Daten
Kommune
Pulheim
Größe
147 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
16.12.16, 07:00
Aktualisiert
16.12.16, 07:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Erstellt am:
363/2016
1. Ergänzung
07.12.2016
Aktenzeichen:
III / 20 / 200
Vorlage Nr.:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
20.12.2016
Betreff
Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2017/2018
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
x ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Ausgleichsrücklage und Allgemeine Rücklage
x ja
nein
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
1. die in den als Anlage beigefügten Listen 1 und 2 dargestellten Veränderungen zum Haushaltsentwurf 2017/2018.
2. die in der als Anlage beigefügten Liste 3 enthaltenen Konsolidierungsvorschläge.
3. den Stellenplan 2017/2018.
4. die Kreditermächtigung für Investitionen für das Haushaltsjahre 2017 auf 6.918.800 € und für das Haushaltsjahr 2018
auf 5.628.800 € festzusetzen.
5. die Festsetzungen im Ergebnisplan inkl. der vorher beschlossenen Änderungen.
6. die Festsetzungen im Finanzplan inkl. der vorher beschlossenen Änderungen.
7. den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 mit ihren Anlagen gem. § 80 Abs. 4 GO
NRW inkl. der vorher beschlossenen Änderungen.
Erläuterungen
Nach der Aufstellung und Einbringung des Entwurfs des Doppelhaushaltes 2017/2018 im Rat am 08.11.2016 müssen
Haushaltsansätze sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan neueren Entwicklungen und Erkenntnissen angepasst
werden. Diese wurden in den als Anlage beigefügten Veränderungslisten (Liste 1 konsumtiv und Liste 2 investiv)
aufgenommen und im HFA am 06.12.2016 dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
zu 1.
Veränderungsliste konsumtiver Bereich des Haushalts (Liste 1)
Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse des Haupt- und Finanzausschusses und der
nun vorliegenden Gebührenkalkulation für das Bestattungswesen im Ergebnisplan 2017 aus den in Liste 1 ausgewiesenen Veränderungen eine Verschlechterung von 343.980 €. Für den Ergebnisplan 2018 ergibt sich eine Verschlechterung von 480.650 €. Die Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses sind als Summe für die Jahre
2017 und 2018 bei den jeweiligen Positionen dargestellt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Liste 1 unter der
Nr. 19a eine Verbesserung von 50.000 € enthält, die zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage für die Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 06.12.2016 noch nicht bekannt war.
Im Finanzplan ergibt sich unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse des Haupt und Finanzausschusses und
der nun vorliegenden Gebührenkalkulation für das Bestattungswesen für den konsumtiven Bereich in 2017 eine
Verschlechterung von 490.930 € und in 2018 eine Verschlechterung von 528.530 €. Auf die Erläuterungen zu den
einzelnen Positionen in Liste 1 wird verwiesen.
Sofern die Veränderungen für die Jahre 2017 und 2018 auch die Folgejahre 2019 bis 2021 tangieren, erfolgte eine
Anpassung.
Veränderungsliste investiver Bereich des Haushalts (Liste 2)
Die Veränderungen wurden in der beigefügten Liste 2 je Maßnahme gesondert dargestellt. Sofern auch die Folgejahre betroffen sind, erfolgte eine Anpassung. Auf die Begründungen zu den einzelnen Positionen wird verwiesen.
Die Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschuss sowie die nachstehend erläuterten Veränderungen im Bereich
der Stadtwerke Pulheim führen 2017 im investiven Teil des Finanzplans zu einer Verschlechterung von 1.432.360
€ und 2018 zu einer Verbesserung von 29.750 € gegenüber der bisherigen Entwurfsplanung.
Der vor verschiedenen Gerichten ausgetragene Streit um die Konzession für das Pulheimer Strom- und Gasnetz
dauert nun schon mehrere Jahre an und eine rein juristische endgültige Klärung ist selbst mittelfristig nicht zu erwar-
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ten. Daher sind alle an dieser Auseinandersetzung Beteiligten zur Ansicht gelangt, auch angesichts der zunehmend
komplexeren Rahmenbedingungen des Energienetzmarkts den Versuch zu unternehmen, eine sachgerechte Lösung
zu suchen. Sichtbares Zeichen dieses gemeinsamen Einigungswillens ist, dass ein Ruhen der laufenden Rechtsstreitigkeiten erreicht werden konnte. Die Verhandlungen werden mit dem Ziel der Beilegung aller Rechtsstreitigkeiten und einer attraktiven Gesamtlösung für die Stadt Pulheim und ihre Stadtwerke geführt. Um eine Handlungsfähigkeit der Verwaltung im weiteren Verfahren sicherzustellen, sollen auf Grundlage des jetzigen Verhandlungsstands
1,54 Mio. € bereitgestellt werden. Dieser investiven Ermächtigung würde ein entsprechender Vermögenszuwachs
gegenüber stehen.
Kreditermächtigung
Die Kreditermächtigung muss unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen für das Jahr 2017 um 1,54
Mio. € erhöht werden. Hinzu kommen weitere 708.800 € für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“, sodass sich
für das Haushaltsjahr 2017 eine Kreditermächtigung von 6.918.800 € ergibt. Für das Jahr 2018 erhöht sich die im
Entwurf ausgewiesene Kreditermächtigung ebenfalls um die 708.800 € für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“
auf 5.628.800 €.
zu 2. Haushaltskonsolidierung der GPA (Liste 3)
Neben den bereits im Haushaltsentwurf 2017/2018 enthaltenen Konsolidierungsvorschlägen der GPA, ergibt sich unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse des Haupt- und Finanzausschusses im Ergebnisplan 2017 aus den
in Liste 3 ausgewiesenen Veränderungen eine zusätzliche Verbesserung von 12.780 €. Für den Ergebnisplan 2018
ergibt sich eine zusätzliche Verbesserung von 35.880 €. Die Vorschläge der GPA, denen der Haupt- und Finanzausschuss nicht gefolgt ist, wurden in der beigefügten Liste 3 ausgeblendet. Vorschläge, die im Haushaltsplan
2017/2018 noch keine finanzielle Auswirkung entfalten, denen aber grundsätzlich zugestimmt wurde, werden im
Rahmen eines einzurichtenden Controllings evaluiert und soweit möglich in folgenden Haushaltsplanungen berücksichtigt. Den zuständigen politischen Gremien wird über diesen Evaluierungsprozess regelmäßig berichtet (vgl. Vorlage 283/2016, Rat 08.11.2016).
Zusammenfassend werden die Auswirkungen der Veränderungen auf den Ergebnisplan nachfolgend dargestellt:
Defizit im Ergebnisplan gemäß Haushaltsentwurf 2017
Verschlechterung in 2017 gemäß Liste 1
Verbesserung in 2017 gemäß Liste 3
Defizit Ergebnisplan 2017
- 2.758.660 €
- 343.980 €
12.780 €
- 3.089.860 €
Das nunmehr ausgewiesene Defizit im Ergebnisplan 2017 von rd. 3,09 Mio. € kann nicht gänzlich über eine
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage sichergestellt werden, da die Höhe der Ausgleichsrücklage nicht
zur Deckung des Jahresfehlbetrages 2017 ausreicht. Somit ist das verbleibende Defizit aus der Allgemeinen
Rücklage zu decken. Es ergeben sich Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage von 769.150 € und der Allgemeinen Rücklage von 2.320.710 €.
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Überschuss im Ergebnisplan gemäß Haushaltsentwurf 2018
Verschlechterung in 2018 gemäß Liste 1
Verbesserung in 2018 gemäß Liste 3
Überschuss Ergebnisplan 2018
1.395.510 €
- 480.650 €
35.880 €
950.740 €
Der Überschuss im Ergebnisplan 2018 von rd. 0,95 Mio. € kann der Ausgleichsrücklage zugeführt werden.
zu 4. Förderprogramm Gute Schule 2020
Hierzu wird vollinhaltlich auf die Verwaltungsvorlage 366/2016 in dieser Sitzung verwiesen.