Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 17 zur Beschlussvorlage 364/2016 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
304 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
02.12.16, 18:32
Aktualisiert
02.12.16, 18:32
Beschlussvorlage (Anlage 17 zur Beschlussvorlage 364/2016 1. Ergänzung)

öffnen download melden Dateigröße: 304 kB

Inhalt der Datei

Setrrlariäl Bü€.Imallhf 2 8. 2 8,lrov, il0y. 2016 ?010 lll Alts Kölner Str. 26 50259 Pulheim 24. November 2016 Einwondungen gegon don Entwurf dor Haushaltssatzung dor Stadt Pulhelm für das Jahr 20'17 g6mäß § 80 Abs. 3 GO NRW Sehr geehrte Damen und Herren, nach § 80 Abs. 3 GO NRW haben Einwohner und Abgabepflichtige das Recht, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben. Von diesem Recht möchte ich Gebrauch machen. Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Pulheim für das Jahr 2017 erhebe ich daher folgsndo Einwendungen: Mit der geplanten Erhöhung der Grundsteuer B bin ich nicht einverstanden. Dem Rat steht zwar das Recht zu, den Hebesatz festzulegen. Die Ratsmitglieder sollten dabei aber stärker auf die Belange der Bürger bzw. Gewerbetreibenden Rücksicht nehmen. Von 6iner Erhöhung der Grundsteuer B sind sowohl die Eigentümer von Häusern, Wohnungen und Gewerbeimmobilien als auch die Mieter, die die Grundbesitzabgaben in aller Regel über die Betriebskosten zahlen müssen, b€troff€n. Da die Wohnnebenkosten bzw. Botriebskosten - Heizenergie, Müilabfuhr, wasser sowie Abwasser, Skaßenreinigung und Winterdienstgebühren - in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind und sich zu einer zweiten Miete entwickelten, sollten die Verantwortlichen die Hebesatzanpassung überdenken. LetAendlich dient die geplante Steuererhöhung lediglich der weiteren Einnahmebeschaffung zur Etatsanierung. Stattdessen sollten die politisch Verantwortlichen nach Einsparpotenzialen suchen und bei der Etatsanierung auf der Ausgabenseite anselzen. lch bitt6, von der Hsbesatzerhöhung bei der Grundsteuor B abzusehen. Mit fr6undlichen Grüßen