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Beschlussvorlage (Anlage 14 zur Beschlussvorlage 364/2016 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
329 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
02.12.16, 18:32
Aktualisiert
02.12.16, 18:32
Beschlussvorlage (Anlage 14 zur Beschlussvorlage 364/2016 1. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

Sekrelarial Bülgermei§Er 2 0, Absender [0v. 2016 ,.,u XL J!-/[lb-- ?0 fl0y, 2016 An den Burgermeister der Stadt PuQha,,rn Elnwendungen gemäß § 24, § 80 Abs. 3 GO NRW gegqr dig beabsichtigte Erhöhung det Grundsteuet W aas Jaht bav. den Entwurl der HaushalBsaEung der Stadt ?LLg hQ..rn U?l1 Zot g Sehr geehrte Damen und Herren, nach §§ 24 80 Abs. 3 GO NR1/V haben Einwohner urtd Abgab€pf,rchtige des Recht EinuEndurEen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben. Von dEsem Recht mochte rch / rnöchten wir Gebrauch mactEn. cegen den Entwurt der Haushaltssatzung der erhebe ich /rr#ertwir Stadt ?L,L/heih. for das Jahr 2e{6 Zol daher folgende Einwendungen. af34t brn rch / 8ifid+ntricht einverstanden Dem Rat M der geplanten ErhÖhung der Grundsteuer B steht zwar das Recht zu, den Hebesatz festzulegen Die Ratsm(g,ieder sollten dabei ab€r stärker auf die Belange der Blrger bzw. Ge$€rbetrerbenden Rti,cksicht nehmen Von einer ErhohurE der Grurdsteuer B sind Eo|ohl dre Eigentümer von Häusem, Wohnungen und Gewerbeimmobilien ale auch die Mieter. die dre Grundbesilzabgaben in albr Regel uber die Betriebskosten zahlen müssen, betroffen. Da die Wohnnebenkosten bzw. Betriebskosten - He2energie, Müllabfuhr, Wasser so/ie Abvrdsser, Stra߀nrernrgung und Wrnterdren$gebohren - in den \€rgangenen Jahren stark gestiegen slnd und sä aJ einer . zwerten irlete entwckelten, sollten die Verantuortlichen die Hebesatzanpassung oberdenken. Letztendlbh drent dle geplante §euererhöhung lediglich der weteren ErnnahmebeschaftJng zur EtatsanierurE. Stattdessen soltten die politisch Verantri ortlichen nach Einsparpotenzialen suchen urß bei der Etatsanierung aut der Ausgabenserte an6etzen Trpps zu Sparpotenzialen für Kornmunalpol[iker grbt z B der 'xommunalkompass" des Bundes der Steuerzahler (Bd§) NR/V der dorl unentgeltlrch bezogen werden kann lch b{te /#iF*1!fi deshalb, von der Hebesatzerhöhung bei der Grund§euer B abzusehen Mrt freundlichen Grüßen llzotg