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Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
207 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
12.12.16, 18:31
Aktualisiert
13.12.16, 13:11
Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2017) Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2017) Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2017) Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2017)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 240/2016 Erstellt am: 09.12.2016 Aktenzeichen: III 20 200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Rat 10 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 20.12.2016 Betreff Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2017 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 102.990 € — im Haushalt des laufenden Jahres 2016 0€ — in den Haushalten der folgenden Jahre 2017 102.990 € 2018 ff* Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja € x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel für den öffentlichen Grünanteil von 15% der Friedhofsunterhaltungskosten sind im Haushalt 2017 finanziert. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 130101 Öffentliches Grün und Biotope. Gegenüber dem Jahr 2016 ergibt sich ein Minderbedarf von 13.770 €. *Eine Aussage für die Jahre ab 2017 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt. Vorlage Nr.: 240/2016 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss und beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Friedhofsgebühren 2017 sowie die für das Jahr 2017 nachfolgend aufgeführten Gebührensätze: Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgräbern für 20 Jahre Verlängerungsjahr 73,45 € - Sarggrab 1.452,00 € 50,50 € - Urnengrab 1.015,00 € 96,25 € - Sarggrab Rasen 1.886,00 € 55,15 € - Urnengrab Rasen 1.190,00 € 76,30 € - Sarggrab Beisetzungsgarten 1.507,00 € 53,35 € - Urnengrab Beisetzungsgarten 1.070,00 € 70,15 € - Urnenkammer Kolumbarium 1.389,00 € 75,45 € - Urnenkammer Stele 1.491,00 € 55,15 € - Urnengrab Gemeinschaftsanlage 1.327,00 € 53,70 € - Urnengrab Baum 1.163,00 € Gebührensatz für den Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgräbern für 15 Jahre Verlängerungsjahr 40,60 € - Sternenkind Rasen 381,00 € Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten an Reihengräbern für 20 Jahre - Sarggrab je Grabstelle 1.147,00 € - Urnengrab je Grabstelle 779,00 € - Urnengrab Gemeinschaftsanlage 1.245,00 € - Urnengrab Baum 1.080,00 € - Urnengrab anonym 1.064,00 € Gebührensatz für den Erwerb von Nutzungsrechten an Reihengräbern für 15 Jahre - Sternenkind (Sinnersdorf) 314,00 € - Sarggrab Kind (bis 5 Jahre) 459,00 € Gebührensätze für Grabanfertigung und Bestattung - Tieferlegung mit Beisetzung 2.052,20 € - Tieferlegung ohne Beisetzung / Ausgrabung Sarg 1.477,60 € - Tiefbestattung 1.231,30 € - Personen ab 6 Jahren / Wiederbeisetzung Sarg 820,90 € - Kinder bis zu 5 Jahren Sargbestattung 369,40 € - (Anonyme) Urnenbeisetzung / Ausgrabung und Wiederbeisetzung Urne 328,40 € - Beisetzung Sternenkind 205,20 € Gebührensatz für die Gestellung einer Trägerin bzw. eines Trägers 48,30 € Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen - Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier 330,90 € - Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier 165,50 € - Aufbewahrung einer Leiche 99,30 € - Aufbewahrung Urne / Kindersarg 49,60 € Genehmigungsgebühren - Genehmigung von stehenden Grabmälern 72,50 € - Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je ein liegendes 43,50 € - eine Grabeinfassung 43,50 € Denkmal - eine Teilabdeckung 43,50 € - eine Ganzabdeckung 43,50 € - Zulassung von Gewerbetreibenden 43,50 € Erläuterungen Vorlage Nr.: 240/2016 . Seite 3 / 4 Die bisher geltenden Gebührensätze können gegenüber dem Jahr 2016 gesenkt werden. Gründe liegen im Ergebnis der Betriebsabrechnung 2015 und im neuen Friedhofskonzept. Nach Jahren mit Unterdeckungen fiel das Betriebsergebnis 2015 erstmals positiv aus, so dass Belastungen aus Unterdeckungen von Vorjahren vorgezogen ausgeglichen werden konnten. Die daraus resultierende Entlastung betrifft auch den Gebührenhaushalt 2017. Zudem konnte der Pflegaufwand für Flächen, die aufgrund des Friedhofskonzeptes in 2017 nicht mehr dem Friedhofszweck dienen, reduziert werden. Auch die entsprechenden kalkulatorischen Zinskosten der Grundstückswerte konnten daraus resultierend reduziert werden. Bei den Nutzungsarten wurden 10 zusätzliche Gebührensätze unterschieden nach Wahl- und Reihengrabarten, bei den Bestattungen 1 neuer Gebührensatz kalkuliert. Die bewährte Kalkulationsmethode der Äquivalenzziffernrechnung wurde überprüft und auf die alten sowie neuen Gebührenarten, insbesondere auf die neuen Nutzungsarten angewandt. Ziel der Äquivalenzziffernrechnung ist, die Kosten angemessen auf die verschiedenen Bestattungsformen zu verteilen. Dabei steht jeder Kommune ein weiter Ermessensspielraum zu. Einige Grundsätze sind dabei zu beachten, z. B. darf ein Reihengrab nicht einen höheren Gebührensatz aufweisen, als ein Wahlgrab oder ein kleineres Urnengrab höhere Gebühren erfordern, als ein Sarggrab. Die Wertigkeit, die Gestaltungsmöglichkeiten und der Nutzen müssen sich im jeweiligen Gebührensatz widerspiegeln. Die vorgelegte Kalkulation für das Jahr 2017 erfüllt diese Vorgaben auch in Bezug auf die neuen Bestattungsarten. Die Kindersarggrabstätten werden seit 2004 aufgrund des Ratsbeschlusses vom 16.12.2003 zur Vorlage 1672 / Gebührenkalkulation für das Jahr 2004 mit zuletzt etwa 40% des errechneten Gebührensatzes subventioniert. Die Verwaltung schlägt vor, dies bei den nun drei entsprechenden Nutzungsrechten (Sargbestattung Kinder bis 5 Jahre, Sternenkinder Rasen bzw. Sinnersdorf) beizubehalten. Entstehende Einnahme-Differenzen würden im Rahmen der Betriebsabrechnung und dem Jahresabschluss ausgeglichen und vom allgemeinen Haushalt getragen. Die Haushaltsbelastung beträgt bei je einem kalkulierten Fall für die drei Grabarten insgesamt 768 €. Die Ergebnisse der Kalkulation mit den beschriebenen Abschlägen bei den Kindergräbern im Vergleich zum Vorjahr: 2016 / € Nutzungsrechte Wahlgrab 20 Jahre Urnenwahlgrab 20 Jahre Sargreihengrab Kinder Sargreihengrab Urnenreihengrab Anonyme Urnengrabstätte Grabanfertigung / Bestattung Tieferlegung mit Beisetzung Tieferlegung ohne Beisetzung, Ausgrabung Sarg Tiefbestattung Sargbestattung, Wiederbeisetzung Sargbestattung Kinder bis 5 Jahre Urnenbeisetzung Gestellung einer Trägerin bzw. eines Trägers 1.608,00 1.404,00 554,00 1.378,00 1.239,00 1.378,00 2.064,90 1.486,70 1.239,00 826,00 371,70 330,40 62,80 Änderung -9,7% -27,7% -17,1% -16,8% -37,1% -22,8% -0,6% -23,1% 2017 / € 1.452,00 1.015,00 459,00 1.147,00 779,00 1.064,00 2.052,20 1.477,60 1.231,30 820,90 369,40 328,40 48,30 Vorlage Nr.: 240/2016 . Seite 4 / 4 Benutzung der Trauerhallen Aufbahrung Aufbahrung Sinnersdorf, alt Aufbewahrung Leichnam Aufbewahrung Urne Genehmigungsgebühren Denkmal stehend Genehmigung sonstiger Grabgestaltung Zulassung von Gewerbetreibenden Ausstellung Zufahrtberechtigung 425,80 212,90 127,70 63,90 76,00 45,60 45,60 30,40 -22,3% 330,90 165,50 99,30 49,60 -4,6% 72,50 43,50 43,50 29,00