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Beschlussvorlage (Anlage 11 zur Beschlussvorlage 364/2016 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
324 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
02.12.16, 18:32
Aktualisiert
02.12.16, 18:32
Beschlussvorlage (Anlage 11 zur Beschlussvorlage 364/2016 1. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

AorFDrTffi 25.N1ly,2t,1ß eYy,Ju.u.tc Pt l'Trr r'' t Ll_Ltr -. 24. November 2016 Stadt Pulheim Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim Einschreiben Elnw6ndungan gogon don Entwurf d.r Hauihalt3aaEung der Stadt Pulheim lür dae Jahr 201712018 gemäß § 80 Aba. 3 GO NRW S6hr go€hrte Damen und Henen, nach § 80 Abs. 3 GO NRW haben Einwohner und Abgab€prlichtig€ das Recht, Einwendungen g6gen den Entwurf der Haushaltssatrung zu erheben. Von diesem Reoht mochte ioh/möchten wir Gebrauch machon. G6gen den Entwurf der Haushaltssatrung dsr Stadt Pulhsim für das Jahr 2017/2018 erhebe ich daher folgende Einw€ndungen: Mit der geplanten Erhöhung der Grundsteuer B bin ich,/sind wir nicht einvorstanden. Oem Rat steht zwar das Recht zu, den Hebesatr fesEulegen. Die Ratsmitglieder sollten dabei ab€r stärker auf die Belange d€r Btirger bzw. Gewerbetreibenden Rücksicht nehmen. Von ein6r Erhöhung der Grundsteuer B sind sowohl di8 Eigentümer von Häusern, Vllohnungen und Gewerb€immobilien als auch die Mi6ter, die die Grundbesitzabgaben in aller Regel üb€r die Betriebskosten zahlen müsssn, betroffen. Da die Wbhnneb€nkosten bzw. Betriebskostsn - Heizenorgie. Müllabfuhr, Wa6§er sowie Abu,asser, Straßenreinigung und Wntsrdion3tgebühren - in den vergangenen Jahren stark gestiegsn sind und §ich zu 6iner zweitan Mioto gntwickeltan, sollton die Verantwortlichan di6 HebesaEanpassung oberdankan. Letrtendlich dient die geplanle Steu€rerhöhung lediglich der weiteren Einnahmeb€schaftung zur Etatsanierung. Stattdessen sollten dia politisch Veranhrvortlichen nach Einsparpotenzialen suchon und bei der Etatsani6rung auf der Ausgabenseite anseEen. Tipps zu Sparpotenzialen tür Kommunalpolitiker gibt d€r ,Kommunalkompass- des BdSt, der an alle Mandatsträger versandt wurd€ und unentgeltlich beim BdSt bezogen werden kann. lch bitte, von der Hebesatzerhöhung bei der Grundsteuer B abzusehen. Mit freundlichen Grußen Seite 1 von 1