Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
28.11.16, 18:31
Aktualisiert
28.11.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
327/2016
Erstellt am:
24.10.2016
Aktenzeichen:
III/220
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
06.12.2016
Rat
X
20.12.2016
Betreff
1. Änderung der Hundesteuersatzung vom 23.07.2013
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 327/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt,
der Rat beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderung der Hundesteuersatzung.
Erläuterungen
Im Rahmen von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen wurde u.a. auch eine Erhöhung der Hundesteuersätze geprüft.
Auf die Vorlage 283/2016 (HFA 25.10.2016 / Rat 08.11.2016) wird verwiesen.
Die letzte Erhöhung der Hundesteuersätze wurde zum 01.01.2011 beschlossen. Bei den neuen Hundesteuersätzen
wurde sich an den Durchschnitt der Hundesteuersätze im Rhein-Erft-Kreis orientiert. Die Steuersätze sollen sich ab dem
01.01.2017 für einen gehaltenen Hund von 75 € auf 90 €, für zwei gehaltene Hunde von 90 € auf 115 € je Hund und für
drei und mehr gehaltene Hunde von 105 € auf 150 € je gehaltenen Hund erhöhen.
Es wird mit einem jährlichen Mehrertrag in Höhe von rd. 80.000 € gerechnet. Dies ist im Entwurf des Doppelhaushaltes
2017/2018 bereits berücksichtigt.