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Beschlussvorlage (Anlage 16 zur Beschlussvorlage 364/2016 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
335 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
02.12.16, 18:32
Aktualisiert
02.12.16, 18:32
Beschlussvorlage (Anlage 16 zur Beschlussvorlage 364/2016 1. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

Sokretarial Bürgo.mister 24. November 2016 2 8, ir0v, 2016 itr, 2 8. il0v, 2016 Stadt Pulheim Der B0rgermeister Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim Efnwondungon gegsn don Entwur, der Haushaltssatzung der Stadt pulhelm fllr dae J afu 2Oi7 gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW Sehr geehrte Damen und Herren, nach § 80 Abs. 3 GO NRW haben Einwohner und Abgabepflichtige das Recht. Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatrung zu erheben. Von diesem Recht möchte ich Gebrauch machen. Gegen den Entwurf der Haushaltssatrung der Stadt Pulheim for das Jahr 2017 erhebe ich daher folgende Einwendungen: Mit der geplanten Erhöhung der Grundsteuer B bin ich wir nicht einverstanden. Dem Rat steht zwar das Recht zu, den HebesaE festrulegen. Die Ratsmitglieder sollten dabei ab€r slärker auf die Belange der Bürger bzw. Gewerbetreibenden Rticksicht nehmen. Von einer Erhöhung der Grundsteuer B sind sowohl die Eigentümer von Häusern, Wohnungen und Gewerbeimmobilien als auch die Mieter, die die Grundbesitrabgaben ln aller Regel ober die Betriebskosten zahten m0ssen, betroffen. Da die Wohnnebenkosten bzw. Betriebskosten - Heizenergie, M0llabfuhr, Wasser sowie Abwasser, Straßenreinigung und Winterdienstgebühren - in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind und sich zu einer zweiten Miete entwickelten, sollten die Verantwortlichen die Hebesatzanpassung 0berdenken. LeEtendlich dient die geplante Steuererhöhung lediglich der weitaren Einnahmebeschaftrng zur Etatsani6rung. Stattdessen sollten die politisch Verantwortlichen nach Einsparpotenzialen suchen und bei der Etatsanierung euf der Ausgabenseite anseEen. Tipps zu Sparpotenzialen für Kommunalpolitiker gibt der ,Kommunalkompass' des Bundes der Steuezahler (BdSo NRW, der an alle Mandatsträger versandt wurde und unentgeltlich beim EdSt bezogen werden kann. lch bitte, vorfder Hebesatrerhöhung bei der Grundsteuer B abzusehen, Mit frfl ,glrdrR2Äjrußen Sarts 1 von 1