Daten
Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.10.16, 15:23
Aktualisiert
17.10.16, 15:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
243/2016
Erstellt am:
28.07.2016
Aktenzeichen:
II/32.370
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
25.10.2016
Rat
X
08.11.2016
Betreff
Neufassung der Satzung der Stadt Pulheim über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 243/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die der Vorlage als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Pulheim
über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau.
Erläuterungen
Aufgrund der Ablösung des früheren Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes (FSHG) durch das neue Gesetz über den
Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) zum 01.01.2016 soll die „Satzung der Stadt Pulheim
über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau vom 9.1.2014“ durch die als Anlage beigefügte
„Satzung der Stadt Pulheim über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau“ ersetzt
werden.
Zur Konkretisierung der Intervalle für notwendige Brandverhütungsschauen wird § 4 „Zeitliche Abfolge der Brandschau“
der alten Satzung gestrichen; in § 1 der Satzungsneufassung werden zwei Absätze sowie eine Anlage hinzugefügt.
Die Gebührensätze in der Anlage zu § 3 der Satzung wurden unter Berücksichtigung der Kosten eines Arbeitsplatzes
nach dem aktuellen KGSt- Bericht neu berechnet.
Die Änderungen sind in der als Anlage 2 beigefügten Synopse dargestellt.