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Beschlussvorlage (Anlage 21 zur Beschlussvorlage 364/2016 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
331 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
02.12.16, 18:32
Aktualisiert
02.12.16, 18:32
Beschlussvorlage (Anlage 21 zur Beschlussvorlage 364/2016 1. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

28. November 2016 ?§.t10!' Stadt Pulheim Att6 Kölner Str. 26 50259 Pulheim 1016 g -zu^- 2I Ncv, Elnwendungon gogen den Entuurt der Haushaltssatzung dsr Stadt Pulholm filr das Jahi 2017 Ab!.3 GO ttRW gemäß § m Sehr g€shrte Demen und Henen, nach § 80 Abs. 3 GO NRW haben Einwohner und Abgabepnichtige das Recht, Einurendungon gegen den Entwurf d€r HaushaltssaEung zu erh6ben. Von die3em R€cht möchte ich Gebrauch mach€n. Gegen d€n Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Pulheim lur das Jahr 2017 erhebe ich daher folgende Einwendungen: Mit der geplanten Erhöhung der Grundsteuar B bin ich nicht einverstanden. D€m Rat steht dear das Recht zu, d€n Hebesets festsulegen, die Ratsmitglieder sollton dab€i aber sttlrksr aut dio Belange der Borger bzw. Gewerb€treibend€n R0cksicht nehmen, Von einer Ertlöhung d€r Grundstguer B sind sowohl die Eigentomer von Häusom, Wohnungen und Gewerbeimmobilien als auch dts Mieter, die die Grundbesitrabgaben in aller Regel 0b€r die Betriebskosten zahlen m{issen, betrotfen. Oa die Wohnnob€nkosten bzvv. Betriebskosten - Heizenergie, Mollabfuhr, Wasser sorvle Abwesser, Straßenreinigung und WinErdienstgebohren - in den vgrgangenen Jahren stark gestiegen sind und sich zu einer zweiten Miete entwickelten, sollten die Verantwortlichen die Heb€satsanpassung oberdenkan. Letztendlich dient die geplante Steuererhöhung ledlglidl der vreiteren Einnahmebeschafiung zur Etetsanierung. Stattdessen sollten dis politisch Vorantwodich€n nach EißparpotEnzialen suchen und b€i der Etatsanierung auf der Ausgabenseib anssEan. TiPps zu Sparpotenzialen f0r Kommunalpolitiker glbt der ,Kommunalkompass' des Bundes der Steuerzahler (BdS0 NRW, der an alle Mandatsträger versandt wurde und unentgeltlich beim BdSt bezogen werden kann. lch bitte, von der Hebesatrerhöhung bei der Grundsteuer B abzusehen. Mit frBundlichen Grußen S€it. 1 von I