Daten
Kommune
Pulheim
Größe
358 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
02.12.16, 18:32
Aktualisiert
02.12.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
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Stadt Pulheim
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
24.11.2016
Einwendungan gegan den Entwut{ der Haushelbsatsung der Stadt Pulheim
für da3 Jahr 20't7r2018 gemäß § 80 Abr. 3 GO NRW
Sehr geehrte Damen und Henen,
nach § 80 Abs. 3 GO NRW haben Einwohner und Abgabepflichtige das Recht,
Einwendungen gegen den Entwurf dor Haushalt§satzung zu erh€ben.
Von dies€m Rocht möchte ich Gebrauch mach6n.
Gegen den Entwurf der Haushalt6satrung der
Stadt Pulheim for das Jahr 2017 efiebe ich dahor folgende Einwendungen:
Mit der g€planten Erhöhung der Grundgteuer B sind wir nicht einvetstandsn. D€m Rat steht
arar das Recht zu, d6n Hebesatz festzulegen.
Die Ratsmitglieder sollten dabei aber stärker auf die Belange der Bürger bzw.
Geu€rbetreibende Rücksicht nehmen. Von einer Erhöhung der Grundsteuer B sind
sowohl die Eigentümer von Häusem, Wohnungen und Gew€rboimmobilien als auch die
Mieter, die die Grundb€sitsabgabon in aller Regel über die Befi€bskosten zahlen mossen,
betroffen.
Da die Wohnnebenkosten barr. Betriebskosten - Heizenergie, M0llabtuhr,
Wasser sowiB Abwasser, Straßenreinigung und Winterdienstgebühren in den vergangenen Jahren stark gBtiegen sind und sich zu einer a reiton Mi6te
entwickelten, sollten die Verantwortlichen die HebesaEanpassung oberdenken.
Letäendlich dient die geplante Stouererhöhung lediglich d6r w6iter6n
Einnahmebeschaffung zur Etatsani€run9. Stattdessen soltten die politisch Verantwortlichen
nach EinsparpotemialEn suchen und bei der Etatsanierung auf der Ausgabenseite anseEen.
Tipps zu Sparpotenzialen für Kommunalpolitaker gibt der .Kommunalkompass" des BdSt,
der an alle MandatBlräger veßandt wurd€ und unontg€ltlich beim BdSt bezog€n w€rden
kann.Wr bitten, von dor Heb€saEerhöhung bei der Grundsteuer B abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen