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Beschlussvorlage (Anlage 28 zur Beschlussvorlage 364/2016 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
360 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
02.12.16, 18:32
Aktualisiert
02.12.16, 18:32
Beschlussvorlage (Anlage 28 zur Beschlussvorlage 364/2016 1. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

_ 3 0. r{0v. 2016 Stadt putheiG Ersler Eergeordneter 3 Jeni 0 Nov. 20t6 POSTSTELLE Sokctarial Sekretariat Eingang Stadl Pulheim Alle Köher Straße 26 50259 Pulheim 3 Bü;go;ilc;t 0,ltov. 2016 W ß.1 -> /o (fr,t,, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Pulholm fur das Jahr 2017/2018 gomäß § 80 Abs. 3 GO NRw - sehr geehne Damen und Herren, nach § 80 Abs. 3 GO NRW haben Einwohner und Abgabepflichtige das Recht, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssalzung zu erheben. Von diesem Recht mö,chte ich Gebrauch machen. Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Pulheim für das Jahr 2017 erhebe ich daher folgende Einwendungen: Mit der geplanten Erhöhung der Grundsteuer B bin ich nicht einverstanden. Oem Rat steht zwar das Rechl zu, den Hebesatz feslzulegen, Die Ratsmitglieder sollten dabei aber §tärker auf die Belange der B0rger bzw. Gewerbetreibende Rocksicht nehmen. Von einer ErhÖhung der Grundgteuer B sind scrr ohl die Eigentomer von Häusem, Wohnungen und Geweöeimmobilien als auch die Mieter, die die Grundbesitzabgab€n in aller Rogel über die Betriebskosten zahlen mü33en, betroffen. Da die Wohnnebenkosten bzw. Betriebskosten - Heizenergie, Müllabfuhr, Wasser sowie Abwasser, Straßenreinigung und Winterdienstgeb0hren in den vergangenen Jahren slark gestiegen sind und sich zu einer zweilen Miete entwickellen, sollten die Verantwortlichen die HebeseEanpassung überdenken. Letztendlich dient die geplante SleuererhÖhung lediglich der weiteren Einnahmebeschaffung zur Etatsanierung. Stattdessen sollten die politisch Verantwortlich€n nach Einsparpotenzialen suchen und bei der Etatsanierung 6uf der Ausgabenseile anseEen. tipps zu §parpotenzialen f0r Kommunalpolitiker gibt der 'Kommunalkompass" des BdSl, där an alle'Mandatsträger v€r§endl wurde und unent[ieltlich b€im BdSt bezogon werden kann. lch bitte, von der HebesatzerhÖhung bei der Grundsleuer B abzusehen. Mit treundlichen Gr0ßen