Daten
Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
12.12.16, 18:31
Aktualisiert
13.12.16, 13:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
155/2016
Erstellt am:
23.11.2016
Aktenzeichen:
III / 20 / 200
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Rat
9
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
20.12.2016
Betreff
Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2015
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 155/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und beschließt die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Friedhöfe und Bestattungen 2015.
Erläuterungen
Die Betriebsabrechnung 2015 schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 100,0% ab. Aufgrund eines geringeren Gesamtaufwandes gegenüber der Kalkulation von -74,9 T€ / -6,2% und gleichzeitig höherer Gebührenerträge von insgesamt 67,4 T€ / +6,2% konnte der Ausgleich von Unterdeckungsbeträgen der Abrechnungen der Jahre 2012 - 2014 erhöht werden.
Die Entwicklung der Sterbefälle und Bestattungen der Jahre 2012 – 2016 zeigt folgende Übersicht:
Sterbefälle Stadt Pulheim EW / HW
Bestattungen
Differenz zu Bestattungen (Auswärtige Bestattungen)
Anteil der Differenz an den Sterbefällen
2012
473
380
93
19,66%
2013
505
431
74
14,65%
2014
550
433
117
21,27%
2015
538
455
83
15,43%
Die vorstehende Tabelle lässt keinen eindeutigen Trend erkennen, dass mehr verstorbene Personen außerhalb Pulheims bestattet werden, weist allerdings auch im Vergleich der Jahre 2012 bis 2015 eine deutliche Schwankungsbreite
der Sterbefälle und der auswärtigen Bestattungen aus.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten
vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Da die Betriebsabrechnung weder eine Über- noch eine Unterdeckung ausweist, ist kein solcher Betrag in Folgejahren
auszugleichen.