausgang am
15.11.2016 (Anlage 2) auf diese Beschwerde geantwortet.
2. Es mussten über 100 Eingaben mit insgesamt 255
Seiten bearbeitet werden. Dabei wurden bedauerlicherweise einige unkenntlich zu machende Daten
übersehen.