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Beschlussvorlage (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) für externe Hausmeisterdienste)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
28.11.16, 18:31
Aktualisiert
28.11.16, 18:31
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 362/2016 Erstellt am: 18.11.2016 Aktenzeichen: II / 40 / 400 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 06.12.2016 Rat X 20.12.2016 Betreff Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) für externe Hausmeisterdienste Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 31.833,72 € — im Haushalt des laufenden Jahres 31.833,72 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): s. Beschlussvorschlag Vorlage Nr.: 362/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die erhebliche überplanmäßige Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) bei Konto 03/06/01.5237000/7237000 „Bewirtschaftungskosten“ in Höhe von 31.833,72 €. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben (Aufwand und Auszahlung) bei dem Konto 03/03/01.5012000/7012000 „Entgelte für Tarifbeschäftigte“. Erläuterungen Durch den längerfristigen krankheitsbedingten Ausfall eines Schulhausmeisters mussten dessen Arbeiten durch einen externen Dienstleister erfolgen. Da im Unterbudget 200.110 „Schulen“ nicht genügend Deckung für diese unvorhersehbaren Kosten vorhanden ist, muss eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgen. Die Deckung erfolgt durch Ersparnisse im Personalkostenbudget, die durch Wegfall der Lohnfortzahlung entstanden sind.