Daten
Kommune
Pulheim
Größe
356 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
02.12.16, 18:32
Aktualisiert
02.12.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sekrclaiel &irgermeisEr
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Stadt Pulheim
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
24.11.20'.t6
Einwendungen gagen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Pulh6lm
für das Jahr 2017/2018 qemäß § 80 Abr. 3 GO NRW
Sehr geehrte Damen und HEnen,
nach § 80 Abs. 3 GO NRW haben Einwohner und Abgabepflichtige das Recht,
Einwendungen gegen den Entwurf der HaushaltssaEung zu erheben.
Von diesem Rechl möchte ich Gebrauch machen.
Gegen den Entwurf der Haushaltssatrung der
Stadt Pulheim für das Jahr 20'17 erhebe ich daher folgende Einwendungen:
Mit der geplanten Erhöhung der Grundsteuer B sind wir nicht einverstanden. Dem Rat steht
zwar das Recht zu, den Hebesatz fesEulegen.
Die Ratsmitglieder sollten dab€i aber stärker auf die Belange der Bürger bzw.
Gewerbetreibende Rücksicht nehmen. Von einer Erhöhung der Grundsteuer B §ind
sowohl die Eigent0mer von Häusem, Wohnungen und Gewerbeimmobili€n als auch die
Mieter, die die Grundbesitzabgab€n in aller Regel üb€r die Betriebskosten zahlen müssen,
betroffen.
Da die Wohnnebenkosten bary. Betri€bskosten - Heizenergie, Müllabfuhr,
Wasser sowie Abwasser, Straßenreinigung und \MnterdienstgebÜhren in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind und sich zu einer aleiten Miete
entwickelten, sollten die Verantwortlichen die Hebesatzanpassung oberdenken.
Letztendlich dienl die geplante SteuererhÖhung lediglich der weiteren
Einnahmebeschatfung zur Etatsanierung. Stattdessen sollt€n die politisch Verantwortlichen
nach Einsparpotenzialen suchen und bei der Etatsanierung auf der Ausgabenseile ansetzen.
Tipps zu Sparpotenzialen für Kommunalpolitiker gibt der ,Kommunalkompass' des BdSt,
der an alle Mandatsträger ver8andt wurde und unentgeltlich beim BdSt bezogen werden
kann.Wr bitten, von der HebesaEerhöhung bei der Grundsteuer B abzusehen.
Mit
freundlict$ QOßen