Daten
Kommune
Pulheim
Größe
445 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
16.12.16, 07:00
Aktualisiert
16.12.16, 07:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Liste 1
Liste der bekanntgewordenen konsumtiven Veränderungen zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018
Diese Veränderungen sind nicht im Entwurf 2017/2018 enthalten
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Entscheidung
Ergebnisplan
2017/2018
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
HFA 06.12.2016
Bemerkungen
Änderungen der Verwaltung
Für das Upgrade der Software Sidoun wird ein Mehraufwand von 8.400 € benötigt. Die
Software war im Entwurf unter Produkt 01/12/02 im Konto "Geschäftsaufwendungen" des
Immobilienmanagements veranschlagt. (vgl. lfd. Nr. 5)
1
Verwaltung
01/07/02
Unterhaltung TUIV
25.700
-22.330
-22.330
25.700
-13.930
-13.930
ja
Außerdem sind die Aufwendungen in Höhe von 13.500 € für die Softwarepflege für die
-36.260 Bücherei, welche im Entwurf im Produkt 04/02/01 veranschlagt waren, zentral im Produkt
01/07/02 zu veranschlagen. (vgl. lfd. Nr. 7)
Für eine zusätzliche Lizenz des Programms GeDok entstehen
Unterhaltungsaufwendungen von 430 €.
2
Verwaltung
01/07/02
Aufwendungen für Aus- und Fortbildung
3
Verwaltung
01/07/02
Abschreib. Betriebs.-u.Gesch.
6.000
-4.530
-4.530
0
0
0
nein
200.200
-320
0
220.950
-320
0
ja
4
Verwaltung
01/12/01
Grundstücksgeschäfte
5
Verwaltung
01/12/02
Geschäftsaufwendungen
13.000
-5.500
-5.500
13.000
0
0
13.500
13.500
13.500
13.500
13.500
13.500
ja
1.500
-1.500
0
1.500
-1.500
0
ja
6
Verwaltung
03/01/01
Unterhaltung/Beschaffung < 60 € netto
OGS
7
Verwaltung
04/02/01
Unterhaltung und Beschaffung von
BGA < 60 € netto
8
Verwaltung
05/02/01
Abschreibungen Fahrzeuge
7.997.120
-76.270
-105.870
12.817.190
330
5.960
236.680
8.400
8.400
210.000
0
0
ja
Im Jugendamt wird eine zusätzliche Lizenz für die Software GeDok beschafft Hierfür
-4.530 entstehen Kosten für Schulungen in nebenstehender Höhe.
Für das vom Jugendamt benötigte Programm Gedok fallen Abschreibungen auf die Lizenz
-640 in Höhe von 320 € an. (vgl. lfd. Nr. 1 in Liste 2)
Aus dem Verkauf von Grundstücken ergeben sich für 2017 und 2018 gegenüber dem
Entwurf Veränderungen in nebenstehender Höhe.
Für die Folgejahre ergibt sich folgende Veränderung:
-75.940 2019: 330 € Ergebnisplan, 5.960 € Finanzplan
2020: 4.810 € Ergebnisplan, 96.090 € Finanzplan
2021: 4.810 € Ergebnisplan, 96.090 € Finanzplan
nein
Für das Upgrade der Software Sidoun werden die Aufwendungen zentral beim Produkt
8.400 01/07/02 veranschlagt. (vgl. lfd. Nr. 1)
nein
Mit Schreiben vom 30.09.2016 beantragt die Richezaschule für 2017 Mittel i.H.v. 5.500 €,
da ein Teil des Geschirrs der OGS an den Caterer zur Reinigung gegeben wird. Diese
-5.500 Übergangslösung ist solange notwendig bis die OGS-Küche erweitert bzw. umgebaut ist.
Eine Finanzierung aus den vorhandenen Haushaltsmitteln ist nicht möglich.
Aufwendungen für die Softwarepflege sowie Internet werden zentral beim Produkt
01/07/02 veranschlagt. (vgl. lfd. Nr. 1)
Für die Beschaffung eines neuen Transporters des Sozialamtes entstehen jährliche
-3.000 Abschreibungen i.H.v. 1.500 €. (vgl. lfd. Nr. 5 in Liste 2)
27.000
Seite 1 von 16
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
9
Verwaltung
05/03/01
Einnahmen aus der Heranziehung nach
dem UVG
Verwaltung
05/03/01
Einnahmen aus der Rückzahlung
gewährter Hilfen
Verwaltung
05/03/01
Erstattungen vom Land
Verwaltung
05/03/01
Kostenerstattung an das Land
Verwaltung
05/03/01
Kosten Durchführung UVG
10 Verwaltung
06/01/01
Landeszuweisung für städt. Kitas u.
Kitas freier Träger
11 Verwaltung
06/01/01
12 Verwaltung
06/01/01
13 Verwaltung
14 Verwaltung
15 Verwaltung
06/01/01
06/04/01
06/04/01
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Entscheidung
Ergebnisplan
2017/2018
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
HFA 06.12.2016
200.000
250.000
250.000
200.000
250.000
250.000
ja
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
ja
149.000
196.000
196.000
149.000
196.000
196.000
ja
93.300
-116.700
-116.700
93.300
-116.700
-116.700
ja
320.000
-430.000
-430.000
320.000
-430.000
-430.000
ja
6.080.000
328.000
328.000
6.149.700
328.000
328.000
ja
Elternbeiträge
944.000
14.000
14.000
944.000
14.000
14.000
ja
Erstattungen an Gemeinden
192.400
-63.000
-63.000
194.800
-63.000
-63.000
ja
Zuschuss zu Betriebskosten für KiTas
Eingliederungshilfen § 35 a SGB VIII
Hilfen zur Erziehung in einer
Tagesgruppe
8.320.000
1.570.000
50.000
-185.000
-91.700
-16.000
-185.000
-91.700
-16.000
8.416.000
1.670.000
50.000
-185.000
0
0
-185.000
0
0
ja
nein
nein
Bemerkungen
Zum 01.01.2017 treten voraussichtlich folgende Neuerungen beim Unterhaltsvorschuss in
Kraft:
500.000 - Einführung einer neuen dritten Altersstufe für Kinder im Alter 12 - 17 Jahre (bisher nur
UVG für Kinder 0 - 11 Jahre).
- Altersstufen 2017: 1. Stufe 0 - 5 Jahre = 150,00 €, 2. Stufe 6 - 11 Jahre = 201,00 €, 3.
8.000 Stufe 12 - 17 Jahre = 268,00 € (bisher: 0 - 5 Jahre = 145,00 €, 2. Stufe 6 - 11 Jahre =
194,00 €)
392.000 - Aufhebung der Höchstbewilligungsdauer von 72 Monaten, d.h. ein Fall kann bis zu 18
Jahre am Stück durchlaufen, bisher nur 6 Jahre.
-233.400 Die Fallzahl wird sich geschätzt verdoppeln, der finanzielle Aufwand dann entsprechend
ungefähr ver- 2,5-fachen wegen der Neueinführung der 3. Altersstufe 12-17 Jahre.
Auf der Einnahmeseite wird eine etwas geringere Steigerung (x 2,25 statt 2,5) angesetzt,
da sich dann gerade die uneinbringlichen Fälle auswirken werden.
-860.000 Die Landesanteile wurden entsprechend dem bisherigen Schlüssel (Kommune 53 1/3 %,
Land 46 2/3 %) angesetzt. Es gibt noch keine Signale, dass sich dieser verändern wird.
Mit Änderung des KiBiz zum 01.08.2016 wurden die Landeszuweisungen für die KitaJahre 2016/2017 bis einschließlich 2018/2019 erhöht. Aufgrund des zwischenzeitlich
vorliegenden Änderungsbescheides des LVR erfolgte eine Anpassung der zum Entwurf
656.000 2017/2018 gemeldeten Ansätze.
Für die Folgejahre ergibt sich folgende Veränderung:
2019: 191.000 € Ergebnis- und Finanzplan.
In 2020 und 2021 ergibt sich keine Veränderung.
Für die Abrechnung von Kindpauschalen für die Pulheimer Kinder, die in Köln in Kitas
28.000 betreut werden, wurden zur Haushaltsanmeldung Erträge und Aufwendungen auf
Grundlage von 50 Kindern kalkuliert. Tatsächlich werden derzeit 63 Pulheimer Kinder in
Kölner Kitas betreut, die Erträge aus Elternbeiträgen sowie die Aufwendungen für die
-126.000 Erstattung an die Stadt Köln müssen entsprechend angepasst werden.
Mit Änderung des KiBiz zum 01.08.2016 ist der neue Zuschuss gem. § 21 Abs. 2 KiBiz an
die Kitas freier Träger auszuzahlen. Aufgrund des zwischenzeitlich vorliegenden
Änderungsbescheides des LVR erfolgte eine Anpassung der zum Entwurf 2017/2018
gemeldeten Ansätze.
-370.000 Für die Folgejahre ergibt sich folgende Veränderung:
2019: -108.000 € Ergebnis- und Finanzplan.
In 2020 und 2021 ergibt sich keine Veränderung.
Die Anzahl der Eingliederungshilfen hat sich um 2 Fälle auf insgesamt 74 Fälle gesteigert.
Hiervon ist ein Fall (stationäre Unterbringung) mit 6.500 €/Monat zu berücksichtigen. Für
-91.700 den 2. Fall entstehen Kosten von 1.140 €/Monat. Dies führt in 2017 zu einem Mehrbedarf
von 91.700 €.
Derzeit werden 3 Fälle in einer Tagesgruppe betreut. Die Kosten belaufen sich auf
insgesamt 5.500 € pro Monat. Zur Zeit ist eine Beendigung der Fälle nicht absehbar,
sodass der im Entwurf 2017/2018 veranschlagte Betrag i.H.v. 50.000 € für 2017
-16.000 angepasst werden muss.
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Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
16 Verwaltung
17 Verwaltung
18 Verwaltung
19 Verwaltung
10/02/01
11/01/01
11/02/01
12/01/01
Umlage und Zuschuss
Unterhaltungsverband Pulheimer Bach
Gebührenhaushalt Abfall
Gebührenhaushalt Entwässerung
Umbau Knoten L183/K6
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Entscheidung
Ergebnisplan
2017/2018
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
HFA 06.12.2016
232.520
versch. Erträge/
Einzahlungen und
Aufwendungen/
Auszahlungen
13.890
-153.870
versch. Erträge/
Einzahlungen und
Aufwendungen/
Auszahlungen
7.200
0
0
13.890
202.400
versch. Erträge/
Einzahlungen und
-89.010
Aufwendungen/
Auszahlungen
26.650
0
50.380
-103.990
50.380
-89.010
ja
ja
Bemerkungen
Aufgrund der nun vorliegenden Haushaltsplanung des Unterhaltungsverbands Pulheimer
Bach für die Jahre 2017 bis 2021 ist die Höhe der Umlage sowie des Zuschusses für
investive Maßnahme des Verbandes anzupassen.
Für die Folgejahre ergibt sich folgende Veränderung:
64.270
2019: 88.750 € Ergebnis- und Finanzplan
2020: 20.400 € Ergebnis- und Finanzplan
2019: 87.070 € Ergebnis- und Finanzplan
Mit Vorlage Nr. 237/2016 soll der Rat in seiner Sitzung am 20.12.2016 die
Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 beschließen. Danach ergeben sich für den
konsumtiven Bereich nebenstehende Abweichungen zum Entwurf. Die Differenz
zwischen Ergebnis- und Finanzplan ist auf die Berücksichtigung von Überschüssen aus
den Betriebsabrechnungen für Vorjahre zurückzuführen, die sich nur im Ergebnisplan
-257.860 auswirken.
Für die Folgejahre ergibt sich folgende Veränderung:
2019: -3.870 € Ergebnis- und Finanzplan
2020: -19.270 € Ergebnisplan, -4.290 € Finanzplan
2021: -19.720 € Ergebnisplan, -4.740 € Finanzplan
versch. Erträge/
Einzahlungen und
Aufwendungen/
Auszahlungen
24.760
26.650
ja
Mit Vorlage Nr. 238/2016 soll der Rat in seiner Sitzung am 20.12.2016 die
Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 beschließen. Danach ergeben sich für den
konsumtiven Bereich nebenstehende Abweichungen zum Entwurf. Die Differenz zwischen
Ergebnis- und Finanzplan ist auf die Berücksichtigung von Überschüssen aus den
Betriebsabrechnungen für Vorjahre zurückzuführen, die sich nur im Ergebnisplan
31.960 auswirken.
Für die Folgejahre ergibt sich folgende Veränderung:
2019: 187.790 € Ergebnisplan, 26.650 € Finanzplan
2020: 26.650 € Ergebnis- und Finanzplan
2021: 26.650 € Ergebnis- und Finanzplan
0
-365.000
-365.000
nein
Das ursprünglich vom Fachamt im Zuge der Haushaltsanmeldungen für den
Doppelhaushalt 2015/2016 angemeldete Kostenansatz basierte mangels vorliegender
konkreter Planungen auf einer Grobschätzung. Zwischenzeitlich wurde das Ingenieurbüro
mit der Erstellung einer Vorentwurfsplanung einschließlich der Kostenschätzung
beauftragt. Im Rahmen der Planung stellte sich heraus, dass der ursprüngliche Umbau
-365.000 des Knotens L 183/K6 zwar möglich ist, dieser jedoch nicht den gängigen Richtlinien
entspricht. Ein richtlinienkonformer Ausbau des Knotens beinhaltet eine Versetzung des
Knotens. Außerdem ist es notwendig, an dem Knoten L 183/B59 einen zusätzlichen
Rechtsabbiegerstreifen anzulegen. Dies führt zu erheblichen Mehrkosten von rd. 365.000
€.
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Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
19a Verwaltung
12/01/01
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Entscheidung
Ergebnisplan
2017/2018
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
HFA 06.12.2016
Radwegeführung Donatusstr.
0
0
0
80.000
50.000
50.000
nein
Bemerkungen
Ursprünglich war geplant die Maßnahme umfangreicher durchzuführen (vgl. Vorlage
163/2016, TVA vom 24.05.2016). Für die Umsetzung dieser Alternative wurden Mittel in
Höhe von 80.000 € angemeldet. Der TVA hat die Vorlage jedoch abgesetzt und um einen
Ortstermin gebeten. Zwischenzeitlich fand ein gemeinsamer Ortstermin unter Teilnahme
der Verwaltung und Ausschussmitgliedern statt. Auf diesem Ortstermin wurde die
derzeitige Situation für Rad- und Fußverkehr erörtert. Entsprechend wurde eine neue
Variante der Umsetzung erarbeitet und mit Vorlage 315/2016 (TVA vom 16.11.2016) vom
TVA beschlossen. Zur Umsetzung dieser Variante werden lediglich Mittel in Höhe von
30.000 € benötigt. Dies führt zu einer Verbesserung in nebenstehender Höhe.
Aufgrund der Mehrbelastungs-Prognose des Rhein-Erft-Kreises vom 14.10.2016 ergeben
sich geringfügige Verbesserungen im ÖPNV-Budget gegenüber dem Entwurf, der auf
ersten Schätzungen der REVG mbH beruhte.
20 Verwaltung
12/03/01
Umlagen ÖPNV an Gemeinden
686.300
2.810
2.810
793.540
660
660
ja
21 Verwaltung
12/04/01
Gebührenhaushalt Straßenreinigung
versch. Erträge/
Einzahlungen und
Aufwendungen/
Auszahlungen
-48.980
-25.720
versch. Erträge/
Einzahlungen und
Aufwendungen/
Auszahlungen
-30.880
-25.720
ja
22 Verwaltung
13/02/01
Gebührenhaushalt Bestattungswesen
versch. Erträge/
Einzahlungen und
Aufwendungen/
Auszahlungen
-35.260
-112.620
versch. Erträge/
Einzahlungen und
Aufwendungen/
Auszahlungen
-35.260
-112.620
ja
3.470 Für die Folgejahre ergibt sich folgende Veränderung:
2019: 560 € Ergebnis- und Finanzplan
2020: 570 € Ergebnis- und Finanzplan
2021: 590 € Ergebnis- und Finanzplan
Mit Vorlage Nr. 239/2016 soll der Rat in seiner Sitzung am 20.12.2016 die
Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 beschließen. Danach ergeben sich für den
konsumtiven Bereich nebenstehende Abweichungen zum Entwurf. Die Differenz zwischen
Ergebnis- und Finanzplan ist auf die Berücksichtigung von Überschüssen aus den
Betriebsabrechnungen für Vorjahre zurückzuführen, die sich nur im Ergebnisplan
-79.860
auswirken.
Für die Folgejahre ergibt sich folgende Veränderung:
2019: -5.640 € Ergebnisplan, -25.720 € Finanzplan
2020: -25.720 € Ergebnis- und Finanzplan
2021: -25.720 € Ergebnis- und Finanzplan
Mit der Vorlage 350/2016 wird die Gebührensatzung für das Friedhofs- und
Bestattungswesen vom 10.03.2014 geändert. Einbezogen werden die neuen vom Rat
beschlossenen Bestattungsformen. Für die Folgejahre ergeben sich folgende
Veränderungen:
Zustimmung
2019: -35.260 € Ergebnisplan, -112.620 Finanzplan
entsprechend
2020: -35.260 € Ergebnisplan, -112.620 Finanzplan
Verwaltungs2021: -35.260 € Ergebnisplan, -112.620 Finanzplan
vorschlag
[Entgegen der Anlagen zur Vorlage der HFA-Sitzung vom 06.12.2016 ergibt sich in den
Jahren 2017-2021 eine Verschlechterung im Ergebnisplan in Höhe von 5.920 € sowie im
Finanzplan in Höhe von 5.510 € aufgrund der aktuellen Gebührenkalkulation.]
Seite 4 von 16
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
23 Verwaltung
24 Verwaltung
25 Verwaltung
26 Verwaltung
16/01/01
16/01/01
16/01/01
16/01/01
Erträge aus dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Solidaritätsumlage Stärkungspakt
Finanzierungsbeteiligung Fonds
Deutsche Einheit
Konzessionsabgabe (Strom)
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Entscheidung
Ergebnisplan
2017/2018
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
HFA 06.12.2016
Bemerkungen
Im Rahmen des „Gesetzes zur Förderungen von Investitionen finanzschwacher
Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und
Unterbringung von Asylbewerbern“
(Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) stellt der Bund insgesamt 3,5 Mrd. €
zur Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen zur Verfügung. Die
Stadt Pulheim erhält Fördermittel i.H.v. 149.373,75 €. (vgl. Vorlage 374/2016, Ratssitzung
am 20.12.2016)
0
81.500
1.403.000
1.750.000
149.380
13.800
21.000
-100.000
0
13.800
21.000
-100.000
0
81.500
1.508.000
1.750.000
0
13.800
22.000
-100.000
0
13.800
22.000
-100.000
nein
ja
ja
ja
149.380
Die investive Einzahlung i.H.v. 149.373,75 € ist im Doppelhaushalt 2017/2018 im
Auftragssachkonto M 20170005.6811000 „Förderungen von Investitionen
finanzschwacher Kommunen gem. KInvFG“ im Produkt 16/01/01 „Allgemeine
Finanzwirtschaft“ bereits berücksichtigt. Die abgerufenen Fördermittel werden unter
16/01/01.4141350 „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)“ unmittelbar
ertragswirksam aufgelöst, da auch die Kosten der Investitionsmaßnahme als sofortiger
Aufwand verbucht werden.
Mit Schnellbrief 298/2016 vom 27.10.2016 informierte der Städte- und Gemeindebund
NRW über die Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2017. Danach kann
27.600 gegenüber der Arbeitskreisrechnung nebenstehende Verbesserung bei dieser Position
erwartet werden. Für die Folgejahre ergibt sich folgende Veränderung.
Mit Schnellbrief 323/2016 vom 18.11.2016 gab der Städte- und Gemeindebund den
Entwurf einer Rechtsverordnung zu Festsetzung der Erhöhungszahl für die
Gewerbesteuerumlage im Jahr 2017 bekannt. Gegenüber der ursprünglichen Planung
wird die Erhöhungszahl zum Landesvervielfältiger von 5% auf 4,5% reduziert. Diese
Reduzierung wurde auch für das Jahr 2018 angenommen. Gemäß
43.000 Orientierungsdatenerlass vom 25.07.2016 ist für das Jahr 2019 mit einer Erhöhungszahl
von 4% zu rechnen. Ab dem Jahr 2020 entfällt die Finanzierungsbeteiligung. Mit einer
Änderung des Entwurfs der Rechtsverordnung im weiteren Verfahren wird nicht
gerechnet. Insofern werden die Ansätze 2017 und 2018 um nebenstehende Beträge
gemindert.
Nach Information der Fa. innogy (vormals RWE AG) als derzeitiger Konzessionsnehmer ist
ein Rückgang im Stromverbrauch durch Einsparmaßnahmen und Eigenversorgung zu
-200.000 verzeichnen. In der Folge reduziert sich die zu zahlende Konzessionsabgabe, die sich
nach den Stromverbräuchen bemisst.
Seite 5 von 16
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Entscheidung
Ergebnisplan
2017/2018
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
HFA 06.12.2016
Bemerkungen
Änderungsanträge von Vereinen etc.
St. Sebastianus
Schützenbruder27
schaft e.V.
Pulheim
04/01/02
Caritasverband für
28 den Rhein-Erft06/02/01
Kreis
29
Surf- und
08/01/01
Segelclub Pulheim
Zuschuss Sebastianusschützen
Pulheim Dachsanierung
0
-15.000
-15.000
0
0
0
nein
Fassadensanierung Pogo Investitionskostenzuschuss
0
-63.000
-63.000
0
0
0
nein
Zuweisung an Sportvereine (allgemeine
Zuschüsse)
6.570
-5.000
-5.000
6.570
-5.000
-5.000
ja
Die St. Sebastianusschützenbruderschaft e.V. Pulheim beantragt mit Schreiben vom
06.11.2015 (siehe Anlage 1 der Vorlage 363/2016; HFA 06.12.2016) einen Zuschuss für
die Reparatur des Schützenhausdaches. Die eingeholten Angebote der
-2.000
Schützenbruderschaft belaufen sich auf Kosten zwischen 14.000 € und 16.000 €.
Hinweis der Verwaltung: In der Sitzung des HFA am 06.12.2016 beantragt die CDUFraktion, in 2017 einen Zuschuss in Höhe von 2.000 € zu gewähren.
Mit Schreiben vom 24.06.2015 (siehe Anlage 2 der Vorlage 363/2016; HFA 06.12.2016)
beantragte der Caritasverband einen Kostenzuschuss zur Fassadensanierung der Pogo.
Die Kosten ohne Wärmedämmung betragen lt. einem Kostenvoranschlag vom 05.10.15
inkl. MwSt. 24.500 €. Einschließlich Wärmedämmung würden Kosten in Höhe von 63.000
€ entstehen.
0
Hinweis der Verwaltung: Der zwischen Caritas und Stadt geschlossene Vertrag sieht
eine Übernahme derartiger Kosten nicht vor.
In der Sitzung des HFA am 06.12.2016 beantragt die SPD-Fraktion, in 2017 einen
Zuschuss in Höhe von 63.000 € zu gewähren.
Mit Schreiben vom 19.04.2016 (siehe Anlage 3 der Vorlage 363/2016; HFA 06.12.2016)
beantragte der Surf- und Segelclub Pulheim die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses
um 5.000 €.
Hinweis der Verwaltung: Hintergrund ist, dass der Surf- und Segelclub von der
vorherigen Eigentümerin nach eigenen Angaben jährlich eine Spende von 5.000 €
erhalten hat. Die Höhe des Kaufpreises, zu dem die Stadt das Grundstück erworben hat,
war hinsichtlich der Wertfindung maßgeblich durch die damit verbundenen
-500 Pachteinnahmen bestimmt. Durch die Zahlung eines Zuschusses würde die
Pachteinnahme per Saldo reduziert, sodass die damalige Wertfindung ad absurdum
geführt würde.
In der Sitzung des HFA am 06.12.2016 beantragt die CDU-Fraktion, in 2017 einen
Zuschuss in Höhe von 500 € zu gewähren. Die Fraktion des Bürgervereins beantragt in
2017 einen Zuschuss in Höhe von 1.000 € zu gewähren. Die SPD-Fraktion beantragt
einen Zuschuss in Höhe von 5.000 €.
Änderungsanträge von Fraktionen
30 CDU-Fraktion
03/06/01
Kosten für den Schließdienst an
Schulen
35.000
0
0
35.000
0
0
ja
Um dem zunehmenden Vandalismus an den Schulen entgegenzuwirken, hat die CDUFraktion beantragt, notwendige Gegenmaßnahmen zu treffen (Antrag der CDU-Fraktion
vom 15.07.2016) (siehe Anlage 6 der Vorlage 363/2016; HFA 06.12.2016).
Stellungnahme der Verwaltung:
--- Die GPA hat zur Konsolidierung die Optimierung der Hausmeisterdienste vorgeschlagen.
Dieser Vorschlag soll vertiefend untersucht werden und entsprechende
Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Die CDU-Fraktion hat ihren Antrag zurückgezogen.
CDU-Fraktion
30a Fraktion B90/Die
Grünen
05/05/01
Zuschuss z. Frauenberatungsstelle F
e.V.
0
-2.500
-2.500
0
-2.500
-2.500
nein
-5.000
Mit Schreiben vom 03.12.2016 (siehe Anlage 30) betantragen die CDU-Fraktion und die
Fraktion Bündnis90/Die Grünen für die Frauenberatungsstelle F e.V. einen Zuschuss von
2.500 € für die Jahre 2017 und 2018 zusätzlich in den Haushalt einzustellen.
Seite 6 von 16
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
CDU-Fraktion
30b Fraktion B90/Die
Grünen
31 SPD-Fraktion
03/06/01
Umsetzung Machbarkeitsstudien
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Entscheidung
Ergebnisplan
2017/2018
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
HFA 06.12.2016
0
-10.000
-10.000
0
0
0
nein
Bemerkungen
Mit Schreiben vom 03.12.2016 (siehe Anlage 30) betantragen die CDU-Fraktion und die
Fraktion Bündnis90/Die Grünen für Beraterleistungen in Verbindung mit der Umsetzung
der Machbarkeitsstudien für die beiden Schulzentren 10.000 € für das Jahr 2017 in den
-10.000 Haushalt einzustellen.
In der Sitzung des HFA am 06.12.2016 beantragt die CDU-Fraktion, die Mittel in Höhe von
10.000 € mit einem Sperrvermerk zugunsten HFA/Rat zu versehen.
03/06/01
Sachverständigen-, Gerichts-, Beraterund Gutachterkosten
0
-20.000
-20.000
0
0
0
nein
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.11.2016 (siehe Anlage 7 der Vorlage
363/2016; HFA 06.12.2016), für die externe Beratung durch einen Schulbauarchitekten
oder Schulentwicklungsplaner der Arbeitsgruppe zur Planung der
Umsetzungsmöglichkeiten der beiden Machbarkeitsstudien Mittel in Höhe von 20.000 €
bereitzustellen.
Stellungnahme der Verwaltung:
--- Der BKSF hat in seiner Sitzung am 22.11.2016 zur Beschlussfassung an den HFA/Rat
empfohlen, eine Arbeitsgruppe unter externer Begleitung einzusetzen. Im
Haushaltsentwurf sind zur Zeit keine Mittel für eine fortgesetzte Arbeit an den / der
Machbarkeitsstudie/n vorgesehen.
Die SPD-Fraktion hat ihren Antrag zurückgezogen.
32 SPD-Fraktion
33 SPD-Fraktion
09/01/01
12/01/01
Digitales Geodateninformationssystem
Erstellung eines Plans über die
stadtweite, umfassende Ertüchtigung
der Schul- und Radwege
0
0
-20.000
-100.000
-20.000
-100.000
20.000
0
0
0
0
0
nein
nein
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.11.2016 (siehe Anlage 7 der Vorlage
363/2016; HFA 06.12.2016), die für das Geodateninformationssystem (GIS) im Haushalt
ab 2018 verfügbaren 20.000 € jährlich bereits ab 2017 bereitzustellen, damit die dringend
notwendige Basis für verschiedene Konzepte mit Inhalten gefüllt wird und eine
0 entsprechende Aussagekraft erhält..
Hinweis der Verwaltung: Im Jahr 2016 stehen noch rd. 82.500 € zur Verfügung, die in
das Jahr 2017 übertragen werden sollen. Insofern ist eine zusätzliche Mittelbereitstellung
nicht erforderlich.
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.11.2016 (siehe Anlage 7 der Vorlage
363/2016; HFA 06.12.2016), für die Erstellung eines Plans über die stadtweite,
umfassende Ertüchtigung der Schul- und Radwege werden HH-Mittel in Höhe von
100.000 € zur Verfügung zustellen. Diese sollen der Planerstellung sowie der ersten
Umsetzung dienen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Ein Fahrradstadtplan ist vorhanden und befindet sich in der Aktualisierung. Die
vorhandenen Defizite und Optimierungsmöglichkeiten im Radverkehrsnetz werden
0 sicherlich bereits im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes und dann vertieft im Rahmen des
Mobilitätskonzeptes erörtert, so dass die Ratsgremien anschließend Prioritäten festlegen
können. Der Entwurf des Haushalts weist zudem Ansätze in einer Gesamthöhe von fast
300.000 Euro für die Verbesserung der Radverkehrsanlagen auf. Daneben dienen auch
die Großprojekte „Unterführung Am Kleekamp“ und „Umbau Rathauskreuzung“
maßgeblich der Radverkehrsförderung. Ein darüber hinausgehender Bedarf für die
Erstellung von Plänen oder für Maßnahmen ist derzeit nicht ersichtlich.
Seite 7 von 16
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
34 SPD-Fraktion
12/01/01
Sachverständigen-, Gerichts-, Beraterund Gutachterkosten
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Entscheidung
Ergebnisplan
2017/2018
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
HFA 06.12.2016
60.000
-50.000
-50.000
0
0
0
nein
Bemerkungen
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.11.2016 (siehe Anlage 7 der Vorlage
363/2016; HFA 06.12.2016), die Markierungen der Straßen und die Beschilderung im
Stadtgebiet einmal durchgehend auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen zu lassen.
Hierzu sollten gegebenenfalls externe Fachleute z. B. des VCD, der Verkehrswacht pp
herangezogen werden.
--- Stellungnahme der Verwaltung:
Die Problematik ist der Verwaltung in der geschilderten Form nicht bekannt. Im Übrigen
wäre zunächst eine Erörterung im TVA angezeigt.
Beratungsergebnis HFA: Der Antrag wurde an den Fachausschuss verwiesen.
35 SPD-Fraktion
36 SPD-Fraktion
12/01/01
12/01/01
Personalkosten Mobilitätsmanager
Sachverständigen-, Gerichts-, Beraterund Gutachterkosten
nein
60.000
-50.000
-50.000
0
0
0
nein
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.11.2016 (siehe Anlage 7 der Vorlage
363/2016; HFA 06.12.2016), zur beschleunigten Umsetzung des Mobilitätskonzepts die
HH-Stelle Mobilitätsmanager-/in für zwei Jahre um eine halbe Stelle erhöht wird.
Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der
antragstellenden Fraktion nicht benannt.
0
Stellungnahme der Verwaltung: Für die Aufgaben eines Mobilitätsmanagers steht bisher
kein gesondertes Personal zur Verfügung. Allerdings hat ein Straßenbauingenieur des
Tiefbauamtes die Ausbildung zum Mobilitätsmanager erfolgreich abgeschlossen.
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.11.2016 (siehe Anlage 7 der Vorlage
363/2016; HFA 06.12.2016), eine Untersuchung durchzuführen, ob und wo eine weitere
Querung der Bahntrasse im Bereich des Walzwerks, ob ober- oder unterirdisch, möglich
ist. Hierbei soll auch geprüft werden, welche Kosten eine solche Querung verursachen
wird und welche Fördermöglichkeiten (z. B. Regionale, LaGa) es hierfür gibt. Hierfür sollen
Mittel i.H.v. 50.000 € veranschlagt werden.
Stellungnahme der Verwaltung: Mit Vorlage 115/2015, Rat 19.05.2015 wurde
beschlossen, dass die Verwaltung eine Rahmenplanung "Masterplan 2030" erarbeitet und
--- aufstellt. Die Vorschläge des Aktionsringes im Zusammenhang mit einer
Machbarkeitsstudie Landesgartenschau sollten hierbei berücksichtigt werden.
Ein Vorschlag des Aktionsrings bezog sich auf die benannte Querung und wird somit im
Rahmen dieses Beschlusses beachtet. Die Mittel hierfür stehen im Jahr 2016 bereit und
können im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen ins Jahr 2017 übertragen werden.
(vgl. lfd. Nr. 61)
Die SPD-Fraktion hat ihren Antrag zurückgezogen.
37 SPD-Fraktion
12/01/01
Parkplatzkonzept Pulheim
Mitte/Bürgerwerkstatt zur Entwicklung
des Bereichs Steinstraße/Jakobstraße
0
-80.000
-80.000
0
0
0
nein
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.11.2016 (siehe Anlage 7 der Vorlage
363/2016; HFA 06.12.2016), für die Einrichtung einer Bürgerwerkstatt zur Entwicklung des
Bereichs Steinstraße/Jakobstraße sowie des dazugehörigen Parkplatzkonzepts
Finanzmittel in Höhe von 80.000 € in den Haushalt 2017/2018 einzustellen.
0 Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen der Planung des Bereichs Jacobstraße / Steinstraße wird die
Parkplatzsituation mit untersucht. Zudem könnte das Thema „ruhender Verkehr“ auch
Gegenstand des Mobilitätskonzeptes werden, so dass hiermit eine Beteiligung der
Bürgerschaft sichergestellt wäre. Insofern werden keine zusätzlichen Mittel benötigt.
Seite 8 von 16
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
38 SPD-Fraktion
39 SPD-Fraktion
40
41
Fraktion des
Bürgervereins
Fraktion des
Bürgervereins
12/01/01
13/01/01
01/01/01
01/01/01
fahrradfreundliche Umgestaltung der
Hauptstraße
Sachverständigen-, Gerichts-, Beraterund Gutachterkosten
Geschäftsaufwendungen
Zusammenlegung Umweltausschuss
und Planungsausschuss
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Entscheidung
Ergebnisplan
2017/2018
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
HFA 06.12.2016
0
0
28.400
-50.000
-70.000
2.800
-50.000
-70.000
2.800
0
0
28.600
0
0
2.800
0
0
2.800
nein
nein
ja
ja
Bemerkungen
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.11.2016 (siehe Anlage 7 der Vorlage
363/2016; HFA 06.12.2016), für die Umsetzung der aus der Bürgerwerkstatt 2006 noch
fehlenden Maßnahmen der Stadt zur fahrradfreundlichen Umgestaltung der Hauptstraße
Planungskosten in Höhe von 50.000 € bereitzustellen.
0 Hinweis der Verwaltung: Für die Verbesserung des Radverkehrsnetzes sind jährlich
60.000 € ab 2017 im Haushaltsentwurf berücksichtigt. Die Thematik soll im
Fachausschuss behandelt werden und bei positivem Beschluss im Rahmen der
vorhandenen Haushaltsmittel berücksichtigt werden.
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.11.2016 (siehe Anlage 7 der Vorlage
363/2016; HFA 06.12.2016), ein fristgerechtes Stadtentwicklungs- und grünordnerisches
Handlungskonzept zur Bewerbung um die Landesgartenschau 2023 zu erstellen. Dieses
Konzept soll unabhängig von dem bereits jetzt verzögerten Masterplan 2030 für den
Zentralort Pulheim rechtzeitig zur Einhaltung der Bewerbungsfrist (Bewerbungsschluss:
0 01.03.2018) vorliegen. Zur Finanzierung ist ein Betrag von 70.000 € in den Haushalt
2017/2018 einzustellen.
Hinweis der Verwaltung: Die Finanzierung erfolgt über die Rahmenplanung Masterplan
2030. Die Mittel hierfür stehen im Jahr 2016 bereit und können im Rahmen der
Ermächtigungsübertragungen ins Jahr 2017 übertragen werden.
Die Fraktion des Bürgervereins stellt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 8 der
Vorlage 363/2016; HFA 06.12.2016) den Antrag, die Kosten der Geschäftsführung pro
Ratsmitglied von derzeit 200 € jährlich auf 150 € zu reduzieren.
0 Hinweis der Verwaltung: Es ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe (56
Ratsmitglieder x 50,00 € = 2.800,00 €). vgl. lfd. Nr. 4 der Liste 3
Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 9
der Vorlage 363/2016; HFA 06.12.2016), den Umwelt-und Planungsausschuss wieder
zusammen zu legen. Die so eingesparten Kosten sollen zur finanziellen Verbesserung des
Doppelhaushaltes genutzt werden.
Hinweis der Verwaltung: Im Rahmen der Antragstellung werden keine
haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen angegeben.
Stellungnahme der Verwaltung: Eine Zusammenlegung während der laufenden
Legislaturperiode ist rechtlich möglich; es wird jedoch darauf hingewiesen, dass dies gem.
0 § 58 V GO NRW grundsätzlich eine Neuverteilung sämtlicher Ausschussvorsitze bedingt.
Angeregt wird daher, eine Zusammenlegung der v. g. Ausschüsse bis zur nächsten
Legislaturperiode zurückzustellen und eine beabsichtigte `Optimierung´ der
Beratungsabläufe durch eine Anpassung der Zuständigkeitsordnung vorzunehmen; diese
sollten durch das Fachdezernat erarbeitet werden.
(vgl. auch Vorschlag der GPA unter lfd. Nr. 3 in Liste 3 sowie Antrag der FDP-Fraktion lfd.
Nr. 58)
Seite 9 von 16
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
42
43
44
Fraktion des
Bürgervereins
Fraktion des
Bürgervereins
Fraktion des
Bürgervereins
01/02/01
01/10/01
01/12/01
Neuorganisation der Dezernate
Bürgerhaushalt
Liegenschaften
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Entscheidung
Ergebnisplan
2017/2018
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
HFA 06.12.2016
0
0
0
0
0
0
ja
ja
ja
Bemerkungen
Die Fraktion des Bürgervereins stellt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 10 der
Vorlage 363/2016; HFA 06.12.2016) den Antrag, die Dezernate neu zu organisieren mit
der Zielsetzung mittelfristig auf ein Dezernat zu verzichten sowie die Änderung der
Hauptsatzung entsprechend vorzunehmen, dass lediglich noch zwei Beigeordnete als
Stellvertreter des Bürgermeisters fungieren.
Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der
antragstellenden Fraktion nicht benannt.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Organisation der Dezernate obliegt gem. § 73 GO
NRW dem Rat; er kann die Geschäftskreise der Beigeordneten im Einvernehmen mit dem
0
Bürgermeister festlegen. Die Zahl der Beigeordneten wird gem. § 71 I GO NRW durch
die Hauptsatzung festgelegt; gem. § 22 der Hauptsatzung der Stadt Pulheim werden drei
Beigeordnete gewählt. Sollten – der Empfehlung der GPA entsprechend – künftig lediglich
noch zwei Beigeordnete gewählt werden, erfordert dies eine Änderung der Hauptsatzung;
hierfür ist gem. § 7 III GO NRW die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder
erforderlich. Die Personalkosten für einen Beigeordneten der Bes.-Gr. B 2 LBesG NRW
belaufen sich gem. KGST-Gutachten – Kosten eines Arbeitsplatzes 2015/ 16 – auf
147.000,- € p. a.
Die Fraktion des Bürgervereins stellt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 12 der
Vorlage 363/2016; HFA 06.12.2016) den Antrag, einen Bürgerhaushalt für die nächste
Haushaltsperiode (2019) einzuführen. Zudem sollen Maßnahmen getroffen werden, um
den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bieten, Vorschläge in den Haushalt
einzubringen.
--- Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der
antragstellenden Fraktion nicht benannt.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Durchführung eines Bürgerhaushaltstags wird für
die Haushaltsplanung 2019 geprüft.
Beratungsergebnis HFA: Der Antrag hat sich erledigt.
Die Fraktion des Bürgervereins stellt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 13 der
Vorlage 363/2016; HFA 06.12.2016) den Antrag, eine Überprüfung durchzuführen, welche
städtischen Immobilien aktuell und in den kommenden Jahren nicht mehr oder nur
geringfügig zur Erfüllung kommunaler Aufgaben benötigt werden. Im Anschluss soll im
Fachausschuss beraten werden, welche Liegenschaften nicht mehr benötigt werden,
sodass diese veräußert werden können.
Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der
antragstellenden Fraktion nicht benannt.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadtverwaltung beobachtet und prüft kontinuierlich
--- welche städtischen Immobilien nicht mehr zur Erfüllung von städtischen Aufgaben,
insbesondere Pflichtaufgaben, benötigt werden. Wo dies sinnvoll und möglich ist, werden
diese Immobilien dann einer anderen Nutzung zugeführt oder zur Herbeiführung eines
Ertrags für den Haushalt veräußert (z.B. als Wohnbaugrundstück). Dies erfolgt nach
Beratung und Beschlussfassung im Rat und in den jeweiligen Fachausschüssen, dem
Planungsausschuss und dem LHA. Eine Umsetzung des Antrags würde daher nicht zu
einer Konsolidierung führen, da mögliche derartige Immobilienverwertungen ohnehin im
Haushaltsentwurf bereits berücksichtigt sind.
Beratungsergebnis HFA: Der Antrag hat sich erledigt.
Seite 10 von 16
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
45
46
Fraktion des
Bürgervereins
Fraktion des
Bürgervereins
01/12/01
01/12/02
Zweckbindung Gewerbegebiete
Pulheim
Erstellung Konzept "Sozialer
Wohnungsbau"
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Entscheidung
Ergebnisplan
2017/2018
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
HFA 06.12.2016
0
0
0
0
nein
nein
Bemerkungen
Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage
14 der Vorlage 363/2016; HFA 06.12.2016), die im Haushalt 2017/2018 ausgewiesene
Sicherung und Entwicklung neuer Gewerbegebiete (BP 84 Brauweiler und BP 63 Pulheim)
dahingehend zu konkretisieren, dass sie für innovative, wissensintensive Unternehmen im
Sinne der REload-Studie des Rhein-Erft-Kreises vorbehalten bleibt. Die Gewerbeflächen
sollen entsprechend der Anforderungen des Industrie 4.0-Zeitalters vorbereitet und aktiv
vermarktet werden.
Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der
antragstellenden Fraktion nicht benannt.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadtverwaltung beabsichtigt, ab 2018
Gewerbegrundstücke im Bereich des BP 99 Pulheim (zwischen Bonnstr., K6, B 59 und
sog. Industriebahn) zu vermarkten.
Aktuell kann die Stadt ortsansässigen Unternehmen, die Erweiterungs- oder
--- Veränderungsbedarf haben, keine Gewerbegrundstücke mehr anbieten. Die Stadt hat ihr
letztes eigenes Grundstück 2014 vermarktet.
Insofern soll der BP 99 vor allem auch dazu dienen, ortsansässige Unternehmen zu
versorgen, und zwar über alle Branchen hinweg; mit dem Ziel, die Unternehmen und die
Arbeitsplätze vor Ort zu binden und Abwanderung zu verhindern.
Weiterhin hat die Wirtschaftsförderung bereits heute eine Vielzahl von interessanten
Ansiedlungsanfragen anderer Unternehmen; auch hier aus verschiedenen Branchen.
Über eine Ansiedlung jedes einzelnen Unternehmens entscheidet –durch Beschluss über
den Grundstücksverkauf- der LHA.
Eine Vorfestlegung auf einzelne Branchen, die zudem die anderen Branchen dann
ausschließt, ist weder sinnvoll noch notwendig.
Ein „Weg von der Braunkohle“ betrifft Pulheim nicht. Der hier vorhandene Branchenmix
soll erhalten werden.
Beratungsergebnis HFA: Der Antrag wurde an den Fachausschuss verwiesen.
Die Fraktion des Bürgervereins stellt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 15 der
Vorlage 363/2016; HFA 06.12.2016) den Antrag, ein Handlungskonzept zu entwickeln,
das dem Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum im Sinne des soziales Wohnungsbaus
Rechnung trägt.
Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der
--- antragstellenden Fraktion nicht benannt.
Stellungnahme der Verwaltung: Ein gleichlautender Antrag wurde von der Fraktion des
Bürgervereins bereits am 16.12.2015 gestellt. Der Planungsausschuss hat in seiner
Sitzung am 29.06.16 den Antrag einstimmig beschlossen.
Beratungsergebnis HFA: Der Antrag hat sich erledigt.
Seite 11 von 16
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
47
Fraktion des
Bürgervereins
03/01/01
05/02/01
Umwidmung Container
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Entscheidung
Ergebnisplan
2017/2018
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
HFA 06.12.2016
0
0
ja
Bemerkungen
Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage
16 der Vorlage 363/2016; HFA 06.12.2016), die Umwidmung der auf der "Zirkuswiese"
z.Zt. nicht mehr benötigten Container für die Flüchtlinge zu Containern für OGS-Gruppen
an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule.
Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der
antragstellenden Fraktion nicht benannt.
Stellungnahme der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung ist dieser Antrag abzulehnen.
Der Grund ist, dass die in Rede stehenden Container für Wohnzwecke konzipiert und
entsprechend ausgestaltet sind. Zudem sind sie nicht ohne Weiteres und kurzfristig
--- umsetzbar, da mehrere Module jeweils eine Wohneinheit bilden und durch die
haustechnischen Anschlüsse miteinander verbunden sind. Abschließend weist die
Verwaltung darauf hin, dass die Wohncontainer auf der „Zirkuswiese“ perspektivischen
Unterbringungsbedarfen dienen sollen, um die Unterbringung von Menschen in Turnhallen
oder ähnlich wenig geeigneten Unterkünften vermeiden zu können.
Außerdem war die Aufstellung eines Containers/ Pavillons für Zwecke der OGS auf dem
Gelände der Dietrich-Bonhoeffer-Schule bereits verschiedentlich Gegenstand der
Beratung im Fachausschuss. Die Aufstellung wurde jeweils abgelehnt.
Die Fraktion des Bürgervereins hat ihren Antrag zurückgezogen.
48
Fraktion des
Bürgervereins
03/06/01
Schulisches Integrationskonzept
0
Mit Schreiben vom 30.08.2016 (siehe Anlage 18 der Vorlage 363/2016; HFA 06.12.2016)
beantragt der Bürgerverein Pulheim ein Konzept vorzulegen, wie den besonderen
Erfordernissen der Integration und den schulischen Bedürfnissen einer stark wachsenden
Zahl von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in bestehenden offenen und gebundenen
Ganztagsschulangeboten Rechnung getragen werden kann sowie die erforderlichen Mittel
in den Doppelhaushalt 2017/2018 einzustellen. Insbesondere soll dargelegt werden,
welche Maßnahmen konkret erforderlich sind, sowohl in pädagogischer Hinsicht, als auch
--in Hinsicht auf die Deckung des erforderlichen Raumbedarfs.
Hinweis der Verwaltung: Im Rahmen der Antragstellung werden keine
haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen angegeben.
0
Beratungsergebnis HFA: Der Antrag wurde an den Fachausschuss verwiesen.
49
Fraktion des
Bürgervereins
04/01/02
Kulturprojekte mit Kindern und/oder
Jugendlichen
0
0
0
0
0
0
ja
Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage
19 der Vorlage 363/2016; HFA 06.12.2016), dass die Stadt Pulheim mehr Projekte mit
Pulheimer Kindern und/oder Jugendlichen durchführt.
Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der
antragstellenden Fraktion nicht benannt.
Stellungnahme der Verwaltung: Nach einem Gespräch mit der Fraktionsvorsitzenden
kann wie folgt Stellung genommen werden. Erkennbar geht es der antragstellenden
Fraktion darum, die konzeptionelle Diskussion zu führen. Diese sollte sich auf die im
--- Antrag genannten inhaltlichen Aspekte der besonderen Förderung von
Jugendkulturprojekten beziehen. Mit dem Antrag ist dagegen keine Veränderung der
Haushaltsmittel verbunden. Eine Beratung sollte daher, so die Vereinbarung mit der
Fraktionsvorsitzenden, in der nächsten Sitzung des BKSF zu den inhaltlichen Aspekten
stattfinden. Eine Erörterung des Antrags im Rahmen der Haushaltsberatungen ist nicht
erforderlich.
Beratungsergebnis HFA: Der Antrag wurde an den Fachausschuss verwiesen.
Seite 12 von 16
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
50
51
Fraktion des
Bürgervereins
Fraktion des
Bürgervereins
04/01/03
06/01/01
Privatisierung Kultur- und
Medienzentrum
Ausgleichszahlungen für NichtPulheimer Kinder in städtischen Kitas
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Entscheidung
Ergebnisplan
2017/2018
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
HFA 06.12.2016
0
0
0
ja
0
ja
Bemerkungen
Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage
20 der Vorlage 363/2016; HFA 06.12.2016), das Kultur- und Medienzentrum durch ein
privates Unternehmen vermarkten zu lassen.
Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der
antragstellenden Fraktion nicht benannt.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung geht davon aus, dass das Pulheimer
Kultur- und Medienzentrum nicht bzw. kaum kostendeckend betrieben werden kann. Der
Grund ist, dass die reinen Gebäude- und Betriebskosten nicht auf die Veranstaltungen
umgelegt werden können. Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass das Kultur- und
0 Medienzentrum im Rahmen der gesetzten Rahmenbedingungen räumlich nahezu
vollständig ausgelastet ist. Eine Verdichtung der Nutzung ist nur bei deutlichen
Einschränkungen zulasten der Pulheimer Veranstalter möglich. Ein kostendeckender
Betrieb würde zudem die deutliche Erhöhung der Nutzungsgebühren bzw.
privatrechtlichen Nutzungsentgelte zur Folge haben. Abschließend weist die Verwaltung
darauf hin, dass bei einer privat betriebenen Vermarktung die Einflussnahme der Stadt auf
die Nutzungsbedingungen bzw. Nutzungsmöglichkeiten für Veranstaltungen Pulheimer
Vereine deutlich reduziert bzw. komplett ausgeschlossen wäre.
Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage
21 der Vorlage 363/2016; HFA 06.12.2016), dass Ausgleichszahlungen der anderen
Kommunen für die Unterbringung Nicht-Pulheimer Kinder in städtischen Kitas vereinnahmt
werden.
Stellungnahme der Verwaltung: Im Kindergartenjahr 2016/2017 werden insgesamt 23
Kinder von auswärtigen Städten in Pulheimer Kitas betreut. Hierbei handelt es sich um 22
Kinder aus Bergheim und 1 Kind aus Frechen. Diese Kinder werden mehrheitlich in den
--- nichtstädtischen Kitas betreut. Es ist anzunehmen, dass die Familien von Pulheim in die
angrenzenden Städte umgezogen sind, die Kinder aber noch ihre Kindergartenzeit in den
bisher besuchten Kitas beenden.
Ein interkommunaler Ausgleich ist nicht möglich, da auf Beschluss aller Bürgermeister im
Rhein-Erft-Kreis auf diese Möglichkeit verzichtet wird.
Beratungsergebnis HFA: Der Antrag hat sich erledigt.
52
Fraktion des
Bürgervereins
12/01/01
Überquerung Kastanienallee Brauweiler
0
-10.000
-10.000
0
0
0
nein
Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage
22 der Vorlage 363/2016; HFA 06.12.2016), Mittel in Höhe von 10.000 € für drei
Überquerungen (Zebrastreifen) in der Kastanienallee in Brauweiler im Haushalt 2017/2018
bereitzustellen.
0 Stellungnahme der Verwaltung: Welche Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrssituation sinnvoll erscheinen, sollte zunächst im TVA erörtert werden. Sofern drei
Fußgängerüberwege herzustellen wären, müssten hierfür Mittel in Höhe von 25.000 Euro
bereitgestellt werden.
Seite 13 von 16
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
53
Fraktion des
Bürgervereins
12/02/01
Aufstellung eines Leuchtmittels in der
Dammstraße in Pulheim-Sinthern
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Entscheidung
Ergebnisplan
2017/2018
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
HFA 06.12.2016
0
-3.000
0
0
0
0
nein
Bemerkungen
Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage
23 der Vorlage 363/2016; HFA 06.12.2016) die Aufstellung eines Leuchtmittels in der
Höhe der Brücke "Im Dammfeld" und "Dammstraße".
Stellungnahme der Verwaltung: Die Umsetzung der Maßnahme kann über vorhandene
Haushaltsmittel, die bereits im Entwurf des Haushalts enthalten sind, vorgenommen
--werden. Eine zusätzliche Mittelbereitstellung ist nicht erforderlich.
(vgl. lfd. Nr. 18 Liste 2)
Beratungsergebnis HFA: Der Antrag wurde an den Fachausschuss verwiesen.
54
55
Fraktion des
Bürgervereins
Fraktion des
Bürgervereins
13/01/01
14/01/01
Projekt "Essbare Stadt"
Gutachten Stadtklima
0
0
0
-30.000
-30.000
0
ja
0
0
ja
Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage
24 der Vorlage 363/2016; HFA 06.12.2016), dass das Projekt „Essbare Stadt“ auch in
Pulheim realisiert wird.
Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, geeignete Grünflächen zu finden, die sich für eine
Umwandlung in urbane Landwirtschaft eignen. Vorzugsweise sollte in jedem Ortsteil
mindestens eine Fläche entsprechend umgestaltet werden können.
Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der
antragstellenden Fraktion nicht benannt.
Stellungnahme der Verwaltung:
0 Im Nordpark Pulheim wurden mit Beginn der Planung Flächen angeboten, die die
Bürger/innen zum Anbau von Obst und Gemüse nutzen könnten (in Form von Grabeland).
Bisher haben sich keine Interessenten gemeldet. Sollten sich Interessenten bei der
Verwaltung melden, kann die Thematik im Fachausschuss jederzeit beraten werden.
Hinsichtlich der im Antrag angesprochenen Möglichkeit, Pflegekosten zu reduzieren, wird
der Vorschlag kritisch gesehen. Bei den als ungepflegt empfundenen Grünflächen in
Pulheim handelt es sich ganz überwiegend um Flächen des Straßenbegleitgrüns. Diese
Flächen sind jedoch für den Anbau von Obst und Gemüse nicht geeignet (Abgase durch
Straßenverkehr, Streusalzeintrag und sehr häufig Verschmutzungen durch Hundekot).
Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage
25 der Vorlage 363/2016; HFA 06.12.2016), ein Gutachten zum künftigen Stadtklima in
Pulheim einzuholen und die erforderlichen Mittel im kommunalen Doppelhaushalt
(geschätzte Kosten ca. 30.000 €) bereitzustellen und eventuelle Fördermöglichkeiten
durch Bund und Länder zu prüfen.
--- Stellungnahme der Verwaltung:
Ob die Möglichkeit besteht, Fördermittel für eine solche Untersuchung zu beantragen,
kann in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden. Aus Konsolidierungsgründen sollte auf
diese Maßnahme zunächst verzichtet werden.
Beratungsergebnis HFA: Der Antrag wurde an den Fachausschuss verwiesen.
Seite 14 von 16
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
56
Fraktion des
Bürgervereins
15/01/01
Erstellung Gewerbekonzept
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Entscheidung
Ergebnisplan
2017/2018
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
HFA 06.12.2016
0
0
nein
Bemerkungen
Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage
26 der Vorlage 363/2016; HFA 06.12.2016), unter zur Hilfenahme der ortsansässigen
Unternehmen, interessierter Bürger und externer Berater ein Gewerbekonzept ”Vom
Walzwerk bis zum Schwefelberg“ zu erstellen.
Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der
antragstellenden Fraktion nicht benannt.
Stellungnahme der Verwaltung: Der Rat der Stadt hat ein Wirtschaftsförderungskonzept
beschlossen. Er hat ebenso ein Einzelhandelskonzept beschlossen. Beide Konzepte
--- enthalten Handlungsempfehlungen und greifen inhaltlich ineinander. Sie wurden unter
großer Beteiligung der Unternehmer und Einzelhändler von externen Gutachtern erstellt.
Die Handlungsempfehlungen werden von der Stadtverwaltung und den sonstigen
Akteuren umgesetzt. Nunmehr die Erstellung eines Gewerbekonzeptes zu beauftragen,
dass vermutlich nur wiederholend die gleichen Handlungsempfehlungen wieder formuliert,
ist weder sinnvoll noch notwendig.
Beratungsergebnis HFA: Der Antrag wurde an den Fachausschuss verwiesen.
57 FDP-Fraktion
58 FDP-Fraktion
59 FDP-Fraktion
01/01/01
01/01/01
01/09/01
Zusammenlegung Umweltausschuss
und Planungsausschuss
Öffentliche Bürger-Frage- und
Diskussionsrunden
Erweiterung der Wirtschaftsförderung
zur Betreuung von Fördermittelanträgen
100.000
-20.000
-70.000
100.000
-20.000
-70.000
100.000
-20.000
-70.000
100.000
-20.000
-70.000
ja
ja
ja
Mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 29 der Vorlage 363/2016; HFA 06.12.2016)
beantragt die FDP-Fraktion die Zusammenlegung von Umwelt- und Planungsausschuss .
Es wird ein Einsparpotenzial von ca. 100.000 €/Jahr prognostiziert.
Stellungnahme der Verwaltung: Eine Zusammenlegung während der laufenden
Legislaturperiode ist rechtlich möglich; es wird jedoch darauf hingewiesen, dass dies gem.
§ 58 V GO NRW grundsätzlich eine Neuverteilung sämtlicher Ausschussvorsitze bedingt.
0 Angeregt wird daher, eine Zusammenlegung der v. g. Ausschüsse bis zur nächsten
Legislaturperiode zurückzustellen und eine beabsichtigte `Optimierung´ der
Beratungsabläufe durch eine Anpassung der Zuständigkeitsordnung vorzunehmen; diese
soll verwaltungsintern erarbeitet werden.
(Vgl. auch Vorschlag der GPA unter lfd. Nr. 3 in Liste 3 sowie Antrag der Fraktion des
Bürgervereins lfd. Nr. 41)
Mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 29 der Vorlage 363/2016; HFA 06.12.2016)
beantragt die FDP-Fraktion die Einführung von öffentlichen Bürger-Frage- und
Diskussionsrunden, die außerhalb unmittelbarer Entscheidungsfindung einen Austausch
von Politik, Verwaltung und Bürger ermöglichen.
Es werden Kosten i.H.v. 20.000 €/Jahr prognostiziert.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die
0 politischen Entscheidungsprozesse wird grundsätzlich positiv bewertet; ob und inwieweit
indes die beantragten Frage- und Diskussionsrunden ein geeignetes Mittel darstellen, ist –
nicht zuletzt aufgrund der unterschiedlichen Themenfelder – bedenklich. Alternativ wird
auf – auch in der Vergangenheit oftmals durchgeführte – themenbezogene
Bürgerversammlungen, Workshops u. ä. hingewiesen; in diesen können Argumente,
Anregungen und auch völlig neue Sichtweisen von interessierten Bürgern vorgebracht
werden und in das weitere Verfahren einfließen.
Mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 29 der Vorlage 363/2016; HFA 06.12.2016)
beantragt die FDP-Fraktion die Erweiterung der Wirtschaftsförderung zur Betreuung von
Fördermittelanträgen.
Es werden Kosten i.H.v. 70.000 €/Jahr prognostiziert.
--- Stellungnahme Verwaltung: Ein Fördermittelmanagement soll zukünftig im Amt für
Stadtfinanzen durch Besetzung einer derzeit vakanten Stelle eingerichtet werden.
Beratungsergebnis HFA: Der Antrag hat sich erledigt.
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Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
60 FDP-Fraktion
08/03/02
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Entscheidung
Ergebnisplan
2017/2018
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
HFA 06.12.2016
Umplanung des BP 8 - Pulheimer See
-10.000
-10.000
0
0
nein
Bemerkungen
Mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 29 der Vorlage 363/2016; HFA 06.12.2016)
beantragt die FDP-Fraktion die Verlegung des ursprünglich geplanten Badeplatzes. Es
werden Kosten i.H.v. 10.000 € prognostiziert.
Stellungnahme der Verwaltung:
--- Die Verwaltung prüft die Möglichkeit einer Verlegung der Badestelle unter Beteiligung des
Zweckverbandes Stöckheimer Hof.
Beratungsergebnis HFA: Der Antrag hat sich erledigt.
61 FDP-Fraktion
12/01/01
Anbindung des Westteils der Stadt
Pulheim
0
-100.000
-100.000
0
0
0
nein
Die FDP-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 29 der Vorlage
363/2016; HFA 06.12.2016) die Anbindung des Westteils. Dabei sollen
Querungsmöglichkeiten der Gleisstrecke zwischen Pulheim und Stommeln evaluiert und
ein Planungsbüro beauftragt werden. Es werden Kosten i.H.v. 100.000 € prognostiziert.
Stellungnahme der Verwaltung: Mit Vorlage 115/2015, Rat 19.05.2015 wurde
beschlossen, dass die Verwaltung eine Rahmenplanung "Masterplan 2030" erarbeitet und
--- aufstellt. Die Vorschläge des Aktionsringes im Zusammenhang mit einer
Machbarkeitsstudie Landesgartenschau sollten hierbei berücksichtigt werden.
Ein Vorschlag des Aktionsrings bezog sich auf die benannte Querung und wird somit im
Rahmen dieses Beschlusses beachtet. Die Mittel hierfür stehen im Jahr 2016 bereit und
können im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen ins Jahr 2017 übertragen werden.
(vgl. lfd. Nr.36)
Seite 16 von 16