Daten
Kommune
Pulheim
Größe
534 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
02.12.16, 18:32
Aktualisiert
02.12.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
IADT PU[HgM
Sokdlsrlst BrjqümrßEr
Stadr Pulheim
50259 Pulheim
25.1r0v.2010
2 r. ri0v. 2015
Gto/.
(0rr/r.t*
POSTSTELT:
lrr.
Pulheim, 22.11.2016
Beschwerde gemlß § 24 der Gemeindeordnung Nordrbein-Westfrlen
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 24 Gerneindeordnung Nordrhein-Westfalen hat jeder das Recht, sich einzeln oder in
Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der
Gemeinde an den Stadtrat/Gemeindetat zu urenden. Yun üicrm Rccht möchre ictrimöctrttn lvir
Gebrauch machen.
,'
Zuim §echverhrlt
Die Sad/Cemeinde plant, den Crundsteuer B-Hebesatz zu erhöhcn. Cegen diese Gnrndseuer BHebesatzerhöhung richtet sich meine/unsere Beschwerde.
Begrllnduug der Beschwcrde
Zwar dtdq die Sddt€ und Gdr€indcn in NonCdrcrn- lt'cst&lcnslbst cntscäcidcrf G,ic hoclt dic
Reaistcuerhcbesätze und rcmit auch der Crundsteuer B-Hebcsatz ist. Bci dieser Entschcidung
sollten die verantwortlichen Politiker aber nicht uber das Ziel hinaus schießen, so wie das leidcr
in urserer Kommune der Fall ist. Der Rat sollte bei seiner Entscheidung tiber den Grundstcuer BHebesatz immer bedcnken, dass die Grundsteuer B in aller Regel jeden Einwohner in der
Kommune trift. So wcrden durch die Gnmdsteuer B nicht nur
die Grudstückscigentümer finanziell belastet, sondern in der Regel auch die Mictcr, da dic
Grundstcuer B als Betriebskostcn in den meisten Miewerträgen auf den Miaer abgewäla wird.
Gerade vor dem Hintergrund. dass auch andere Wohnnebenkosten in den veryangenen Jahren
stark gestiegen sind, wie beispielsweise die Gas- und Saomprcise oder die Mlill- ud
Abwassergebtlhrerl solla die Politik gegen die geplante Grundsteuer B'
Hebesatzertdhung stimmen.
Die Kommune sollte nicht venucherl ihr Hausluiltsdefizit durch Steuererböhuogen
auszugleichen. Vielmehr gibt es eine VietzaN an Einsparmöglichkeit€o, mit deoen der
Haushalt ausgeglichen werden kan& ohne die Abgaben zu erhÖhen.
Forderung
Aufgrund des oben dargeleglen Sachverhaltes fordere ich/fordem wir
dcn Rat auf, der geplanten Crundsteuer B-Hebesatzerhöhung nicht zuzustimmen. Der Haushalt
sollte in erster Lißie ilber die Ausgabenseite und nicht durch Abgabenerhöhungen tlber die
23.11.2016
Scite 2 von 2
Einnalmenseite ausgeglichen werden.
'
Nur der guten Ordnung hatber mihhte ictrlmöchten wirlqranf hinweisen aass ich/wir einen
Rechtsanspruch daraufhabe/haber\ liber die Stellungnahme zu der von mir/uns vorgetrageneo
Beschwerde unterrichtet zu wsrden. Die Unterrichtung selbst ist Sache des
BüBermeist€rslobcöürgermcisters.
Mit freundlichen Grtlßen
\tJur§n CIUIlt,,
23.11.2016