Daten
Kommune
Pulheim
Größe
304 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
02.12.16, 18:32
Aktualisiert
02.12.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
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Alts Kölner Str. 26
50259 Pulheim
24. November 2016
Einwondungen gegon don Entwurf dor Haushaltssatzung dor Stadt Pulhelm für das Jahr 20'17
g6mäß § 80 Abs. 3 GO NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 80 Abs. 3 GO NRW haben Einwohner und Abgabepflichtige das Recht, Einwendungen gegen
den Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben. Von diesem Recht möchte ich Gebrauch machen.
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Pulheim für das Jahr 2017 erhebe ich daher
folgsndo Einwendungen:
Mit der geplanten Erhöhung der Grundsteuer B bin ich nicht einverstanden. Dem Rat steht zwar das
Recht zu, den Hebesatz festzulegen. Die Ratsmitglieder sollten dabei aber stärker auf die Belange der
Bürger bzw. Gewerbetreibenden Rücksicht nehmen. Von 6iner Erhöhung der Grundsteuer B sind
sowohl die Eigentümer von Häusern, Wohnungen und Gewerbeimmobilien als auch die Mieter, die die
Grundbesitzabgaben in aller Regel über die Betriebskosten zahlen müssen, b€troff€n. Da die
Wohnnebenkosten bzw. Botriebskosten - Heizenergie, Müilabfuhr, wasser sowie Abwasser,
Skaßenreinigung und Winterdienstgebühren - in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind und
sich zu einer zweiten Miete entwickelten, sollten die Verantwortlichen die Hebesatzanpassung
überdenken. LetAendlich dient die geplante Steuererhöhung lediglich der weiteren
Einnahmebeschaffung zur Etatsanierung. Stattdessen sollten die politisch Verantwortlichen nach
Einsparpotenzialen suchen und bei der Etatsanierung auf der Ausgabenseite anselzen.
lch bitt6, von der Hsbesatzerhöhung bei der Grundsteuor B abzusehen.
Mit fr6undlichen Grüßen