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Kommune
Erftstadt
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131 kB
Erstellt
24.09.10, 06:31
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
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EU - Consult
GmbH
Ingenieurbüro für Energie- und Umwelttechnik
EU-Consult
GmbH, Nettegasse
10-12, 50259 Pulheim-Stommeln
Stadt Erftstadt
Stadtverwaltung
Frau Kann
Postfach 2565
Ingenieurbüro für
Energietechnik
Umwelttechnik
Techn. Gebäudeausrüstung
Planung
Bauleitung
Objektbetreuung
50359 Erftstadt
Telefon:
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Telefax:
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Schulzentrum
Datum
date
02238
o 22 38
56869
14 05 53
022 38 570671
15.09.2010
Lechenich - Schreiben Dr. Zoll vom 22.08.2010
Sehr geehrte Frau Kann,
zu dem von Ihnen erhaltenen Schreiben von Dr.Zoli möchten wir wie folgt Stellung nehmen:
1. Die am Schulzentrum neu errichtete Heizzentrale hat den erwarteten ökologischen
Ansatz voll bestätigt. Durch die installierte Heizzentrale
konnten die bisher
installierten 13 Heizkessel
auf nur noch 2 Heizkessel (+ 3 Spitzenlastkessel)
reduzieren werden. Die Heizarbeit wird zu 90% aus den Holzhackschnitzelkesseln
erbracht. Durch das installierte Nahwärmenetz konnte der Verbrauch der Anlagen
noch über die damals prognostizierten
10% hinaus gesenkt werden. Beide
Maßnahmen haben die Emissionen der Gesamtanlage gegenüber dem damaligen
Zustand erheblich reduziert. Allein die C02 Einsparungen betragen etwa 1.000 tla.
2. Die Anlage ist nach TA Luft und der 4.BlmschV ausgelegt. Dabei ist die Forderung
bei kleinen Heizanlagen, wo das Brennmaterial eine Feuchte von 25% nicht
überschreiten darf (Längere Lagerung des Brennstoffs), nicht vorhanden. Hier gelten
die schärferen Grenzwerte für größere Anlagen. Diese Werte sind von einer
zugelassenen Überwachungsstelle bei Inbetriebnahme und danach alle 3 Jahre zu
prüfen. Die Erstmessung hat im Juni 2010 stattgefunden und hat folgendes Ergebnis
gezeigt:
- CO
-
NOx
Staub
Organische Stoffe, C
Geschäftsführer:
Sitz der Gesellschaft:
Bankverbindungen:
146 mg/m3
150 mg/m3
38 mg/m3
5 mg/m3
(max.
(max.
(max.
(max.
150 mg/m3)
250 mg/m3)
100 mg/m3)
10 mg/m3)
Dipl. Ing. Karl W. Schmitz
Pulheim, Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes
Bergheim,
VR-Bank Ludwigshafen, Konto Nr.: 81 701, BLZ 54 560 320
Kreissparkasse Köln, Konto Nr.: 0169001380,
BLZ 370 502 99
Abt. B Nr. 2609
EU - Consult
GmbH
Ingenieurbüro für Energie- und Umwelttechnik
Hier wurden die Werte des schlechteren Kessels bei Volllast einschließlich einer
möglichen Messtoleranz angegeben. (worst case)
3. Grenzwerte für den Anfahrbetrieb sind für diese kleinen Heizanlagen nicht festgelegt
und werden deshalb nicht dokumentiert. Im Winterbetrieb ist nur mit sehr geringen
Anfahrvorgängen
zu rechnen, weshalb eine zusätzliche Belastung als
unwahrscheinlich erscheint. Im Sommerbetrieb ist mit einem intermittierenden
Betrieb zu rechnen, der bei der Anlage vor kurzem erst getestet werden konnte
(1.Sommer) und auch noch verbessert werden konnte. Eine unzulässige Belastung
der Anwohner aus dieser überwachten Heizanlage, die mit definiertem Brennstoff,
geprüfter Kesselanlage und regelmäßigen Abgasprüfungen betrieben wird, sowie
über einen 24 m hohen Schornstein verfügt, ist deshalb nicht zu erwarten.
Wahrscheinlicher ist eine Belastung der Anwohner aus den in den letzten Jahren viel
installierten Klein-Heizanlagen auf Holzbasis. Für diese Anlagen gilt seit dem 22.
März 2010 die überarbeitete 1.BlmschV. Demnach sind bei Neuanlagen nur noch
typgeprüfte Anlagen mit zugelassenem Qualitätsbrennstoff einzusetzen, die Anlagen
regelmäßig alle zwei Jahre zu prüfen und folgende Grenzwerte einzuhalten: (>=4 kW
<=500 kW Brennstoffklasse 4-5)
- CO
-
Staub
1.000 mg/m3
100 mg/m3
Für Bestandsanlagen gelten Übergangsregelungen die schlechtere Grenzwerte
zulassen. Die Werte zeigen, dass diese Anlagen ebenfalls zu einer Belastung
beitragen können, zumal hier eine größere Nähe zum Immissionsort, einer
geringeren Schornsteinhöhe und evtl. schlechterem Brennmaterial zu erwarten ist.
4. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die verwendete Holzqualität, die
installierte Heizanlage, die Emissionswerte und die Betriebsweise der Anlage der
Genehmigung und Gesetzeslage entsprechen. Sollten berechtigte Belästigungen
bestehen, empfehlen wir eine Messung der tatsächlichen Belastung am
Immissionsort durchzuführen, um festzustellen, ob die zulässigen Belastungen nach
TA-Luft überschritten werden.
Mit freundlichen Grüßen
EU-Consult GmbH
Ingenieurbüro für Energieund Umwelttechnik
Karl-Heinz Weingarten
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