Daten
Kommune
Pulheim
Größe
207 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
12.12.16, 18:31
Aktualisiert
13.12.16, 13:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
240/2016
Erstellt am:
09.12.2016
Aktenzeichen:
III 20 200
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Rat
10
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
20.12.2016
Betreff
Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2017
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
102.990 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
2016
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2017
102.990 €
2018 ff*
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
€
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel für den öffentlichen Grünanteil von 15% der Friedhofsunterhaltungskosten sind im Haushalt 2017 finanziert. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 130101 Öffentliches Grün und Biotope. Gegenüber dem Jahr 2016 ergibt sich ein Minderbedarf von 13.770 €. *Eine Aussage für die
Jahre ab 2017 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt.
Vorlage Nr.: 240/2016 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss und beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Friedhofsgebühren 2017 sowie die für das Jahr 2017 nachfolgend aufgeführten Gebührensätze:
Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgräbern für 20 Jahre
Verlängerungsjahr
73,45 €
- Sarggrab
1.452,00 €
50,50 €
- Urnengrab
1.015,00 €
96,25 €
- Sarggrab Rasen
1.886,00 €
55,15 €
- Urnengrab Rasen
1.190,00 €
76,30 €
- Sarggrab Beisetzungsgarten
1.507,00 €
53,35 €
- Urnengrab Beisetzungsgarten
1.070,00 €
70,15 €
- Urnenkammer Kolumbarium
1.389,00 €
75,45 €
- Urnenkammer Stele
1.491,00 €
55,15 €
- Urnengrab Gemeinschaftsanlage
1.327,00 €
53,70 €
- Urnengrab Baum
1.163,00 €
Gebührensatz für den Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgräbern für 15 Jahre
Verlängerungsjahr
40,60 €
- Sternenkind Rasen
381,00 €
Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten an Reihengräbern für 20 Jahre
- Sarggrab je Grabstelle
1.147,00 €
- Urnengrab je Grabstelle
779,00 €
- Urnengrab Gemeinschaftsanlage
1.245,00 €
- Urnengrab Baum
1.080,00 €
- Urnengrab anonym
1.064,00 €
Gebührensatz für den Erwerb von Nutzungsrechten an Reihengräbern für 15 Jahre
- Sternenkind (Sinnersdorf)
314,00 €
- Sarggrab Kind (bis 5 Jahre)
459,00 €
Gebührensätze für Grabanfertigung und Bestattung
- Tieferlegung mit Beisetzung
2.052,20 €
- Tieferlegung ohne Beisetzung / Ausgrabung Sarg
1.477,60 €
- Tiefbestattung
1.231,30 €
- Personen ab 6 Jahren / Wiederbeisetzung Sarg
820,90 €
- Kinder bis zu 5 Jahren Sargbestattung
369,40 €
- (Anonyme) Urnenbeisetzung / Ausgrabung und Wiederbeisetzung Urne
328,40 €
- Beisetzung Sternenkind
205,20 €
Gebührensatz für die Gestellung einer Trägerin bzw. eines Trägers
48,30 €
Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen
- Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier
330,90 €
- Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier
165,50 €
- Aufbewahrung einer Leiche
99,30 €
- Aufbewahrung Urne / Kindersarg
49,60 €
Genehmigungsgebühren
- Genehmigung von stehenden Grabmälern
72,50 €
- Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je ein liegendes
43,50 €
- eine Grabeinfassung
43,50 €
Denkmal
- eine Teilabdeckung
43,50 €
- eine Ganzabdeckung
43,50 €
- Zulassung von Gewerbetreibenden
43,50 €
Erläuterungen
Vorlage Nr.: 240/2016 . Seite 3 / 4
Die bisher geltenden Gebührensätze können gegenüber dem Jahr 2016 gesenkt werden. Gründe liegen im Ergebnis der
Betriebsabrechnung 2015 und im neuen Friedhofskonzept. Nach Jahren mit Unterdeckungen fiel das Betriebsergebnis
2015 erstmals positiv aus, so dass Belastungen aus Unterdeckungen von Vorjahren vorgezogen ausgeglichen werden
konnten. Die daraus resultierende Entlastung betrifft auch den Gebührenhaushalt 2017. Zudem konnte der Pflegaufwand für Flächen, die aufgrund des Friedhofskonzeptes in 2017 nicht mehr dem Friedhofszweck dienen, reduziert werden. Auch die entsprechenden kalkulatorischen Zinskosten der Grundstückswerte konnten daraus resultierend reduziert
werden.
Bei den Nutzungsarten wurden 10 zusätzliche Gebührensätze unterschieden nach Wahl- und Reihengrabarten, bei den
Bestattungen 1 neuer Gebührensatz kalkuliert. Die bewährte Kalkulationsmethode der Äquivalenzziffernrechnung wurde
überprüft und auf die alten sowie neuen Gebührenarten, insbesondere auf die neuen Nutzungsarten angewandt. Ziel der
Äquivalenzziffernrechnung ist, die Kosten angemessen auf die verschiedenen Bestattungsformen zu verteilen. Dabei
steht jeder Kommune ein weiter Ermessensspielraum zu. Einige Grundsätze sind dabei zu beachten, z. B. darf ein Reihengrab nicht einen höheren Gebührensatz aufweisen, als ein Wahlgrab oder ein kleineres Urnengrab höhere Gebühren
erfordern, als ein Sarggrab. Die Wertigkeit, die Gestaltungsmöglichkeiten und der Nutzen müssen sich im jeweiligen
Gebührensatz widerspiegeln.
Die vorgelegte Kalkulation für das Jahr 2017 erfüllt diese Vorgaben auch in Bezug auf die neuen Bestattungsarten.
Die Kindersarggrabstätten werden seit 2004 aufgrund des Ratsbeschlusses vom 16.12.2003 zur Vorlage 1672 / Gebührenkalkulation für das Jahr 2004 mit zuletzt etwa 40% des errechneten Gebührensatzes subventioniert. Die Verwaltung
schlägt vor, dies bei den nun drei entsprechenden Nutzungsrechten (Sargbestattung Kinder bis 5 Jahre, Sternenkinder
Rasen bzw. Sinnersdorf) beizubehalten. Entstehende Einnahme-Differenzen würden im Rahmen der Betriebsabrechnung und dem Jahresabschluss ausgeglichen und vom allgemeinen Haushalt getragen. Die Haushaltsbelastung beträgt
bei je einem kalkulierten Fall für die drei Grabarten insgesamt 768 €.
Die Ergebnisse der Kalkulation mit den beschriebenen Abschlägen bei den Kindergräbern im Vergleich zum Vorjahr:
2016 / €
Nutzungsrechte
Wahlgrab 20 Jahre
Urnenwahlgrab 20 Jahre
Sargreihengrab Kinder
Sargreihengrab
Urnenreihengrab
Anonyme Urnengrabstätte
Grabanfertigung / Bestattung
Tieferlegung mit Beisetzung
Tieferlegung ohne Beisetzung, Ausgrabung Sarg
Tiefbestattung
Sargbestattung, Wiederbeisetzung
Sargbestattung Kinder bis 5 Jahre
Urnenbeisetzung
Gestellung einer Trägerin bzw. eines Trägers
1.608,00
1.404,00
554,00
1.378,00
1.239,00
1.378,00
2.064,90
1.486,70
1.239,00
826,00
371,70
330,40
62,80
Änderung
-9,7%
-27,7%
-17,1%
-16,8%
-37,1%
-22,8%
-0,6%
-23,1%
2017 / €
1.452,00
1.015,00
459,00
1.147,00
779,00
1.064,00
2.052,20
1.477,60
1.231,30
820,90
369,40
328,40
48,30
Vorlage Nr.: 240/2016 . Seite 4 / 4
Benutzung der Trauerhallen
Aufbahrung
Aufbahrung Sinnersdorf, alt
Aufbewahrung Leichnam
Aufbewahrung Urne
Genehmigungsgebühren
Denkmal stehend
Genehmigung sonstiger Grabgestaltung
Zulassung von Gewerbetreibenden
Ausstellung Zufahrtberechtigung
425,80
212,90
127,70
63,90
76,00
45,60
45,60
30,40
-22,3%
330,90
165,50
99,30
49,60
-4,6%
72,50
43,50
43,50
29,00