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Beschlussvorlage (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im BP 115 Pulheim hier: Festlegung der Grundstückskaufpreise)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
153 kB
Datum
26.01.2017
Erstellt
18.01.17, 18:33
Aktualisiert
18.01.17, 18:33
Beschlussvorlage (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im BP 115 Pulheim
hier: Festlegung der Grundstückskaufpreise) Beschlussvorlage (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im BP 115 Pulheim
hier: Festlegung der Grundstückskaufpreise) Beschlussvorlage (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im BP 115 Pulheim
hier: Festlegung der Grundstückskaufpreise)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 361/2016 Erstellt am: 05.01.2017 Aktenzeichen: III/26.20.01 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau X nö. Sitzung Termin 26.01.2017 Betreff Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im BP 115 Pulheim hier: Festlegung der Grundstückskaufpreise Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): X ja nein Vorlage Nr.: 361/2016 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau des Rates der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: 1. Die Kaufpreise im Bereich des BP 115 Pulheim betragen für die im anliegenden Lageplan mit A-C gekennzeichneten Flächen: 2. 3. 4. 5.  A: 440 €/m² (Geschosswohnungsbau)  B: 400 €/m² (freistehende Häuser)  C: 370 €/m² (Doppelhaushälften) Im Kaufpreis enthalten sind der Erschließungsbeitrag, der Kanalanschlussbeitrag und die Kosten für den ökologischen Ausgleich. Die mit der Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, z.B. Notarkosten, Vermessungskosten und Grunderwerbsteuer, trägt der jeweilige Erwerber. Der Besitz geht über am 31.12.2017, jedoch nicht vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises. Die Käufer übernehmen eine zeitlich abgestufte Bauverpflichtung und verpflichten sich zum Bau von Häusern nach dem Energieeffizienzhaus-Standard KfW 55. Die Grundstücke zur Bebauung mit freistehenden Häusern und Doppelhaushälften werden gemäß den allgemeinen Vermarktungskriterien für Einzelbewerber gemäß der Beschlüsse des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau vom 16.05.2013 (Vorlagen Nr. 178/2013), 05.12.2013 (Vorlagen Nr. 420/2013) und 11.09.2014 (Vorlagen Nr. 306/2014) diesen nach Satzungsbeschluss zum BP 115 Pulheim zum Kauf angeboten. Die Verwaltung wird ermächtigt entsprechende Kaufverträge abzuschließen. Für die Geschosswohnungsbaugrundstücke erhalten die bekannten Bauträger und Investoren nach Satzungsbeschluss zum BP 115 Pulheim das Exposé. Sie werden aufgefordert, mit ihrer Bewerbung ein Baukonzept (bestehend aus einer Planzeichnung und einer Baubeschreibung in Textform) einzureichen. Hierfür wird im Exposé eine Frist genannt. Die Bewerbung eines Bauträgers/Investors für mehrere Baufelder soll möglich sein. Die eingereichten Baukonzepte werden von der Stadtverwaltung bewertet und eine Auswahl der favorisierten Bewerber dem Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau zur Entscheidung vorgelegt. Auf den Abschluss und die Durchführung der Verträge mit den Bauträgern und Investoren vor Vermarktung an die Einzelbewerber wird verzichtet. Erläuterungen Die Stadt Pulheim hat die Grundstücke im Bereich des BP 115 Pulheim erworben. Der Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan 115 Pulheim wurde am 14.09.2016 vom Umweltausschuss empfohlen und am 21.09.2016 vom Planungsausschuss beschlossen. Die Auslegung erfolgte vom 19.10.-21.11.2016. Derzeit wird die Vorlage für den Satzungsbeschluss für die Ratssitzung am 04.04.2017 vorbereitet. Im Anschluss an den Satzungsbeschluss soll die Vermarktung der Grundstücke erfolgen. Parallel zur Vermarktung soll die Erschließung des Gebietes erfolgen. Die Baugrundstücke sind insgesamt ca. 23.920 m² groß. Insgesamt sollen im Bereich des BP 115 Pulheim 4 Grundstücke für Geschosswohnungsbau (davon eines auf privater Fläche), 8 Doppelhaushälften und 40 freistehende Häuser entstehen. Auf den Abschluss und die Durchführung der Verträge mit den Bauträgern und Investoren vor Vermarktung an die Einzelbewerber, wie dies nach Beschluss des LHA vom 09.02.2012 (Vorlagen-Nr. 18/12) beschlossen wurde, soll verzichtet werden, da den Bauträgern und Investoren ausschließlich die Grundstücke für den Geschosswohnungsbau angeboten werden, die sich nicht zur Vermarktung an die Einzelbewerber eignen. Vorlage Nr.: 361/2016 . Seite 3 / 3 Der vom Gutachterausschuss des Rhein-Erft-Kreises ermittelte Richtwert für die benachbarten Grundstücke im Europaviertel, BP 58 Pulheim, beträgt 320 €/m² und für die Grundstücke in den BP‘s 71 und 76 350 €/m². Die Grundstücke im BP 76 Pulheim wurden von der Stadt Pulheim im Jahr 2013 für 290-330 €/m² und die Grundstücke im BP 113 Pulheim im Jahr 2016 für 330-400 €/m² veräußert. Unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorschriften zur Veräußerung von Vermögen ergäbe sich ein Gewinn von rund 5,4 Mio. €. Die Verwaltung schlägt vor, den Kaufpreis auf Grund der Nachfrage und der Marktlage im Vergleich zum Planetenviertel nochmals anzuheben. Für die Grundstücke für Doppelhaushälften soll der Preis von 370 €/m² gelten. Die Grundstücke für freistehende Häuser sollen für 400 €/m² veräußert werden und für die Grundstücke für den Geschosswohnungsbau soll der Kaufpreis 440 €/m² betragen. Unter Berücksichtigung dieser Kaufpreise beträgt der Kaufpreis für die zur Veräußerung anstehenden Grundstücke insgesamt 9.662.100 €. Der Buchwert beträgt 1.441.501 €. Gemäß Beschluss des LHA vom 18.06.2015 (Vorlagen-Nr. 220/2015) werden alle Erwerber verpflichtet bei den zu errichtenden Neubauten die Vorgaben des KfW- Effizienzhaus-Standards 55 anzuwenden. Die Vermarktung der Grundstücke für freistehende Häuser und Doppelhaushälften soll nach den o.g. Beschlüssen des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau erfolgen. Diese Grundstücke sollen ausschließlich den Einzelbewerbern angeboten werden. Das Vermarktungsverfahren hat sich bei der Vermarktung der Grundstücke im Planetenviertel, BP 113 Pulheim, bewährt. Die Vermarktung der Grundstücke für den Geschosswohnungsbau sollen gemäß dem beim Planetenviertel, BP 113 Pulheim, und dem städtischen Grundstück Steinstraße erprobten Vermarktungsverfahren den hier bekannten Bauträgern und Investoren zum Kauf angeboten werden. Den Kaufinteressenten wird aufgegeben ein Bebauungskonzept zu erstellen und dieses dem Kaufantrag beizufügen. Das Bebauungskonzept wird verwaltungsintern bewertet werden. Die Bewertung erfolgt in Bezug auf folgende Kriterien: 1. Beurteilung der städtebaulich-architektonischen Gestaltung (60%)  Hinsichtlich des Gebäudes  Hinsichtlich des Freiraumkonzeptes 2. Nutzung/Konzeptionelle Besonderheiten (30%)  In Bezug auf Verträglichkeit  In Bezug auf Attraktivität  In Bezug auf Barrierefreiheit 3. bessere Energieeffizienz als KfW 55 (10%) Die Käufer der Grundstücke für den Geschosswohnungsbau verpflichten sich mit Abschluss des Kaufvertrages die Bebauung innerhalb von drei Jahren fertig zu stellen.