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Beschlussvorlage (Möbelhaus Segmüller - Regionalplanung und Bauleitplanung hier: Auftrag zur Einleitung erforderlicher Verfahrensschritte)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
16.12.16, 07:00
Aktualisiert
16.12.16, 07:00
Beschlussvorlage (Möbelhaus Segmüller - Regionalplanung und Bauleitplanung
hier: Auftrag zur Einleitung erforderlicher Verfahrensschritte) Beschlussvorlage (Möbelhaus Segmüller - Regionalplanung und Bauleitplanung
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 381/2016 Erstellt am: 13.12.2016 Aktenzeichen: IV/61 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 20.12.2016 Betreff Möbelhaus Segmüller - Regionalplanung und Bauleitplanung hier: Auftrag zur Einleitung erforderlicher Verfahrensschritte Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 381/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Rat der Stadt Pulheim verzichtet gemäß Ziffer 3.3 der Zuständigkeitsordnung auf eine Vorberatung in den zuständigen Fachausschüssen (Umweltausschuss und Planungsausschuss). 2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um eine langfristige planungsrechtliche Sicherheit für das Möbelhaus Segmüller zu erzielen. Dabei sind eine zulässige Gesamtverkaufsfläche von 30.000 m² zu Grunde zu legen sowie ein zulässiges anteiliges zentrenrelevantes Randsortiment von 1.500 m². Erläuterungen Die Stadt Pulheim ist bestrebt, die erfolgte Eröffnung des Möbelhauses langfristig abzusichern, indem das Planrecht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Münster neu erarbeitet wird. Die Verwaltung beabsichtigt hierzu in einem ersten Schritt eine Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln, da eine Regionalplananpassung voraussichtlich den ersten Schritt für eine erfolgreiche Bauleitplanung darstellen sollte. Als Größenordnung sind eine zulässige Gesamtverkaufsfläche von 30.000 m² zu Grunde zu legen sowie ein zulässiges anteiliges zentrenrelevantes Randsortiment von 1.500 m².