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Beschlussvorlage (Anlage 8 zur Beschlussvorlage 364/2016 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
356 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
02.12.16, 18:32
Aktualisiert
02.12.16, 18:32
Beschlussvorlage (Anlage 8 zur Beschlussvorlage 364/2016 1. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

Sekrclaiel &irgermeisEr 2 8, il0v, l 2016 ?0,110v.2016 Stadt Pulheim Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim 24.11.20'.t6 Einwendungen gagen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Pulh6lm für das Jahr 2017/2018 qemäß § 80 Abr. 3 GO NRW Sehr geehrte Damen und HEnen, nach § 80 Abs. 3 GO NRW haben Einwohner und Abgabepflichtige das Recht, Einwendungen gegen den Entwurf der HaushaltssaEung zu erheben. Von diesem Rechl möchte ich Gebrauch machen. Gegen den Entwurf der Haushaltssatrung der Stadt Pulheim für das Jahr 20'17 erhebe ich daher folgende Einwendungen: Mit der geplanten Erhöhung der Grundsteuer B sind wir nicht einverstanden. Dem Rat steht zwar das Recht zu, den Hebesatz fesEulegen. Die Ratsmitglieder sollten dab€i aber stärker auf die Belange der Bürger bzw. Gewerbetreibende Rücksicht nehmen. Von einer Erhöhung der Grundsteuer B §ind sowohl die Eigent0mer von Häusem, Wohnungen und Gewerbeimmobili€n als auch die Mieter, die die Grundbesitzabgab€n in aller Regel üb€r die Betriebskosten zahlen müssen, betroffen. Da die Wohnnebenkosten bary. Betri€bskosten - Heizenergie, Müllabfuhr, Wasser sowie Abwasser, Straßenreinigung und \MnterdienstgebÜhren in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind und sich zu einer aleiten Miete entwickelten, sollten die Verantwortlichen die Hebesatzanpassung oberdenken. Letztendlich dienl die geplante SteuererhÖhung lediglich der weiteren Einnahmebeschatfung zur Etatsanierung. Stattdessen sollt€n die politisch Verantwortlichen nach Einsparpotenzialen suchen und bei der Etatsanierung auf der Ausgabenseile ansetzen. Tipps zu Sparpotenzialen für Kommunalpolitiker gibt der ,Kommunalkompass' des BdSt, der an alle Mandatsträger ver8andt wurde und unentgeltlich beim BdSt bezogen werden kann.Wr bitten, von der HebesaEerhöhung bei der Grundsteuer B abzusehen. Mit freundlict$ QOßen