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Beschlussvorlage (1. Änderung der Hundesteuersatzung vom 23.07.2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
28.11.16, 18:31
Aktualisiert
28.11.16, 18:31
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 327/2016 Erstellt am: 24.10.2016 Aktenzeichen: III/220 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 06.12.2016 Rat X 20.12.2016 Betreff 1. Änderung der Hundesteuersatzung vom 23.07.2013 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 327/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderung der Hundesteuersatzung. Erläuterungen Im Rahmen von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen wurde u.a. auch eine Erhöhung der Hundesteuersätze geprüft. Auf die Vorlage 283/2016 (HFA 25.10.2016 / Rat 08.11.2016) wird verwiesen. Die letzte Erhöhung der Hundesteuersätze wurde zum 01.01.2011 beschlossen. Bei den neuen Hundesteuersätzen wurde sich an den Durchschnitt der Hundesteuersätze im Rhein-Erft-Kreis orientiert. Die Steuersätze sollen sich ab dem 01.01.2017 für einen gehaltenen Hund von 75 € auf 90 €, für zwei gehaltene Hunde von 90 € auf 115 € je Hund und für drei und mehr gehaltene Hunde von 105 € auf 150 € je gehaltenen Hund erhöhen. Es wird mit einem jährlichen Mehrertrag in Höhe von rd. 80.000 € gerechnet. Dies ist im Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 bereits berücksichtigt.