Daten
Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
28.11.16, 18:31
Aktualisiert
28.11.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
238/2016
Erstellt am:
08.11.2016
Aktenzeichen:
III 20 200
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Haupt- und Finanzausschuss
4
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
Termin
X
06.12.2016
X
20.12.2016
Betreff
Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2017
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
2.111.120 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
2016
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2017
2.111.120 €
2018 ff*
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
€
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Aufwandserhöhung im Vergleich zur Kalkulation 2016
beträgt 47.880 €. Die Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung 2017 bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 120101 für die städt. Straßen, Wege und Plätze und aus dem Produkt 011202 für die
städt. Gebäude und deren Außenanlagen. * Eine Aussage für die Jahre ab 2018 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt.
Vorlage Nr.: 238/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die anliegende Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2017.
Der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt ab dem 01.01.2017
Der Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt ab dem 01.01.2017
1,91 € / cbm.
0,91 € / m².
Erläuterungen
Die Kalkulation der Abwassergebühren 2017 führt zu den nachfolgend dargestellten Gebührenänderungen:
Schmutzwassergebühr / cbm
Niederschlagswassergebühr / m²
Gebühren
2016
Veränderung
Gebühren
2017
2,05 €
0,88 €
-0,14 €
0,03 €
1,91 €
0,91 €
Die Kosten steigen um 121.037 € und die Nebenerträge um 146.709 € gegenüber der Kalkulation für das Jahr 2016. Die
gebührenrelevanten und um die Nebenerträge bereinigten Kosten reduzieren sich um 25.672 € (-0,24%) gegenüber der
Gebührenkalkulation 2016 auf 10.855.151 €.
In der Kalkulation 2017 können Anteile der Überdeckungen von 2013 bis 2015 von 221.801 € auf der SchmutzwasserKostenstelle (aus 2013) sowie von 26.660 € (aus 2014) und 65.378 € (aus 2015) auf der NiederschlagswasserKostenstelle zur Finanzierung herangezogen werden.
Für die städtischen Straßen- und Gebäudeflächen sowie die Schmutzwasserbeseitigung aus den städtischen Gebäuden
ergibt sich aus den Kalkulationswerten gegenüber der Kalkulation 2016 ein um 47.880 € (+2,3%) erhöhter öffentlicher
Anteil.