Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
05.12.16, 18:33
Aktualisiert
05.12.16, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
370/2016
Erstellt am:
23.11.2016
Aktenzeichen:
IV/61 - kl
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Planungsausschuss
X
14.12.2016
Rat
X
20.12.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim 1301
Bereich: Fläche am Pletschmühlenweg zwischen der Lärmschutzwand und dem neuen Hegelweg
Satzungsbeschluss
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürger
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 370/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) den Änderungsplan gemäß § 13a BauGB "Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim
1301", dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus der
Planzeichnung.
Erläuterungen
In der Sitzung vom 21.09.2016 beschloss der Planungsausschuss die Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB. Er beauftragte
die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2)
BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 13.10.2016 bis einschließlich
14.11.2016. Mit Schreiben vom 06.10.2016 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und gebeten, zum Verfahren Stellung zu nehmen. Von Seiten der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme
eingegangen.
Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen. Der Rhein-Erft-Kreis gibt in seiner Stellungnahme (Anlage T1) lediglich Hinweise zur Thematik des Artenschutzes und der lärmtechnischen Vorbelastung des Gebietes, die in Kopie an den Investor der geplanten Maßnahme weitergeleitet werden, da diese gegebenenfalls im Rahmen des Bauantragverfahrens zu berücksichtigen sind.
Das für die Entwässerung zuständige Fachamt hat eine Präzisierung der unter Punkt C Nr. 2 getroffenen Aussagen zur
Entwässerung angeregt. Dieser Punkt wurde im Plan entsprechend der Stellungnahme geändert.
Zur Fortführung des Bauleitplanverfahrens schlägt die Verwaltung dem Planungsausschuss vor, dass dieser dem Rat
der Stadt Pulheim empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim 1301 als Satzung zu beschließen.