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Anfrage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
131 kB
Erstellt
24.09.10, 06:31
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
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EU - Consult GmbH Ingenieurbüro für Energie- und Umwelttechnik EU-Consult GmbH, Nettegasse 10-12, 50259 Pulheim-Stommeln Stadt Erftstadt Stadtverwaltung Frau Kann Postfach 2565 Ingenieurbüro für Energietechnik Umwelttechnik Techn. Gebäudeausrüstung Planung Bauleitung Objektbetreuung 50359 Erftstadt Telefon: Telefon: Telefax: Unser Zeichen our ref. Ihr Zeichen your ref. Schulzentrum Datum date 02238 o 22 38 56869 14 05 53 022 38 570671 15.09.2010 Lechenich - Schreiben Dr. Zoll vom 22.08.2010 Sehr geehrte Frau Kann, zu dem von Ihnen erhaltenen Schreiben von Dr.Zoli möchten wir wie folgt Stellung nehmen: 1. Die am Schulzentrum neu errichtete Heizzentrale hat den erwarteten ökologischen Ansatz voll bestätigt. Durch die installierte Heizzentrale konnten die bisher installierten 13 Heizkessel auf nur noch 2 Heizkessel (+ 3 Spitzenlastkessel) reduzieren werden. Die Heizarbeit wird zu 90% aus den Holzhackschnitzelkesseln erbracht. Durch das installierte Nahwärmenetz konnte der Verbrauch der Anlagen noch über die damals prognostizierten 10% hinaus gesenkt werden. Beide Maßnahmen haben die Emissionen der Gesamtanlage gegenüber dem damaligen Zustand erheblich reduziert. Allein die C02 Einsparungen betragen etwa 1.000 tla. 2. Die Anlage ist nach TA Luft und der 4.BlmschV ausgelegt. Dabei ist die Forderung bei kleinen Heizanlagen, wo das Brennmaterial eine Feuchte von 25% nicht überschreiten darf (Längere Lagerung des Brennstoffs), nicht vorhanden. Hier gelten die schärferen Grenzwerte für größere Anlagen. Diese Werte sind von einer zugelassenen Überwachungsstelle bei Inbetriebnahme und danach alle 3 Jahre zu prüfen. Die Erstmessung hat im Juni 2010 stattgefunden und hat folgendes Ergebnis gezeigt: - CO - NOx Staub Organische Stoffe, C Geschäftsführer: Sitz der Gesellschaft: Bankverbindungen: 146 mg/m3 150 mg/m3 38 mg/m3 5 mg/m3 (max. (max. (max. (max. 150 mg/m3) 250 mg/m3) 100 mg/m3) 10 mg/m3) Dipl. Ing. Karl W. Schmitz Pulheim, Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Bergheim, VR-Bank Ludwigshafen, Konto Nr.: 81 701, BLZ 54 560 320 Kreissparkasse Köln, Konto Nr.: 0169001380, BLZ 370 502 99 Abt. B Nr. 2609 EU - Consult GmbH Ingenieurbüro für Energie- und Umwelttechnik Hier wurden die Werte des schlechteren Kessels bei Volllast einschließlich einer möglichen Messtoleranz angegeben. (worst case) 3. Grenzwerte für den Anfahrbetrieb sind für diese kleinen Heizanlagen nicht festgelegt und werden deshalb nicht dokumentiert. Im Winterbetrieb ist nur mit sehr geringen Anfahrvorgängen zu rechnen, weshalb eine zusätzliche Belastung als unwahrscheinlich erscheint. Im Sommerbetrieb ist mit einem intermittierenden Betrieb zu rechnen, der bei der Anlage vor kurzem erst getestet werden konnte (1.Sommer) und auch noch verbessert werden konnte. Eine unzulässige Belastung der Anwohner aus dieser überwachten Heizanlage, die mit definiertem Brennstoff, geprüfter Kesselanlage und regelmäßigen Abgasprüfungen betrieben wird, sowie über einen 24 m hohen Schornstein verfügt, ist deshalb nicht zu erwarten. Wahrscheinlicher ist eine Belastung der Anwohner aus den in den letzten Jahren viel installierten Klein-Heizanlagen auf Holzbasis. Für diese Anlagen gilt seit dem 22. März 2010 die überarbeitete 1.BlmschV. Demnach sind bei Neuanlagen nur noch typgeprüfte Anlagen mit zugelassenem Qualitätsbrennstoff einzusetzen, die Anlagen regelmäßig alle zwei Jahre zu prüfen und folgende Grenzwerte einzuhalten: (>=4 kW <=500 kW Brennstoffklasse 4-5) - CO - Staub 1.000 mg/m3 100 mg/m3 Für Bestandsanlagen gelten Übergangsregelungen die schlechtere Grenzwerte zulassen. Die Werte zeigen, dass diese Anlagen ebenfalls zu einer Belastung beitragen können, zumal hier eine größere Nähe zum Immissionsort, einer geringeren Schornsteinhöhe und evtl. schlechterem Brennmaterial zu erwarten ist. 4. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die verwendete Holzqualität, die installierte Heizanlage, die Emissionswerte und die Betriebsweise der Anlage der Genehmigung und Gesetzeslage entsprechen. Sollten berechtigte Belästigungen bestehen, empfehlen wir eine Messung der tatsächlichen Belastung am Immissionsort durchzuführen, um festzustellen, ob die zulässigen Belastungen nach TA-Luft überschritten werden. Mit freundlichen Grüßen EU-Consult GmbH Ingenieurbüro für Energieund Umwelttechnik Karl-Heinz Weingarten 2