Daten
Kommune
Pulheim
Größe
335 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
02.12.16, 18:32
Aktualisiert
02.12.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sokretarial Bürgo.mister
24. November 2016
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Stadt Pulheim
Der B0rgermeister
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Efnwondungon gegsn don Entwur, der Haushaltssatzung der Stadt pulhelm fllr dae J afu 2Oi7
gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 80 Abs. 3 GO NRW haben Einwohner und Abgabepflichtige das Recht. Einwendungen gegen
den Entwurf der Haushaltssatrung zu erheben. Von diesem Recht möchte ich Gebrauch machen.
Gegen den Entwurf der Haushaltssatrung der Stadt Pulheim for das Jahr 2017 erhebe ich daher
folgende Einwendungen:
Mit der geplanten Erhöhung der Grundsteuer B bin ich wir nicht einverstanden. Dem Rat steht zwar
das Recht zu, den HebesaE festrulegen. Die Ratsmitglieder sollten dabei ab€r slärker auf die
Belange der Bürger bzw. Gewerbetreibenden Rticksicht nehmen. Von einer Erhöhung der
Grundsteuer B sind sowohl die Eigentümer von Häusern, Wohnungen und Gewerbeimmobilien als
auch die Mieter, die die Grundbesitrabgaben ln aller Regel ober die Betriebskosten zahten m0ssen,
betroffen. Da die Wohnnebenkosten bzw. Betriebskosten - Heizenergie, M0llabfuhr, Wasser sowie
Abwasser, Straßenreinigung und Winterdienstgebühren - in den vergangenen Jahren stark gestiegen
sind und sich zu einer zweiten Miete entwickelten, sollten die Verantwortlichen die
Hebesatzanpassung 0berdenken. LeEtendlich dient die geplante Steuererhöhung lediglich der
weitaren Einnahmebeschaftrng zur Etatsani6rung. Stattdessen sollten die politisch Verantwortlichen
nach Einsparpotenzialen suchen und bei der Etatsanierung euf der Ausgabenseite anseEen. Tipps zu
Sparpotenzialen für Kommunalpolitiker gibt der ,Kommunalkompass' des Bundes der Steuezahler
(BdSo NRW, der an alle Mandatsträger versandt wurde und unentgeltlich beim EdSt bezogen werden
kann.
lch bitte, vorfder Hebesatrerhöhung bei der Grundsteuer B abzusehen,
Mit
frfl ,glrdrR2Äjrußen
Sarts 1 von
1