Daten
Kommune
Pulheim
Größe
309 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
02.12.16, 18:32
Aktualisiert
02.12.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
An die
Stadt Pulheim
2 5.
N:'t.
Alte Kä,lner Sh. 26
50259 Pulheim
Haupt- und Finanzaus$huss/Kämmerin Frau Nina Löbbe(
Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatsung der tür dar Jahr 20,l5t20i7 gemäß § B0 Abs. 3
GO NRW
Sehr geehrte Frau Löbbert, sehr geohrE Damen und Henen,
nach § 80 Abs. 3 GO NRW haben Einr,rohner und Abgabepflichtige das Recht, Einwendurgen g6gan den
Entwurf der Haushaltssatsurg zu erheben. Von diesem Recht möchte ich/nröchten wir Gebrauch mahen.
Gegen den Entwurf der Haushalbsatrung frlr das Jahr 2016/2017 ertEbe ich/ertEben wir daher folgende
Einwendungen:
Mit der geplanten Erhöhung der Grundsletpr B bin blr/sind wir nicht einveßtanden. Dem Rat steht zwar das
Recht zu, den HebesaE festrulegen. Die Ra§mitglieder soltton dabei aber stärker aut die Belange der Büßer
bzw. Gewerbelreibenden Rrrcksicht nehmen. Von einer Eftöhung der Grundsteu€r I sind sowohldie Eigentürner
von Häusem, Wohnungen und Gerrverbeimmobilien als auch dia Mieter, die die Grundbesitsabgaben in aller
Regel über die Betdebskosten zahlen müssen, betroffen. Da die Wohnnebenkosten bzw. Baüiebskosten .
Heizenergie, Müllabfuhr, Wasser sowie Abwasser, Straßenßinigung und Wintedienstgobrihren - in den
vergangerEn Jahren start( gestiegen sind und sich zu einer zweiten Miete entwickelten, solften die
Verantlvodichen die Hebesatsanpessung überdenken.
Gleir:hes gitt
fir
die Geuetbesteuer. Auch hi€r sind die Gewerbetreibenden durch gestiqpne Lohnrebenkosten
sotvie erhöhter Mitprebe ftir lhre Büru ode, Lagenäume als auch erhöhter
Eneqi+
und Benzinkosten zusätsltch
belastet.
Eine Erhöhung der Steuer ist ja nachvollzi€hbar aber nicht in diesem Umfang.
lch bitte^rvir bitten, Hebosatrerhähung bei der Grundsleuer B und die E ttihung der Gerverbesteuer im
angemessen Masse zu überdenken.
Mit freundlichen Grüßen
tuti.)L