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Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
12.12.16, 18:31
Aktualisiert
13.12.16, 13:11
Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2015) Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2015)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 155/2016 Erstellt am: 23.11.2016 Aktenzeichen: III / 20 / 200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Rat 9 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 20.12.2016 Betreff Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2015 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 155/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und beschließt die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Friedhöfe und Bestattungen 2015. Erläuterungen Die Betriebsabrechnung 2015 schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 100,0% ab. Aufgrund eines geringeren Gesamtaufwandes gegenüber der Kalkulation von -74,9 T€ / -6,2% und gleichzeitig höherer Gebührenerträge von insgesamt 67,4 T€ / +6,2% konnte der Ausgleich von Unterdeckungsbeträgen der Abrechnungen der Jahre 2012 - 2014 erhöht werden. Die Entwicklung der Sterbefälle und Bestattungen der Jahre 2012 – 2016 zeigt folgende Übersicht: Sterbefälle Stadt Pulheim EW / HW Bestattungen Differenz zu Bestattungen (Auswärtige Bestattungen) Anteil der Differenz an den Sterbefällen 2012 473 380 93 19,66% 2013 505 431 74 14,65% 2014 550 433 117 21,27% 2015 538 455 83 15,43% Die vorstehende Tabelle lässt keinen eindeutigen Trend erkennen, dass mehr verstorbene Personen außerhalb Pulheims bestattet werden, weist allerdings auch im Vergleich der Jahre 2012 bis 2015 eine deutliche Schwankungsbreite der Sterbefälle und der auswärtigen Bestattungen aus. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Da die Betriebsabrechnung weder eine Über- noch eine Unterdeckung ausweist, ist kein solcher Betrag in Folgejahren auszugleichen.