Daten
Kommune
Pulheim
Größe
283 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
16.12.16, 07:00
Aktualisiert
16.12.16, 07:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Liste 3
Konsolidierungsliste Stadt Pulheim - Vorschläge der GPA NRW
lfd.
Nr.
1
2
Produkt
Ratsbüro
Ratsbüro
Zeile
Teilergebnisplan
Personalaufwendungen,
sonstige
Aufwendungen
Sonstige
Aufwendungen
Konsolidierungsmaßnahme
Beschreibung der Maßnahme
In Pulheim ist die Einführung der digitalen, papierlosen Gremienarbeit geplant. Hierfür
müssen mobile Endgeräte beschafft, Software-Lizenzen erworben sowie das WLAN in
den Sitzungsräumen ausgebaut werden. Im Gegenzug entfallen Personalkosten für den
Druck der Sitzungsunterlagen sowie Papier- und Portokosten für den Versand. Die
Arbeitsprozesse werden nach der Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes deutlich
schneller ablaufen. Basierend auf der Druckerleistung des Jahres 2015 können 12.000
Euro Druck- und Portokosten sowie 23.000 Euro Personalkosten gespart werden.
Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Druckerleistung im Jahr 2015 geringer
war, weil kein Haushaltsplan gedruckt und versendet worden ist.
Einführung papierloser Sitzungsdienst Hinweis der Verwaltung: Eine konkrete Festlegung ist verwaltungsseitig noch nicht
getroffen. Voraussetzung für die Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes ist, dass
alle Rats- und Ausschuss-/ Gremienmitglieder über ein entsprechendes Endgerät
verfügen; beabsichtigt ist insofern dem v. g. Personenkreis [187 Personen]
grundsätzlich ein Tablet zur Verfügung zu stellen; hierbei ist jedoch zu berücksichtigen,
dass – so die Erfahrungen der Kommunen, die bereits einen papierlosen Sitzungsdienst
eingeführt haben – zahlreiche Personen ihre eigenen Endgeräte nutzen. Neben der
Anschaffung der Endgeräte ist auch die Schaffung einer entsprechenden Infrastruktur in
den Besprechungs-/ Sitzungsräumen der Verwaltung erforderlich; die konkreten
Rahmenbedingungen werden bei entsprechender Mittelbereitstellung durch die
Verwaltung zeitnah erarbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt.
Zahl der Ausschussmitglieder
reduzieren
Zum Teil sind die Ausschüsse mit vielen sachkundigen Bürgern besetzt. Die Anzahl der
Ausschussmitglieder könnte pro Ausschuss auf die Hälfte der Ratsmitglieder begrenzt
werden. Viele Mitglieder haben insbesondere der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport
und Freizeit, der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr, der Jugendhilfeausschuss sowie
der Planungsausschuss. Bei einer Begrenzung der Größe dieser Ausschüsse auf 25
Mitglieder, könnten rechnerisch insgesamt 39 Ausschussmitglieder entfallen. Eine
Reduzierung der Anzahl der sachkundigen Bürger führt zu einer Einsparung der
Aufwandsentschädigung i.H.v. rund 12.000 Euro. (Annahmen: rund 27 € Sitzungsgeld
sowie 4 Ausschüsse mit jeweils 3 Sitzungen pro Jahr). Hinzu kommen noch
Einsparungen durch die Reduzierung der Sitzungsvorlagen (Druck- und Portokosten).
Der Vorschlag kann jedoch erst in der nächsten Wahlperiode umgesetzt werden.
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Hinweis
Der benannte
Konsolidierungsbetrag im
Bereich der Personalkosten
35.000 €
muss im Rahmen des
einzuführenden Controllings
evaluiert werden.
Mit Beginn der neuen
Legislaturperiode werden die
Festlegungen in der
konstituierenden Sitzung
12.000 €
getroffen. Ein
Konsolidierungsbetrag wird
sodann in der Haushaltsplanung
2021 berücksichtigt.
Im Haushalt
ab Jahr
2017/2018 zu
berücksichtigen?
zunächst nur Druckund Portokosten
12.000 €
2018
0€
2021
0€
k.A.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Einsparungen können erst ab dem Jahr 2021
nach Ablauf der derzeitigen Ratsperiode realisiert werden.
3
Politische Gremien
Personalaufwendungen,
sonstige
Aufwendungen
Optimierung der
Zuständigkeitsordnung für Planungsund Umweltausschuss
Aktuell werden in beiden Ausschüssen gleiche Themen behandelt. Wir schlagen vor,
die Zuständigkeitsordnung dahingehend zu ändern, dass eine Doppelbehandlung von
Themen, insbesondere von Planverfahren, ausgeschlossen wird. Dadurch vereinfacht
sich die inhaltliche Arbeit, Entscheidungsprozesse werden gestrafft, das Versenden von
umfangreichen Sitzungsunterlagen wird reduziert.
Stellungnahme der Verwaltung: Eine Zusammenlegung während der laufenden
Legislaturperiode ist rechtlich möglich; es wird jedoch darauf hingewiesen, dass dies
gem. § 58 V GO NRW grundsätzlich eine Neuverteilung sämtlicher Ausschussvorsitze
bedingt. Angeregt wird daher, eine Zusammenlegung der v. g. Ausschüsse bis zur
nächsten Legislaturperiode zurückzustellen.
Die Verwaltung soll eine
beabsichtigte `Optimierung´ der
Beratungsabläufe durch eine
nicht bezifferbar
Anpassung der
Zuständigkeitsordnung
vorbereiten.
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Liste 3
lfd.
Nr.
Produkt
Zeile
Teilergebnisplan
Konsolidierungsmaßnahme
Beschreibung der Maßnahme
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Hinweis
Im Haushalt
ab Jahr
2017/2018 zu
berücksichtigen?
Die Stadt Pulheim gewährt den Fraktionen rund 225.000 Euro Geldleistungen sowie
geldwerte Leistungen. Dieser Betrag ist bezogen auf Kommunen der Größenordnung
50 - 60.000 Einwohner vergleichsweise hoch. Wir schlagen vor, die
Fraktionszuwendungen auf 65.000 Euro zu begrenzen.
4
5
Politische Gremien
Service und Organisation
Sonstige
Aufwendungen
Personalaufwendungen
Fraktionszuwendungen reduzieren
Hinweis der Verwaltung: Gem. § 56 III GO gewährt die Gemeinde den Fraktionen und
Gruppen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen
Aufwendungen für die Geschäftsführung. Die Höhe steht im pflichtgemäßen Ermessen
der kommunalen Vertretung; der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am
01.07.2014 [Vorl.-Nr. 244/2014] betreffend das Fraktionspersonal einen
entsprechenden Beschluss gefasst.
Aktuell erhalten die Fraktionen im Rat der Stadt Pulheim nachfolgende Zuschüsse zu
den Geschäftskosten: Sockelbetrag i. H. v. 800,- € p. a. pro Fraktion/ zzgl. 200,- € p. a.
pro Ratsmitglied.
Antrag der CDU: Sowohl der Grundbetrag je Fraktion von derzeit 800 € als Zuwendung
zu den Geschäftskosten soll um 10% gekürzt werden auf 720 €, als auch die Pauschale
pro Ratsmitglied von derzeit 200 € soll um 10 % gekürzt werden auf 180 € (= 1.600 €
Einsparung). Die Pauschalen pro Ratsmitglied von derzeit 280 € als Zuwendung zu den
kommunalpolitischen Schulungen sollen ebenfalls um 10% auf 250 € je Ratsmitglied
gekürzt werden (= 1.680 € Einsparung).
Der Personalaufwand für öffentliche Bekanntmachungen kann reduziert werden, indem
Reduzierung der Kosten für öffentliche auf die Aushängung der Bekanntmachungen in den dezentralen Kästen verzichtet wird.
Bekanntmachungen
Aktuell werden die Kästen zweimal pro Woche angefahren, was mit einem hohem
Zeitaufwand verbunden ist.
Dem Antrag der CDU wurde
gefolgt. Somit ergibt sich ab dem
160.000 € Jahr 2017 ein
Konsolidierungsbetrag von
3.280 €.
3.280 €
2017
Verwaltungsintern wird derzeit
ein Optimierungsvorschlag zur
Änderung der Hauptsatzung
vorbereitet. Dieser wird den
politischen Gremien zur
8.000 €
Beratung vorgelegt. Der
benannte Konsolidierungsbetrag
muss im Rahmen des
einzuführenden Controllings
evaluiert werden.
0€
k.A.
25.600 €
2017
Wir schlagen eine Kürzung der zentralen Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, Bücher
und Zeitschriften, Post- und Fernmeldegebühren, Öffentliche Bekanntmachungen,
Kraftfahrzeugentschädigungen, Dienstreisen) um 25.000 € vor.
6
Service und Organisation
Sonstige
Aufwendungen
Zentrale Geschäftsaufwendungen
kürzen
Stellungnahme der Verwaltung: Hier werden verschiedene Positionen, wie
Bürobedarf, Bücher, Zeitschriften, Post- und Fernmeldegebühren u. a. gebucht; die
verwaltungsseitig im Haushaltsentwurf 2017/ 2018 vorgenommene Ansatzreduzierung
von 375.900 € auf rd. 350.000 € stellt eine Anpassung an die Rechnungsergebnisse
der Vorjahre dar. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die
Postdienstleistungen ab 2017 neu vergeben werden und aufgrund der
Preissteigerungen in diesem Bereich ebenfalls mit Kostensteigerungen zu rechnen ist;
weitere Reduzierungen sind vor diesem Hintergrund nicht darstellbar.
Diese Kürzung wurde im
25.000 € Doppelhaushalt 2017/2018
bereits berücksichtigt.
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Nr.
7
Produkt
Technikunterstützte
Informationsverarbeitung
Zeile
Teilergebnisplan
Konsolidierungsmaßnahme
Aufwendungen
für Sach- und
Aufwand für Sach- und
DienstleisDienstleistungen reduzieren
tungen, Personalaufwendungen
Beschreibung der Maßnahme
Die Stadt Pulheim setzt bereits ein DMS-Verfahren ein. Aktuell nutzen jedoch nur einige
Ämter die digitale Archivierung. Die Einführung der e-Akte sollte ausgeweitet werden.
Hierfür müssen entsprechende Personalkapazitäten eingesetzt werden. Durch die
flächendeckende Einführung des DMS können signifikante Einsparpotenziale realisiert
werden. Die Kosten für Papier und Ausdrucke können reduziert werden. Alle
Informationen werden an einem Speicherort abgelegt und revisionssicher gespeichert.
Durch die Einführung von elektronischen Workflows können Arbeitsabläufe verbessert
werden, so dass die Durchlaufzeit von Prozessen sinkt. Unter Berücksichtigung der
Tätigkeiten, die bei einem DMS-Einsatz anfallen (Unterlagen scannen,
Qualitätssicherung der Scans, Anwenderbetreuung) kann erfahrungsgemäß ein
Effizienzpotenzial von ca. 5 % (VZÄ) angesetzt werden. Bei einem bereinigten
Stellenvolumen von rund 364 VZÄ (600 Stellen abzüglich 90 Stellen Bauhof sowie 146
Stellen Förderung von Kindern in der Tagesbetreuung) ergibt sich vorsichtig geschätzt
ein Potenzial von rund 900.000 Euro. Das Potenzial kann unter Berücksichtigung der
Einführungsphase mittelfristig realisiert werden. Berücksichtigt werden müssen noch
Investitionskosten sowie Kosten für die Hardware.
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Hinweis
Im Haushalt
ab Jahr
2017/2018 zu
berücksichtigen?
Der benannte
Konsolidierungsbetrag muss im
Rahmen des einzuführenden
Controllings evaluiert werden.
0€
>2021
Die Prüfung des
Jahresabschlusses soll ab dem
Jahresabschluss 2019 durch
das örtliche
40.000 € Rechnungsprüfungsamt ohne
externe Begleitung erfolgen und
wurde entsprechend bereits im
Haushaltsentwurf ab dem Jahr
2019 berücksichtigt.
40.000 €
2019
Dies wurde bereits im Entwurf
4.000 € des Doppelhaushalts 2017/2018
berücksichtigt.
4.000 €
2017
900.000 €
Hinweis der Verwaltung: Hierzu wird auf die Vorlage-Nr. 283/2016 verwiesen;
aufgrund der hochkomplexen Materie, die mit tiefgreifenden organisatorischen und
personellen Änderungen verbunden sein wird und deren Umsetzung langfristig
angelegt. ist, hat der Rat auf Empfehlung des HFA in seiner Sitzung am 08.11.2016
eine vertiefende Untersuchung unter externer Begleitung bei Einführung der E-Akte
beschlossen. Ob das seitens der GPA bezifferte Einsparpotential i. H. v. 900 T€
[pauschal 5% aller VZÄ des Verwaltungsbereichs] erreicht wird, kann verwaltungsseitig
nicht bewertet werden, wird allerdings äußerst kritisch bewertet.
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Rechnungsprüfung
Verwaltungsführung
Personalaufwendungen,
Aufwand für
Sach- und
Dienstleistungen
Personalaufwand durch
risikoorientierten Prüfansatz
optimieren, Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen streichen
Aufwendungen
für Sach- und
Dienstleistungen
Aufwand für NKF-Schulungen
reduzieren
Beim risikoorientierten Prüfansatz werden für die Verwaltungsbereiche Risiken
identifiziert, so dass die Prüfintensität nach den Risiken ausgerichtet werden kann. Auch
für Vergaben kann ein derartiger Prüfungsansatz zu einem risikoorientiertem
Personaleinsatz führen. Durch den risikoorientierten Prüfansatz kann das Personal
nach entsprechender Fortbildung für die Prüfung des Jahresabschlusses eingesetzt
werden.
Stellungnahme der Verwaltung: Die 40.000 € beziffern die Kosten für die Prüfung
durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
von 8.000 Euro auf 4.000 Euro reduzieren.
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Liste 3
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Nr.
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Produkt
Finanzmanagement und
Rechnungswesen
Zeile
Teilergebnisplan
Sonstige
Aufwendungen
Konsolidierungsmaßnahme
Kosten für Papier reduzieren
Beschreibung der Maßnahme
Einführung des elektronischen Rechnungseingangs-Workflow ist zum 01.01.2017
geplant, bei rund 110.000 Kassenanordnungen pro Jahr und angenommen doppeltem
Ausdruck der Anordnungen (einmal für Akte im Fachamt, einmal für die
Finanzbuchhaltung) können 220.000 Ausdrucke gespart werden, bei geschätzten
Kosten von 5 Cent pro gedruckter DINA 4-Seite (empirischer Wert) können rund 11.100
Euro gespart werden, ggf. weitere Konsolidierung durch Reduzierung des
Personaleinsatzes in Fibu möglich. Darüber hinaus können die Durchlaufzeiten der
Rechnungen reduziert und Prozessverbesserungen umgesetzt werden (siehe auch
DMS- Einsatz beim Amt 10).
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Hinweis
Im Haushalt
ab Jahr
2017/2018 zu
berücksichtigen?
Der benannte
Konsolidierungsbetrag muss im
Rahmen des einzuführenden
Controllings evaluiert werden.
11.100 €
2018
Auf die Vorlage 327/2016 in
dieser Sitzung wird verwiesen.
Der Konsolidierungsbetrag ist
mit 83.000 € in 2017 und einer
80.000 €
jährlichen Erhöhung um 1.000 €
bereits im Entwurf des
Doppelhaushaltes 2017/2018
enthalten.
83.000 €
2017
Dieser Konsolidierungsbetrag ist
300.000 € bereits im Haushaltsentwurf ab
dem Jahr 2017 berücksichtigt.
300.000 €
2017
Auf die Vorlage 328/2016 in
dieser Sitzung wird verwiesen.
Der Konsolidierungsbetrag ist
20.000 €
bereits im Entwurf des
Doppelhaushaltes 2017/2018
enthalten.
20.000 €
2017
11.100 €
Stellungnahme der Verwaltung: Nach der derzeitigen Projektplanung ist ein
Echtbetrieb für die gesamte Verwaltung ab 01.07.2017 vorgesehen. Mit dem
Testbetrieb kann erst nach Genehmigung des Doppelhaushaltes begonnen werden. Es
wird vorgeschlagen, die Einsparung ab dem Haushaltsjahr 2018 im Haushalt zu
berücksichtigen.
11
12
13
Allgemeine
Finanzwirtschaft
Steuern und
ähnliche
Abgaben
Erhöhung der Hundesteuererträge
Durch Pressemitteilung (auf Steuerhinterziehung, Straftatbestand hinweisen) Anzahl der
angemeldeten Hunde erhöhen, ggf. kann eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt
werden. Hundesteuer auf 3. Quartil im Rhein-Erft-Kreis (97,50 Euro pro Hund) erhöhen,
rund 3.500 Hunde in Pulheim, aus Vereinfachungsgründen mit allen Hunden als
Ersthund gerechnet, ggf. bei differenzierter Betrachtung der Hunde noch höheres
Potenzial.
Allgemeine
Finanzwirtschaft
Steuern und
ähnliche
Abgaben
Überprüfung der
vergnügungssteuerpflichtigen
Tatbestände, Überprüfung von
Veranstaltungen,
Überprüfungstätigkeiten im Bereich
der Gewerbesteuer
Durch Erhöhung des Personaleinsatzes von 0,5 VZÄ gem. Stellenplan auf 1,5 VZÄ
Überprüfung der Erklärungen im Bereich der Vergnügungssteuer, Überprüfung von
vergnügungssteuerpflichtigen Veranstaltungen sowie Überprüfungstätigkeiten im
Bereich der Gewerbesteuer. Wenn die Mehrerträge durch diese Maßnahmen bei
350.000 Euro liegen, beträgt das Konsolidierungspotenzial abzüglich der
Personalaufwendungen 300.000 Euro.
Allgemeine
Finanzwirtschaft
Steuern und
ähnliche
Abgaben
Einführung einer Steuer auf
Vergnügen sexueller Art
Durch die Einführung einer Steuer auf Vergnügen sexueller Art ("Sex-Steuer") können
zusätzliche Steuererträge realisiert werden.
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Liste 3
lfd.
Nr.
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17
Produkt
Forderungsmanagement
Zeile
Teilergebnisplan
Personalaufwendungen
Aufwendungen
Zur Verfügungstellung von
für Sach- und
Grundstücken und
DienstleisGebäuden
tungen
Aufwendungen
Zur Verfügungstellung von
für Sach- und
Grundstücken und
DienstleisGebäuden
tungen
Konsolidierungsmaßnahme
Beschreibung der Maßnahme
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Nutzung des Vollstreckungsmoduls in Infoma, Arbeitsabläufe werden erleichtert, indem
zukünftig direkt aus Infoma auf das Vollstreckungsportal zugegriffen werden kann. Es ist
keine Personaleinsparung möglich, da die Fallzahlen im Bereich der Amtshilfeersuchen
gestiegen sind. Darüber hinaus ist geplant, durch einen stärkeren Personaleinsatz die
Vollstreckungsquote zu erhöhen. Wir empfehlen, die VZÄ für diesen Aufgabenbereich
zu erhöhen.
Optimierung der Arbeitsabläufe
Wartungsverträge optimieren
Nebenstelle Brauweiler schließen
bzw. Anpassung der Nutzung
In der Nebenstelle Brauweiler wird lediglich der städtische Bürgerservice an einem
Nachmittag in der Woche (Einwohnermeldeamt) durchgeführt. Die weiteren
Räumlichkeiten werden von anderen Vereine und Verbänden genutzt. Durch
Zentralisierung des Bürgerservice im Rathaus können die frei gewordene Räumlichkeit
an Vereine vermietet werden (Jahresmiete 1.730 Euro wird eingespart zzgl.
Neuvermietung an Vereine).
Hinweis der Verwaltung: Pro Öffnungstag wird die Nebenstelle im Durchschnitt von
30 Bürgern besucht.
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Zur Verfügungstellung von
PersonalaufGrundstücken und
wendungen
Gebäuden
Optimierung der Auslastung der Schulhausmeisterdienste / Zentralisierung im
Zentralisieren der Hausmeisterdienste Immobilienmanagement und Flexibilisierung der Einsatztätigkeiten und -orte. Das
beim Immobilienmanagement für die Konsolidierungspotenzial entspricht 4,5 VZÄ.
Bereiche Schulen und
Kindertagesstätten
Hinweis der Verwaltung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.11.2016 beschlossen,
dass dieser Konsolidierungsvorschlag vertieft untersucht werden soll.
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Zur Verfügungstellung von
Sonstige
Grundstücken und
Aufwendungen
Gebäuden
Durch Projekte/Beratungen z.B. in Schulen und in Flüchtlingsunterkünften in Bezug auf
das Nutzerverhalten ( Wartungskosten, Bauunterhaltungskosten, Energiekosten) kann
Veränderung des Nutzerverhaltens in eine Nutzungs- und Verhaltensänderung bewirkt werden, um Folgekosten zu sparen.
städtischen Gebäuden
Hinweis der Verwaltung: Mit einer Umsetzung der Maßnahme kann erst nach
erfolgreicher Wiederbesetzung der Stelle des Energiemanagers begonnen werden.
Im Haushalt
ab Jahr
2017/2018 zu
berücksichtigen?
nicht bezifferbar
Der benannte
Konsolidierungsbetrag muss im
Rahmen des einzuführenden
Controllings evaluiert werden.
0€
2017
27.000 €
Der benannte
Konsolidierungsbetrag muss im
Rahmen des einzuführenden
Controllings evaluiert werden.
0€
2019
Verweis in den zuständigen
Fachausschuss
Der benannte
3.500 €
Konsolidierungsbetrag muss im
Rahmen des einzuführenden
Controllings evaluiert werden.
0€
k.A.
0€
2019,
20242028
0€
k.A.
Stellungnahme der Verwaltung: Durch Prozessoptimierungen im Jahr 2015 konnte
die Wertberichtigungsquote von Forderungen gegenüber dem Jahr 2014 bereits von
31,8% auf 24% gesenkt werden. Im Stellenplan 2017/2018 ist eine Personalverstärkung
um 0,35 VZÄ berücksichtigt. Durch schnelleren Vollstreckungszugriff soll die
Wertberichtigungsquote weiter gesenkt werden. Der Erfolg dieser Maßnahmen muss
evaluiert werden.
Durch eine flächendeckende Überprüfung der Wartungsverträge können
Optimierungspotenziale erschlossen werden. Hierzu ist ein befristeter Mehraufwand des
Personaleinsatzes erforderlich. Ausgehend von Kosten für die Wartungsverträge von
270.000 Euro jährlich wäre eine jährliche Einsparung von 10% (empirisch ermittelt)
i.H.v. 27.000 Euro möglich. Dem gegenüber zu stellen ist ein befristeter
Personalmehraufwand, im Umfang von geschätzt 0,5 VZÄ für ein halbes Jahr.
Hinweis
Die vertiefende Untersuchung
muss abgewartet werden. Der
benannte Konsolidierungsbetrag
225.000 €
muss im Rahmen des
einzuführenden Controllings
evaluiert werden.
nicht bezifferbar
Der benannte
Konsolidierungsbetrag muss im
Rahmen des einzuführenden
Controllings evaluiert werden.
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Liste 3
lfd.
Nr.
20
Produkt
Wirtschaftsförderung
Zeile
Teilergebnisplan
Sonstige
Aufwendungen
Konsolidierungsmaßnahme
Reduzierung der Zuschusszahlungen
an die Einzelhandelsinitiativen im
Stadtgebiet
Beschreibung der Maßnahme
Streichen der Zuschusszahlungen an die Einzelhandelsinitiativen im Stadtgebiet
Pulheim
Hinweis der Verwaltung: Ein Betrag von 3.070 € für die Weihnachtsbeleuchtung wird
auf alle drei Einzelhandelsinitiativen verteilt. Zusätzliche 8.000 € sind für eine Initiative
vorgehalten, die auf Antrag evtl. gewährt werden können.
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Hinweis
Die Verwaltung wird zunächst
beauftragt, mit den
entsprechenden Initiativen
Gespräch über die Verwendung
11.000 € zuführen. Ein evtl.
Konsolidierungsbetrag wird nach
Beratung im Fachausschuss in
der Haushaltsplanung 2019
berücksichtigt.
Im Haushalt
ab Jahr
2017/2018 zu
berücksichtigen?
0€
k.A.
0€
k.A.
0€
k.A.
0€
k.A.
Der Bericht der überörtlichen Prüfung hat ein Stellenpotenzial von rund 0,90 VZÄ bei
insgesamt 2,5 VZÄ ergeben. Ein weiterer Mitarbeiter sollte zum Standesbeamten
bestellt werden, der im Vertretungsfall als Springer eingesetzt werden kann. Einige
Kommunen haben gute Erfahrungen mit dem Einsatz von Honorarkräften (ehemalige
Standesbeamte) gemacht.
21
Personenstandswesen
Personalaufwendungen
Umsetzung des Stellenpotenziales
aus der überörtlichen Prüfung
Stellungnahme der Verwaltung: Der Konsolidierungsvorschlag nimmt Bezug auf
Resultate der Ergebnisse der überörtlichen Untersuchungen der
Gemeindeprüfungsanstalt (GPA). Dort wurde von Seiten der GPA festgestellt, dass ein
personelles Einsparpotential von 0,9 Vollzeitäquivalente = 45.000 € gesehen wird.
Einer detaillierten Prüfung zu unterziehen ist, in wie weit sich bei einer möglichen
Realisierung einer ebenfalls in Rede stehende Eingliederung des Standesamtes in das
Ordnungsamt dieses Potential tatsächlich umsetzen lässt.
Der Grund ist, dass die GPA davon ausgeht, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt
Aufgaben des Personenstandswesens in einer vergleichbaren Aufgabenwahrnehmung
wie in anderen Kommunen in deren Ordnungsämtern stattfindet. Dies ist für Pulheim im
Detail noch zu untersuchen.
Nutzung der Schulräume von Dritten - wenn möglich (bei überörtlichen Anbietern) zeitlich und örtlich bündeln und konzentrieren
22
Alle Schulen
Konzentration von Nutzungen
Hinweis der Verwaltung: Im Rahmen der vertiefenden Untersuchung zur Optimierung
der Hausmeisterdienste soll auch dieses Thema berücksichtigt werden.
45.000 €
Der benannte
Konsolidierungsbetrag muss im
Rahmen des einzuführenden
Controllings evaluiert werden.
Die vertiefende Untersuchung
zur Optimierung der
Hausmeisterdienste muss
abgewartet werden. Der
nicht bezifferbar
benannte Konsolidierungsbetrag
muss im Rahmen des
einzuführenden Controllings
evaluiert werden.
Besetzung der Sekretariate reduzieren (Stärke und zeitliche Dauer), Umsetzung einer
möglichen Stellenreduzierung. Die Stadt Pulheim wird dies bei Nachbesetzungen
berücksichtigen.
23
Alle Schulen
Personalaufwendungen
Optimierung Einsatz Schulsekretariate
Stellungnahme der Verwaltung: Ausgangslage zur Zeit ist, dass im aktuellen
Haushaltsentwurf keine Stundenerhöhungen insgesamt vorgesehen sind. Sich
verändernde Bedarfe durch das Aufwachsen der Gesamtschule sind durch
zurückgehende Bedarfe der auslaufenden Schulen zu decken. Inwieweit sich durch eine
Stundenreduzierung bei Neubesetzung freiwerdender Stelle Einsparpotentiale ergeben,
bleibt der Beschlussfassung zu den Vorschlägen der GPA vorbehalten.
45.000 €
Der benannte
Konsolidierungsbetrag muss im
Rahmen des einzuführenden
Controllings evaluiert werden.
6 von 11
Liste 3
lfd.
Nr.
25
Produkt
Grundschulen
Zeile
Teilergebnisplan
Öffentlichrechtliche
Leistungsentgelte,
Transferaufwendungen
Konsolidierungsmaßnahme
Finanzierungslücke OGS schließen
Beschreibung der Maßnahme
Im Haushaltsplan 2016 ist für den Bereich OGS eine Finanzierungslücke in Höhe von
192.000 Euro ausgewiesen. Erwartete Mehrerträge von 60.000 € werden zukünftig
bereits zur Reduzierung der Finanzierungslücke berücksichtigt. Das noch verbleibende
Defizit könnte zum einen durch eine weitere Erhöhung der Elternbeiträge geschlossen
werden (z.B. Geschwisterkind-Befreiung abschaffen). Nach mehr als 10 Jahren Laufzeit
des OGS-Kooperationsvertrages können zum anderen aber auch durch eine
Neuausschreibung der Betreuungsleistung zusätzliche Konsolidierungspotenziale auf
der Aufwandsseite erwartet werden. Eine solche Neuausschreibung sollte dann auch
mit Blick auf den weiteren Ausbau der OGS zum Anlass genommen werden,
bestehende Betreuungsstandards in Frage zu stellen und ggf. anzupassen.
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Hinweis
Im Haushalt
ab Jahr
2017/2018 zu
berücksichtigen?
Die Verwaltung wird beauftragt
mit gesonderter Vorlage
Beschlussvorschläge im
Frühjahr 2017 vorzulegen. Der
132.000 €
benannte Konsolidierungsbetrag
muss im Rahmen des
einzuführenden Controllings
evaluiert werden.
0€
2018
Die Verwaltung wird beauftragt
mit gesonderter Vorlage
Beschlussvorschläge im
Frühjahr 2017 vorzulegen. Der
9.500 €
benannte Konsolidierungsbetrag
muss im Rahmen des
einzuführenden Controllings
evaluiert werden.
0€
2018
Die vertiefende Untersuchung
muss abgewartet werden. Der
benannte Konsolidierungsbetrag
35.000 €
muss im Rahmen des
einzuführenden Controllings
evaluiert werden.
0€
k.A.
Die Verwaltung wird beauftragt
mit gesonderter Vorlage
Beschlussvorschläge im
Frühjahr 2017 vorzulegen. Der
4.860 €
benannte Konsolidierungsbetrag
muss im Rahmen des
einzuführenden Controllings
evaluiert werden.
0€
2018
0€
k.A.
Stellungnahme der Verwaltung: Eine Satzungsänderung zum Schuljahr 2017/2018
wird verwaltungsseitig vorbereitet. Eine damit evtl. einhergehende Änderung der
Einnahme- und Ausgabesituation ist in diesem Zusammenhang zu prüfen.
Mietzuschuss an Förderverein des Gymnasiums Pulheim streichen (U3-Betreuung in
Kooperation mit GiP e.V.)
32
Gymnasien
Transferaufwendungen
Zentrale schul- und
schülerbezogene
Leistungen
Aufwendungen
für Sach- und
Dienstleistungen
Transferaufwand reduzieren
Hinweis der Verwaltung: Zur Zeit besuchen 9 U3-Kinder die Einrichtung, welche
durch die Stadt bezuschusst wird. 6 Kinder kommen aus Pulheim, 3 Kinder kommen
aus Köln. Alle Kinder sind solche von Lehrerinnen oder Lehrern am GSG. (Stand
Schuljahr 2016/17)
externen Schließdienst für Schulen streichen, wenn Hausmeisterdienste optimiert sind
35
36
Zentrale schul- und
schülerbezogene
Leistungen
Transferaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen reduzieren
Transferaufwendungen reduzieren
Stellungnahme der Verwaltung: Es muss davon ausgegangen werden, dass durch
eine Neuorganisation der Hausmeisterdienste sämtliche Nutzungszeiten (schulische
und außerschulische Nutzungen) durch städtische Hausmeisterdienstleistungen
abgedeckt werden sollen. Der benannte Betrag entspricht den grundsätzlich zur
Verfügung stehenden Mitteln für die Beauftragung externer Dienstleister.
Mietzuschuss an Kooperationspartner der Schulen im Ganztag streichen (Büronutzung
in ehemaliger Hausmeisterwohnung an der Realschule Pulheim)
Schwerpunkt der Arbeit ist der kulturelle Anspruch (keine kommerzielle Ausrichtung).
Durch die eine oder andere Veranstaltung, die sich auf ein breites Publikum bezieht,
können durch zusätzliche Einnahmen Kostenbeiträge für die bisher angebotenen
Veranstaltungen generiert werden.
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Kommunale
Veranstaltungen
privatrechtliche
Leistungsentgelte
Eintrittsgelder für kulturelle
Veranstaltungen nach Möglichkeit
erhöhen
Stellungnahme der Verwaltung: Das hier hinterlegte Konsolidierungspotential ist
deswegen nicht bezifferbar, da es für die Veranstaltungen unterschiedliche
Vertragsgestaltungen gibt. In der Bandbreite von fest vereinbarten Gagen bis zur
prozentualen Einnahmeverteilung sind vielfältige Konstellationen Praxis. Die genaue
Bezifferung des Konsolidierungspotentials würde eine für jede Veranstaltung
differenzierte Darstellung erforderlich machen.
nicht bezifferbar
Der benannte
Konsolidierungsbetrag muss im
Rahmen des einzuführenden
Controllings evaluiert werden.
7 von 11
Liste 3
lfd.
Nr.
48
Produkt
Kulturzentrum
Zeile
Teilergebnisplan
Privatrechtliche
Leistungsentgelte
Konsolidierungsmaßnahme
Beschreibung der Maßnahme
Entgelte für die Nutzung des KösterSaals erhöhen
Im Jahr 2013 sind die Nutzungsentgelte letztmalig erhöht worden. Aufgrund gestiegener
Kosten ist eine Erhöhung um 10 % vertretbar. Durch bauliche Veränderungen könnte
darüber hinaus die Anzahl der Nutzungen (parallele Nutzungen an Wochenenden)
erhöht werden. Durch eine Straffung zur Verfügung gestellter Zeiten können noch
zusätzliche Nutzungen ermöglicht werden.
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Hinweis
Im Haushalt
ab Jahr
2017/2018 zu
berücksichtigen?
5.400 €
Der benannte
Konsolidierungsbetrag muss im
Rahmen des einzuführenden
Controllings evaluiert werden.
0€
2017
44.000 €
Der benannte
Konsolidierungsbetrag muss im
Rahmen des einzuführenden
Controllings evaluiert werden.
0€
k.A.
Erträge aus
Grundstücksverkäufen
2019
Zur Haushaltsplanung 2021 wird
ein entsprechender Vorschlag
verwaltungsintern vorbereitet.
80.000 € Der benannte
Konsolidierungsbetrag muss im
Rahmen des einzuführenden
Controllings evaluiert werden.
0€
2021
Zur Haushaltsplanung 2021 wird
ein entsprechender Vorschlag
verwaltungsintern vorbereitet.
36.800 € Der benannte
Konsolidierungsbetrag muss im
Rahmen des einzuführenden
Controllings evaluiert werden.
0€
2021
Stellungnahme der Verwaltung: Verwaltungsseitig wird eine Anpassung der
Nutzungsentgelte an die allgemeine Kostensteigerungsrate geprüft.
49
Stadtbücherei
Personalaufwendungen
Reduzierung der Öffnungszeiten
Durch eine Reduzierung der Öffnungszeiten von 30 Wochenstunden auf 25
Wochenstunden kann der Personaleinsatz gesenkt werden. Eine sog. Bücher-Klappe
ermöglicht die fristgerechte Rückgabe von Medien unabhängig von den Öffnungszeiten
der Stadtbücherei und stellt eine Serviceverbesserung dar. Die Personalreduzierung
kann im Rahmen der (altersbedingten) Fluktuation umgesetzt werden.
Hinweis der Verwaltung: Die Öffnungszeiten der allgemeinen Verwaltung sollen auf
Hinweis der GPA ebenfalls überprüft werden. Dies wird derzeit verwaltungsintern
geprüft. Es soll eine generelle Regelung getroffen werden.
50
51
52
Sportanlagen- und
Sportförderung
Sportanlagen- und
Sportförderung
Sportanlagen- und
Sportförderung
Aufwendungen
für Sach- und
Dienstleistungen
Öffentlichrechtliche
Leistungsentgelte
Öffentlichrechtliche
Leistungsentgelte
Schließung der Sportanlage
Brauweiler, Bernhardstraße
(überörtliche Prüfung)
Geringe Nachfrage, Nutzung durch Vereine: Anteil der tatsächlichen Nutzungszeiten an
den verfügbaren Zeiten beträgt nur 28 %, Schließung der Anlage
Hinweis der Verwaltung: Nach Fertigstellung des Kunstrasenplatzes findet keine
Nutzung mehr statt bzw. kann eine verbleibende Nutzung zum Kunstrasenplatz
übergehen.
Seit 2009 werden Entgelte für die Nutzungen der Sportstätten erhoben. Die Abrechnung
erfolgt nach Mitgliederzahlen der Vereine. Durch eine Erhöhung der Entgelte von 2 auf
3 Euro für die Erwachsenen, die Erhöhung der Entgelte von 1 auf 1,50 Euro für die
Kinder und Jugendlichen sowie den Verzicht auf die Abrechnung für inaktive
Vereinsmitglieder ergibt sich ein Konsolidierungspotenzial in Höhe von rund 80.000
Erhöhung der Entgelte für die Nutzung
Euro.
von Sportanlagen und -stätten
Stellungnahme der Verwaltung: Mit Vorlage 289/2014 (Rat 23.09.2014) wurde die
Erhebung des Sportstättennutzungsentgelts für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum
31.12.2020 beschlossen. Somit ist eine Anpassung des Sportstättennutzungsentgeltes
erst ab dem 01.01.2021 möglich.
Reduzierung der Zeiten der Vereinsnutzung sowie Erhebung eines Nutzungsentgelts in
Höhe von 10 Euro pro Stunde und Bahn von DLRG, DUC Stommeln sowie
Schwimmsportabteilung des Pulheimer Sportclubs.
Nutzung der Aquarena
Hinweis der Verwaltung: In Anlehnung an das Sportstättennutzungsentgelt soll eine
Anpassung auch erst ab 01.01.2021 erfolgen, um den Vereinen eine
Planungssicherheit zu gewährleisten.
Die Vermarktung der Anlage
nicht bezifferbar wurde im Haushaltsentwurf
berücksichtigt.
8 von 11
Liste 3
Produkt
Zeile
Teilergebnisplan
Konsolidierungsmaßnahme
65
Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Öffentlichrechtliche
Leistungsentgelte
Die Einkommensstufen in den höheren Einkommensklassen bei der Erhebung der
Elternbeiträge sollten differenzierter gestaffelt werden. Gleichzeitig kann eine Entlastung
Anpassung der Elternbeitragssatzung,
in den unteren Einkommensklassen erfolgen.
stärkere Differenzierung in den hohen
Einkommensstufen
Hinweis der Verwaltung: Verwaltungsseitig wird die Anpassung der
Elternbeitragssatzung ab dem Schul-/Kindergartenjahr 2017/2018 vorbereitet.
66
Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Öffentlichrechtliche
Leistungsentgelte
Erhöhung Elternbeiträge
71
Wohnungswesen und
Erschließung
Privatrechtliche
Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
erhöhen
Öffentliche
Verkehrsflächen
Öffentlichrechtliche
Leistungsentgelte
lfd.
Nr.
72
73
Öffentliche
Verkehrsflächen
Öffentlichrechtliche
Leistungsentgelte
Beschreibung der Maßnahme
höherer Beitrag für U3-Betreuung im Vergleich zur Ü3-Betreuung
Beitragssätze der Wirtschaftswege
überarbeiten
Hinweis der Verwaltung: Verwaltungsseitig wird die Anpassung der
Elternbeitragssatzung ab dem Schul-/Kindergartenjahr 2017/2018 vorbereitet.
Erlöse aus dem Verkauf von Mietspiegeln von 3,50 Euro Schutzgebühr auf 5,00 Euro
erhöhen
Beitragssätze der Wirtschaftswege nach Nutzungsklassen mit entsprechenden
Beitragssätzen einteilen und in die Satzung für Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG
aufnehmen
Stellungnahme der Verwaltung: Die Anpassung der Beitragssätze wird geprüft. Über
das Ergebnis wird im Fachausschuss berichtet.
Auf der Grundlage der Anpassung des Beitragssatzes (Anliegerstraßen) auf 80 Prozent
errechnet sich für die Jahre 2015 bis 2018 eine Einzahlungssteigerung in Höhe von
rund 293.000 Euro. Die Ertragslage wird durch die zu bildenden Sonderposten und die
Straßenbaubeitragssätze nach KAG
auf einen Beitragssatz von 80 Prozent anschließende Auflösung über die Nutzungsdauer der Straße positiv unterstützt.
Bezogen auf eine 50-jährige Nutzungsdauer ergibt sich eine jährliche
anheben und an die Mustersatzung
Ergebnisverbesserung von 5.860 Euro.
anlehnen
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Hinweis
Die Verwaltung wird beauftragt
nicht bezifferbar mit gesonderter Vorlage
Beschlussvorschläge im
Frühjahr 2017 vorzulegen. Der
benannte Konsolidierungsbetrag
muss im Rahmen des
einzuführenden Controllings
nicht bezifferbar evaluiert werden.
500 €
Der benannte
Konsolidierungsbetrag muss im
Rahmen des einzuführenden
Controllings evaluiert werden.
Ein Konsolidierungsbetrag muss
nicht bezifferbar im Rahmen des einzuführenden
Controllings evaluiert werden.
Verweis in den zuständigen
Fachausschuss
Der benannte
5.860 €
Konsolidierungsbetrag muss im
Rahmen des einzuführenden
Controllings evaluiert werden.
Im Haushalt
ab Jahr
2017/2018 zu
berücksichtigen?
0€
2017
0€
2017
500 €
2017
0€
k.A.
0€
k.A.
0€
k.A.
4.000 €
2017
Hinweis der Verwaltung: Es soll eine Anpassung an die Mustersatzung erfolgen.
74
75
Stadtplanung und
Stadtentwicklung
Bauaufsicht und
Denkmalpflege
-
Öffentlichrechtliche
Leistungsentgelte
Umwandlung von Flächen in
Bauplätze
Die Reduzierung der Anzahl der Spielplätze wird regelmäßig thematisiert. Es sind
bereits Spielplätze stillgelegt worden. Darüber hinaus sollte eine Folgenutzung für nicht
mehr benötigte Sportanlagen geprüft werden (z.B. Sportanlage Brauweiler). Je nach
Lage der Anlage bietet sich ggf. eine Vermarktung der Grundstücke (z. B. zur
Wohnbebauung) an. Darüber hinaus reduzieren sich die Pflegekosten für die Flächen.
Die Umwandlung von Flächen
nicht bezifferbar soll im Einzelfall mit Vorlage
entschieden werden.
Derzeit wird die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Pulheim (Erhebung Gebühren
für grundbuchliche Erklärungen/ Gebührenerhebung für Kataster- und Aktenauskünfte/
Erhöhung der Beratungsgebühr für Bau-/Planungsberatung) angepasst. Durch die
Gebührenanpassung und die Erhöhung bzw. Erweiterung der Gebührenforderung für
die Akteneinsicht können Mehrerträge erreicht werden.
Gebührenerhöhung für die
Aktenauskünfte
Hinweis der Verwaltung: Derzeit wird auf Basis der örtlichen
Verwaltungsgebührenordnung pro Akteneinsicht eine Gebühr von 18,40 € erhoben.
Diese resultiert aus dem durchschnittlichen Zeitaufwand von 15 min. zur Aktensuche.
Hinzu kommen Gebühren für Kopien pro Stück. In dieser Gebührenbemessung ist der
Beratungsaufwand, der verwaltungsseitig entsteht, nicht berücksichtigt. Die
Verwaltungsgebührenordnung muss dahingehend überprüft werden.
4.000 €
Der benannte
Konsolidierungsbetrag muss im
Rahmen des einzuführenden
Controllings evaluiert werden.
9 von 11
Liste 3
lfd.
Nr.
Produkt
Zeile
Teilergebnisplan
Konsolidierungsmaßnahme
Beschreibung der Maßnahme
76
Öffentliche
Verkehrsflächen
Öffentlichrechtliche
Leistungsentgelte
Erhöhung Parkgebühren
In Pulheim betragen die Parkgebühren aktuell 10 Cent pro 12 Minuten. Wir schlagen vor
zu prüfen, ob zusätzliche Flächen in die Bewirtschaftung aufgenommen werden können.
Darüberhinaus können die Erträge durch eine Erhöhung der Parkgebühren auf 10 Cent
pro 10 Minuten gesteigert werden.
28.000 €
78
Öffentliche
Verkehrsflächen
Öffentlichrechtliche
Leistungsentgelte
Überprüfung der Flächen in
Parkraumbewirtschaftung
In Brauweiler decken die Erträge aus der Parkraumbewirtschaftung relativ knapp die
entsprechenden Kosten. Wir schlagen eine Überprüfung und ggf. Änderung der Flächen
der Parkraumbewirtschaftung vor, um die Erträge zu erhöhen.
nicht bezifferbar
79
80
Öffentliche
Verkehrsflächen
Öffentliche
Verkehrsflächen
Aufwendungen
für Sach- und
Dienstleistungen
Personalaufwendungen
Aufwand für Unterhaltung der
Parkscheinautomaten reduzieren
Pflegeaufwand Kreisverkehre
reduzieren (Patenschaften)
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Hinweis
Im Haushalt
ab Jahr
2017/2018 zu
berücksichtigen?
0€
2017
0€
2017
0€
2017
Ein Konsolidierungsbetrag muss
nicht bezifferbar im Rahmen des einzuführenden
Controllings evaluiert werden.
0€
k.A.
Dies wurde bei der Planung des
12.000 € Doppelhaushalts 2017/2018
bereits berücksichtigt.
12.000 €
2017
Ein Konsolidierungsbetrag muss
nicht bezifferbar im Rahmen des einzuführenden
Controllings evaluiert werden.
0€
k.A.
Die Verwaltung wird beauftragt,
ein Gesamtkonzept zur
Parkraumbewirtschaftung auf
Grundlage einer Kosten-NutzenAnalyse mit gesonderter Vorlage
vorzulegen.
In Sinnersdorf sind zwei Parkscheinautomaten aufgestellt, die Erträge decken jedoch
nicht die Kosten. Durch eine Abschaffung der Parkraumbewirtschaftung in Sinnersdorf
entfallen unmittelbar die Kosten für die Entleerung und Wartung der Automaten. Das
ausgewiesene Potenzial ist der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen für die
Parkraumbewirtschaftung in Sinnersdorf (ohne Abschreibung und kalk. Verzinsung).
2.500 €
Stellungnahme der Verwaltung: Zu den Punkten 76 sowie 78 und 79: Die
Parkraumbewirtschaftung soll für das gesamte Stadtgebiet hinsichtlich der aufgestellten
Parkscheinautomaten und deren Wirtschaftlichkeit überprüft werden. Eine Anpassung
der Gebühren und Standorte wird dem zuständigen Fachausschuss nach dieser
Überprüfung vorgelegt.
Für die meisten Kreisverkehre innerhalb der Stadt Pulheim ist der Kreis oder das Land
als Straßenbaulastträger für die Pflege zuständig. Sofern eine über diese Pflege hinaus
gehende Bepflanzung gewünscht ist, muss die Stadt die entsprechenden Arbeiten
übernehmen. Wir schlagen vor, die Bepflanzung der Kreisverkehre an örtliche
Gärtnereien zu übergeben, die diese Bepflanzung als Werbung für ihre Gärtnerei
nutzen können.
Hinweis der Verwaltung: Im Stadtgebiet gibt es insgesamt 8 Kreisverkehre. Hiervon
wird einer durch die Stadt bewirtschaftet. Die Aufwendungen hierfür belaufen sich auf
rd. 800 € / Jahr. Allerdings werden hierdurch keine tatsächlichen
Personalaufwendungen eingespart, da dies nicht zu einer Einsparung der Stelle führt.
81
83
Verkehrsanlagen
Bauhof
Aufwendungen
für Sach- und
Dienstleistungen
Personalaufwendungen
Stromaufwand für
Straßenbeleuchtung reduzieren
Einführung Grünflächenkataster
Die Straßenbeleuchtung wird aktuell auf energiesparende LED-Technik umgerüstet. Die
neuen Leuchten werden nachts, zwischen 22.00 und 05.00 Uhr, um 50 % gedimmt.
Diese Maßnahmen werden zu einer Stromeinsparung von voraussichtlich 21.000 kWh
pro Jahr führen. Nach der geplanten Umstellung kann eine Einsparung von 12.000 Euro
erwartet werden.
Die Stadt Pulheim sollte den Flächenbestand systematisch in einem
Grünflächenkataster erfassen und sukzessive zu einem Grünflächeninformationssystem
ausbauen. Für die manuellen Eingaben, die für den Aufbau des Grünflächenkatasters
erforderlich sind, können z.B. Studenten eingesetzt werden. Dadurch kann eigenes
Personal entlastet werden.
Hinweis der Verwaltung: Die Software ist vorhanden und teilweise sind Daten bereits
eingepflegt. Eine Umsetzung des Grünflächenkatasters würde die Haushalts- und
Personalplanung insgesamt effizienter gestalten. Audf längere Sicht können dann auch
Einsparungen erzielt werden. Eine Bezifferung ist zur Zeit nicht möglich.
10 von 11
Liste 3
lfd.
Nr.
84
Produkt
Bauhof
Zeile
Teilergebnisplan
Personalaufwendungen
Konsolidierungsmaßnahme
Beschreibung der Maßnahme
Pflegeaufwand Straßenbeete
reduzieren
Durch eine entsprechende Bepflanzung wird der Pflegeaufwand für Straßenbeete
bereits reduziert, wenn möglich erfolgt eine Umwandlung in Rasenflächen. Geschätzt
gibt es in Pulheim ca. 6.500 Baumscheiben und Straßenbeete, die 2 x pro Jahr durch
den Bauhof gepflegt werden. Die regelmäßige Pflege ist sehr aufwendig auch unter
Berücksichtigung der anfallenden Rüstzeiten. Die Anzahl der Straßenbeete sollte
reduziert werden. Bei neuen Baugebieten sollten keine bzw. weniger neue
Straßenbeete geplant werden. Durch die vorherrschende Einfamilienhausbebauung mit
Vorgärten erscheint diese Maßnahme möglich und vertretbar. Darüber hinaus kann der
Bestand der Straßenbeete in den nächsten Jahren um ca. 2.000 Beete reduziert
werden, indem diese Beete als Parkraum zurück gebaut werden. Durch diese
Maßnahmen würde sich der Pflege-Aufwand deutlich reduzieren. Kosten für den
Rückbau der Beete müssen berücksichtigt werden. Die Personalreduzierung kann im
Rahmen der (altersbedingten) Fluktuation umgesetzt werden.
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
74.000 €
86
Bauhof
Personalaufwendungen
Pflegeaufwand Park- und
Gartenanlagen reduzieren
Bauhof
Personalaufwendungen
Flexibilisierung des Personaleinsatzes
Stellungnahme der Verwaltung: Die gewünschte Auflistung der in Frage kommenden
Flächen existiert nicht und muss erst erstellt werden. Um die Flächen nachvollziehbar
darzustellen, müssten Planauszüge hergestellt werden. Dieser
Konsolidierungsvorschlag muss durch die Verwaltung evaluiert werden.
Im Haushalt
ab Jahr
2017/2018 zu
berücksichtigen?
0€
k.A.
nicht bezifferbar
0€
k.A.
nicht bezifferbar
0€
k.A.
Ein Konsolidierungsbetrag muss
nicht bezifferbar im Rahmen des einzuführenden
Controllings evaluiert werden.
0€
2018
5.000 €
2017
Die Ergebnisse der vertiefenden
Untersuchung müssen
abgewartet werden. Der
Konsolidierungsbetrag ist im
Rahmen des einzurichtenden
Controllings zu evaluieren.
Bei der Vielzahl der kleinen Park- und Gartenanlagen unter 500 m² sollte die Stadt
Pulheim überlegen, inwiefern sich einzelne Anlagen zum Rückbau und zur Veräußerung
anbieten.
85
Hinweis
Durch die Einführung einer Jahresarbeitszeit können besondere saisonale
Arbeitsbelastungen aufgefangen werden.
Hinweis der Verwaltung: Ein Jahresarbeitszeitkonto ist nicht angedacht und wird in
keinem anderen Bauhof geführt.
87
Bauhof
Aufwendungen
für Sach- und
Dienstleistungen
Aufwand für Beauftragung von
Fremdunternehmen reduzieren
88
Bauhof
Sonstige
Aufwendungen
Aufwand für Aus- und Fortbildung
reduzieren
Für Aufgaben im handwerklichen Bereich (z.B. Maurer-, Elektriker-, Maler-Arbeiten)
prüfen, ob eigene Leistungserbringung wirtschaftlicher ist als Beauftragung eines
Fremdunternehmens.
Der Haushaltsansatz beträgt 20.000 Euro. Davon entfallen auf Pflichtschulungen
10.000 Euro. Der Ansatz kann um den Betrag von 5.000 Euro für freiwillige Leistungen
gekürzt werden.
5.000 €
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