Daten
Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
28.11.16, 18:31
Aktualisiert
28.11.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
349/2016
Erstellt am:
08.11.2016
Aktenzeichen:
III 20 200
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
06.12.2016
Rat
X
20.12.2016
Betreff
3. Änderung der Abwassergebührensatzung vom 10. März 2014
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
2.111.120 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2017
2018 ff*
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
2.111.120 €
€
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Aufwandserhöhung im Vergleich zur Kalkulation 2016
beträgt 47.880 €. Die Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung 2017 bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 120101 für die städt. Straßen, Wege und Plätze und aus dem Produkt 011202 für die
städt. Gebäude und Außenanlagen. * Eine Aussage für die Jahre ab 2018 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung
von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt.
Vorlage Nr.: 349/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die anliegende 3. Änderung der Abwassergebührensatzung vom 10. März 2014 mit Wirkung ab dem
1. Januar 2017.
Erläuterungen
Aufgrund der Abwassergebührenkalkulation 2017 muss die Abwassergebührensatzung vom 10. März 2014 zum
1. Januar 2017 gemäß der Anlage angepasst werden.
Vorlage Nr.: 349/2016 . Seite 3 / 3
Anlage zur Vorlage 349 / 2016
3. Änderung vom ________ der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen
Abwasseranlage der Stadt Pulheim – Abwassergebührensatzung - vom 10. März 2014
Aufgrund der §§ 7 bis 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208), der §§ 1,
2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S.
712), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GV. NRW. S. 448) sowie § 54 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Juni 1995 (GV NRW. S. 926), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559) hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ________ folgende 3. Änderung
der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Pulheim Abwassergebührensatzung - vom 10. März 2014 beschlossen:
§ 1 - Änderungen
(Änderungen unterstrichen)
§ 3 - Schmutzwassergebühren
(7)
Die Gebühr beträgt für jeden angefangenen Kubikmeter Schmutzwasser (bezogen auf den Frischwasserbezug)
jährlich 1,91 € / m³.
§ 4 - Niederschlagswassergebühren
(4)
Die Gebühr beträgt für jeden angefangenen Quadratmeter bebauter bzw. überbauter und / oder befestigter und
an die städtische Abwasseranlage angeschlossener Fläche i. S. d. Absatzes 1 jährlich 0,91 € / m².
§ 2 - Inkrafttreten
Diese 3. Änderung der Abwassergebührensatzung vom 10. März 2014 tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.