Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim 1301 Bereich: Fläche am Pletschmühlenweg zwischen der Lärmschutzwand und dem neuen Hegelweg Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
05.12.16, 18:33
Aktualisiert
05.12.16, 18:33
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim 1301
Bereich: Fläche am Pletschmühlenweg zwischen der Lärmschutzwand und dem neuen Hegelweg
Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim 1301
Bereich: Fläche am Pletschmühlenweg zwischen der Lärmschutzwand und dem neuen Hegelweg
Satzungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 129 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 370/2016 Erstellt am: 23.11.2016 Aktenzeichen: IV/61 - kl Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Planungsausschuss X 14.12.2016 Rat X 20.12.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim 1301 Bereich: Fläche am Pletschmühlenweg zwischen der Lärmschutzwand und dem neuen Hegelweg Satzungsbeschluss Veranlasser/in / Antragsteller/in Bürger Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 370/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) den Änderungsplan gemäß § 13a BauGB "Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim 1301", dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung. Erläuterungen In der Sitzung vom 21.09.2016 beschloss der Planungsausschuss die Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB. Er beauftragte die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 13.10.2016 bis einschließlich 14.11.2016. Mit Schreiben vom 06.10.2016 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und gebeten, zum Verfahren Stellung zu nehmen. Von Seiten der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme eingegangen. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen. Der Rhein-Erft-Kreis gibt in seiner Stellungnahme (Anlage T1) lediglich Hinweise zur Thematik des Artenschutzes und der lärmtechnischen Vorbelastung des Gebietes, die in Kopie an den Investor der geplanten Maßnahme weitergeleitet werden, da diese gegebenenfalls im Rahmen des Bauantragverfahrens zu berücksichtigen sind. Das für die Entwässerung zuständige Fachamt hat eine Präzisierung der unter Punkt C Nr. 2 getroffenen Aussagen zur Entwässerung angeregt. Dieser Punkt wurde im Plan entsprechend der Stellungnahme geändert. Zur Fortführung des Bauleitplanverfahrens schlägt die Verwaltung dem Planungsausschuss vor, dass dieser dem Rat der Stadt Pulheim empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim 1301 als Satzung zu beschließen.