Daten
Kommune
Pulheim
Größe
394 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
02.12.16, 18:32
Aktualisiert
02.12.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
29. November 2016
3 0. lr0v, 2016
STSTELLE
EinEang - 20
Stadt Pulheim
Alte Kölner Straße 26
-
8l.Aez,\Affi
20259 Pulheim
Einwendungen gegen den Entwurf der HaushaltssaEung der Stadt Pulheim fär das Jahr
z0fin0l8 gem§ß § &l Abs.3 GO NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 80 Abs. 3 G0 NRW haben Einwohner und Abgabepflichtige das Recht, Einwendungen
gegen den Entwurfder Haushaltssatzung zu erheben. Von diesem Recht möchten wir hiermit
Gebrauch machen.
Gegen den Entwurfder Haushaltssatzung der Stadt Pulheim
daher fol gende Einwendungen:
Iiir
das Jahr 201'112018 erheben
wir
Mit der geplanten Erhöhung der Grundsteuer B sind wir nicht einverstanden. Dem Rat steht zwar
das Recht zu, den Hebesatz festzulegen, die Ratsmitglieder sollten dabei aber stärker aufdie
Belange der Btirger bzw. Gewerbetreibenden R{lcksicht nehmen. Von einer Erhöhung der
Crundsteuer B sind sowohl die Eigentümer von Häusern, Wohnungen und Gewerbeimmobilien als
auch die Mieter, die die Grundbesitzabgaben in der Regel über die Betriebskosten zahlen mtissen,
betroffen, Da die Wohnnebenkosten bzw. Betriebskosten - Heizeneryie, Müllabfuhr, Wasser sowie
Abwasser, Straßenreinigung und Winterdienstgebilhren - in den vergangenen Jahren stark gestiegen
sind und sich zu einer zweiten Miete entwickelten, sollten die Verantwortlichen die
Hebesatzanpassung ilberdenken.
Letztendlich dient die geplante Steuererhöhung lediglich der weiteren Einnalmebeschaffirng zur
Etatsanierung. Stattdessen sollten die politisch Verantwortlichen nach Einsparpotenzialen suchen
und bei der Etatsanierung auf der Ausgabenseite ansetzen. Tipps zu Sparpotenzialen für
Kommunalpolitiker gibt der ,,Kommunalkompass" des BdSt, der an alle Mandatsträger versandt
wurde und unentgeltlich beim BdSt bezogen werden kann.
Ich bite von der Hebesatzerhöhung bei der Grundsteuer B abzusehen,
Mit freundlichen Grüßen,