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Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung der Stadt Pulheim über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.10.16, 15:23
Aktualisiert
17.10.16, 15:23
Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung der Stadt Pulheim über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau) Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung der Stadt Pulheim über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 243/2016 Erstellt am: 28.07.2016 Aktenzeichen: II/32.370 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 25.10.2016 Rat X 08.11.2016 Betreff Neufassung der Satzung der Stadt Pulheim über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 243/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die der Vorlage als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Pulheim über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau. Erläuterungen Aufgrund der Ablösung des früheren Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes (FSHG) durch das neue Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) zum 01.01.2016 soll die „Satzung der Stadt Pulheim über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau vom 9.1.2014“ durch die als Anlage beigefügte „Satzung der Stadt Pulheim über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau“ ersetzt werden. Zur Konkretisierung der Intervalle für notwendige Brandverhütungsschauen wird § 4 „Zeitliche Abfolge der Brandschau“ der alten Satzung gestrichen; in § 1 der Satzungsneufassung werden zwei Absätze sowie eine Anlage hinzugefügt. Die Gebührensätze in der Anlage zu § 3 der Satzung wurden unter Berücksichtigung der Kosten eines Arbeitsplatzes nach dem aktuellen KGSt- Bericht neu berechnet. Die Änderungen sind in der als Anlage 2 beigefügten Synopse dargestellt.