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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 364/2016 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
534 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
02.12.16, 18:32
Aktualisiert
02.12.16, 18:32
Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 364/2016 1. Ergänzung) Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 364/2016 1. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

IADT PU[HgM Sokdlsrlst BrjqümrßEr Stadr Pulheim 50259 Pulheim 25.1r0v.2010 2 r. ri0v. 2015 Gto/. (0rr/r.t* POSTSTELT: lrr. Pulheim, 22.11.2016 Beschwerde gemlß § 24 der Gemeindeordnung Nordrbein-Westfrlen Sehr geehrte Damen und Herren, nach § 24 Gerneindeordnung Nordrhein-Westfalen hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Stadtrat/Gemeindetat zu urenden. Yun üicrm Rccht möchre ictrimöctrttn lvir Gebrauch machen. ,' Zuim §echverhrlt Die Sad/Cemeinde plant, den Crundsteuer B-Hebesatz zu erhöhcn. Cegen diese Gnrndseuer BHebesatzerhöhung richtet sich meine/unsere Beschwerde. Begrllnduug der Beschwcrde Zwar dtdq die Sddt€ und Gdr€indcn in NonCdrcrn- lt'cst&lcnslbst cntscäcidcrf G,ic hoclt dic Reaistcuerhcbesätze und rcmit auch der Crundsteuer B-Hebcsatz ist. Bci dieser Entschcidung sollten die verantwortlichen Politiker aber nicht uber das Ziel hinaus schießen, so wie das leidcr in urserer Kommune der Fall ist. Der Rat sollte bei seiner Entscheidung tiber den Grundstcuer BHebesatz immer bedcnken, dass die Grundsteuer B in aller Regel jeden Einwohner in der Kommune trift. So wcrden durch die Gnmdsteuer B nicht nur die Grudstückscigentümer finanziell belastet, sondern in der Regel auch die Mictcr, da dic Grundstcuer B als Betriebskostcn in den meisten Miewerträgen auf den Miaer abgewäla wird. Gerade vor dem Hintergrund. dass auch andere Wohnnebenkosten in den veryangenen Jahren stark gestiegen sind, wie beispielsweise die Gas- und Saomprcise oder die Mlill- ud Abwassergebtlhrerl solla die Politik gegen die geplante Grundsteuer B' Hebesatzertdhung stimmen. Die Kommune sollte nicht venucherl ihr Hausluiltsdefizit durch Steuererböhuogen auszugleichen. Vielmehr gibt es eine VietzaN an Einsparmöglichkeit€o, mit deoen der Haushalt ausgeglichen werden kan& ohne die Abgaben zu erhÖhen. Forderung Aufgrund des oben dargeleglen Sachverhaltes fordere ich/fordem wir dcn Rat auf, der geplanten Crundsteuer B-Hebesatzerhöhung nicht zuzustimmen. Der Haushalt sollte in erster Lißie ilber die Ausgabenseite und nicht durch Abgabenerhöhungen tlber die 23.11.2016 Scite 2 von 2 Einnalmenseite ausgeglichen werden. ' Nur der guten Ordnung hatber mihhte ictrlmöchten wirlqranf hinweisen aass ich/wir einen Rechtsanspruch daraufhabe/haber\ liber die Stellungnahme zu der von mir/uns vorgetrageneo Beschwerde unterrichtet zu wsrden. Die Unterrichtung selbst ist Sache des BüBermeist€rslobcöürgermcisters. Mit freundlichen Grtlßen \tJur§n CIUIlt,, 23.11.2016