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Beschlussvorlage (Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
28.11.16, 18:31
Aktualisiert
28.11.16, 18:31
Beschlussvorlage (Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2017) Beschlussvorlage (Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2017)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 238/2016 Erstellt am: 08.11.2016 Aktenzeichen: III 20 200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Haupt- und Finanzausschuss 4 ö. Sitzung Rat nö. Sitzung Termin X 06.12.2016 X 20.12.2016 Betreff Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2017 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 2.111.120 € — im Haushalt des laufenden Jahres 2016 0€ — in den Haushalten der folgenden Jahre 2017 2.111.120 € 2018 ff* Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja € x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Aufwandserhöhung im Vergleich zur Kalkulation 2016 beträgt 47.880 €. Die Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung 2017 bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 120101 für die städt. Straßen, Wege und Plätze und aus dem Produkt 011202 für die städt. Gebäude und deren Außenanlagen. * Eine Aussage für die Jahre ab 2018 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt. Vorlage Nr.: 238/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die anliegende Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2017. Der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt ab dem 01.01.2017 Der Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt ab dem 01.01.2017 1,91 € / cbm. 0,91 € / m². Erläuterungen Die Kalkulation der Abwassergebühren 2017 führt zu den nachfolgend dargestellten Gebührenänderungen: Schmutzwassergebühr / cbm Niederschlagswassergebühr / m² Gebühren 2016 Veränderung Gebühren 2017 2,05 € 0,88 € -0,14 € 0,03 € 1,91 € 0,91 € Die Kosten steigen um 121.037 € und die Nebenerträge um 146.709 € gegenüber der Kalkulation für das Jahr 2016. Die gebührenrelevanten und um die Nebenerträge bereinigten Kosten reduzieren sich um 25.672 € (-0,24%) gegenüber der Gebührenkalkulation 2016 auf 10.855.151 €. In der Kalkulation 2017 können Anteile der Überdeckungen von 2013 bis 2015 von 221.801 € auf der SchmutzwasserKostenstelle (aus 2013) sowie von 26.660 € (aus 2014) und 65.378 € (aus 2015) auf der NiederschlagswasserKostenstelle zur Finanzierung herangezogen werden. Für die städtischen Straßen- und Gebäudeflächen sowie die Schmutzwasserbeseitigung aus den städtischen Gebäuden ergibt sich aus den Kalkulationswerten gegenüber der Kalkulation 2016 ein um 47.880 € (+2,3%) erhöhter öffentlicher Anteil.